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Verwaltungsvorlage (Bericht zur Bürgerbeteiligung bei der Stadt Krefeld im 4. Quartal 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:12
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.01.2017 Nr. 3529 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.02.2017 Betreff Bericht zur Bürgerbeteiligung bei der Stadt Krefeld im 4. Quartal 2016 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3529 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss des Rates vom 11.12.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, für Krefeld einen Sparmaßnahmen-Ideenwettbewerb zu entwickeln. Hierfür wurde ein interaktives Formular entwickelt und ins Internet eingestellt, über das die Bürgerinnen und Bürger ihren Sparvorschlag einreichen können. Krefelder Bürgerinnen und Bürger erhalten somit die Möglichkeit, sich mit eigenen Sparvorschlägen an der Haushaltskonsolidierung der Stadt Krefeld zu beteiligen. Das Verfahren zur Bürgerbeteiligung startete am 10.12.2015 mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 und wurde gleichzeitig durch einen Presseartikel der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im 4. Quartal vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 sind zwei Sparvorschläge bei der Stadt Krefeld eingegangen. Diese werden im Folgenden im Wortlaut genannt und die Beantwortung der Verwaltung beigefügt: 1. a. Sparvorschlag "Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sich die ganzen KFZ-Steuer entgehen lassen, die durch die ganzen Autos mit den polnischen, bulgarischen und rumänischen Kennzeichen verursacht werden, dann brauchen wir auch keine Sparvorschläge. Allein in Krefeld fahren um die ca. 100 bis 200 Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die auch hier wohnhaft sind und multipliziert man das auf gesamt Deutschland ergibt das eine ungeheure Steuerdefizit." b. Antwort der Verwaltung Die Kraftfahrzeugsteuer fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Den Steuertatbestand sowie Ausnahmen für die Kraftfahrzeugbesteuerung regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz abschließend. Für ein Tätigwerden seitens der Stadt Krefeld im Sinne Ihres Vorschlages besteht insofern rechtlich keine Möglichkeit. 2. a. Sparvorschlag "Durch Umrüstung der Öffentlichen Gebäude auf "SMART" Technologien können laufende Kosten, Energie und schädliches CO2 nachhaltig eingespart werden. Folgende Vorteile bieten Smart Technologien: - Zentrale Regulierung mit der SMARTHome Technologie von Strom und Wärmebedarf (nach Bedarf) - Ersparnis von laufenden Kosten und schädliches CO2 - Zusätzlicher Schutz vor Vandalismus, Einbruch und Feuer - Entlastung des Gebäudemanagement durch zentrale Fernwarte" b. Antwort der Verwaltung In neuen Gebäuden oder bei der Sanierung von Gebäuden werden die von Ihnen genannten Technologien schon seit einiger Zeit genutzt. Als Beispiel kann hier das Kaiser-Wilhelm-Museum genannt werden. Im Rahmen weiterer Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten am vorhandenen Gebäudebestand wird der Einsatz der genannten Technologien auch zukünftig geprüft und zum Einsatz kommen.