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Verwaltungsvorlage (Neugestaltung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
295 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:12
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Inhalt der Datei

Stadtumbau West, Innenstadt Krefeld, Baukostenfestsetzung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.03.2015 Nr. 1166 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 671/21 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.05.2015 Betreff Blumenplatz - Neugestaltung Stadtumbau West, Innenstadt Krefeld, Baukostenfestsetzung Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität setzt die Baukosten auf 960.470,00 Euro fest. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1166 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06701010000, Planung und Bau von Freiflächen 78520000 -Tiefbaumaßnahmen 7.667.121.700.400, Neugestaltung Blumenplatz Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan des FB 62 enthalten. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zugunsten der oben genannten Buchungsdaten ist bereits erfolgt. Es ergeben sich nach Beendigung der Maßnahme keine erhöhten Pflege- und Unterhaltungskosten bei FB 67. Aufgrund des nicht regelkonformen Straßenaufbaus nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO12) im Bereich der Wurzelbereiche der alten Platanen kann es zu möglichen Setzungen und damit verbunden zu Folgekosten kommen. Eine Sanierungsgang der Flächen (ca. 1400 m²) würde dann ca. 1.700 Euro. betragen. Begründung Seite 2 Beschlusslage Der Blumenplatz soll als Initialprojekt zur Aufwertung und Stabilisierung des Umfeldes der Blumenstraße dienen. In Verbindung mit dem Umbau und der Nachnutzung der Norbertuskirche soll ein lebendiger Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität für den Stadtteil entstehen. Die gut erhaltene, dichte gründerzeitliche Bebauung im Quartier bietet wenige Freiflächen. Der Platz soll eine Alternative anbieten und zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität beitragen. Am 29.04.2009 wurde im Rat das städtische Entwicklungskonzept (der Firma Pesch & Partner vom März 2009) für das Stadtumbaugebiet Innenstadt mit dem darin enthaltenen Zielen und Maßnahmen beschlossen. Der Blumenplatz ist Bestandteil dieses Konzeptes. Am 23.10.2012 nahm der Ausschuss für Stadtplanung und Stadterneuerung die Rahmenbedingungen zum Planungswettbewerb Blumenplatz zur Kenntnis. Von November 2012 bis Februar 2013 wurde ein Planungswettbewerb zur Umgestaltung des Blumenplatzes durchgeführt. Das Preisgericht empfahl der Verwaltung den prämierten Plan des Büros Lohaus + Carl Landschaftsarchitekten aus Hannover für die weitere Planung vorzusehen. Am 9.04.2013 beschloss die Bezirksvertretung West einstimmig das Wettbewerbsergebnis und den prämierten Entwurf weiterzuverfolgen. Der Vergabeausschuss beschloss am 17.04.2013 die Beauftragung des Entwurfes (Leistungsphase 2-4 HOAI) an des Büro Lohaus + Carl Landschaftsarchitekten aus Hannover. Am 11.02.2015 hat der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dem Entwurf für den Spielplatz zugestimmt. Die BV-West hat am 04.03.2015 den Entwurf beschlossen. Der Vergabeausschuss hat am gleichen Tag die weitere Beauftragung der Landschaftsarchitekten für die restlichen Leistungsphasen 5-8 der HOAI beschlossen. Am 19.03.2015 nahm der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung den Entwurf zur Kenntnis. Der Entwurf Der Blumenplatz wird zu einem wiedererkennbaren Platz für das Blumenviertel entwickelt. Die Grundfigur der gestalteten Platzfläche nimmt das rechteckige Inlay der Entstehungszeit auf. Entsprechend werden die rahmenden Straßen (Jägerstraße, Kornstraße und Blumenplatz) insgesamt in einem einheitlichen hellen Material als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet. Ein innerer Rahmen nimmt die Senkrechtparker auf, in dem die vorhandenen Platanen integriert sind. Die Ecken des Platzes sind vollständig von Stellplätzen freigehalten und bieten so großzügige Zugänge zum inneren Platz. Der innere Platz nimmt das Raster der historischen Granitplatten auf und bettet das Mehrgenerationenhaus (ehemalige Norbertuskirche) und die Platznutzung gleichermaßen in einen ruhigen Teppich. Ein hüfthoher geschnittener Heckenstreifen schafft sowohl für die Wohnnutzung als auch für die öffentliche Platznutzung eine räumliche Distanz zu den parkenden Autos. Für die Wohnungen im Erdgeschoss ist ein mind. 2 Meter breiter Vegetationstreifen als Schutz zwischen den Terrassen und den öffentlich Platzflächen vorgesehen. Die Feuerwehrzufahrt erfolgt von der Straße Blumenplatz sowie über die südöstliche Platzecke. Zur Erhaltung der gesunden, über 120 Jahren alten Platanen wird teilweise für die Straßen Blumenplatz, Jägerstraße und Kornstraße ein nicht regelkonformer Straßenaufbau nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO12) gewählt, für den keine Straßenbaubeiträge nach § 8KAG erhoben werden können. Die Bezirksregierung unterstützt den Erhalt der für den Blumenplatz prägenden Bäume und fördert die Straßenbaumaßnahmen ebenfalls mit 80%. Die historische Basaltmauer bleibt am authentischen Standort erhalten und wird durch lange, nach Süden ausgerichtete Bänke ergänzt. Von hier öffnet sich die großzügige zentrale Platzfläche, die an den übrigen Seiten von langen Bänken mit Rückenlehnen flankiert wird. Zentraler Bestandteil des Blumenplatzes ist das „Blütenspiel“. Die Spielskulptur ist in abstrakter Form einer geöffneten Blüte nachempfunden. Die Blütenblätter liegen als ebenflächiger Kunststoffbelag auf dem Platz, die Staubfäden erheben sich als dünne Stangen aus dem Platz und integrieren filigrane Kletternetze, Balancier- und Bewegungsobjekte, Podeste, Schaukelelemente sowie Rutschmöglichkeiten. Der Kern ist mit Spielsand gefüllt und mit einem Kletterstein für Kleinkinder Begründung Seite 3 ausgestattet, Sitzkuben bieten Sitzmöglichkeiten. Damit wird ein abgestuftes Angebot zur Nutzung für ein breitgefächertes Altersspektrum von Kleinkindern bis zu Jugendlichen und Erwachsenen angeboten. Ein Spielgerätecontainer gibt den Spielplatzpaten die Möglichkeit mobiles Spielzeug auszugeben. Folgende Flächenansätze ergeben sich aus dem vorliegenden Entwurf: 1325 m² 2340 m² 100 m² 370 m² 275 m² 40 m² 270 m² Betonsteinplatten Betonwerkstein Kleinsteinpflaster EPDM-Belag (Kunststoffbelag) Pflanzflächen Sandflächen Baumflächen Ausstattungsgegenstände: 21 Stück 25 m 5 Stück 10 Stück 4 Stück 9 Stück Mastleuchten Sitzbänke Spielgeräte Fahrradständer Abfallbehälter Absperrpfosten Kosten Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1.105 TEUR und sind unter Berücksichtigung bereits verausgabter Planungskosten (rund 40.000,- Euro) im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 entsprechend berücksichtigt. Mittel in Höhe von 1.064 TEUR sind im Teilfinanzplan 2015 des FB 67 bereitgestellt. Im Juni 2013 wurde die Maßnahme zur Förderung im Rahmen des Bund/Länder-Programms "Stadtumbau West " angemeldet. Im Zuwendungsbescheid Nr. 04/024/14 vom 2.12.2014 sind zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 1.050 TEUR anerkannt worden. Davon entfallen auf die Baukosten der Verkehrs- und Platzflächen rund 905 TEUR, für die Planungskosten rund 145 TEUR. Bei einer Zuwendung von 80 % entspricht das einer gefördert Summe von rund 840 TEUR. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt Krefeld von rund 210 TEUR. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben zur Neugestaltung der Stellflächen in Höhe von rund 55 TEUR. Diese Summe wird ebenfalls über die Haushaltstelle abgedeckt. Die Stellungnahme des RPA wird in der Sitzung mitgeteilt.