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Verwaltungsvorlage ('Krefeld sicher und sauber'-App - Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2015 und Verwaltungsvorlage sowie Schreiben der FDP-Fraktion vom 24.03.2015 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:13
Verwaltungsvorlage ('Krefeld sicher und sauber'-App - Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2015 und Verwaltungsvorlage sowie Schreiben der FDP-Fraktion vom 24.03.2015 -) Verwaltungsvorlage ('Krefeld sicher und sauber'-App - Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2015 und Verwaltungsvorlage sowie Schreiben der FDP-Fraktion vom 24.03.2015 -) Verwaltungsvorlage ('Krefeld sicher und sauber'-App - Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2015 und Verwaltungsvorlage sowie Schreiben der FDP-Fraktion vom 24.03.2015 -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.03.2015 Nr. 1104 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 1001 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 26.03.2015 Betreff "Krefeld sicher und sauber"-App - Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2015 und Verwaltungsvorlage - Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld lehnt den Antrag der FDP-Fraktion vom 24.02.2015 ab. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1104 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Fraktion FDP/Die Liberalen beantragt die Einführung einer App „Krefeld sicher und sauber“ zur Meldung von Mängeln an die Stadtverwaltung unter Nutzung aller gängiger Smartphone-Betriebssysteme. Der Internetauftritt der Stadt Krefeld wurde einer umfassenden inhaltlichen und technischen Neugestaltung unterzogen und dabei mit einer Technik ausgestattet, die eine Darstellbarkeit auf allen gängigen internetfähigen Geräten ermöglicht, unabhängig von deren Betriebssystem. Hinsichtlich einer Kontaktaufnahme der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt Krefeld bietet der Internetauftritt auf der Startseite die Möglichkeit, durch ein zentrales Kontaktformular online jedes Anliegen an die Verwaltung heranzutragen. Die eingehenden Formulare werden von zentraler Stelle an die fachlich zuständige Organisationseinheit zur Bearbeitung weitergeleitet. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, Anliegen unmittelbar dem Büro des Oberbürgermeisters zuzuleiten. Je nach Ausgangssituation werden im Rahmen von Bürgeranliegen, thematisch ggf. involvierte Fachbereiche und Institute hinsichtlich der Erreichung einer möglichst bürgerfreundlichen Aufgabenerledigung beteiligt. Insofern findet im Rahmen dieses Prozesses regelmäßig eine engmaschige Abstimmung zwischen den beteiligten Organisationseinheiten statt. Für einige Verwaltungsbereiche, die den Erfahrungen nach von einer höheren Anfragequote betroffenen sind, ist als zusätzliches Instrument ein Qualitäts- bzw. Beschwerdemanagement etabliert, um den Bürgeranliegen gerecht zu werden. Genannt seien hier die Fachbereiche 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften sowie die Geschäftsbereiche V und VI. Die genannten Instrumente sind u. a. über die zentrale Internetseite "Bürgeranliegen und -beteiligung" auf der Homepage aufruf- und nutzbar. Es bleibt festzuhalten, dass i.d.R. bereits jetzt die fachlich zuständige Organisationseinheit mit der inhaltlichen Bearbeitung des jeweiligen Bürgeranliegens betraut ist. Die Anschaffung sowie Implementierung eines speziellen, den Anforderungen entsprechenden Softwaremoduls (Apps) würden bisher nicht bezifferbare Kosten erzeugen. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Krefeld wird hierfür derzeit keine Möglichkeit gesehen. Ebenso ist ungewiss, ob bzw. wie Konformität mit den strikten Erfordernissen des Datenschutzgesetzes NRW hergestellt werden könnte. Die Möglichkeit zur Erweiterung des Qualitäts- bzw. Beschwerdemanagements auf Basis der bestehenden Internetpräsentation um eine zusätzliche, webbasierende Veröffentlichung unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes NRW bliebe in Bezug auf Aufwand und Kosten zu prüfen.