Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:13
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.01.2015
Nr.
949 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
28.01.2015
Bezirksvertretung Mitte
29.01.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.02.2015
Rat
05.02.2015
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) - Erweiterung Schwanenmarkt Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den westlichen Bereich des Shoppingcenters Schwa- nenmarkt, der
begrenzt wird
- im Süden durch die Evertsstraße
- im Westen durch die Breite Straße
- im Norden durch den Dionysiusplatz und
- im Osten durch Teile des Schwanenmarktes
ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt–
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Gel- tungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 794 (V) außer Kraft gesetzt wer- den:
- Bebauungsplan Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/Evertsstraße/Breite
Straße/Dionysiusplatz –
- Bebauungsplan 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 794 (V) neu auf Rang 7 platziert. Die bisher auf Rang 7 und nachfolgend
gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
4. Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit
gültigen Fassung erfolgt abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung.
II. Die Bezirksvertretung Krefeld -Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 794 (V) zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 949 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Der Sachverhalt wird als Anlage beigefügt.
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