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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) - Erweiterung Schwanenmarkt - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:13
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) - Erweiterung Schwanenmarkt - Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) - Erweiterung Schwanenmarkt - Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) - Erweiterung Schwanenmarkt - Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.01.2015 Nr. 949 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 28.01.2015 Bezirksvertretung Mitte 29.01.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.02.2015 Rat 05.02.2015 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) - Erweiterung Schwanenmarkt Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den westlichen Bereich des Shoppingcenters Schwa- nenmarkt, der begrenzt wird - im Süden durch die Evertsstraße - im Westen durch die Breite Straße - im Norden durch den Dionysiusplatz und - im Osten durch Teile des Schwanenmarktes ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung Schwanenmarkt– 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Gel- tungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 794 (V) außer Kraft gesetzt wer- den: - Bebauungsplan Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz – - Bebauungsplan 1. Ergänzung Nr. 347 2. Änderung – Rheinstraße/Hochstraße/Evertsstraße/Breite Straße/Dionysiusplatz – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 794 (V) neu auf Rang 7 platziert. Die bisher auf Rang 7 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. 4. Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung erfolgt abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung. II. Die Bezirksvertretung Krefeld -Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 794 (V) zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 949 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt wird als Anlage beigefügt. Seite 2