Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:13
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Inhalt der Datei
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen vom 18.10.2017 und
Antrag der CDU Fraktion vom 11.12.2017
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4911 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
07.03.2018
Betreff
Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen vom 18.10.2017 und
Antrag der CDU Fraktion vom 11.12.2017
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4911 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beginn der Bundesinitiative "Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen" zum 01.01.2012 wurde
in Krefeld kontinuierlich am Auf- und Ausbau des präventiven Netzwerkes gearbeitet. Besonderes Augenmerk wurde hierbei stets auf eine enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Jugendhilfeträger, freien Trägern und der Vielzahl beteiligter Netzwerkpartner gelegt. Die Koordinierungsstelle des
Netzwerkes Frühe Hilfen wurde gemäß den Förderbedingungen des Bundes beim öffentlichen Jugendhilfeträger angesiedelt.
Über die Aktivitäten des Netzwerkes, der Koordinierungsstelle und der Steuerungsgruppe wurde regelmäßig im Jugendhilfeausschuss berichtet.
Der vorübergehende personelle Engpass in der Koordinierungsstelle ist zwischenzeitlich behoben. Sowohl
die Stelle der Sachgebietsleitung, als auch die Stelle der Koordination konnten wieder besetzt werden. Es
bedarf jedoch in beiden Funktionen noch einer gewissen Einarbeitungszeit, bis die vielseitigen Aufgabenbereiche in vollem Umfang erfüllt werden können.
Nachdem in den ersten Jahren zunächst der Aufbau der Netzwerkes, die gegenseitige Information über
vorhandene Strukturen und Projekte, die Erarbeitung eines gemeinsamen Gesamtkonzeptes und die Förderung neuer Maßnahmen und Projekte im Mittelpunkt standen, liegt der Schwerpunkt zunehmend in
einer Verstetigung der jetzt vorhandenen (erfolgreichen) Angebote.
Hierbei ist die Steuerungsgruppe des Netzwerkes in der Verantwortung zu prüfen, ob die bestehenden
Bedarfe ausreichend gedeckt sind, ob vorhandene Projekte ihre Zielgruppe erreichen oder ob weitere
oder andere Angebote geschaffen werden sollen, um das präventive und niederschwellige Angebot der
Frühen Hilfen weiter auszubauen. Dieser Aufgabenbereich gewinnt im zeitlichen Verlauf zunehmend an
Bedeutung. Wenn Bedarfe in der Krefelder Bevölkerung erkannt werden, oder festgestellt wird, dass bestehende Angebote den Bedarf noch nicht decken, so ist die Steuerungsgruppe in der Lage, den Ausbau
vorhandener oder die Initiierung neuer Angebote anzustreben.
So wurde in 2017 z.B. durch die Initiative der Netzwerkpartner festgestellt, dass die Bedarfe im Bereich
der Familienhebammen durch das vorhandene Angebot von 2 x 0,5 Stellen nicht gedeckt werden konnte.
Aus den Verwendungsnachweisen und Jahresberichten der Träger dieses Angebotes ergab sich, dass zum
Jahresende 2016 30 Familien auf einer Warteliste standen und nicht zeitnah unterstützt werden konnten.
Da aus den Fördermitteln des Bundes keine ausreichenden Mittel für den Ausbau des Angebotes zur Verfügung standen, ohne dass andere Projekte nicht mehr hätten gefördert werden können, wurden zur
Schaffung einer weiteren Stelle städtische Mittel i.H.v. 50.000,00 EUR jährlich zur Verfügung gestellt.
Nachdem diese zusätzliche Familienhebamme Mitte 2017 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, stand zum
Jahresende 2017 nur noch eine Familie auf der Warteliste. Inwieweit die Bedarfe der Krefelder Familien
nunmehr dauerhaft und ausreichend gedeckt werden können, muss im Blickpunkt der Steuerungsgruppe
bleiben.
Der Sachstandsbericht der Träger des Familienhebammenprojektes (SKF und DKSB) ist als Anlage 1 beigefügt.
Neben dem Förderbereich der Familienhebammen wurden weiterhin auch die sonstigen Projekte aus den
Bundesmittel gefördert.
Dies waren im Einzelnen:
"Geborgen von Anfang an" (DKSB)
"Guter Start ins Leben - Cafe Juwel" (SkF)
"Mobile Mütterberatung" (Trägerwerk kirchl. Jugendarbeit e.V.)
"Beratung für schwangere Frauen und Mütter die mit auf der Flucht waren" (SkF)
"Frühe Hilfen für Kleinkinder in Einrichtungen für Flüchtlinge“ (DRK-Schwesternschaft Krefeld)
Die Angebotspalette des Netzwerkes Frühe Hilfen wurde in den vergangenen Jahren auf die gesellschaftlichen Veränderungen - die zum Teil auch aus der Flüchtlingskrise resultierten - angepasst. Es ist wesentliche Aufgabe des Netzwerkes solche Veränderungen wahrzunehmen, miteinander zu kommunizieren und
hierauf zu reagieren. Dies kann sowohl durch Beendigung von Projekten, die nicht mehr benötigt werden,
wie auch durch die Schaffung neuer Angebote zur Deckung erkannter Bedarfe erfolgen. Hinweisfaktoren,
ob die bestehenden Angebote auch die Zielgruppen erreichen, ergeben sich aus den Verwendungsnach-
Begründung
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weisen, welche die Träger jährlich über die geförderten Projekte erstellen. Diese sollen nicht allein zum
Nachweis des Einsatzes der Fördermittel dienen, sondern können vielmehr auch als Indikatoren für die
sich entwickelnden oder nachlassenden Bedarfe mit herangezogen werden.
Die Verwendungsnachweise der Maßnahmeträger für das Jahr 2017 werden bis Ende Januar 2018 erstellt
und dem Jugendamt übersandt. Erst nach Vorlage dieser Nachweise kann auch der Gesamtverwendungsnachweis über die Fördermittel 2017 von hier erstellt werden.
Die Planung der weiteren Ausgestaltung der Angebotspalette in Krefeld muss dann in der Steuerungsgruppe vorbereitet und mit den Netzwerkpartnern diskutiert werden.
Gleichzeitig ist das Netzwerk Frühe Hilfen ein wesentlicher Bestandteil des neu initiierten Projektes „Krefelder Präventionsketten“.
Während das Netzwerk Frühe Hilfen das Lebensalter der Kinder von der Schwangerschaft bis zu 3 Jahren
im Blick hat, sollen die Krefelder Präventionsketten darüber hinaus auch die Altersgruppen bis zum Eintritt in das Berufsleben abdecken. Insoweit deckt das Netzwerk Frühe Hilfen einen wichtigen Teilbereich
in den Präventionsketten ab.
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen muss hier eine intensive gegenseitige Information und Einbindung
zwischen der Steuerungsgruppe des Netzwerkes Frühe Hilfen und der Koordinatorin der Krefelder Präventionsketten erfolgen.
Für die Finanzierung der Projekte im Netzwerk Frühe Hilfen steht 2018 eine Fördersumme i.H.v.
150.837,00 EUR aus dem Bundesfonds, sowie die genannten städtischen Mittel von 50.000,00 EUR für
eine Familienhebamme zur Verfügung.
Im Zuge der Überführung der Bundesinitiative in einen dauerhaften Bundesfonds wurden u.a. auch die
Förderbereiche neu strukturiert und umbenannt.
Seit 01.01.2018 lauten die Bezeichnungen wie folgt:
I. Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen
II. Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen.
1. Längerfristige Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen
2. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme
III. Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen (vorab ist eine Abstimmung mit der Landeskoordinierungsstelle erforderlich!)
IV. Gesamtausgaben
Inwieweit diese Neustrukturierung auch die Förderrichtlinien beeinflusst, wird derzeit noch geprüft und
mit den Netzwerkpartnern bei Bedarf zu gegebener Zeit besprochen.
Die angeregte "professionelle Evaluation" hinsichtlich Ansatz, Einsatz und Wirksamkeit der Familienhebammen kann, sofern dies gewünscht ist, nur mit externer Begleitung umgesetzt werden. Hierzu wäre aus
hiesiger Sicht jedoch ein umfassender Projektauftrag zu formulieren und im Netzwerk abzustimmen. Die
Finanzierung eines solchen Projektes aus den Bundesmitteln ist zwar grundsätzlich möglich, würde jedoch
dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in anderen Förderbereichen entsprechend gekürzt
werden müssten.
Bei der Durchführung einer eigenen Evaluation sollte mit in Betracht gezogen werden, dass ab 31.Januar
2018 die vierte und abschließende Kommunalbefragung durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen
(NZFH) erfolgt. Hierbei werden umfangreiche Informationen zur Struktur der örtlichen Netzwerke Frühe
Hilfen, Informationen zu Angeboten und Projekten, sowie die Einbettung in andere vorhandene Netzwerke erhoben und mit wissenschaftlicher Begleitung evaluiert.
Die Feldphase der Erhebung wird voraussichtlich bis zum 15.Mai 2018 andauern.
Begründung
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Die Ergebnisse dieser bundesweiten Erhebung und der daraus resultierende, umfassende Bericht des
NZFH können wichtige Anhaltspunkte und Erkenntnisse enthalten, die man auf Krefelder Bedarfe beziehen kann.
Es wäre aus Sicht der Verwaltung daher sinnvoll, die Ergebnisse der zentralen Evaluation abzuwarten.
Sofern sich nach Vorlage des Gesamtberichtes des NZFH dann für Krefeld noch weitergehende oder andere Fragestellungen ergeben, könnten diese konkreter benannt und überprüft werden.
Je konkreter der Auftrag für eine eigene Evaluation gefasst werden kann, desto zielführender sind die zu
erwartenden Erkenntnisse.
Dieses Vorgehen würde sicherlich auch zu einer Reduzierung der absehbaren Kosten führen, da für eine
professionelle Evaluation die Begleitung eines externen Beraters in Anspruch genommen werden muss.
Der Initiierung einer "eigenen" Evaluation sollte daher eine intensive Abwägung von Kosten und Nutzen
vorangehen. Das geeignete Gremium hierfür ist die Steuerungsgruppe des Netzwerkes Frühe Hilfen. Diese hat am 28.02.2018 getagt.