Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:13
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Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.03.2017
Nr.
3795 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
24.05.2017
Betreff
Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2017/2018
Beschlussentwurf:
Die kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2017/2018 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Bedarfsermittlung (Punkt 2 der Vorlage) zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3795 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Ausgangslage
Die Rahmenbedingungen für diesen Planungsprozess sind seit Jahren unverändert:
- Planungsräume sind die neun politischen Stadtbezirke in Krefeld.
- Es werden in der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung die tatsächlichen Einwohnerzahlen in den Planungsbereichen zu Grunde gelegt.
- Die Geburten werden auf der Basis des derzeitigen Bestands hochgerechnet; dies betrifft nur
die Kinder des Jahrganges 2017.
2. Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung ab August 2017
2.1 Bedarf für Kinder unter 3 Jahren
Nach § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) ist seit 01.
August 2013 ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Kita oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Das gleiche gilt, wenn die Eltern erwerbstätig oder arbeitsuchend sind oder eine Ausbildung machen. Da die meisten Kinder
im ersten Lebensjahr zu Hause betreut werden, wird derzeit eine Bedarfsquote von 5% als ausreichend angesehen. Der Bedarf wird zukünftig wahrscheinlich steigen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat gemäß § 24 SGB VIII bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in Kindertagespflege. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für 2-Jährige steigt weiter an; daher wurde die die
Bedarfsquote im Betreuungsjahr 2015/2016 auf 75% der Zweijährigen erhöht. Für die Einjährigen wird weiterhin eine Quote von 40% angenommen. Der Bedarf wird weiter ansteigen.
2.2 Bedarf für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt
Seit Jahren haben Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Auf der Basis des Einwohnerbestandes zum 31. Dezember 2016 (Einwohnermelderegister) wird
der Bedarf für das Betreuungsjahr 2017/2018 wie folgt berechnet:
Begründung
Seite 3
3. Umsetzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01. August 2017
Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 08. März 2017 festgestellt, dass im Betreuungsjahr 2017/2018 in Krefeld insgesamt 7.679 Plätze für Kinder in Kitas gefördert werden sollen.
Hinzuzurechnen sind die Plätze in den Sonderkindergärten, die nicht über das Kinderbildungsgesetz gefördert werden (Gesamt 7.733).
Für die Angebotszahlen werden die Einrichtungen Clarenbachhaus, Hubertusstraße und Luisenstraße mit berücksichtigt; auch wenn deren Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2017 wahrscheinlich nicht erfolgen wird. Eine Außerachtlassung würde die Versorgungssituation erheblich
verschlechtern und einen erhöhten Ausbaubedarf darstellen, der jedoch nicht besteht, da die
Kitas Anfang 2018 fertiggestellt sein sollen.
Darüber hinaus wurden für maximal 580 Kinder in Kindertagespflege Fördergelder nach
§ 22 KiBiz beantragt, davon 500 Kinder unter 3 Jahren und 80 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Diese Anmeldungen werden als Bezugsrahmen für die Bedarfsplanung übernommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Besetzung dieser Plätze nur mittelbar beeinflusst werden
kann, da die Tagespflegepersonen über die Anzahl der zu betreuenden Kinder selbst entscheiden.
3.1 Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Mit Zustimmung des Landesjugendamtes werden ab August 2017 insgesamt 71 Kinder unter 3
Jahren in provisorischen Gruppen betreut. Wenn alle eingeplanten Neubauten bzw. Erweiterungen in Betrieb sind, sieht das Betreuungsangebot für das Betreuungsjahr 2017/2018 im U3Bereich wie folgt aus:
3.2 Tagesbetreuungsplätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Begründung
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Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind im Betreuungsjahr 2017/2018 insgesamt 6.084 Plätze in Kitas vorgesehen; rund 54 Kinder werden in den beiden Sonderkindergärten
betreut werden (6.138 Gesamt). Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist im Gesamtstadtgebiet nicht sichergestellt. Die Versorgungslage ist in einigen Stadtbezirken sehr angespannt. Aus diesem Grund werden stadtweit über 200 Überbelegungsplätze angeboten.
3.3 Zusammenfassung: Planung Plätze in Kitas ab August 2017
4. Versorgungssituation im Betreuungsjahr 2017/2018
4.1 Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Im Frühjahr 2018 werden für Kinder unter 3 Jahren voraussichtlich 1.595 Betreuungsplätze in
Kitas zur Verfügung stehen.
Zusätzlich wird eine Belegung von bis zu 500 Kindern in Kindertagespflege bei der Bedarfsplanung berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass diese Maximalbelegung, die aus fördertechnischen Gründen beim Land angemeldet wurde, nicht erreicht wird.
Die vorgehaltenen Plätze in Kindertagespflege werden für die Bedarfsquotenberechnung zu 2/3
auf den Altersbereich unter 2 Jahre und zu 1/3 auf Kinder im Alter von 2 Jahren aufgeteilt. Dies
entspricht in etwa der aktuellen Inanspruchnahme.
4.1.1 Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren
Die Versorgungsquote für Kinder unter 2 Jahren beträgt max. 16,2%.
4.1.2 Zweijährige
Begründung
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Die Versorgungsquote für Kinder im Alter von 2 Jahren beträgt max. 60,9%.
4.1.3 Versorgungssituation über drei Jahrgänge (0 bis unter 3)
Die Versorgungsquote bezogen auf drei Jahrgänge beträgt rechnerisch maximal 33,4%.
4.2 Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Die Versorgungsquote für Kinder ab 3 Jahren beträgt rechnerisch maximal 95,5%.
4.3 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen / Inklusion
Im Januar 2017 wurden insgesamt 124 Kinder mit Behinderungen in Kitas betreut. Darüber hinaus werden bis zu 54 Kinder im Heilpädagogischen Zentrum Hochbend (HPZ) bzw. im Sonderkindergarten der Hörbehindertenschule in Hüls betreut.
Begründung
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Für das Betreuungsjahr 2017/2018 wurden insgesamt 125 Pauschalen für Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen in Kitas angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass der
Förderbedarf für weitere Kinder im Wege der „Einzelinklusion“ festgestellt wird.
5. Ausbau des Betreuungsangebotes / Stufenplan II a
5.1 Städtische Baumaßnahmen
Nach dem Planungstand April 2017 sollen folgende städtische Kitas im Laufe des Betreuungsjahres 2017/2018 erweitert werden:
Auf der Hubertusstraße wird die ehemalige Abendrealschule zu einer sieben-Gruppen-Kita
umgebaut. Fertigstellung: Anfang 2018
Ersatzneubau im Clarenbachhaus als neuer Standort für die Kita Lutherplatz.
Hermannstraße (West), Dieselstraße (Nord) und Niederbruchstraße (Fischeln) sollen im Betreuungsjahr 2017/2018 ertüchtigt werden. Fertigstellungen sind bis Ende 2017 (Niederbruchstraße),
bzw. Ende 2018 (Hermannstraße und Dieselstraße) zu erwarten.
Im Rahmen des Stufenplans II b sollen vier weitere Kindertageseinrichtungen in folgenden Gebieten geschaffen werden:
-
Stadtbezirk West - Bereich Baackeshof - Randstraße
Stadtbezirk Nord - Bereich Kliedbruch - Appellweg
Stadtbezirk Hüls - Zentrale Lage - Cäcilienstraße
Stadtbezirk Ost - Neubaugebiet Emil-Schäfer-Straße
Zusätzlich wird eine weitere, bisher nicht berücksichtigte Kindertageseinrichtung aufgrund von
steigenden Geburtenraten und Zuzügen von Flüchtlingen erforderlich sein.
5.2 Planungen von freien Trägern
Ersatzbau kath. Kita St. Gertrudis in Bockum (Ost)
Ersatzneubau kath. Kita St. Andreas Legionstraße (Gellep-Stratum)
Ersatzneubau kath. Kita St. Norbertus (West/Frankenring)
5.3 Planungen von Investoren
Neubau Hollywoodkino Luisenstraße (Mitte)
Möglicherweise Ersatzneubau Breite Straße (Mitte) – Schwanenmarkt –
Clarenbachhaus (siehe städtische Baumaßnahmen)
Anlage: Kleinräumige Darstellung der Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen
Hinweis: Die Bezirksvertretungen erhalten die kleinräumige Bedarfsplanung für den
jeweiligen Stadtbezirk zur Kenntnis.
Begründung
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