Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,4 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:14
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Inhalt der Datei
Begründung
A.
Seite 3
Bisherige Verfahrensschritte
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 22. Juni 2011 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan
Nr. 753 – westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk - gefasst mit der allgemeinen
Zielsetzung,
• die ehemalige Scheunennutzung mit Garagen sowie die untergenutzten Freiflächen einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung zu zuführen,
• die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung als Innenentwicklung zu
schaffen,
• den vorhandenen Baumbestand weitgehend zu erhalten,
• die angrenzende Wohnbebauung an der Bruckersche Straße in ihrem Bestand zu schützen
und
• die Erschließung zu sichern.
Zur Umsetzung dieser Ziele soll das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vorschriften des
vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Im vorliegenden Planverfahren
wurde von der „Kann – Bestimmung“ Gebrauch gemacht und somit von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit wurde daher erst
im Rahmen der Offenlage formell beteiligt.
Aufgrund der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 wurden allerdings die
Fachbereiche sowie die Stadtwerke Krefeld aufgefordert, zur beabsichtigten Planung Stellung zu
nehmen. Die Stellungnahmen sind unter B. aufgeführt.
Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Hüls erfolgte am 5. Juni 2012 in deren 16. Sitzung.
Die Bezirksvertretung stimmte dem Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung einstimmig bei drei Enthaltungen zu. Anregungen wurden nicht vorgebracht.
In seiner Sitzung am 3. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Krefeld die Aufstellung und öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 753 beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB wurde vom 4. September 2012 bis einschließlich 4. Oktober 2012 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind unter C. aufgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1
BauGB erfolgte gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung. Die
Stellungnahmen sind unter D. aufgeführt.
Auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte in diesem
Zeitraum. Seitens der beteiligten Nachbargemeinden wurden keine Anregungen vorgebracht.
In der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Krefeld-Hüls vom 25. Oktober 2012 hat Herr Lukas Hülbusch in der Einwohnerfragestunde einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme überreicht. Der Fragenkatalog ist unter E. aufgeführt.
Zum Satzungsbeschluss werden alle im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen
dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt.
Begründung
B.
Seite 4
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Folgende Stellen trugen Stellungnahmen vor:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
1.
Fachbereich Grünflächen,
Fachbereich Umwelt,
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung,
Fachbereich Ordnung,
Stadtwerke Krefeld Aqua GmbH,
Stadtwerke Krefeld Netze GmbH,
Fachbereich Tiefbau
Fachbereich Grünflächen mit Schreiben vom 14. Juli 2011 sowie 18. November 2011
und 22. Mai 2012
Stellungnahme:
Der Fachbereich Grünflächen merkt an, dass das vorliegende artenschutzrechtliche Fachgutachten zum genannten Bebauungsplan Nr. 753 nicht ausreichend sei, da der Scheunentrakt hinsichtlich seiner potentiellen Tauglichkeit für Fledermausquartiere nicht abgeprüft worden sei. Auch in
der Fotodokumentation des Gutachtens sei der entsprechende Bereich außen vor gelassen worden. Da es sich bei Fledermäusen um planungsrelevante Arten handele, seien gemäß Bundesnaturschutzgesetz die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote für besonders geschützte Arten zu
beachten. Die ehemalige Hofanlage sei daher durch eine entsprechende Untersuchung der genannten Gebäude abzuprüfen. Hierfür sei zu beachten, dass ein evtl. Abriss von Gebäuden in der
Zeit vom Mitte Juli bis Ende September zu erfolgen habe, um die Wochenstuben- und Überwinterungszeit von Fledermäusen sowie Brut- und Nestlingszeit von Gebäudebrütern größtenteils
ausschließen zu können. Dabei solle der Abriss mit dem Ausbau sämtlicher Türen und Fenster
vorbereitet werden, um eine starke Zugluftbildung innerhalb der gesamten Gebäude zu erreichen. Anschließend sei mit dem Abdecken der Dächer zu beginnen. Bei Baumaßnahmen im
Dachbereich sei darauf zu achten, dass sich dort möglicherweise Fledermäuse oder auch Gebäudebrüter befinden könnten. Sollten dort Fledermäuse oder Gebäudebrüter vorgefunden werden,
seien die Abrissarbeiten sofort zu unterbrechen und die Untere Landschaftsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese fachgerecht geborgen werden könnten.
Ferner gibt der Fachbereich Grünflächen an, dass eine evtl. Entfernung von Sträuchern, Gebüschen und ggf. Bäumen außerhalb der gesetzlichen Brutzeiten vom 01. Oktober bis 28. Februar
zu erfolgen habe.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im rückwärtigen Gartenbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verwilderter Baumbestand existiere, welcher teilweise mit Erhaltungsfestsetzungen versehen wurde. Der Fachbereich Grünflächen regt aufgrund der Nähe einer
Robinie zur geplanten Tiefgarage, der fraglichen ökologischen Wertigkeit mehrerer Fichten sowie
einiger ungepflegter bzw. abgängiger Obstbäume an, hiervon Abstand zu nehmen. Eine Erhaltung über einen längeren Zeitraum erscheine nicht möglich bzw. sinnvoll. Bäume, die jedoch
Bestand haben sollen, in unmittelbarer Nähe des Eingriffsgebiet stünden und nicht gefällt werden sollen, seien dagegen von Beschädigungen durch den Baubetrieb zu schützen.
Begründung
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Darüber hinaus werde empfohlen, auf die geplanten Grünflächen standortgerechte und insektenfördernde Pflanzenarten zu setzen.
Auf das „Merkblatt Artenschutz bei Baumaßnahmen“ werde verwiesen.
Abwägung:
Das geforderte artenschutzrechtliche Gutachten wurde zwischenzeitlich erstellt. Der Gutachter
kommt zu der Einschätzung, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass lokale Populationen von
den geplanten Maßnahmen negativ betroffen sein könnten. Insbesondere bleibt die nach § 44
Abs. 5 BNatSchG zu schützende „ökologische Funktion“ der Fortpflanzungs- und Ruhestätten
durch die Planungen für alle planungsrelevanten Arten erhalten. Ein entsprechender Hinweis auf
die gesetzlich zu schützende Brutzeit bei Fällarbeiten bzw. Baufeldfreimachungen wird in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Dennoch kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich in den bestehenden Gebäuden zumindest zeitweise Fledermäuse befinden, so dass eine entsprechende Formulierung
zum Schutz der Wochenstuben- und Überwinterungszeiten von Fledermäusen und Brut- und
Nestlingszeit von Gebäudebrütern bei Abbrucharbeiten in den Bebauungsplan aufgenommen
wird. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Abriss mit dem Ausbau sämtlicher Türen und
Fenster vorzubereiten ist, um eine starke Zugluftbildung innerhalb der gesamten Gebäude zu
erreichen und erst danach mit dem Abdecken der Dächer zu beginnen ist.
Ebenfalls wird der Hinweis in die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen aufgenommen,
dass Rodungen von Sträuchern, Bäumen und Gebüschen etc. nur außerhalb der gesetzlichen
Brutzeiten vom 01. Oktober bis 28. Februar zu erfolgen hat.
Die im Vorentwurf mit Erhaltungsfestsetzungen vorgesehenen Bäume werden nicht mehr als
erhaltenswert eingestuft und wurden daher bereits im Bebauungsplanentwurf zu Offenlage
nicht festgesetzt.
Für die Berücksichtigung des „Merkblattes Artenschutz bei Baumaßnahmen“ wird auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verwiesen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Notwendigkeit zur Festsetzung von Anpflanzbindungen insektenfreundlicher Pflanzenarten
im Rahmen der Bauleitplanung besteht nicht, da in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB kein Ausgleich erstellt werden muss. Zudem entfallen auf dem Gelände bisher keine nennenswerten Grünstrukturen, welche eine solche Festsetzung auf Bauleitplanebene rechtfertigen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
2.
Fachbereich Umwelt mit Schreiben vom 22. August 2011 sowie 15. November 2011
Stellungnahme:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liege größtenteils im potenziellen Einzugsgebiet der
Wasserfassungsanlage Hüls neben der festgesetzten Wasserschutzzone III-A von Hüls. Das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen könne versickert werden. Voraussetzung
hierfür sei jedoch ein ausführliches hydrogeologisches Gutachten, da geringe Flurabstände zum
Grundwasser bestünden. Bei Grundwasserabsenkungen während der Bauphase sei daher mit
Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke zu rechnen.
Begründung
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Bei den Untersuchungen im Rahmen eines Bodengutachtens sei festgestellt worden, dass entgegen ursprünglichen Vermutungen Bodenauffüllungen, die mit Ziegelbruch, Aschen und Schlacken
vermischt seien, vorhanden wären. Das Gutachten habe jedoch keine Aussagen zu einer erforderlichen Bodenanalyse ergeben. In diesem Zusammenhang sei in Zukunft eine Bewertung des
Gefährdungspotenzials Boden- Mensch bzw. Boden-Grundwasser durchzuführen.
Der Fachbereich Umwelt merkt an, dass in die Begründung und Planzeichnung Hinweise zu den
einbaubaren Bodenklassen nach LAGA Nr. 20 und zu evtl. notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnissen in Fällen von Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasserflurabständen aufgenommen werden sollen.
Ein weiterer Punkt stelle die erforderliche Umsetzung der Maßnahme B 1/10 des Luftreinhalteplans der Stadt Krefeld dar. Hierbei sei darauf zu achten, dass die Beschreibung des Luftqualitätsmodells (LQM) der Stadt Krefeld heranzuziehen sei und die wesentlichen Mittelwerte für
Feinstaub (PM 10, Partikel) und Stickstoffdioxid (NO2) zu beschreiben seien. Zusätzlich solle auf
das Luftqualitätsmodell und den Luftreinhalteplan in der Begründung hingewiesen werden.
Gemäß der Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld seien im Plangebiet vor allem nachts geringfügige verkehrsbedingte Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte zu erwarten. Es wird
daher ein Lärmgutachten gemäß den Anforderungen der DIN 18005 sowie entsprechende Lärmschutzmaßnahmen nach DIN 4109 empfohlen.
Im Kap. VII Abs. 2 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 753 werde darauf hingewiesen, dass
die erfüllten Vorraussetzungen des § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB einen Verzicht auf eine Bilanzierung eventueller Eingriffe in Natur und Landschaft begründe. Die Regelungen des § 13a BauGB
gäben jedoch keine Begründung für ein Entfallen einer Ausgleichsbilanzierung, wohingegen
vielmehr der Verzicht auf eine Umweltprüfung ermöglicht werde. Eine Beschreibung der wesentlichen Züge des Umwelt- und Naturcharakters des Bebauungsplangebietes sei demnach weiterhin zu leisten.
Abwägung:
Die Hinweise zur Zugehörigkeit zum potentiellen Einzugsgebiet der Wasserfassungsanlage Hüls
sind in die Begründung und die textlichen Festsetzungen der Planzeichnung mit aufgenommen
worden. Die Beseitigung des Niederschlagswassers kann über den in der Bruckersche Straße
vorhandenen Mischwasserkanal erfolgen. Eine Versickerung vor Ort ist prinzipiell möglich. Hierfür ist jedoch ein hydrogeologisches Gutachten notwendig. Ein entsprechender Hinweis wurde in
die Begründung und die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Zwischenzeitlich wurde seitens des Gutachterbüros eine Nachuntersuchung zu den bislang fehlenden Bodenanalysen durchgeführt. In Absprache mit dem Fachbereich Umwelt wurden hierbei
zunächst die Hauptverdachtsparameter für die Flächen des Garagenhofes, des Scheunenhofes
sowie der Zufahrten untersucht. Im Ergebnis dieser Erstbewertung wurde festgestellt, dass die
untersuchten Flächen als teerfrei eingestuft werden können. Die übrigen bislang nicht untersuchten Bereiche sollen in Form von Komplettanalysen baubegleitend untersucht werden. In
diesem Zusammenhang werden auch die bereits in der Erstbewertung untersuchten Flächen
nochmals einer genaueren Betrachtung unterzogen und ggf. entsprechende Hinweise zum Umgang mit dem Boden gegeben. Somit ist sichergestellt, dass sämtliche Teilbereiche des Plangebietes gutachterlich geprüft werden und evtl. auftretende Verunreinigungen sofort entsprechend den Vorgaben behandelt werden können.
Die Hinweise seitens des Fachbereichs Umwelt zu den einbaubaren Bodenklassen und zu evtl.
notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnissen in Fällen von Grundwasserabsenkungen bzw.
Begründung
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Grundwasserflurabständen sind in die Begründung und die textlichen Festsetzungen der Planzeichnung mit aufgenommen worden.
Die unter B 1/10 genannte Maßnahme des Luftreinhalteplans der Stadt Krefeld (Verbindliche
Standards in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) ist derart in die Begründung zum Bebauungsplan eingeflossen, als dass Festsetzungsmöglichkeiten wie etwa die Anpflanzung von Bäumen sowie einer Ausrichtung der Gebäude nach Süden berücksichtigt wurden. Auf das Luftqualitätsmodell sowie den Luftreinhalteplan wird in der Begründung entsprechend verwiesen.
Die verkehrsbedingten Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte nach DIN 4109 sind nach
den Angaben der Lärmminderungsplanung ausschließlich im südwestlichen Randbereich des
Plangebietes anzutreffen und befinden sich somit vollständig außerhalb der geplanten Baufenster. Da diese nur geringfügigen Überschreitungen keine unzumutbaren Belastungen der zukünftigen Bewohner erwartet werden, wird von der Beauftragung eines Schallgutachtens abgesehen.
In der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan wird auf den Verzicht zur Bilanzierung
eventueller Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie auf den Verzicht auf eine Umweltprüfung verwiesen, da diese nach § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB
vor der planerischen Entscheidung als geschehen oder als ausgeglichen und damit als zulässig
angesehen werden. Dies gilt vor allem für Bebauungspläne der Innenentwicklung, bei denen die
Grundfläche weniger als 20.000 m² betragen. Der Bebauungsplan Nr. 753 der Stadt Krefeld zählt
zu dieser Kategorie. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme von den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
3.
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung mit Schreiben vom 27. Oktober
2011
Stellungnahme:
Um die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien zu berücksichtigen, stellt der
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung fest, dass für die angestrebten ca. 52
Wohneinheiten Infrastrukturkostenbeiträge für Tagesbetreuung von Kindern zu leisten sind.
Darüber hinaus solle der Investor einen Beitrag zu den Ausbaukosten des öffentlichen Kinderspielplatz Mommenpesch II leisten.
Abwägung:
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
im August 2015 soll der Beitrag zu den Ausbaukosten nun für den öffentlichen Kinderspielplatz
Mommenpesch I geleistet werden. Die Infrastrukturkostenbeiträge werden für die nun angestrebten 43 Wohneinheiten ermittelt. Diese Kostenbeiträge werden im städtebaulichen Vertrag
mit dem Investor gesichert. Der städtebauliche Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluss über
diesen Bebauungsplan abgeschlossen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
4.
Fachbereich Ordnung mit Schreiben vom 04. November 2011
Begründung
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Stellungnahme:
Der Fachbereich Ordnung erläutert, dass die verkehrliche Anbindung über die geplante Privatstraße mit ausreichenden Sichtfeldern zu versehen sei.
Darüber hinaus sei das gesamte Plangebiet mit einem bedarfsgerechten Parkangebot, sowie mit
einer adäquaten Beleuchtung, welche gemeinschaftlich genutzte Flächen gut einsehbar machen,
auszustatten.
Abwägung:
Die verkehrstechnischen Anforderungen an notwendige Sichtfelder im Übergangsbereich der
geplanten GFL-Fläche hin zur Bruckersche Straße sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes,
sondern werden im Baugenehmigungsverfahren sichergestellt. Die Hinweise zum notwendigen
Parkangebot werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages wird
ein Stellplatzschlüssel vereinbart, der ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen sichert. Der
städtebauliche Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluss über diesen Bebauungsplan abgeschlossen. Ein Beleuchtungskonzept ist nicht Gegenstand eines Bauleitplanverfahrens.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
5.
Stadtwerke Krefeld Aqua GmbH mit Schreiben vom 15. November 2011
Stellungnahme:
Die SWK Aqua GmbH merkt an, dass laut Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan ein
Trennsystem zur Entwässerung des Plangebietes in der Bruckersche Straße vorhanden sei. Tatsächlich liege in der Bruckersche Straße jedoch ein Mischwasserkanal, an dem die entsprechenden Flächen problemlos angeschlossen werden könnten.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Versorgung des Plangebiets mit Trinkwasser
ebenfalls von der Bruckersche Straße aus über die geplante GFL-Fläche möglich sei.
Abwägung:
Der Hinweis auf ein in der Bruckersche Straße befindliches Mischsystem zur Entwässerung des
Plangebietes wird in der Begründung zum Bebauungsplan geändert. Ebenso wird der Hinweis
aufgenommen, dass die Versorgung des Plangebietes mittels Trinkwasser von der Bruckersche
Straße aus ermöglicht werden kann.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
6.
Stadtwerke Krefeld Netze GmbH mit Schreiben vom 18. November 2011
Stellungnahme:
Die SWK Netze GmbH hält die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität sowie Gas aus dem
umliegenden Netz für möglich. Hierfür sei jedoch eine Erschließung der Plangebietsfläche über
private Straßen bzw. über Zuwegungen mittels Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten zu sichern.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet wird ausschließlich über Flächen mit
Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten erschlossen, so dass die notwendigen Versorgungsleitungen
verlegt werden können.
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Der Stellungnahme wird gefolgt.
7.
Fachbereich Tiefbau mit Schreiben vom 22. November 2011
Stellungnahme:
Aus Sicht des Fachbereiches Tiefbau bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan, wenn
die geplanten Straßen als Privatstraßen realisiert werden, die befestigten privaten Flächen nicht
in den öffentlichen Straßenraum entwässert werden sowie die geplante Tiefgaragenzufahrt und
die vorhandene Tiefgaragenzufahrt im öffentlichen Bereich gemeinsam hergestellt wird.
Abwägung:
Die Erschließung der Plangebietsfläche wird ausschließlich über Flächen mit Geh-, Fahr-, und
Leitungsrechten erfolgen. Diesem Punkt der Stellungnahme wird gefolgt.
Aufgrund der vielen Anregungen wurde das Bebauungskonzept überarbeitet. Unter anderem
wurde auch die geplante Tiefgarage in den hinteren Grundstücksbereich verlagert. Die Zufahrt
erfolgt nun nicht mehr direkt von der Bruckersche Straße aus, sondern über die privaten Erchließungswege innerhalb des Baugrundstückes. Eine gemeinsame Herstellung mit der vorhandenen
Tiefgaragenzufahrt hat sich somit erübrigt.
Der Hinweis, dass die befestigten privaten Flächen nicht in den öffentlichen Straßenraum entwässert werden sollen, ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens.
Eine Entscheidung ist nicht erforderlich.
C.
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden folgende Stellungnahmen eingebracht:
1.
25 gleichlautende Schreiben verschiedener Anwohner, Kreuzstraße, Jakobstraße, Bruckersche Straße,
2.
Herr und Frau H., Mommenpesch,
Herr und Frau R., Bruckersche Straße,
3.
Herr und Frau H., Mommenpesch,
4.
Frau T. und Herr P., Kreuzstraße,
5.
Herr und Frau K., von Harffstraße,
6.
Herr und Frau H., Bruckersche Straße,
7.
Herr S., Bruckersche Straße,
8.
Herr v. V., Mommenpesch,
9.
Herr und Frau H., Jakobstraße,
10.
Frau M., Kreuzstraße,
11.
Herr und Frau W., Bruckersche Straße
12.
Herr und Frau H., Jakobstraße, mit Unterschriftenliste (ca. 360 Unterschriften)
Folgende Stellungnahmen wurden dabei vorgetragen:
Begründung
1.
Seite 10
25 gleichlautende Schreiben verschiedener Anwohner
Frau H., Kreuzstraße, mit Schreiben vom 26. September 2012,
Herr. H., Kreuzstraße, ’’ ,
Herr und Frau B., Kreuzstraße, ’’ ,
Herr und Frau M., Kreuzstraße, ’’ ,
Frau L., Kreuzstraße, ’’ ,
Herr S., Kreuzstraße, ’’ ,
Herr S., Kreuzstraße, ’’ ,
Herr und Frau S., Kreuzstraße, ’’ ,
Herr und Frau W., Jakobstraße, ’’ ,
Herr und Frau D., Jakobstraße, ’’ ,
Frau T., Jakobstraße, ’’ ,
Frau A. Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr H., Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr E., Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr. F., Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr und Frau K. Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr G., Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr und Frau S. Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr M. und Frau K., Bruckersche Straße, ’’ ,
Frau G. Bruckersche Straße,
Frau S., Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr E., Bruckersche Straße, ’’ ,
Frau S., Bruckersche Straße, ’’ ,
Herr und Frau A. Kreuzstraße, mit Schreiben vom 28. September 2012,
Herr H., Mommenpesch, mit Schreiben vom 26. September 2012
Stellungnahme:
Es wird Widerspruch gegen den Bebauungsplan eingelegt. Die geplanten Baumaßnahmen würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner führen.
Eine Staffelung im Blockbereich, ausgehend von der Krefelder Straße, sei klar erkennbar. Mehrgeschossige Häuser, sich anschließende Einfamilienhäuser in der Kreuzstraße, angrenzende Gartenanlagen mit Kleintierställen aus alten Zeiten, Nebenanlagen und Hinterhausbebauungen
würden die Wohnsituation kennzeichnen. Gleiches erschließe sich zur Jakobstraße hin.
Eine seit 1868 gewachsene wie oben beschriebene Wohnkultur präge das Bild. Hier solle nun ein
Komplex aus 52 Wohneinheiten gebaut werden, zum Teil 14 m hoch. Es wäre sinnvoller, Neues
an das alte Bestehende anzupassen und auf eine derart dicht und hohe Bebauung zu verzichten.
Ein Beispiel für die gelungene Integration neuer Wohneinheiten an Bestehendes sei der Darderhof. Damit würde zusätzlich attraktiver Wohnraum im Ortskern geschaffen.
Die Privatsphäre der Anwohner werde durch die geplante dichte und hohe Bebauung bzw. durch
die 52 Wohneinheiten in erheblichem Maße gestört. Der bisherige ruhige Wohncharakter gehe
verloren. Ruhige und vor Einblicken weitgehend geschützte Gartenanlagen seien nun kontinuierlich einsehbar.
Erhebliche Lärmbelästigungen seien die Folgen, zum einen durch die zwei Jahre andauernden
Baumaßnahmen und zum anderen durch die 52 Wohneinheiten selbst.
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Zu befürchten sei eine Verschärfung der ohnehin schon schwierigen Verkehrs- und Parksituation
an der Bruckerschen Straße, Ecke Steeger Dyk. Als wichtige Zufahrtsstraße in den Ortskern bzw.
aus dem Ortskern heraus sei die Straße bereits jetzt hoch frequentiert, zusätzlich wird an beiden
Seiten geparkt. So komme es täglich zu zum Teil haarsträubenden Situationen.
Mit der Umsetzung des derzeitigen Bebauungsplans werde sich die Situation noch verschärfen.
Die sich darstellende Verkehrssituation sowie die geplanten Parkplätze, unter- sowie oberirdisch,
würden dem Anspruch nicht gerecht. Eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer sei zu befürchten.
Besonders betroffen sei unter anderem das Wohnhaus Bruckersche Straße 114. Das geplante
Bauvorhaben führe zu starken Einschränkungen bei der Wohnraum- und Gartennutzung und
somit bei der Wohnqualität.
Insgesamt gehe es bei dem Widerspruch nicht darum, eine Bebauung grundsätzlich zu verhindern. Man spricht sich für eine Bebauung aus, die sich jedoch sinnvoll in den Blockbereich integriert und an die überwiegend bestehende Einfamilienhaussituation anpasst.
Frau G., Bruckersche Straße, fügt ergänzend hinzu, dass der Schulweg ihrer Kinder durch die
Baumaßnahme sehr gefährdet sei. Die Spielsituation sei dadurch stark eingeschränkt und sehr
gefährlich.
Herr H., Mommenpesch, fügt ergänzend hinzu, dass eine entsprechende, harmonische Planung
seinerzeit vom Architekturbüro N. erstellt und den Grundstückseigentümern vorgestellt worden
sei. Diese Planung sah vor, die bestehende Hofanlage in Hausscheiben aufzuteilen und im hinteren Bereich Doppelhaushälften mit Gärten zu errichten.
Die nun vorgestellte Planung sei haarsträubend und reihe sich nahtlos in die Bausünden der vergangenen Jahre ein, die man – einmal geschehen – leider nicht mehr rückgängig machen können.
2.
Herr und Frau H., Mommenpesch, mit Schreiben vom 02. Oktober 2012
Herr und Frau R., Bruckersche Straße, mit Schreiben vom 02. Oktober 2012
Stellungnahme:
Es wird Widerspruch gegen den Bebauungsplan eingelegt.
Die geplanten Baumaßnahmen würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner führen. Die jetzt schon angespannte Verkehrssituation durch die schmale Bruckersche Straße würde
noch schwieriger werden.
Bei 52 neuen Wohneinheiten würden auch mindestens 52 zusätzliche Parkplätze benötigt werden. Wenn dann noch die vorhandenen 36 Garagen abgerissen werden, würden bei 70 neuen
Stellplätzen mindestens 18 Parkplätze fehlen. Durch die neue Zufahrt zu den Gebäuden würden
weitere Parkplätze entfallen.
Es sei fragwürdig, ob die Tiefgarage bei dem hohen Grundwasserspiegel überhaupt gebaut werden kann. Schon jetzt seien viel zu wenige Parkplätze vorhanden. Die Anwohner der Bruckersche
Straße müssten schon jetzt im Mommenpesch parken. Als wichtige Zufahrtsstraße zum Ortskern
bzw. aus dem Ortskern heraus sei die Straße bereits hoch frequentiert, zusätzlich werde an beiden Seiten geparkt. So komme es täglich zu zum Teil gefährlichen Situationen. Eine Gefährdung
aller Verkehrsteilnehmer sei zu befürchten. Es wird zu Bedenken gegeben, dass morgens viele
Kinder diese Straße als Schulweg benutzen müssten.
Begründung
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Eine Bebauung in Anlehnung an die vorhandenen Einfamlienhäuser wäre sinnvoller. Es würde
neuer Wohnraum in einer „Baulücke“, passend zu der umgebenden Bebauung geschaffen werden.
Zusätzlich zur Verkehrssituation wird ein Wertverlust der eigenen Immobilie befürchtet, die
mühsam als Altersvorsorge erspart wurde.
3.
Herr und Frau H., Mommenpesch, mit Schreiben vom 01. Oktober 2012,
Stellungnahme:
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen würden zu einer eklatanten Beeinträchtigung der Nachbarschaft Bruckersche Straße und Mommenpesch führen.
In der Nachbarschaft sei die Wohnsituation von Einfamilienhäusern und kleineren Mehrparteienhäusern geprägt. Dies trage erheblich zur Wohnruhe bei.
Die geplante extrem dichte und hohe Bebauung werde zum einen den ruhigen und familienfreundlichen Wohncharakter und zum anderen die Verkehrs- und Parksituation erheblich stören.
Bereits jetzt sei die Verkehrssituation auf der Bruckersche Straße unzumutbar. Gerade als Eltern
eines Grundschulkindes seien sie schon jetzt so besorgt um die Sicherheit ihres Kindes, dass sie
es nicht den empfohlenen Schulweg über die Bruckersche Straße laufen lassen würden, sondern
durch Im Paradies.
Wenn nun noch weitere 52 Wohneinheiten mit den dazugehörigen PKW die Straße nutzen, würden sich selbst die Erwachsenen nicht mehr mit dem Rad dort entlang trauen.
Hinzu komme die Parksituation.
Auch wenn unter- und oberirdische Parkflächen bei dem Neubau geplant seien, würden sie jedoch dem Bedarf nicht annähernd gerecht werden.
Schon jetzt werde der Mommenpesch stark zu Durchfahrts- und Parkzwecken von Anwohnern
der Bruckersche Straße genutzt. Als Anwohner des Mommenpesch müssten jetzt schon öfter
zum Parken auf die Godert-Haes-Straße ausweichen, weil alle Stellflächen belegt seien.
Zudem werde die Bebauung zu einer eheblichen Lärmbelästigung führen. Zum Einen durch die
Baumaßnahmen selber, zum anderen dauerhaft durch die 52 Wohneinheiten.
Der Wert ihrer Wohnungen und Häuser werde durch die dichte und hohe Bebauung stark sinken.
Es wird hinterfragt, warum nicht eine besser integrierte Bebauung gewählt wird. Ein Projekt, das
sich einfüge und auf- anstelle abwerte.
Dafür gebe es in der näheren Umgebung ein gelungenes Beispiel, den Darderhof.
4.
Frau T. und Herr P. Kreuzstraße, mit Schreiben vom 03. Oktober 2012
Stellungnahme:
Das Karree nördlich Steeger Dyk, eingegrenzt durch die Kreuzstraße / Jakobstraße / Bruckersche
Straße sei seit Jahrzehnten gekennzeichnet durch innen liegenden Gärten. Hier befänden sich
Wiesenflächen, ebenso wie Nutzgärten sowie zum Teil alter Baumbestand und Sträucher. Diese
Struktur stelle für Vögel und Kleintiere Lebensräume und Zuflucht dar. Die Außengrenzen würden durch die maximal zweigeschossige Bebauung in den oben angegebenen Straßenzügen gekennzeichnet werden, innen liegend finde man höchstens kleinere Gartenhäuschen oder Hütten.
Diesen für Mensch und Tier lebenswerten Raum durch diese jetzt geplante, völlig überdimensionierte Baumaßnahme zu zerstören und ihr den vorhandenen Charakter zu nehmen sei nicht
nachvollziehbar.
Begründung
Seite 13
Ein solcher Wohnkomplex zerstöre das bisherige ruhige und anschauliche Miteinander in diesem
Komplex und greife somit in die Rechte der hier seit Jahren wohnenden Bürger ein. Der Wohlfühlcharakter mit dem so genannten „Blick ins Grüne“, den man trotz des städtisch geprägten
Charakters von Hüls bewahrt habe, werde unwiederbringlich zerstört. Lärm und Schmutz während der Bauphase sowie die anschließende massiv ansteigende Bewohnerzahl können dieses
Viertel nicht verkraften.
Offenbar habe man sich auch wenig Gedanken über die schwierige Parkplatzsituation gemacht.
Bereits jetzt seien die schmalen Straßen durch den Verkehr und parkende Fahrzeuge stark belastet. Ein Mehr an Fahrzeugen durch 52 Wohneinheiten sei nicht mehr zu verkraften.
Die Baumaßnahme dieser Größenordnung zerstöre massiv den Charakter des Wohngebietes und
sei hinsichtlich des Ausmaß und Anwohnerzuwachs völlig überdimensioniert. Sollte eine Bebauung unumgänglich sein, dürfe dies lediglich für maximal eingeschossige 1- bis 2-Familienhäuser
mit Gartenanteil erlaubnisfähig sein.
5.
Herr und Frau K., Von-Harff-Straße, mit Schreiben vom 1. Oktober 2012
Stellungnahme:
Die geplanten Baumaßnahmen würden zu erheblichen Beeinträchtigungen in ihrem Wohngebiet
führen. Eine Bebauung wolle nicht grundsätzlich verhindert werden. Es solle eine angepasste
Bebauung entstehen. Eine seit 1868 gewachsene Wohnstruktur solle erhalten bleiben und keine
zum Teil 14 m hohe Bebauung entstehen. Es wird auch auf die Lärmbelästigung beim Straßenverkehr hingewiesen, besonders auf dem schon sehr stark befahrenen Steeger Dyk.
6.
Herr und Frau H., Bruckersche Straße, mit Schreiben vom 28. September 2012
Stellungnahme:
Das geplante Bauvorhaben sei auf dieser kleinen Fläche für viel zu viele Wohneinheiten ausgelegt. Die geplante Bebauung lehne sich in keinster Weise an die bestehende Bebauung an, es sei
denn, die Bausünden wie das Hochhaus an der Krefelder Straße sollten wiederholt begangen
werden. Es sei sinnvoller, kleinere und von der Höhe und Ausmaß gefälligere Wohnanlage zu
errichten, als möglichst viele Einheiten in eine kleine Lücke zu pressen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkplatzsituation bereits jetzt schon kritisch sei. Durch das
erhöhte Verkehrsaufkommen gehe der Charakter der ruhigen Wohngegend verloren.
Hinzu komme, dass sämtliche Balkone der Häuser Bruckersche Straße 111 bis 117 gegen Westen
ausgerichtet seien, was für die Anwohner eine nicht hinnehmbare Verschlechterung der Wohnsituation bedeuten würde. Heute blicke man auf einen alten Bauernhof und Begrünung, in Zukunft
solle dort eine bis zu 14 m hohe Wohnanlage zu sehen sein. Das dürfe den Bewohnern nicht zugemutet werden.
Es wird darum gebeten, die Pläne in eine ansprechendere und besser an die bestehende Bebauungssituation angelehnte Form zu ändern.
7.
Herr S., Bruckersche Straße, mit Schreiben vom 28. September 2012
Stellungnahme:
Begründung
Seite 14
Die Bruckersche Straße biete jetzt schon viel zu wenig Parkraum. Auch wenn zu den 52
Wohneinheiten Parkmöglichkeiten erstellt werden, wird zu bedenken gegeben, dass deutlich
mehr als weitere 52 KFZ zu erwarten seien. Die meisten Haushalte hätten heutzutage zwei Pkw.
Auch Fahrzeuge, die zurzeit auf diesem Grundstück parken müssten dann irgendwo hin.
Ein derart großes Vorhaben passe dort nicht hin, da es sich baulich erheblich von den umliegenden Häusern unterscheide und den jetzigen Charakter der Wohngegend stark verändern würde.
Ebenso wird befürchtet, dass die Privatsphäre erheblich gestört wird und die neue Bebauung
seinen Balkon im Erdgeschoss der Bruckersche Straße 113 verschatten wird.
Es sei klar, dass das Grundstück neu und so gewinnbringend wie möglich bebaut werden soll,
man solle aber dennoch an die Nachbarschaft denken. Das geplante Projekt sei nicht zumutbar
und sollte den örtlichen Gegebenheiten und der Infrastruktur angepasst werden.
8.
Herr v. V., Mommenpesch, mit Schreiben vom 1. Oktober 2012
Stellungnahme:
Ein in dieser Höhe geplanter Bau sei an dieser Stelle unpassend. 52 Wohneinheiten bedingen ein
erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Mommenpesch und die auf beiden Seiten beparkte enge
Bruckersche Straße. Es gäbe jetzt schon teilweise ein Parkproblem im Gebiet.
9.
Herr und Frau H., Jakobstraße, mit Schreiben vom 01. Oktober 2012
Stellungnahme:
Das Baugrundstück befinde sich in unmittelbarer Nähe zu Grundstücken der Kreuz- und Jakobstraße bzw. grenze an Grundstücke der Kreuzstraße. Hier befänden sich überwiegend Einfamilienhäuser mit Gärten, Hinterhausbebauungen und Kleintierställen. Eine Abstufung in den Blockinnenbereich sei deutlich erkennbar, ausgehend von der Krefelder Straße bzw. Jakobstraße.
Eine Bebauung in zweiter Reihe sei nicht vorhanden und erscheine auch weder notwendig noch
angemessen. Es stößt auf Unverständnis, dass man sich bei der Bebauung ausschließlich an
Wohnkomplexen am Steeger Dyk und Bruckersche Straße orientiert, nicht aber an den Einfamilienhäusern an Kreuz- und Jakobstraße.
Hier wäre eine sinnvolle Angliederung, die sich an die Gegebenheiten anpasse wünschenswert.
Dabei könnte attraktiver Wohnraum geschaffen werden, indem das Bestehende als Ausgangspunkt genommen und planvoll erweitert werde (s. z.B. Darderhof).
Es wird befürchtet, dass die Privatsphäre der Anlieger deutlich gestört wird. Eine ruhige und zum
großen Teil nicht einsehbare Wohnsituation werde dramatisch verändert.
Darüber hinaus sei mit erheblichen Lärmbelästigungen zu rechnen, nicht nur durch die Bauarbeiten sondern auch durch die 52 Wohneinheiten.
Die Bruckersche Straße diene als wichtige Verbindung zum Steeger Dyk und umgekehrt. Schon
jetzt sei die Verkehrssituation gerade im Abschnitt des Bauvorhabens mehr als kritisch. Parkende
Autos und ein ohnehin schon hohes Verkehrsaufkommen würden zu schwierigen Situationen
führen. Wenn in 52 Wohneinheiten zusätzlich nach Park- und Verkehrsmöglichkeiten, auch in
den Ortskern hinein, suchten, verschärfe sich die Situation dramatisch.
Es wird sich nicht grundlegend gegen eine Bebauung des Areals ausgesprochen. Vielmehr gehe
es um eine maßvolle, sich in den gesamten Gegebenheiten anpassende Bauweise. Es wird angeregt, über das Ausmaß des Bauvorhabens noch mal nachzudenken und dabei auch und vor allem
die Bedürfnisse und Belange der betroffenen Anwohner zu berücksichtigen.
Begründung
10.
Seite 15
Frau M., Kreuzstraße, mit Schreiben vom 3. Oktober 2012
Stellungnahme:
Es sei schade, dass in einer ruhigen Wohnlage eine solche Bebauung geplant wurde. Außerdem
sehe man verkehrstechnische Schwierigkeiten auf der Bruckersche Straße / Ecke Steeger Dyk bei
dem dann erheblich vermehrten Verkehr auf die Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer zukommen.
11.
Herr und Frau W., Bruckersche Straße, mit Schreiben vom 26. September 2012
Stellungnahme:
Ohne die geplanten zusätzlichen 52 Wohneinheiten herrsche auf der Bruckerschen Straße bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkplätzen. Dass jede der 52 Wohneinheiten einen Tiefgaragen- / Stellplatz bekäme, würde sicherlich kaum ausreichen, um den heutigen und zukünftigen
Bedarf an Parkplätzen zu decken (pro Haushalt oftmals min. 2 PKW, Besucher etc.).
Bereits ohne die geplanten zusätzlichen 52 Wohneinheiten erleben man auf der Bruckersche
Straße oftmals eine schwierige und teils brenzlige Fahrsituation für PKW und Fahrradfahrer. Die
Straße sei in beide Richtungen befahrbar und werde größtenteils auch beidseitig beparkt. Die
Vorstellung, dass das Verkehrsaufkommen, speziell in den Ortskern über die Bruckersche Straße
noch steige, sei dramatisch. An Fahrradfahren sei auf dieser Straße aus Platzmangel nicht zu
denken.
Die geplante hohe Bebauung nehme den Anwohnern die Privatsphäre im Garten und ggf. sogar
das Tageslicht im Garten oder Haus. Es wird steigender Straßenlärm (ähnlich Krefelder Straße)
auf einer viel zu kleinen bzw. schmalen Straße befürchtet.
Grundsätzlich wird angeregt, dass man über das geplante Bauvorhaben erneut nachdenkt. Eine
Bauweise, angepasst an Mommenpesch, Kreuzstraße, Jakobstraße, Häuser mit weniger
Wohneinheiten und geringerer Höhe, würden begrüßt werden.
In solch einem Fall würden sich sicherlich auch die Dauer der Bebauung und der dadurch entstehende Baulärm, von derzeit geplanten 2 Jahren reduzieren.
12.
Herr und Frau H., mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 mit einer Unterschriftenliste mit
ca. 360 Unterschriften
Stellungnahme:
In zahlreichen Gesprächen mit Nachbarn, Freunden und Bekannten sei deutlich geworden, dass
das Ausmaß der geplanten Bebauung auf großes Entsetzen und Unverständnis stößt. Den Bedenken und Widersprüchen, die der Stadtverwaltung schriftlich vorliegen, wollten sich die Informierten unbedingt und ausdrücklich anschließen. Keiner der Befragten befürworte ein Bauvorhaben solcher Dimension (bis zu 4 Etagen, vor allem in 2. Reihe, Anzahl der Wohneinheiten).
Die zu erwartende Parksituation im Gesamtgebiet (68 geschaffene Stellplätze minus 36 wegfallende Garagen minus 2-4 wegfallende Parkplätze an der Straße ergeben nur noch 32 neue Stellflächen für das Gesamtgebiet bei 52 neuen Wohneinheiten) sei nicht vom Besitzer des Grundstücks, sondern vom Fachbereich Stadtplanung unbedingt zu bedenken. Hinzu komme eine noch
weiter angespannte Verkehrssituation auf der Bruckersche Straße, die generell als wichtige Verbindungsstraße zum Ortskern hoch frequentiert sei.
Es wird angeregt, die geplante Bebauung diesbezüglich zu überdenken und einen sinnvollen
Kompromiss – weniger Wohneinheiten, geringere Geschosshöhen, vor allem in zweiter Reihe,
angepasste Park- und Verkehrssituation im Gesamtgebiet – anzustreben.
Begründung
Seite 16
Änderung des Bebauungskonzepts
Aufgrund der zahlreichen Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgetragen
wurden, wurden folgende Änderungen im Bebauungskonzept und im Bebauungsplan vorgenommen: Für das zuvor als dreigeschossiges Mehrfamilienhaus geplante Gebäude im nordwestlichen Bereich des Grundstücks, sieht das Bebauungskonzept nun eine zweigeschossige Reihenhausbebauung mit acht Wohneinheiten vor. Auch anstelle des geplanten zweigeschossigen
Mehrfamilienhauses an der Bruckersche Straße ist nun eine zweigeschossige Reihenhausbebauung mit sieben Wohneinheiten vorgesehen. Für das Baufenster im südwestlichen Grundstücksbereich sind weiterhin zwei aneinander gebaute dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoss für je 14 Wohneinheiten geplant. Unter diesen Baukörpern ist eine Tiefgarage vorgesehen. Das neue Bebauungskonzept sieht keine Versprünge der Baufluchten vor, sondern besteht aus einer geradlinigen Zeilenbebauung. Insgesamt werden im Plangebiet ca. 43 neue
Wohneinheiten und 67 Stellplätze entstehen. Die Stellplätze teilen sich auf in 11 Garagen, 28
Tiefgargeneinstellplätzen sowie 28 Stellplätzen bzw. Carports, davon sind drei Stellplätze für die
Bestandsbebauung Bruckersche Straße 120 und neun Stellplätze als Ersatz für die als Baulast
gesicherten Stellplätze. Aufgrund des überarbeiteten Bebauungskonzepts wurden entsprechende Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen. So wird für das südöstliche Baufenster an der
Bruckersche Straße und das nordwestliche Baufenster im rückwärtigen Bereich des Plangebietes
die Zahl der zulässigen Vollgeschosse von drei auf zwei Vollgeschosse reduziert. Für das rückwärtige Baufenster wird zu dem die zulässige maximale Gebäudehöhe von 48,0 m ü. NHN auf 47,0 m
ü. NHN reduziert. Für das rückwärtige Baufenster im südwestlichen Bereich wird die maximale
Gebäudehöhe um 0,50 m auf 48,50 m ü. NHN erhöht, um etwas mehr Flexibilität für die an das
Bebauungsplanverfahren anschließende Erschließungs- und Detailplanung zu ermöglichen. Das
ist insbesondere an dieser Stelle sinnvoll, da das Gelände von der Bruckersche Straße nach Westen hin ansteigt. Alle Baugrenzen werden an das neue Bebauungskonzept angepasst. Die Einund Ausfahrt zur Tiefgarage wird im Bereich neben dem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus
festgesetzt, die zunächst vorgesehene Festsetzung der Ein- und Ausfahrt direkt an der Bruckersche Straße entfällt. Im Zusammenhang mit der Verlagerung der Tiefgarage wird auch die Fläche
zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Bebauungsplangrenze angepasst. Die
Änderungen werden als violette Eintragungen vorgenommen. Da sie nicht die Grundzüge der
Planung betreffen, wird von einer erneuten Offenlage abgesehen.
Abwägung
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Offenlage vorgetragen wurden, beziehen sich auf die
Themen Bebauungsstruktur, Parken, Verkehr, Lärm und Schutz der Tierwelt. Für die eingegangen
Stellungnahmen erfolgt eine gemeinsame, nach Themen sortierte Abwägung.
Abwägung zum Thema Bebauungsstruktur
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Innenbereich, der bereits zu allen Seiten von Bebauung umgeben ist. Die Fläche erfüllt die Voraussetzungen des § 13 a BauGB, der eingeführt
wurde, um den unbebauten Außenbereich vor weiterer Zersiedelung zu schützen und stattdessen innerstädtische Nachverdichtungspotenziale auszunutzen. Die Stadt Krefeld stellt den vorliegenden Bebauungsplan deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung auf.
Das Plangebiet ist umgeben von einer gemischten Bebauungsstruktur. Nördlich grenzt eine Bebauung aus Einfamilienhäusern an, dagegen befindet sich östlich und südlich eine dreigeschossi-
Begründung
Seite 17
ge Mehrfamilienhausbebauung. Im Südwesten befindet sich ein achtgeschossiges Mehrfamilienhaus.
Aufgrund des demographischen Wandels wird die Nachfrage nach barrierearmen, seniorengerechten Wohnungen in integrierten städtebaulichen Lagen in der näheren Zukunft steigen. Auch
die Struktur der Haushalte wird sich durch die Zunahme von Ein- und Zweifamilienhaushalten in
allen Altersklassen, insbesondere aber auch durch die wachsende Gruppe an über 65-jährigen
zunehmend ändern. Daher sieht die vorliegende Planung eine Mischung aus ca. 28 seniorengerechten Wohnungen und 15 klassischen Einfamilien-reihenhäusern vor.
Die vorgesehene bauliche Dichte entspricht darüber hinaus der Zielsetzung des sparsamen und
schonenden Umgangs mit Grund und Boden und trägt damit dem Vorrang der Innenentwicklung,
die als bedeutsames Ziel u.a. in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes formuliert wird,
Rechnung. Auch im Rahmen der letzten Novellierung des Baugesetzbuches wird nun ausdrücklich geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll.
Bei der Betrachtung des städtebaulichen Aspekts des Einfügens ist auf die Maßstäblichkeit der
gesamten Umgebungsbebauung im näheren Umfeld und nicht nur auf die nördliche angrenzende Einfamilienhausbebauung Bezug zu nehmen. Die Höhe der geplanten Gebäude bleibt unterhalb der vorhandenen Gebäudehöhen der gegenüberliegenden dreigeschossigen Mehrfamilienhausbebauung mit ausgebautem Satteldach. Das absolute Höhenniveau wird selbst im Bereich
der Bebauung an der Kreuzstraße höher sein als im Bereich der geplanten Bebauung, da westlich
des Plangebiets eine Geländekante verläuft, hinter der (im Bereich des Plangebiets) das Gelände
rund 2 m niedriger liegt.
Unter Berücksichtigung der baulichen Höhenentwicklung der näheren Umgebung fügt sich die
geplante maximal dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss somit ein. Um den Anwohnern
der Umgebung jedoch entgegen zu kommen, wird im Bebauungsplan für das nordwestliche Baufenster eine Reduzierung der maximalen Gebäudehöhe aufgenommen. Außerdem wird die Zahl
der zulässigen Vollgeschosse für das nordwestliche und das südöstliche Baufenster von drei auf
zwei Vollgeschosse reduziert.
Der Auffassung, dass das Wohnviertel die geplanten 52 Wohneinheiten „nicht verkraften“ könne, wird insoweit entgegengekommen, dass sich die Anzahl der Wohneinheiten nach Überarbeitung des Konzeptes auf 43 Wohneinheiten reduziert hat. Das gesetzlich geregelte zulässige Maß
der baulichen Nutzung, das auch mit den daraus zu erwartenden zusätzlichen Einwohnern korreliert, wird durch das Bauvorhaben eingehalten. Der Ortsteil Hüls mit seiner Infrastruktur ist zudem auf die Aufnahme zusätzlicher Einwohner ausgelegt.
Die Auffassung, dass durch die Realisierung der Planung das ruhige und anschauliche Miteinander zerstört wird, wird nicht geteilt. Vielmehr handelt es sich um eine Wohnnutzung, die sich in
die Bestandssituation einfügt. Eine teilweise Einsehbarkeit von Wohngärten von den neuen Gebäuden aus kann durch die Bauleitplanung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei einer
Neubebauung im Innenbereich kommt es immer zu dem Fall, dass neue Wohnbereiche an bestehende Gärten angrenzen. Zur Sicherstellung der Privatsphäre sind die vorgeschriebenen
Grenzabstände einzuhalten. Um den Wünsche der Nachbarschaft entgegenzukommen ist im
nordwestlichen Baufenster anstelle des zuvor geplanten dreigeschossigen Mehrfamilienhauses
mit Staffelgeschoss eine zweigeschossige Reihenhausbebauung vorgesehen. Der Bebauungsplan
Begründung
Seite 18
setzt nun maximal zwei Vollgeschosse fest, die maximal zulässige Gebäudehöhe wird um 1 Meter
reduziert.
Bezüglich der Blicke der umliegenden Bebauung auf einen Bauernhof inklusive Begrünung ist
anzumerken, dass eine Garantie auf fortwährenden Bestand eines „Blicks ins Grüne“ durch die
Stadt nicht gegeben werden kann, insbesondere nicht in einem Innenbereichsquartier. Ein
Stadtbild ist stets auch durch den Wechsel von Strukturen gekennzeichnet. Insgesamt ist festzustellen, dass die baulichen Strukturen im Plangebiet zusehends verfallen. Durch die Realisierung
der Planung in Gestalt einer qualitativ hochwertigen Architektur wird eine deutliche Aufwertung
der Fläche sowie der Umgebung stattfinden. Die an die Stelle der Scheune tretenden geplanten
Baukörper stellen keine unzumutbare visuelle Beeinträchtigung der Anwohner dar, zumal auch
die bauordnungsrechtlich notwendigen Abstände eingehalten werden.
Der Bebauungsplan setzt zur Eingrünung des Plangebiets entlang der nördlichen, westlichen und
südlichen Plangebietsgrenzen eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest.
Diese Bepflanzung dient zum einen zur ökologischen und ästhetischen Aufwertung des Gebietes
und wird zum anderen aber auch als Sichtschutz fungieren.
Auch eine Verschattung der Gebäude Bruckersche Straße 111 bis 117 durch das geplante Bauvorhaben ist nicht zu befürchten, da der Abstand zwischen vorhandener Bebauung und geplanter Bebauung mindestens 21 m beträgt. Den Bedenken kommt zudem entgegen, dass die Zahl
der zulässigen Vollgeschosse für das Baufenster an der Bruckersche Straße auf von drei auf zwei
reduziert wurde.
Gründe für eine Wertminderung der Bestandsimmobilien durch das Neubauvorhaben werden
nicht gesehen. Es handelt sich um eine städtebauliche Planung, die sich in die nähere Umgebung
einfügt. Durch die Lage in einem Blockinnenbereich ist hier auch seitens der umliegenden Eigentümer die Möglichkeit einer nachträglichen Bebauung stets zu berücksichtigen. Durch die Realisierung des Bauvorhabens ist im Gegenteil eine Aufwertung der Fläche zu sehen. Die bestehenden Gebäude und Garagen verfallen zusehends, was den Gesamteindruck der bestehenden Situation beeinträchtigt. Die Bereitstellung qualitativ hochwertigen Wohnraums an Stelle einer verfallenden und verwildernden Hinterhofsituation kann sich eher wertsteigernd als wertmindernd
auswirken.
Den Stellungnahmen wird teilweise gefolgt.
Abwägung Parken
Nach der Umplanung entstehen insgesamt 67 Stellplätze. Im Bebauungsplan wird die festgesetzte Fläche für Garagen und Stellplätze entsprechend angepasst. Die bauordnungsrechtlich geforderten Stellplätze können somit im Rahmen des Neubauvorhabens hergestellt werden. Darüber
hinaus können noch weitere Besucherparkplätze im Blockinnenbereich hergestellt werden. Für
43 neue Wohneinheiten werden so 55 neue Stellplätze geschaffen. Davon werden 28 Stellplätze
in der Tiefgarage untergebracht. Die Realisierung der Tiefgarage erfolgt in enger Abstimmung
mit der Unteren Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt). Die Verträglichkeit des unterirdischen
Bauwerks mit dem Grundwasserabstand wurde dabei geprüft. Hinzu kommen weitere 12 Stellplätze für Bestandsgebäude, die unter anderem auch als Ersatz für einen Teil der wegfallenden
Garagen dienen. Zur Situation der wegfallenden Garagen ist zudem darauf hinzuweisen, dass
diese zum Teil in einem baufälligen Zustand sind und keine zukunftsfähige Nutzung darstellen.
Eine Überlastung der Parkraumsituation in der näheren Umgebung nach Realisierung der neuen
Bebauung und Herstellung von 67 Stellplätzen auf dem Grundstück wird nicht erwartet.
Begründung
Seite 19
Den Stellungnahmen wird teilweise gefolgt.
Abwägung Verkehr
Die Bedenken, dass die Bruckersche Straße den zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen kann,
werden nicht geteilt. Bei einer durchgeführten Abschätzung des zu erwartenden zusätzlichen
Verkehrsaufkommens wurden aufgrund der nun geplanten 43 Wohneinheiten (28 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungen, 15 Reihenhäuser) werden 108 Einwohner angenommen.
Dabei ergeben sich, einschließlich Besucherverkehr, 359 Wege pro Tag. Unter Berücksichtigung
der integrierten Lage und vorhandener ÖPNV-Anbindung, sowie aller Wirtschaftsverkehre (Müllabfuhr/ Lieferungen) kommt man auf 149 Kfz-Fahrten (Hin- und Rückfahrt) pro Tag. Davon verlassen etwa 15 %, also ca. 11 Kfz das Plangebiet in der morgendlichen Spitzenstunde (zwischen 6
und 7 Uhr). Diese zusätzliche Belastung ist für die Bruckersche Straße als Erschließungsstraße
verträglich und führt nicht zu einer übermäßigen Auslastung. Mögliche beengte verkehrliche
Situationen in der Bestandsituation sollen nicht weggeredet werden. Aufgrund der Lage in einem
baulich bereits vorgeprägten Innenbereich gehört dies aber zur Normalität und ist hinzunehmen.
Hinsichtlich der angesprochenen Gefährdung des Schulwegs von Kindern ist anzumerken, dass
nach Überarbeitung des Bebauungskonzeptes die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage direkt an der
Bruckersche Straße wegfällt und es nun nur noch eine Zufahrt ins Plangebiet gibt, so dass zukünftig nur an einer Stelle der Gehweg überquert wird. Auch während der Bauphase wird sich
ein Großteil der Bauarbeiten im Innenbereich abspielen. Zu Gefahrensituationen kann es aus
Sicht der Verwaltung im Einfahrtbereich zur Baustelle an der Bruckersche Straße kommen. Diese
Gefahrensituationen sind durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Baustellenbereich so
weit wie möglich zu minimieren. Diese Sicherungsmaßnahmen können aber nicht im Rahmen
der Bauleitplanung geregelt werden.
Den Stellungnahmen wird nicht gefolgt.
Abwägung zum Thema Lärm (Baulärm / Verkehrslärm)
Eine unzumutbare Lärmbelästigung ist durch die Festsetzungen eines Allgemeinen Wohngebietes bzw. durch die geplante Bebauung nicht zu erwarten.
Hinsichtlich des befürchteten Baulärms wird den Anwohnern Recht gegeben. Während der Bauphase ist mit Lärmemissionen zu rechnen. Eine Garantie auf völlige Ruhe kann aber nirgendwo in
einer Stadt gegeben werden, da der Abriss und die Errichtung neuer Gebäude zu dem normalen
und von Anwohnern hinnehmbaren Spektrum von seltenen Geräuschereignissen gehören.
Eine signifikante Erhöhung des vom Steeger Dyk ausgehenden Lärmpegels durch den von den
neuen Wohneinheiten ausgehenden zusätzlichen Verkehr ist nicht zu erwarten.
Den Stellungnahmen wird nicht gefolgt.
Abwägung zum Thema Schutz der Tierwelt
Der Bebauungsplan setzt entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Plangebietsabgrenzung eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Diese Bepflanzung stellt unter anderem einen Ersatz für die wegfallende Bäume und Sträucher dar und soll Vögeln und
Kleintieren einen Lebensraum bieten. Gleichwohl ist auf weiten Teilen des Plangebiets ein Verlust an Lebensraum für Vögel und Kleintiere Folge der Planung.
Den Stellungnahmen wird teilweise gefolgt.
Begründung
D.
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Stellungnahmen der Behörden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden folgende Stellungnahmen eingebracht:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Fachbereich Grünflächen,
Fachbereich Ordnung,
Fachbereich Umwelt,
Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz,
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD),
SWK Asset-Management / Planung, Elektrizitäts- und Gasversorgung,
Handwerkskammer Düsseldorf
Geologischer Dienst NRW
Folgende Stellungnahmen wurden dabei vorgetragen:
1.
Fachbereich Grünflächen, mit Schreiben vom 04. Oktober 2012
Stellungnahme:
Aus Sicht des Fachbereichs Grünflächen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die
Planung. Es seien mehrere Flächen nach § 9 (1) Nr. 25a BauGB vorgesehen. Die Vorschlagliste
und Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen sehe jedoch nur drei Baumarten für die 12 festgesetzten Baumpflanzungen vor. Diese Vorschlagliste sollte noch um einige einheimische Straucharten
ergänzt werden, die über diese 12 Bäume hinaus noch zu pflanzen seien.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht seien die Festsetzungen aus der Stellungnahme vom 22.05.2012
(siehe Stellungnahme unter B, 1.) zu berücksichtigen. Folgende Festsetzung sei nicht aufgenommen worden:
Bei Baumaßnahmen im Dachbereich sei darauf zu achten, dass sich dort möglicherweise Fledermäuse oder auch Gebäudebrüter befinden könnten. Sollten dort Fledermäuse oder Gebäudebrüter vorgefunden werden, seien die Abrissarbeiten sofort zu unterbrechen und es sei die Unter
Landschaftsbehörde, Ansprechpartnerin: Frau Funke, Tel.: 02151/86-4427, unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese fachgerecht geborgen werden können.
Es wird um eine weitere Festsetzung gebeten, da in der Scheune Kotpellets von zwei Arten
streng geschützter Fledermausarten vorgefunden wurden (Breitflügelfledermaus, Langohr spec).
Denn dauerhafte Lebensstätten, wie Quartiere von Fledermäusen, Mauersegler-, Schwalbennester u. a., unterliegen einem ganzjährigen Schutz gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz.
Dies gelte auch, wenn sie vorübergehend nicht benutzt werden würde. Als Kompensationsmaßnahme seien in den Neubau sechs Spaltenquartiere in Form von Fledermaussteinen oder Fledermausflachkästen in die Fassade einzubauen. Auch dies sei vorab mit der Unteren Landschaftsbehörde abzusprechen.
Abwägung:
Die Festsetzung wird um eine Anpflanzbindung für Sträucher ergänzt. In einem beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB muss zwar kein Ausgleich erstellt werden, die Bepflanzung dient
aber zum einen zur ökologischen und ästhetischen Aufwertung des Gebiets, wird zum anderen
aber auch als Sichtschutz fungieren.
Begründung
Seite 21
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Hinweis, dass bei Baumaßnahmen im Dachbereich die Abrissarbeiten sofort zu unterbrechen
sind, sofern Fledermäuse oder Gebäudebrüter vorgefunden werden, wird ergänzt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Als Kompensationsmaßnahme möglicher Feldermausquartiere wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass sechs Spaltenquartiere für Fledermäuse innerhalb des Plangebiets einzubauen sind.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
2.
Fachbereich Ordnung, mit Schreiben vom 18. September 2012
Stellungnahme:
Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestünden keine Bedenken. Es wird nochmals auf die Stellungnahme vom 04. November 2011 (siehe Stellungnahme unter B, 4.) verwiesen. Die Anbindungen
an die Bruckersche Straße seien mit ausreichend Sichtfeldern zu versehen. Ein bedarfsgerechtes
Parkangebot sei erforderlich. Die Stellplätze sollten deutlich erkennbar sein. Das Plangebiet sollte mit einer adäquaten Beleuchtung ausgestattet werden und gemeinschaftlich genutzte Flächen
gut einsichtig werden.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Punkte werden im Bebauungsplan
bzw. im Rahmen der späteren Ausführungsplanung berücksichtigt. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages wird ein Stellplatzschlüssel vereinbart, der ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen sichert. Der städtebauliche Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluss über diesen Bebauungsplan abgeschlossen. Ein Beleuchtungskonzept ist nicht Gegenstand eines Bauleitplanverfahrens.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
3.
Fachbereich Umwelt, mit Schreiben vom 25. September 2012
Stellungnahme:
Aufgrund eines vorhandenen Bodengutachtens sei bekannt, dass das Gelände aufgefüllt ist. Bereichsweise seien erhöhte Schwermetall- und PAK-Gehalte festgestellt worden. Damit gesunde
Wohnverhältnisse gewährleistet werden könnten, sei während der Bauphase eine gutachterliche
Begleitung der Erdarbeiten vorgesehen. Dies werde durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag
gesichert.
Aus wasserrechtlicher Sicht bestünden grundsätzlich keine Bedenken, lediglich in Bezug auf die
Erdwärmenutzung mittels Tiefsonden. Der Bebauungsplan befinde sich innerhalb der Interglazial-Ablagerung, die sich in einer Tiefenlage von 10 und 15 m von der Geländeoberkante befinde.
Diese natürliche Sperrschicht aus Ton/Schluff dürfe nicht durchbohrt werden, insbesondere im
Hinblick auf die spätere Festsetzung der Grundstücke in der Wasserschutzzone. Somit könnten
Begründung
Seite 22
Wärmepumpen mit Tiefsonden nur bis zum Interglazial genehmigt werden. Andere Arten der
Erdwärmenutzung ohne Tiefenbohrung seien grundsätzlich möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die dauerhafte Errichtung der baulichen Anlage (Tiefgarage)
im Grundwasserleiter sowie für eine erforderliche Grundwasserhaltung eine wasserrechtliche
Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG beim Fachbereich Umwelt frühzeitig zu beantragen sei.
Abwägung:
Wie in der Stellungnahme angeführt, wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrages die gutachterliche Begleitung der Erdarbeiten gesichert.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Hinweis auf die Lage innerhalb der Interglazial-Ablagerung und auf ihre Schutzwürdigkeit
wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Sicherstellung dieses Belangs ist Gegenstand der
erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Hinweis auf die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis bei der Errichtung der Tiefgarage
wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, betrifft aber primär die Ebene der nachfolgenden Genehmigungsplanung.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
4.
Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz, mit Schreiben vom 25. September 2012
Stellungnahme:
Gegen den Bebauungsplan bestünden keine grundsätzlichen Bedenken. Bei 3-geschossiger Bauweise seien aber ggf. Aufstell- und Bewegungsflächen für eine Drehleiter der Feuerwehr vorzusehen, wenn es sich bei den Gebäuden um Gebäude mittlerer Höhe handele.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen
werden zur Verfügung gestellt. Eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen des Brandschutznachweises zum Bauantrag.
Eine Entscheidung ist nicht erforderlich.
5.
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), mit Schreiben vom
17. September 2012
Stellungnahme:
Die vorliegenden Informationen ergäben keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampmittelfreiheit könne gleichwohl nicht gewährt werden. Generell
seien Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall sei
der KBD als zuständige Ordnungsbehörde oder die nächstgelegene Polizeidienstelle unverzüglich
zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen
Begründung
Seite 23
wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle die Bezirksregierung Düsseldorf eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise sei dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.
Vorab würden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden seien, sei dieses schriftlich zu bestätigen.
Abwägung:
Ein entsprechender Hinweis ist bereits zur Offenlage in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
6.
SWK Asset-Management / Planung, Elektrizitäts- und Gasversorgung, mit Schreiben
vom 8. September 2012
Stellungnahme:
Für die Erschließung des Plangebiets mit Elektrizität und Gas würden Leitungsverlegungen erforderlich werden. Die Verlegung werde im Zuge des Ausbaus der Erschließungsstraßen über die
öffentlichen Straßen bzw. über die ausgewiesenen GFL-Flächen realisiert.
Eine Erweiterung der GL-Fläche von der Ortsnetzstation Krefelder Straße 155 sei für die geplante
Kabeltrasse erforderlich. Es wird darum gebeten, diese im Bebauungsplan einzutragen.
Abwägung:
Zur Anbindung an die Ortsnetzstation wird ein Leitungsrecht bis zur GL-Fläche im Bebauungsplan
eingetragen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
7.
Handwerkskammer Düsseldorf, mit Schreiben vom 28. September 2012
Stellungnahme:
Die Handwerkskammer begrüßt die Revitalisierung des durch leerstehende Gebäude sowie Freiflächen untergenutzten Blockinnenbereichs. Damit werde dem seit einigen Jahren wichtigen
Planungsziel der Innenentwicklung Rechung getragen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen
zum Immissionsschutz verwiesen, wonach in der näheren Umgebung des Plangebiets keine Betriebe ansässig sind, von denen erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigungen zu Lasten der geplanten Wohnbebauung ausgehen könnten.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Entscheidung ist nicht erforderlich.
8.
Geologischer Dienst, mit Schreiben vom 13. September 2012
Stellungnahme:
Begründung
Seite 24
Bei Unterkellerungen sollte der höchste zu erwartende Grundwasserstand festgestellt und berücksichtigt werden. Auskünfte könnten bei der SWK AQUA GmbH eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Planungsgebiet in der Erdbebenzone 0 befindet. Normalerweise seien keine zusätzlichen Baumaßnahmen hinsichtlich Erdbebenlasten erforderlich.
Bei Errichtungen von Gebäuden mit höherem Bedeutungsbeiwert (z.B. Altersheime) wird empfohlen die Bemessungswerte der Zone 1 zugrunde zu legen.
Abwägung:
Der Anmerkung nach Feststellung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes wird im
Rahmen der Genehmigungsplanung im Vorfeld der Erdarbeiten nachgekommen.
Ein entsprechender Hinweis zur Erdbebenzone ist zur Offenlage in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
E.
Einwohnerfragestunde der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Krefeld-Hüls vom
25.10.2012
Folgender Fragenkatalog wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde von Herr Hülbusch überreicht und um Antworten ergänzt.
1.
Es fallen insgesamt 46 Stellplätze weg (36 Garagen, 7 in der Garageneinfahrt, 3 auf der
Straße). 70 neue entstehen. De facto also nur 24 zusätzliche Stellplätze für das Gesamtgebiet bei 52 neuen Wohneinheiten mit 1-2 Autos und deren Besuchern.
Wie wird der zu erwartende Parkplatzmehrbedarf aussehen bzw. aufgefangen?
Antwort:
Das überarbeitete Bebauungskonzept sieht nun 43 Wohneinheiten und 67 Stellplätze vor.
Davon sind 3 Stellplätze für das bestehende Wohnhaus Bruckersche Straße 120 und 9
Stellplätze als Ersatz für die wegfallenden 9 Garagen, die per Baulast gesichert sind. Eine
Ortsbesichtigung ergab zu dem, dass nicht alle Garagen zur Unterbringung von PKW genutzt werden. Nach Verlagerung der Tiefgarage mit ihrer Ein- und Ausfahrt und somit der
Reduzierung der schon heute vorhandenen zwei Einfahrtsbereiche auf einen Einfahrtsbereich, entsteht kein Verlust an Stellplätzen auf der Straße.
2.
Die Häuserblöcke am Steeger Dyk verfügen über Tiefgaragen, die keine Probleme mit
dem Grundwasser haben.
Warum werden nicht durchgängig Stellplätze unterirdisch geschaffen?
Antwort:
Aufgrund des Grundwasserstandes muss ein erhöhter technischer und finanzieller Aufwand zur Errichtung einer Tiefgarage betrieben werden. Eine Vergrößerung der Tiefgarage würde sich als nicht wirtschaftlich darstellen. Daher wird nur ein Teil der Stellplätze
(28 Stellplätze) in der Tiefgarage untergebracht werden.
Begründung
3.
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Die Höhe der neuen Bebauung (3 Vollgeschosse plus Dachgeschoss plus herausstehendes
Kellergeschoss) orientiert sich an den Höhen der Bruckersche Straße und des Steeger Dyk
(3 Vollgeschosse OHNE Dachgeschoss). Und das auch bzw. insbesondere für die Wohnblöcke in zweiter Reihe.
Fügt sich diese Art der Bebauung SO in die vorhandene Struktur gut ein?
In nördlicher Richtung (Jakobstraße) und in westlicher Richtung (Kreuzstraße) herrschen –
wie im Bebauungsplan auch beschrieben – Ein- und max. Zweifamilienhäuser vor.
Warum wird bei der neuen Bebauung darauf gar keine Rücksicht genommen?
Antwort:
Bei der Betrachtung des städtebaulichen Aspekts des Einfügens ist auf die Maßstäblichkeit der gesamten Umgebungsbebauung im näheren Umfeld und nicht nur auf die nördliche angrenzende Einfamilienhausbebauung Bezug zu nehmen. Die Höhe der geplanten
Gebäude bleibt unterhalb der vorhandenen Gebäudehöhen der gegenüberliegenden
dreigeschossigen Mehrfamilienhausbebauung mit ausgebautem Satteldach. Das absolute
Höhenniveau wird selbst im Bereich der Bebauung an der Kreuzstraße höher sein als im
Bereich der geplanten Bebauung, da westlich des Plangebiets eine Geländekante verläuft,
hinter der (im Bereich des Plangebiets) das Gelände rund 2 m niedriger liegt. Unter Berücksichtigung der baulichen Höhenentwicklung der näheren Umgebung fügt sich die geplante maximal dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss somit ein. Um den Bedenken der Anwohner der Umgebung jedoch entgegen zu kommen, ist im Bebauungsplan für
das nordwestliche und das südöstliche Baufenster die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse auf zwei reduziert worden.
4.
Die geplanten Rand-Grünflächen in Richtung Süden (Hochhäuser am Steeger Dyk) sind 6
m breit. In Richtung Norden und Westen aber lediglich 2 bzw. 3 m breit.
Wie soll so eine Bepflanzung möglich werden, die die neue Bebauung in die bisherige
Struktur „entsprechend“ passend einfügt und den Charakter „weitestgehend beibehält“?
Antwort
Durch die Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Plangebietsgrenze wird ein Blick auf eine eingrünte Bebauung sichergestellt. Die Fläche ergibt sich
aus dem vorhanden Platz auf dem Grundstück und der Topographie (Böschung).
5.
Im Bebauungsplan wird von verschiedenen Haustypen gesprochen, um eine Vielfältigkeit
zu ermöglichen.
Warum entsteht mit den drei Blockbauten lediglich ein Haustyp?
Antwort
Nach Überarbeitung des Bebauungskonzeptes ist nun eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern vorgesehen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes
unterscheiden sich die drei Blockbauten im Wesentlichen in ihrer baulichen Höhen(zweiund dreigeschossig). Die spätere Ausgestaltung bzw. Grundrissaufteilung der Bebauung
ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sodass weitere unterschiedliche Bautypen entstehen können.
6.
Es wird von möglichen Beeinträchtigungen des Grundwasserspiegels gesprochen.
Begründung
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Wie können diese aussehen? Insbesondere für die benachbarten Grundstücke?
Antwort
Die geplanten Bautätigkeiten können sich auf den Grundwasserspiegel auswirken. Daher
wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass für den Bau der Tiefgarage im Grundwasserleiter sowie für eine erforderliche Grundwasserhaltung eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Fachbereich Umwelt zu beantragen ist.
7.
Investor und Besitzer des Grundstückes schauen auf sich und ihre maximalen Möglichkeiten.
Wer schaut auf die Gesamtsituation im Wohngebiet?
Wer vertritt die Belange und Bedürfnisse der bisher dort wohnenden Bürger?
Antwort
Unter Berücksichtigung aller Belange entscheidet der Rat der Stadt Krefeld für alle Einwohner. Es wird auf die o.g. Abwägung zu den Themen Bebauungsstruktur, Verkehr und
Parken hingewiesen.
Lukas und Daniela Hülbusch, Jakobstraße 16, 47839 Krefeld, Tel: 73 19 12
(Stellvertretend für bisher über 600 Bürger, die sich per Unterschriftenliste für eine geringere,
sinnvollere Bebauung, die die Gesamtsituation im Wohngebiet beachtet, aussprechen und einsetzen.)
Anmerkung: Dem Fachbereich Stadtplanung liegt eine Liste mit ca. 360 Unterschriften vor (siehe
C. 12.)
F.
Verfahrensabschluss
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen der geplanten Nutzung. Der Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächen-nutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan Nr. 753 – westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk – kann somit
als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen zur Planung und zur Untersuchung der Umweltbelange sind der
Begründung zum Bebauungsplan, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.
Zur besseren Orientierung wird eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 753 beigefügt.
Begründung
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Übersicht über den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 753
– westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk –
(ohne Maßstab)
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes