Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:14
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.09.2015
Nr.
1863 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Hüls
28.10.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.11.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung
zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk - in der durch
violette Eintragungen geänderten Fassung
als Satzung beschlossen.
3.
Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße
/ nördlich Steeger Dyk - (Anlage Nr. 2) wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1863 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2