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Archiv (Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:14
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.09.2015 Nr. 1863 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Hüls 28.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.11.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk - in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk - (Anlage Nr. 2) wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1863 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2