Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:14
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.09.2017
Nr.
4405 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Süd
11.10.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße,
Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie;
Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung, wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie aufgestellt.
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne
der Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil
der Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
4. Der Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage Nr. 2 zur
Vorlage Nr. 4405/17) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und den
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Süd nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein