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Verwaltungsvorlage (Benennung von Vertretern der Kirchen für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
Verwaltungsvorlage (Benennung von Vertretern der Kirchen für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Benennung von Vertretern der Kirchen für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Benennung von Vertretern der Kirchen für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.09.2014 Nr. 349 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff Benennung von Vertretern der Kirchen für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Bürgermeister Meyer am 10.09.2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW werden Frau Elisabeth Vratz als Vertreterin der Katholischen Kirche und Herr Uwe Kaiser als Vertreter der Evangelischen Kirche mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung berufen. Für den Fall der Verhinderung von Herrn Kaiser wird Herr Wolfgang Gintzel berufen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 349 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW ist je ein/e Vertreter/in der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Mit Schreiben vom 22.08.2014 hat die Katholische Kirche Frau Elisabeth Vratz benannt. Mit Schreiben vom 01.09.2014 hat die Evangelische Kirche Herrn Uwe Kaiser und als Vertreter für diesen Herrn Wolfgang Gintzel benannt. Da die nächste Ratssitzung (18.09.2014) erst nach der ersten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (17.09.2014) stattfindet, war die Fassung eines Dringlichkeitsbeschlusses notwendig.