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Verwaltungsvorlage (Kostenfestsetzung Hochstraße, von Neumarkt bis Rheinstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5499 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.07.2018 Betreff Kostenfestsetzung Hochstraße, von Neumarkt bis Rheinstraße Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt die Kostenfestsetzung auf ca. 540.000,00 € für den auf die Stadt Krefeld entfallenden Teil der Baumaßnahme. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5499 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung 52350000 - Kostenerstatt. an verb. Unternehmen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die NGN saniert auf der Hochstraße zwischen Neumarkt und Rheinstraße die Versorgungsleitungen. Die vorhandenen Materialien des Straßenaufbaus im o.g. Bereich sind zum Teil defekt und in einem sehr schlechten Zustand. Bei dem vorhandenen Pflasterbelag handelt es sich um eine Sonderanfertigung, die so nicht mehr beschafft werden kann. Aus diesem Grund ist eine neue Materialwahl, nicht nur für die wieder herzustellende Fläche der NGN, sondern für die gesamte Fläche erforderlich. Die gesamte Maßnahme wird durch die NGN realisiert. Dadurch ist eine Kostenerstattung an die NGN für die über die Wiederherstellungskosten nach Leitungsverlegung hinaus anfallenden Mehrkosten durch die Stadt Krefeld erforderlich. Dieser städtische Kostenanteil war auf Grundlage einer groben Schätzung mit ca. 400.000 EUR kalkuliert und vom Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität in der Sitzung am 17.05.2018 entsprechend festgesetzt worden (Vorlage-Nr. 5301/18). Nach den inzwischen von der NGN eingeholten Angeboten konkretisiert sich die erste Kostenschätzung für die städtische Beteiligung auf 540.000 EUR. Die Ausführung erfolgt mit hoher Priorität für die östliche Straßenhälfte bis Ende Oktober 2018. Die westliche Hälfte folgt ab Mitte Januar 2019, das heißt, nach dem Weihnachtsgeschäft, bis April 2019. Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss kann mit der Bauausführung begonnen werden. Die Kosten sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.