Daten
Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5499 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.07.2018
Betreff
Kostenfestsetzung Hochstraße, von Neumarkt bis Rheinstraße
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt die Kostenfestsetzung auf ca. 540.000,00 € für den auf die Stadt Krefeld entfallenden Teil der Baumaßnahme.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5499 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung
52350000 - Kostenerstatt. an verb. Unternehmen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die NGN saniert auf der Hochstraße zwischen Neumarkt und Rheinstraße die Versorgungsleitungen.
Die vorhandenen Materialien des Straßenaufbaus im o.g. Bereich sind zum Teil defekt und in einem sehr
schlechten Zustand.
Bei dem vorhandenen Pflasterbelag handelt es sich um eine Sonderanfertigung, die so nicht mehr beschafft werden kann. Aus diesem Grund ist eine neue Materialwahl, nicht nur für die wieder herzustellende Fläche der NGN, sondern für die gesamte Fläche erforderlich. Die gesamte Maßnahme wird durch
die NGN realisiert. Dadurch ist eine Kostenerstattung an die NGN für die über die Wiederherstellungskosten nach Leitungsverlegung hinaus anfallenden Mehrkosten durch die Stadt Krefeld erforderlich.
Dieser städtische Kostenanteil war auf Grundlage einer groben Schätzung mit ca. 400.000 EUR kalkuliert
und vom Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität in der Sitzung am 17.05.2018 entsprechend festgesetzt worden (Vorlage-Nr. 5301/18).
Nach den inzwischen von der NGN eingeholten Angeboten konkretisiert sich die erste Kostenschätzung
für die städtische Beteiligung auf 540.000 EUR. Die Ausführung erfolgt mit hoher Priorität für die östliche
Straßenhälfte bis Ende Oktober 2018. Die westliche Hälfte folgt ab Mitte Januar 2019, das heißt, nach
dem Weihnachtsgeschäft, bis April 2019. Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss kann mit der Bauausführung begonnen werden.
Die Kosten sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.