Daten
Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2563/16
Erste Änderung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2016 folgende Änderungen der
Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld vom 8 Juli 2015 (Krefelder Amtsblatt
Nr. 30 vom 23.07.2015, S. 245 – 246) beschlossen:
1.
Ziffer 2. Jahreskarten (nicht übertragbar)
Wird wie folgt neu gefasst:
Die bisherigen Entgelttatbestände unter a) und b) entfallen.
Sie werden ersetzt durch:
a) Krefelder Museumskarte (berechtigt zum ganzjährigen Besuch aller Krefelder Museen inkl. NS-Dokumentationsstelle in der Villa Merländer)
aa) Erwachsene – 40,00 EUR
bb) für Mitglieder von Fördervereinen Krefelder Museen, Mitglieder des Vereins
Villa Merländer e.V., Mitglieder der Museums Initiative (MIK), Mitglieder des
Krefelder Kunstvereins – 20,00 EUR
cc) für Schüler/innen, Auszubildende, Studenten und Studentinnen, Wehr- und Ersatzdienst-leistende, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem
SGB II und SGB XII – 10,00 EUR.
Die Krefelder Museumskarte gilt personenbezogen (in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis). Sie ist nicht übertragbar. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung.
Für den Erhalt der Ermäßigung unter bb) ist die Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein
beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen.
Auch für den Erhalt der Ermäßigung unter cc) ist der jeweilige Ermäßigungsgrund
beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen.
Die Mitglieder des jeweiligen Fördervereins behalten ihr Privileg des freien Eintritts in
ihr jeweiliges Museum.
b) Familienkarte zur Krefelder Museumskarte
Diese Jahreskarte berechtigt zum ganzjährigen Besuch der Museen für zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend) – 50,00 EUR. Sie ist nicht
übertragbar. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung.
Die Familienkarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen
Lichtbildausweis jeweils eines auf der Karte vermerkten Erwachsenen.
2.
Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert.
3.
1
Die Änderung der Entgeltregelung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
2