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Verwaltungsvorlage (20160418_Anlage 1 zur Vorlage Kunstmuseen.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2563/16 Erste Änderung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2016 folgende Änderungen der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld vom 8 Juli 2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 23.07.2015, S. 245 – 246) beschlossen: 1. Ziffer 2. Jahreskarten (nicht übertragbar) Wird wie folgt neu gefasst: Die bisherigen Entgelttatbestände unter a) und b) entfallen. Sie werden ersetzt durch: a) Krefelder Museumskarte (berechtigt zum ganzjährigen Besuch aller Krefelder Museen inkl. NS-Dokumentationsstelle in der Villa Merländer) aa) Erwachsene – 40,00 EUR bb) für Mitglieder von Fördervereinen Krefelder Museen, Mitglieder des Vereins Villa Merländer e.V., Mitglieder der Museums Initiative (MIK), Mitglieder des Krefelder Kunstvereins – 20,00 EUR cc) für Schüler/innen, Auszubildende, Studenten und Studentinnen, Wehr- und Ersatzdienst-leistende, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII – 10,00 EUR. Die Krefelder Museumskarte gilt personenbezogen (in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis). Sie ist nicht übertragbar. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Für den Erhalt der Ermäßigung unter bb) ist die Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen. Auch für den Erhalt der Ermäßigung unter cc) ist der jeweilige Ermäßigungsgrund beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen. Die Mitglieder des jeweiligen Fördervereins behalten ihr Privileg des freien Eintritts in ihr jeweiliges Museum. b) Familienkarte zur Krefelder Museumskarte Diese Jahreskarte berechtigt zum ganzjährigen Besuch der Museen für zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend) – 50,00 EUR. Sie ist nicht übertragbar. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Die Familienkarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis jeweils eines auf der Karte vermerkten Erwachsenen. 2. Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert. 3. 1 Die Änderung der Entgeltregelung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. 2