Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.03.2016
Nr.
2563 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
19.04.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
24.05.2016
Rat
02.06.2016
Betreff
1. Änderung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld
- Einführung neuer Jahreskarten
Beschlussentwurf:
Für den Kultur- und Denkmalausschuss:
Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat die 1. Änderung der Entgeltregelung für die
Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 zu beschließen. Nach einem Jahr soll durch die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen werden, ob hinsichtlich der Preisgestaltung eine Nachbesserung erforderlich ist.
Für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die 1. Änderung der
Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 zu beschließen. Nach einem Jahr
soll durch die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen werden, ob hinsichtlich der Preisgestaltung eine
Nachbesserung erforderlich ist.
Für den Rat:
Die 1. Änderung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Nach einem Jahr soll durch die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen werden, ob hinsichtlich der Preisgestaltung eine Nachbesserung erforderlich ist.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2563 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Hinblick auf die baldige Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums wird vorgeschlagen,
durch zusätzliche attraktive Eintrittsangebote weitere Anreize für Museumsbesuche in Krefeld zu
schaffen.
Hierzu erscheinen geeignet:
1. eine Krefelder Museumskarte (Museums-Card) als Jahreskarte, die zum Besuch aller Krefelder Museen (inkl. der NS-Dokumentationsstelle in der Villa Merländer) berechtigt
2. eine Familienkarte zur Krefelder Museumskarte als Jahreskarte (Museums-Fam.-Card)
Die neuen Jahreskarten sollen, wie nachstehend dargestellt, zu attraktiven Preisen angeboten
werden. Diese liegen, im Verhältnis gesehen, unter dem Entgelt der bisher angebotenen Jahreskarte für die Krefelder Kunstmuseen (s. auch Ziff. 3). Höhere Besucherzahlen, die mit der Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums erwartet werden, und eine spürbar steigende Nachfrage an entgeltpflichtigen Führungen durch die Ausstellungen in allen Krefelder Museen lassen
allerdings einen finanziellen Ausgleich erwarten, sodass der städtische Haushalt durch die günstigen Jahreskarten nicht zusätzlich belastet wird.
Letztendlich sollen die neuen Jahreskarten dazu dienen, den Zuspruch zu den Krefelder Museen
zu erhöhen und eine Belebung aller Museumshäuser zu erreichen, was sich wiederum als Werbung für Krefeld erweisen wird.
Die Leistungen und Preise im Einzelnen:
Zu 1. Krefelder Museumskarte (Museums-Card)
Die Krefelder Museumskarte soll zum ganzjährigen Besuch aller Krefelder Museen berechtigen.
Sie berechtigt zum Besuch aller Ausstellungen in den Museumshäusern
•
Haus Lange/Haus Esters
•
Kaiser Wilhelm Museum (nach dessen Wiedereröffnung)
•
Deutsches Textilmuseum
•
Museum Burg Linn (inkl. Burg und Jagdschloss)
•
sowie der NS-Dokumentationsstelle in der Villa Merländer (hierzu ist der Besuch grundsätzlich entgeltfrei).
•
Die Eintrittskarte soll personenbezogen gelten (in Verbindung mit dem Personalausweis
oder einem anderen Lichtbildausweis). Sie ist nicht übertragbar.
•
Gültigkeit der Karte: 1 Jahr ab dem Datum der Ausstellung
•
Entgelt:
40,00 EUR – Normalpreis
•
Ermäßigte Entgelte:
Begründung
Seite 3
20,00 EUR
•
•
•
•
für Mitglieder von Fördervereinen Krefelder Museen
für Mitglieder des Vereins Villa Merländer e.V.
für Mitglieder der Museums Initiative Krefeld (MIK)
für Mitglieder des Krefelder Kunstvereins e.V.
Die Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein ist beim Erwerb der MuseumsCard nachzuweisen.
Die Mitglieder der jeweiligen Fördervereine behalten ihr Privileg des freien Eintritts in ihr jeweiliges Museum.
10,00 EUR – Schüler/innen, Auszubildende, Studenten und Studentinnen, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII.
Der jeweilige Ermäßigungsgrund ist beim Erwerb der Museums-Card nachzuweisen.
•
Der Verkauf der Krefelder Museumskarte soll an allen Museumskassen erfolgen.
Zu 2. Familienkarte zur Krefelder Museumskarte als Jahreskarte (Museums-Fam.-Card)
Diese Jahreskarte berechtigt zum Eintritt für 2 Erwachsene mit bis zu 4 Kindern (schulpflichtig
oder studierend).
•
Die Karte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen
Lichtbildausweis jeweils eines auf der Karte vermerkten Erwachsenen. Sie ist nicht übertragbar.
•
Gültigkeit der Karte: 1 Jahr ab Datum der Ausstellung
•
Entgelt: 50,00 EUR
Entgeltübersicht zu den Jahreskarten
Normaltarif
1. Krefelder
Museumskarte (Museums-Card)
2. Krefelder
Museumskarte als Familienkarte
(MuseumsFam.-Card)
40,00 EUR
Ermäßigung Fördervereine u.a.
20,00 EUR
Ermäßigung Schüler/innen u.a.
10,00 EUR
50,00 EUR
-/-
max. 2 Erwachsene
+ max. 4 Kinder
(s.o.)
Begründung
3.
Seite 4
Fortfall der bisherigen Jahreskarte für die Kunstmuseen
Die vom Rat im Juli 2015 beschlossene Jahreskarte für die Kunstmuseen
a)
Erwachsene:
60,00 EUR
b)
Schüler/innen Studenten und Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII:
20,00 EUR
erweist sich, gemessen an Preisen und den Leistungen der neuen Jahreskarten, als unattraktiv.
Die Verwaltung empfiehlt daher, sie zu streichen.
4.
Vornahme eine Evaluation hinsichtlich der Preisgestaltung
Da die Erzielung von Eintrittsentgelten in den Kulturinstituten zur Haushaltskonsolidierung beitragen soll, die Verwaltung aber wegen der langen Schließung des Kaiser Wilhelm Museums derzeit keine Einschätzung hinsichtlich des Besucherzuspruchs treffen kann, wird vorgeschlagen,
nach Ablauf eines Jahres nach Einführung der Jahreskarten eine Evaluation durchzuführen, die
Erkenntnisse liefern soll, ob die Jahreskarten unter Ziff. 1. u. 2. zu den vorgeschlagenen Preisen
weiter angeboten werden können, oder ob dem Rat eine finanzielle Nachbesserung empfohlen
werden muss.
5.
Änderung der entsprechenden Entgeltregelungen
Zur Einführung der Jahreskarten unter Ziff. 1. u. 2. und Streichung der bisherigen Jahreskarte
unter Ziff. 3 ist die Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu ändern bzw. zu ergänzen.
Zur Einführung der Jahreskarten unter Ziff. 1. u. 2. ist auch die Entgeltregelung für das Deutsche
Textilmuseum und das Museum Burg Linn entsprechende zu ergänzen. Siehe hierzu separate
Beratungs-Vorlage Nr. 2570/16
Die Änderungen sollen rechtzeitig vor der Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums, zum
01.07.2016, in Kraft treten.