Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4780 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
27.02.2018
Betreff
Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019
Beschlussentwurf:
1. Die Zahl der Eingangsklassen wird gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen für
das Schuljahr 2018/2019 entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgelegt:
2. Für die Grundschulen des gemeinsamen Lernens wird gemäß § 46 (3) SchulG NRW die Zahl der in die
Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler auch für das Schuljahr 2018/2019 auf 25
begrenzt. Über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen innerhalb der festgelegten
Kapazität entscheidet die Schulleitung.
3. Sollte aufgrund der noch ausstehenden Anmeldungen oder aufgrund vermehrter Zuzüge die Einrichtung weiterer Klassen nötig werden, so wird die Schulverwaltung ermächtigt, im Benehmen mit der
Schulaufsicht und den entsprechenden Schulleitungen in Abhängigkeit von vorhandenen Raumkapazitäten und unter Berücksichtigung der kommunalen Klassenrichtzahl weitere Klassen einzurichten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4780 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Maximale
Klassengröße
Plätze
freie Plätze
vorauss. Abweisungen
Vorschlag
Klassenbildung
STAND 19.12.2017
Anmeldungen
Gemeinsames Lernen
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens der städtischen Grundschulen schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die nachfolgende Verteilung von Eingangsklassen im Rahmen
der kommunalen Klassenrichtzahl vor:
26
71
30
87
59
52
1
29
29
3
4
25
100
1
4
2
2
26
28
25
104 17
56
50
3
2
84
44
3
4
25
26
75
97
4
25
100 20
2
28
56
2
85
44
49
49
64
3
2
27
25
81
50
4
6
4
25
100
2
3
25
75
11
48
45
11
5
25
25
275 6
105 10
75
66
28
88
12
25
300
0
4
25
100
6
3
27
81
57
44
69
5
2
2
25
25
28
126 18
50 6
56
13
West:
Forstwaldschule, Bellenweg
bezirksbezogen
Horkesgath*
x
- Teilstandort Kempener Allee
Josefschule, An der Josefk irche
St.-Michael-Schule, Gießerpfad
bezirksbezogen
Lindenschule, Gießerpfad
bezirksbezogen
x
Jahnschule, Girmesdyk
bezirksbezogen
x
Pestalozzischule, Hülser Straße (1+2 Ü)
bezirksbezogen
Nord:
9
8
Hüls:
Astrid-Lindgren-Schule, Bonhoefferstraße
- Teilstandort Amerner Straße
Grundschule an der Burg, Herrenweg
Mitte:
bezirksbezogen
x
bezirksbezogen
Bismarckschule, Bismarckstraße
Brüder-Grimm-Schule, Freiligrathstraße
Mosaikschule, Hofstraße
x
bezirksbezogen
x
bezirksbezogen
x
bezirksbezogen
x
Regenbogenschule, Gladbacher Straße (1+2 Ü)bezirksbezogen
x
- Teilstandort Felbelstraße
Mariannenschule, Mariannenstraße
36
44
58
Süd:
Buchenschule, Buchenstraße (1-4 Ü)
Fischeln:
Südschule, Kölner Straße (1-4 Ü)
Stadtpark Fischeln*
- Teilstandort Vulkanstraße
bezirksbezogen
x
bezirksbezogen
x
Grundschule Königshof, Oberbruchstraße
7
Oppum/Linn:
Schönwasserschule, Thielenstraße (1+2 Ü)
bezirksbezogen
Johansenschule, Kohlplatzweg *
bezirksbezogen
Geschwister-Scholl-Schule, Fungendonk
bezirksbezogen
x
25
28
27
26
50 18
56 3
81
104 22
48
23
45
1772
73
1845
98
44
2
1
2
98
7
25
25
28
50
25
56
1901
vorauss. Abweisungen
2
2
3
4
freie Plätze
Maximale
Klassengröße
32
53
87
82
Plätze
Vorschlag
Klassenbildung
STAND 19.12.2017
Anmeldungen
Seite 3
Gemeinsames Lernen
Begründung
Ost:
Schule an Haus Rath, Neukirchener Straße
bezirksbezogen
Buscher Holzweg
bezirksbezogen
Grotenburg-Schule, Eichendorffstraße
bezirksbezogen
x
Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstraße
6
Uerdingen:
Paul-Gerhardt-Schule, Joseph-Görres-Straße
bezirksbezogen
x
Heinrichsschule, Körnerstraße *
bezirksbezogen
x
Edith-Stein-Schule, Traarer Straße *
bisherige Anmeldungen städtisch
noch offen
gesamt
GS Maria-Montessori
Freie Waldorfschule
2
2
11
171 47
* = ggf. Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage
Ü = jahrgangsübergreifender Unterricht
kursiv = katholische Grundschulen
In Einzelfällen kann sich die Anmeldezahl aufgrund geänderter Rahmenbedingungen leicht reduzieren. Das Ministerium für Schule und Bildung hat genauere Hinweise zur Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch gegeben.
I. Grundsätzliches zur Klassenbildung an den Grundschulen
Kommunale Klassenrichtzahl
Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz vom 13.11.2012 wurde das Instrument der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt (§ 46 (3) und § 93 (2) SchulG), das durch die entsprechende Rechtsverordnung zu
§ 93 SchulG NRW ausgestaltet wurde.
Der Schulträger entscheidet demnach über die Zahl zu bildender Eingangsklassen in seinem Gemeindegebiet und deren Verteilung auf die Schulen und Teilstandorte. Die Zahl der in einer Kommune insgesamt
gebildeten Eingangsklassen kann die kommunale Klassenrichtzahl unter-, jedoch nicht überschreiten. Der
Schulträger berechnet die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15.01. eines jeden Jahres. Zur Ermittlung
der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Zahl der zu erwartenden Schulneulinge und der Kinder, die mit
ihnen gemeinsam in übergreifendem Unterricht eine Klasse besuchen, durch 23 geteilt, das Ergebnis wird
nach bestimmten Regeln gerundet sowie in Großstädten mit mehr als 60 Eingangsklassen um eins reduziert. Dieser Definition zufolge sind alle Klassen, in denen Schulneulinge beschult werden, Eingangsklassen.
Die kommunale Klassenrichtzahl in Krefeld für das Schuljahr 2018/2019 beträgt demzufolge 105 Klassen
und wird mit dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag um 7 unterschritten.
Vorschriften zur Klassenbildung
Begründung
Seite 4
Hinsichtlich der Klassenbildung ist zu berücksichtigen, dass durch die Rechtsverordnung zu § 93 SchulG
NRW de facto Klassenbildungskorridore eingeführt wurden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Obergrenzen in den Eingangsklassen kleiner werden, je größer eine Schule ist (dies ist berücksichtigt in der
Tabellenspalte „Vorschlag max. Klassengröße“):
-
eine Klasse: bis zu 29 Kinder
zwei Klassen: bis zu 28 Kinder pro Klasse (56 gesamt)
drei Klassen: bis zu 27 Kinder pro Klasse (81 gesamt)
vier Klassen: bis zu 26 Kinder pro Klasse (104 gesamt)
fünf und mehr Klassen: bis zu 25 Kinder pro Klasse (125, 150 … gesamt)
Begrenzung der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung
der Schulen des Gemeinsamen Lernens
Unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften für die
Klassengrößen kann der Schulträger außerdem nach § 46 (3) SchulG NRW die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen. Gründe hierfür können laut Schulgesetz
besondere Lernbedingungen, wie Integration, Inklusion oder soziale Brennpunkte, aber auch bauliche
Gegebenheiten sein.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde in Krefeld von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Anzahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wurde in Grundschulen des
gemeinsamen Lernens auf 25 begrenzt. Es ist gelungen, dies auch im diesjährigen Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen. Auch im Schuljahr 2018/2019 wird somit in Grundschulen des gemeinsamen
Lernens die Aufnahme auf maximal 25 Kinder je Klasse festgelegt.
Erläuterungen Klassenbildungen an den Grundschulen:
An den meisten Grundschulen haben sich auch im aktuellen Anmeldeverfahren die Anmeldezahlen nicht
so gravierend verändert, dass mehr Eingangsklassen zu bilden waren als räumlich durch den Weggang der
4. Klassen ohne weiteres möglich wäre. An der Johansenschule, der Grundschule Horkesgath, der Heinrichsschule, der Grundschule am Stadtpark Fischeln und der katholischen Edith-Stein-Grundschule werden aufgrund geringerer Anmeldezahlen nach dem Verwaltungsvorschlag (zunächst) weniger Klassen neu
gebildet als nach Beendigung des 4. Schuljahres die Schulen verlassen. Zudem wird an der Bismarckschule
und an der Buchenschule aus gebäudlichen Gründen jeweils eine Eingangsklasse weniger eingerichtet.
Zu berücksichtigen ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (Stand 19.12.2017) immer noch
73 Anmeldungen offen sind. Diese können zwar anhand der Wohnadresse der Erstklässler ungefähr lokal
zugeordnet werden, den Eltern steht es jedoch frei, wo sie ihre Kinder anmelden, so dass sich noch Veränderungen ergeben können. Zudem ist weiterhin nicht abzusehen, wie viele Kinder auch weiterhin im
schulpflichtigen Alter zuwandern.
Sofern aus den o.g. Gründen weitere Eingangsklassen erforderlich werden, soll die Schulverwaltung zu
deren Einrichtung unter den im Beschlussentwurf genannten Voraussetzungen ermächtigt werden. Dies
wäre möglich an der Johansenschule, der Grundschule Horkesgath, der Heinrichsschule, der Grundschule
am Stadtpark Fischeln und an der Edith-Stein-Grundschule, da an diesen Schulen zurzeit aufgrund der
Anmeldezahlen noch räumliche Kapazitäten vorhanden sind.
II. Schulbezogene Aspekte und Besonderheiten
An folgenden Schulen sollte aufgrund der vorliegenden Anmeldungen jeweils eine Klasse mehr aufgenommen werden, als im Sommer 2018 die Schule verlassen werden. Dies ist in diesen
Schulen auch räumlich möglich und mit den Schulleitungen besprochen:
Begründung
Seite 5
Astrid-Lindgren-Schule:
An der Astrid-Lindgren-Schule wurden insgesamt 80 Kinder angemeldet, hiervon 36 für den Teilstandort
an der Bonhoefferstraße und 44 an der Amerner Straße. Da es sich um eine Schule des gemeinsamen
Lernens handelt, sollte die Obergrenze von 25 Schülerinnen und Schüler pro Eingangsklasse eingehalten
werden. Aufgrund dessen ist die Einrichtung von insgesamt vier Eingangsklassen, jeweils zwei an jedem
Teilstandort in diesem Jahr angezeigt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden; die Absprache mit der
Schulleitung ist erfolgt.
Mariannenschule:
An der Mariannenschule wurden 64 Kinder angemeldet. Zwei 4. Klassen verlassen die Grundschule; eine
dritte Eingangsklasse ist unter Berücksichtigung der Obergrenze von 25 als Schule des gemeinsamen Lernens zur Aufnahme aller Kinder erforderlich. Der Schülerentwicklung im Innenstadtbereich Rechnung
tragend waren die räumlichen Voraussetzungen für eine Dreizügigkeit 2016 mit Einrichtung des Nebenstandorts geschaffen worden, so dass drei Eingangsklassen eingerichtet werden können. Die Klassen werden voraussichtlich mit noch ausstehenden Anmeldungen aus dem Innenstadtbereich sowie gegebenenfalls Abweisungen anderer Grundschulen gefüllt.
Grundschule Königshof:
Der Grundschule Königshof liegen 88 Anmeldungen vor. Bei drei Eingangsklassen stünden 81 Schulplätze
zur Verfügung, so dass die Zahl notwendiger Abweisungen auf 7 begrenzt werden könnte. Zum Ende des
Schuljahres verlassen jedoch nur zwei 4. Klassen die Schule, so dass die räumlichen Kapazitäten zu prüfen
waren. Auch aufgrund der im Rahmen des letzten Anmeldeverfahrens geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten kann in diesem Jahr in Absprache mit der Schulleitung durch Umnutzung von vorhandenen Räumlichkeiten nochmals eine dritte Eingangsklasse aufgenommen werden. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass die Grundschule Königshof durch den im Rahmen des Projekts Gute Schule 2020 vorgesehenen Ausbau der naheliegenden Geschwister-Scholl-Schule dauerhaft entlastet werden wird.
Schule an Haus Rath:
Der Schule an Haus Rath liegen bisher nur 32 Anmeldungen vor. Die Obergrenze von 25 Schülern je Eingangsklasse greift auch hier. Mangels Beschulungsalternativen für die dort angemeldeten Kinder und
angesichts des ausreichenden Raumangebotes der Schule sollen zwei Eingangsklassen gebildet werden.
Die gute Verkehrsanbindung der Schule bietet die Möglichkeit, gegebenenfalls Aufnahmeengpässe der
Innenstadtschulen, insbesondere durch die verstärkte Zuwanderungsbewegung aufzufangen.
In den nachgenannten Schulen wäre die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse aufgrund der Anmeldezahl grundsätzlich angezeigt. Räumlich ist dies jedoch nicht möglich, so dass Abweisungen erforderlich
werden. Es gibt jedoch an den umliegenden Schulen ausreichend Ausweichmöglichkeiten, die nachfolgend mit genannt sind.
Begründung
Seite 6
St.-Michael-Schule (3 Abweisungen):
59 Kinder wurden an der katholischen St.-Michael-Schule angemeldet. Zwei 4. Klassen verlassen die
Schule; mehr als zwei Eingangsklassen sind mangels räumlicher Kapazitäten nicht möglich, so dass mit
zwei Eingangsklassen (56 Schulplätze) 3 Abweisungen ausgesprochen werden müssen.
Alternativen im Umkreis: Forstwaldschule (3 Plätze), Buchenschule (6 Plätze).
Alternativen, wenn Bekenntnisschule gewünscht bleibt : Sollbrüggenschule (22 Plätze), Edith-Stein-Schule
(11 Plätze), Josefschule (17 Plätze).
Lindenschule (2 Abweisungen):
An der angrenzenden Lindenschule wurden 52 Kinder angemeldet. Aufgrund des gemeinsamen Lernens
ist die Obergrenze von 25 Kindern pro Eingangsklasse zu berücksichtigen. Auch hier sind mangels weiterer
Kapazitäten räumlich nur zwei Eingangsklassen möglich, so dass 50 Kinder aufgenommen werden können. Zwei weitere Kinder müssen auf eine andere Schule ausweichen.
Alternativen im Umkreis: Forstwaldschule (3 Plätze), Buchenschule (6 Plätze), Josefschule (17 Plätze),
ggfs. Grundschule Horkesgath, sollte eine weitere Eingangsklasse eingerichtet werden
Jahnschule (9 Abweisungen):
An der Jahnschule wurden 84 Kinder angemeldet. Drei Eingangsklassen können räumlich gebildet werden, da drei 4. Klassen die Schule verlassen. Die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse ist gebäudlich
nicht möglich, so dass 9 Kinder abgewiesen werden müssen.
Alternativen im Umkreis: Pestalozzischule (8 Plätze), Mosaikschule (2 Plätze)
Grundschule an der Burg (2 Abweisungen):
In Hüls wurden an der Grundschule an der Burg 58 Kinder angemeldet, hiervon 29 Kinder katholischen
Bekenntnisses. Zwei 4. Klassen werden zum Ende des Schuljahres die Schule verlassen, so dass räumlich
zwei Eingangsklassen (56 Schulplätze) eingerichtet werden können. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung für die Grundschule (1.2.3 VVzAO-GS) Kinder katholischen Bekenntnisses vorrangig aufzunehmen. Dies bedeutet, dass
alle Kinder katholischen Bekenntnisses und fast alle weiteren Schülerinnen und Schülern mit anderen
oder ohne Bekenntnis angenommen werden können. Für die weiteren zwei stehen weitere Schulplätze
zur Verfügung.
Alternativen im Umkreis: Astrid-Lindgren-Schule (20 Plätze)
Alternativen, wenn Bekenntnisschule weiterhin gewünscht: Edith-Stein-Schule (11 Plätze), Sollbrüggenschule (22 Plätze), Josefschule (17 Plätze)
Bismarckschule (4 Abweisungen):
An der Bismarckschule wurden 85 Erstklässler angemeldet. Zwar verlassen vier 4. Klassen zum Ende des
Schuljahres die Schule. Jedoch war die 4. Parallelklasse 2014 einmalig aufgrund besonderer Umstände
zusätzlich eingerichtet worden, obwohl die Schule dafür eigentlich nicht ausreichend ausgestattet war.
Mit der Einrichtung von nur drei neuen Klassen (81 Schulplätze) normalisiert sich die Raumsituation zumindest teilweise. Für die weiteren vier Kinder finden sich im Umkreis mehrere Ausweichmöglichkeiten.
Alternativen im Umkreis: Mariannenschule (11 Plätze), Mosaikschule (2 Plätze), Brüder-Grimm-Schule (6
Plätze).
Grundschule Königshof (7 Abweisungen):
Trotz Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse (siehe oben) sind 7 Abweisungen unumgänglich.
Für diese Kinder können jedoch im Umfeld Ersatzplätze gefunden werden.
Alternativen im Umkreis: Regenbogenschule (10 Plätze), Grundschule am Stadtpark Fischeln
(6 Plätze), Buchenschule (6 Plätze)
Alternativen, wenn Bekenntnisschule gewünscht bleibt: Edith-Stein-Schule (11 Plätze), Sollbrüggenschule
(22 Plätze), Josefschule (17 Plätze)
Grotenburg-Schule (6 Abweisungen):
Bisher wurden 87 Kinder angemeldet; drei Eingangsklassen können ohne zusätzliche räumliche Kapazitä-
Begründung
Seite 7
ten eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass maximal 81 Kinder aufgenommen werden können.
Alternativen im Umkreis: Schönwasserschule (18 Plätze), katholische Sollbrüggenschule (22 Plätze), Brüder-Grimm-Schule (6 Plätze)
Geschwister-Scholl-Schule (13 Abweisungen):
Der Geschwister-Scholl-Schule liegen 69 Anmeldungen vor. Zwei 4. Klassen wechseln zum Ende des
Schuljahres in die weiterführenden Schulen, so dass zwei Eingangsklassen eingerichtet werden können.
Darüber hinaus ist zum Schuljahr 2018/19 keine Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse möglich; ab
dem Schuljahr 2019/2020 werden voraussichtlich drei Eingangsklassen eingerichtet werden können, da
ab dann jeweils drei 4. Klassen die Schule verlassen werden.
Im Rahmen des Projekts Gute Schule 2020 ist ein dreizügiger Ausbau der Schule geplant, um die Kapazität
der Schule dauerhaft zu erweitern und hiermit auch die Grundschule Königshof zu entlasten. Angesichts
der aktuell vorhandenen Kapazitäten sind die Abweisungen in diesem Jahr unumgänglich.
Alternativen im Umkreis: Schönwasserschule (18 Plätze), Grundschule am Stadtpark Fischeln Wimmersweg (6 Plätze)
Weitere Einzelbetrachtungen:
Heinrichsschule:
In Uerdingen sind die Einschulungsjahrgänge weiter rückläufig. Insgesamt liegen in Uerdingen 71 Anmeldungen vor, hiervon nur 23 an der Heinrichsschule. Im letzten Jahr konnte die Heinrichsschule durch Umverteilung von überhängigen Schülern der Paul-Gerhardt-Schule mit zwei Eingangsklassen geführt werden. Im laufenden Anmeldeverfahren ist die Paul-Gerhardt-Schule jedoch selbst noch nicht ausgelastet,
so dass aktuell an der Heinrichsschule nur eine Eingangsklasse gebildet werden kann, was die Schule
weiter schwächt. Schulorganisatorisch sind einzügige Grundschulen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Durch die Schüler/Lehrerrelation und die damit verbundene personelle Ausstattung können Differenzierungen und Angebote nur bedingt sichergestellt werden. In der Schulentwicklungsplanung wurde bereits
auf die besonderen Probleme einer einzügigen Grundschule eingegangen. Im kommenden Schuljahr wird
dies mangels Anmeldungen jedoch voraussichtlich nicht zu vermeiden sein.
III. Ausblick nach dem Anmeldeverfahren 2018/2019
In den letzten Jahren zeigt sich in einigen Krefelder Schulen eine zunehmende räumliche Enge, die den
pädagogischen Anforderungen nicht gerecht wird. Nach der Schließung und Verbundbildung einiger
Grundschulen wegen rückgehender Schülerzahlen haben sich aufgrund von Ganztag, Inklusion und zuletzt
Zuwanderung neue Raumbedarfe ergeben, denen es Rechnung zu tragen gilt. Hinzu kommt, dass sich die
Schülerzahl aufgrund aktuell steigender Geburtsraten wieder erhöhen wird.
Um die sich daraus gegebenenfalls ergebenden zusätzlichen räumlichen Bedarfe einzuschätzen, ist ein
Orientierungsrahmen für die Grundschulen erarbeitet worden. Dieser wird zusammen mit den Schülerzahlprognosen als Grundlage für eine Festlegung und gegebenenfalls Erweiterung von Kapazitäten an den
einzelnen Grundschulen dienen. Hieraus soll eine Prioritätenliste zusammengestellt werden, damit die
Anpassung des Schulraums, die mit dem Projekt Gute Schule 2020 ihren Anfang genommen hat, sukzessive weiterverfolgt werden kann.