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Verwaltungsvorlage (Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
422 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:15

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4780 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 27.02.2018 Betreff Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019 Beschlussentwurf: 1. Die Zahl der Eingangsklassen wird gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgelegt: 2. Für die Grundschulen des gemeinsamen Lernens wird gemäß § 46 (3) SchulG NRW die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler auch für das Schuljahr 2018/2019 auf 25 begrenzt. Über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen innerhalb der festgelegten Kapazität entscheidet die Schulleitung. 3. Sollte aufgrund der noch ausstehenden Anmeldungen oder aufgrund vermehrter Zuzüge die Einrichtung weiterer Klassen nötig werden, so wird die Schulverwaltung ermächtigt, im Benehmen mit der Schulaufsicht und den entsprechenden Schulleitungen in Abhängigkeit von vorhandenen Raumkapazitäten und unter Berücksichtigung der kommunalen Klassenrichtzahl weitere Klassen einzurichten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4780 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Maximale Klassengröße Plätze freie Plätze vorauss. Abweisungen Vorschlag Klassenbildung STAND 19.12.2017 Anmeldungen Gemeinsames Lernen Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens der städtischen Grundschulen schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die nachfolgende Verteilung von Eingangsklassen im Rahmen der kommunalen Klassenrichtzahl vor: 26 71 30 87 59 52 1 29 29 3 4 25 100 1 4 2 2 26 28 25 104 17 56 50 3 2 84 44 3 4 25 26 75 97 4 25 100 20 2 28 56 2 85 44 49 49 64 3 2 27 25 81 50 4 6 4 25 100 2 3 25 75 11 48 45 11 5 25 25 275 6 105 10 75 66 28 88 12 25 300 0 4 25 100 6 3 27 81 57 44 69 5 2 2 25 25 28 126 18 50 6 56 13 West: Forstwaldschule, Bellenweg bezirksbezogen Horkesgath* x - Teilstandort Kempener Allee Josefschule, An der Josefk irche St.-Michael-Schule, Gießerpfad bezirksbezogen Lindenschule, Gießerpfad bezirksbezogen x Jahnschule, Girmesdyk bezirksbezogen x Pestalozzischule, Hülser Straße (1+2 Ü) bezirksbezogen Nord: 9 8 Hüls: Astrid-Lindgren-Schule, Bonhoefferstraße - Teilstandort Amerner Straße Grundschule an der Burg, Herrenweg Mitte: bezirksbezogen x bezirksbezogen Bismarckschule, Bismarckstraße Brüder-Grimm-Schule, Freiligrathstraße Mosaikschule, Hofstraße x bezirksbezogen x bezirksbezogen x bezirksbezogen x Regenbogenschule, Gladbacher Straße (1+2 Ü)bezirksbezogen x - Teilstandort Felbelstraße Mariannenschule, Mariannenstraße 36 44 58 Süd: Buchenschule, Buchenstraße (1-4 Ü) Fischeln: Südschule, Kölner Straße (1-4 Ü) Stadtpark Fischeln* - Teilstandort Vulkanstraße bezirksbezogen x bezirksbezogen x Grundschule Königshof, Oberbruchstraße 7 Oppum/Linn: Schönwasserschule, Thielenstraße (1+2 Ü) bezirksbezogen Johansenschule, Kohlplatzweg * bezirksbezogen Geschwister-Scholl-Schule, Fungendonk bezirksbezogen x 25 28 27 26 50 18 56 3 81 104 22 48 23 45 1772 73 1845 98 44 2 1 2 98 7 25 25 28 50 25 56 1901 vorauss. Abweisungen 2 2 3 4 freie Plätze Maximale Klassengröße 32 53 87 82 Plätze Vorschlag Klassenbildung STAND 19.12.2017 Anmeldungen Seite 3 Gemeinsames Lernen Begründung Ost: Schule an Haus Rath, Neukirchener Straße bezirksbezogen Buscher Holzweg bezirksbezogen Grotenburg-Schule, Eichendorffstraße bezirksbezogen x Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstraße 6 Uerdingen: Paul-Gerhardt-Schule, Joseph-Görres-Straße bezirksbezogen x Heinrichsschule, Körnerstraße * bezirksbezogen x Edith-Stein-Schule, Traarer Straße * bisherige Anmeldungen städtisch noch offen gesamt GS Maria-Montessori Freie Waldorfschule 2 2 11 171 47 * = ggf. Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage Ü = jahrgangsübergreifender Unterricht kursiv = katholische Grundschulen In Einzelfällen kann sich die Anmeldezahl aufgrund geänderter Rahmenbedingungen leicht reduzieren. Das Ministerium für Schule und Bildung hat genauere Hinweise zur Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch gegeben. I. Grundsätzliches zur Klassenbildung an den Grundschulen Kommunale Klassenrichtzahl Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz vom 13.11.2012 wurde das Instrument der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt (§ 46 (3) und § 93 (2) SchulG), das durch die entsprechende Rechtsverordnung zu § 93 SchulG NRW ausgestaltet wurde. Der Schulträger entscheidet demnach über die Zahl zu bildender Eingangsklassen in seinem Gemeindegebiet und deren Verteilung auf die Schulen und Teilstandorte. Die Zahl der in einer Kommune insgesamt gebildeten Eingangsklassen kann die kommunale Klassenrichtzahl unter-, jedoch nicht überschreiten. Der Schulträger berechnet die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15.01. eines jeden Jahres. Zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Zahl der zu erwartenden Schulneulinge und der Kinder, die mit ihnen gemeinsam in übergreifendem Unterricht eine Klasse besuchen, durch 23 geteilt, das Ergebnis wird nach bestimmten Regeln gerundet sowie in Großstädten mit mehr als 60 Eingangsklassen um eins reduziert. Dieser Definition zufolge sind alle Klassen, in denen Schulneulinge beschult werden, Eingangsklassen. Die kommunale Klassenrichtzahl in Krefeld für das Schuljahr 2018/2019 beträgt demzufolge 105 Klassen und wird mit dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag um 7 unterschritten. Vorschriften zur Klassenbildung Begründung Seite 4 Hinsichtlich der Klassenbildung ist zu berücksichtigen, dass durch die Rechtsverordnung zu § 93 SchulG NRW de facto Klassenbildungskorridore eingeführt wurden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Obergrenzen in den Eingangsklassen kleiner werden, je größer eine Schule ist (dies ist berücksichtigt in der Tabellenspalte „Vorschlag max. Klassengröße“): - eine Klasse: bis zu 29 Kinder zwei Klassen: bis zu 28 Kinder pro Klasse (56 gesamt) drei Klassen: bis zu 27 Kinder pro Klasse (81 gesamt) vier Klassen: bis zu 26 Kinder pro Klasse (104 gesamt) fünf und mehr Klassen: bis zu 25 Kinder pro Klasse (125, 150 … gesamt) Begrenzung der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens Unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften für die Klassengrößen kann der Schulträger außerdem nach § 46 (3) SchulG NRW die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen. Gründe hierfür können laut Schulgesetz besondere Lernbedingungen, wie Integration, Inklusion oder soziale Brennpunkte, aber auch bauliche Gegebenheiten sein. Bereits in den vergangenen Jahren wurde in Krefeld von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Anzahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wurde in Grundschulen des gemeinsamen Lernens auf 25 begrenzt. Es ist gelungen, dies auch im diesjährigen Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen. Auch im Schuljahr 2018/2019 wird somit in Grundschulen des gemeinsamen Lernens die Aufnahme auf maximal 25 Kinder je Klasse festgelegt. Erläuterungen Klassenbildungen an den Grundschulen: An den meisten Grundschulen haben sich auch im aktuellen Anmeldeverfahren die Anmeldezahlen nicht so gravierend verändert, dass mehr Eingangsklassen zu bilden waren als räumlich durch den Weggang der 4. Klassen ohne weiteres möglich wäre. An der Johansenschule, der Grundschule Horkesgath, der Heinrichsschule, der Grundschule am Stadtpark Fischeln und der katholischen Edith-Stein-Grundschule werden aufgrund geringerer Anmeldezahlen nach dem Verwaltungsvorschlag (zunächst) weniger Klassen neu gebildet als nach Beendigung des 4. Schuljahres die Schulen verlassen. Zudem wird an der Bismarckschule und an der Buchenschule aus gebäudlichen Gründen jeweils eine Eingangsklasse weniger eingerichtet. Zu berücksichtigen ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (Stand 19.12.2017) immer noch 73 Anmeldungen offen sind. Diese können zwar anhand der Wohnadresse der Erstklässler ungefähr lokal zugeordnet werden, den Eltern steht es jedoch frei, wo sie ihre Kinder anmelden, so dass sich noch Veränderungen ergeben können. Zudem ist weiterhin nicht abzusehen, wie viele Kinder auch weiterhin im schulpflichtigen Alter zuwandern. Sofern aus den o.g. Gründen weitere Eingangsklassen erforderlich werden, soll die Schulverwaltung zu deren Einrichtung unter den im Beschlussentwurf genannten Voraussetzungen ermächtigt werden. Dies wäre möglich an der Johansenschule, der Grundschule Horkesgath, der Heinrichsschule, der Grundschule am Stadtpark Fischeln und an der Edith-Stein-Grundschule, da an diesen Schulen zurzeit aufgrund der Anmeldezahlen noch räumliche Kapazitäten vorhanden sind. II. Schulbezogene Aspekte und Besonderheiten An folgenden Schulen sollte aufgrund der vorliegenden Anmeldungen jeweils eine Klasse mehr aufgenommen werden, als im Sommer 2018 die Schule verlassen werden. Dies ist in diesen Schulen auch räumlich möglich und mit den Schulleitungen besprochen: Begründung Seite 5 Astrid-Lindgren-Schule: An der Astrid-Lindgren-Schule wurden insgesamt 80 Kinder angemeldet, hiervon 36 für den Teilstandort an der Bonhoefferstraße und 44 an der Amerner Straße. Da es sich um eine Schule des gemeinsamen Lernens handelt, sollte die Obergrenze von 25 Schülerinnen und Schüler pro Eingangsklasse eingehalten werden. Aufgrund dessen ist die Einrichtung von insgesamt vier Eingangsklassen, jeweils zwei an jedem Teilstandort in diesem Jahr angezeigt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden; die Absprache mit der Schulleitung ist erfolgt. Mariannenschule: An der Mariannenschule wurden 64 Kinder angemeldet. Zwei 4. Klassen verlassen die Grundschule; eine dritte Eingangsklasse ist unter Berücksichtigung der Obergrenze von 25 als Schule des gemeinsamen Lernens zur Aufnahme aller Kinder erforderlich. Der Schülerentwicklung im Innenstadtbereich Rechnung tragend waren die räumlichen Voraussetzungen für eine Dreizügigkeit 2016 mit Einrichtung des Nebenstandorts geschaffen worden, so dass drei Eingangsklassen eingerichtet werden können. Die Klassen werden voraussichtlich mit noch ausstehenden Anmeldungen aus dem Innenstadtbereich sowie gegebenenfalls Abweisungen anderer Grundschulen gefüllt. Grundschule Königshof: Der Grundschule Königshof liegen 88 Anmeldungen vor. Bei drei Eingangsklassen stünden 81 Schulplätze zur Verfügung, so dass die Zahl notwendiger Abweisungen auf 7 begrenzt werden könnte. Zum Ende des Schuljahres verlassen jedoch nur zwei 4. Klassen die Schule, so dass die räumlichen Kapazitäten zu prüfen waren. Auch aufgrund der im Rahmen des letzten Anmeldeverfahrens geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten kann in diesem Jahr in Absprache mit der Schulleitung durch Umnutzung von vorhandenen Räumlichkeiten nochmals eine dritte Eingangsklasse aufgenommen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Grundschule Königshof durch den im Rahmen des Projekts Gute Schule 2020 vorgesehenen Ausbau der naheliegenden Geschwister-Scholl-Schule dauerhaft entlastet werden wird. Schule an Haus Rath: Der Schule an Haus Rath liegen bisher nur 32 Anmeldungen vor. Die Obergrenze von 25 Schülern je Eingangsklasse greift auch hier. Mangels Beschulungsalternativen für die dort angemeldeten Kinder und angesichts des ausreichenden Raumangebotes der Schule sollen zwei Eingangsklassen gebildet werden. Die gute Verkehrsanbindung der Schule bietet die Möglichkeit, gegebenenfalls Aufnahmeengpässe der Innenstadtschulen, insbesondere durch die verstärkte Zuwanderungsbewegung aufzufangen. In den nachgenannten Schulen wäre die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse aufgrund der Anmeldezahl grundsätzlich angezeigt. Räumlich ist dies jedoch nicht möglich, so dass Abweisungen erforderlich werden. Es gibt jedoch an den umliegenden Schulen ausreichend Ausweichmöglichkeiten, die nachfolgend mit genannt sind. Begründung Seite 6 St.-Michael-Schule (3 Abweisungen): 59 Kinder wurden an der katholischen St.-Michael-Schule angemeldet. Zwei 4. Klassen verlassen die Schule; mehr als zwei Eingangsklassen sind mangels räumlicher Kapazitäten nicht möglich, so dass mit zwei Eingangsklassen (56 Schulplätze) 3 Abweisungen ausgesprochen werden müssen. Alternativen im Umkreis: Forstwaldschule (3 Plätze), Buchenschule (6 Plätze). Alternativen, wenn Bekenntnisschule gewünscht bleibt : Sollbrüggenschule (22 Plätze), Edith-Stein-Schule (11 Plätze), Josefschule (17 Plätze). Lindenschule (2 Abweisungen): An der angrenzenden Lindenschule wurden 52 Kinder angemeldet. Aufgrund des gemeinsamen Lernens ist die Obergrenze von 25 Kindern pro Eingangsklasse zu berücksichtigen. Auch hier sind mangels weiterer Kapazitäten räumlich nur zwei Eingangsklassen möglich, so dass 50 Kinder aufgenommen werden können. Zwei weitere Kinder müssen auf eine andere Schule ausweichen. Alternativen im Umkreis: Forstwaldschule (3 Plätze), Buchenschule (6 Plätze), Josefschule (17 Plätze), ggfs. Grundschule Horkesgath, sollte eine weitere Eingangsklasse eingerichtet werden Jahnschule (9 Abweisungen): An der Jahnschule wurden 84 Kinder angemeldet. Drei Eingangsklassen können räumlich gebildet werden, da drei 4. Klassen die Schule verlassen. Die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse ist gebäudlich nicht möglich, so dass 9 Kinder abgewiesen werden müssen. Alternativen im Umkreis: Pestalozzischule (8 Plätze), Mosaikschule (2 Plätze) Grundschule an der Burg (2 Abweisungen): In Hüls wurden an der Grundschule an der Burg 58 Kinder angemeldet, hiervon 29 Kinder katholischen Bekenntnisses. Zwei 4. Klassen werden zum Ende des Schuljahres die Schule verlassen, so dass räumlich zwei Eingangsklassen (56 Schulplätze) eingerichtet werden können. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung für die Grundschule (1.2.3 VVzAO-GS) Kinder katholischen Bekenntnisses vorrangig aufzunehmen. Dies bedeutet, dass alle Kinder katholischen Bekenntnisses und fast alle weiteren Schülerinnen und Schülern mit anderen oder ohne Bekenntnis angenommen werden können. Für die weiteren zwei stehen weitere Schulplätze zur Verfügung. Alternativen im Umkreis: Astrid-Lindgren-Schule (20 Plätze) Alternativen, wenn Bekenntnisschule weiterhin gewünscht: Edith-Stein-Schule (11 Plätze), Sollbrüggenschule (22 Plätze), Josefschule (17 Plätze) Bismarckschule (4 Abweisungen): An der Bismarckschule wurden 85 Erstklässler angemeldet. Zwar verlassen vier 4. Klassen zum Ende des Schuljahres die Schule. Jedoch war die 4. Parallelklasse 2014 einmalig aufgrund besonderer Umstände zusätzlich eingerichtet worden, obwohl die Schule dafür eigentlich nicht ausreichend ausgestattet war. Mit der Einrichtung von nur drei neuen Klassen (81 Schulplätze) normalisiert sich die Raumsituation zumindest teilweise. Für die weiteren vier Kinder finden sich im Umkreis mehrere Ausweichmöglichkeiten. Alternativen im Umkreis: Mariannenschule (11 Plätze), Mosaikschule (2 Plätze), Brüder-Grimm-Schule (6 Plätze). Grundschule Königshof (7 Abweisungen): Trotz Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse (siehe oben) sind 7 Abweisungen unumgänglich. Für diese Kinder können jedoch im Umfeld Ersatzplätze gefunden werden. Alternativen im Umkreis: Regenbogenschule (10 Plätze), Grundschule am Stadtpark Fischeln (6 Plätze), Buchenschule (6 Plätze) Alternativen, wenn Bekenntnisschule gewünscht bleibt: Edith-Stein-Schule (11 Plätze), Sollbrüggenschule (22 Plätze), Josefschule (17 Plätze) Grotenburg-Schule (6 Abweisungen): Bisher wurden 87 Kinder angemeldet; drei Eingangsklassen können ohne zusätzliche räumliche Kapazitä- Begründung Seite 7 ten eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass maximal 81 Kinder aufgenommen werden können. Alternativen im Umkreis: Schönwasserschule (18 Plätze), katholische Sollbrüggenschule (22 Plätze), Brüder-Grimm-Schule (6 Plätze) Geschwister-Scholl-Schule (13 Abweisungen): Der Geschwister-Scholl-Schule liegen 69 Anmeldungen vor. Zwei 4. Klassen wechseln zum Ende des Schuljahres in die weiterführenden Schulen, so dass zwei Eingangsklassen eingerichtet werden können. Darüber hinaus ist zum Schuljahr 2018/19 keine Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse möglich; ab dem Schuljahr 2019/2020 werden voraussichtlich drei Eingangsklassen eingerichtet werden können, da ab dann jeweils drei 4. Klassen die Schule verlassen werden. Im Rahmen des Projekts Gute Schule 2020 ist ein dreizügiger Ausbau der Schule geplant, um die Kapazität der Schule dauerhaft zu erweitern und hiermit auch die Grundschule Königshof zu entlasten. Angesichts der aktuell vorhandenen Kapazitäten sind die Abweisungen in diesem Jahr unumgänglich. Alternativen im Umkreis: Schönwasserschule (18 Plätze), Grundschule am Stadtpark Fischeln Wimmersweg (6 Plätze) Weitere Einzelbetrachtungen: Heinrichsschule: In Uerdingen sind die Einschulungsjahrgänge weiter rückläufig. Insgesamt liegen in Uerdingen 71 Anmeldungen vor, hiervon nur 23 an der Heinrichsschule. Im letzten Jahr konnte die Heinrichsschule durch Umverteilung von überhängigen Schülern der Paul-Gerhardt-Schule mit zwei Eingangsklassen geführt werden. Im laufenden Anmeldeverfahren ist die Paul-Gerhardt-Schule jedoch selbst noch nicht ausgelastet, so dass aktuell an der Heinrichsschule nur eine Eingangsklasse gebildet werden kann, was die Schule weiter schwächt. Schulorganisatorisch sind einzügige Grundschulen nach Möglichkeit zu vermeiden. Durch die Schüler/Lehrerrelation und die damit verbundene personelle Ausstattung können Differenzierungen und Angebote nur bedingt sichergestellt werden. In der Schulentwicklungsplanung wurde bereits auf die besonderen Probleme einer einzügigen Grundschule eingegangen. Im kommenden Schuljahr wird dies mangels Anmeldungen jedoch voraussichtlich nicht zu vermeiden sein. III. Ausblick nach dem Anmeldeverfahren 2018/2019 In den letzten Jahren zeigt sich in einigen Krefelder Schulen eine zunehmende räumliche Enge, die den pädagogischen Anforderungen nicht gerecht wird. Nach der Schließung und Verbundbildung einiger Grundschulen wegen rückgehender Schülerzahlen haben sich aufgrund von Ganztag, Inklusion und zuletzt Zuwanderung neue Raumbedarfe ergeben, denen es Rechnung zu tragen gilt. Hinzu kommt, dass sich die Schülerzahl aufgrund aktuell steigender Geburtsraten wieder erhöhen wird. Um die sich daraus gegebenenfalls ergebenden zusätzlichen räumlichen Bedarfe einzuschätzen, ist ein Orientierungsrahmen für die Grundschulen erarbeitet worden. Dieser wird zusammen mit den Schülerzahlprognosen als Grundlage für eine Festlegung und gegebenenfalls Erweiterung von Kapazitäten an den einzelnen Grundschulen dienen. Hieraus soll eine Prioritätenliste zusammengestellt werden, damit die Anpassung des Schulraums, die mit dem Projekt Gute Schule 2020 ihren Anfang genommen hat, sukzessive weiterverfolgt werden kann.