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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 735 (V) 1. Änderung – Mühlenweg Nrn. 20 / 22 –; Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
250 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:16
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 735 (V) 1. Änderung – Mühlenweg Nrn. 20 / 22 –; Einleitender Beschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.08.2016 Nr. 2968 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Stadtplanung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Bezirksvertretung Hüls 27.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 735 (V) 1. Änderung – Mühlenweg Nrn. 20 / 22 –; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Mühlenweg Nrn. 20 / 22, der begrenzt wird - im Süden durch die Straße Mühlenweg, - im Westen durch gewerblichen Nutzungen am Mühlenfeld Nr. 52, - im Norden durch einen Lebensmitteleinzelhandel am Mühlenweg Nr. 4 und - im Osten durch die Straße Mühlenweg ein Verfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 735 (V) 1. Änderung – Mühlenweg Nrn. 20 / 22 – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg – innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 735 (V) 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 735 (V) 1. Änderung – Mühlenweg Nrn. 20 / 22 – neu auf Rang 37 platziert. Die bisher auf Rang 37 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretung-Hüls nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 735 (V) Unmittelbare ja X neinAnwendung des § 2 Abs. 5 der 1. Änderung finanzielle gemäß § 2Auswirkungen Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen auf Fassung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen und Begründung den Folgeseiten