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Archiv (8.Anfrage UWG-Ratsgruppe Dringlichkeitsbeschlüsse Nr. 3063 16.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
413 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:16
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UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld Vorsitzender: Andreas Drabben Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers An den Oberbürgermeister Frank Meyer Rathaus 47798 Krefeld Krefeld, den 26.08.2016 Anfrage: Rat 29.09.2016 Dringlichkeitsanträge und Beschlussfassungen Gemäß § 43 der Gemeindeordnung für das Land NRW muss sich ein Mitglied des Rates an folgende Gesetzgebung halten: 6. (4) Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben, b) bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, obwohl sie nach dem Gesetz hiervon ausgeschlossen waren und ihnen der Ausschließungsgrund bekannt war, c) der Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderlichen Deckungsmittel bereitgestellt werden. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wie festzustellen ist, häufen sich im Moment Dringlichkeitsanträge in jeglicher Form, wo es teilweise um große Geldsummen geht. Aufgrund dessen, dass ich als Mitglied der UWG-Ratsgruppe in den Fachausschüssen der Stadt Krefeld (außer Rechnungsprüfung) nur als zuhörender Gast anwesend sein darf und kann und somit auch keine Möglichkeit einer Mitberatung habe, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Kann ein Mitglied des Rates im Sinne des § 43 GO NRW 6 (4) haftbar gemacht werden? Wenn ja, in welcher Form? Gibt es eine Versicherung, wo dieses Risiko abgedeckt werden kann? Darf einem Dringlichkeitsbeschluss oder anderem Antrag ohne vorherige Beratungsmöglichkeit und Sachverhaltskenntnis überhaupt zugestimmt werden? Wie wirkt sich eine Abstimmung – ohne Sachkenntnis - in Form einer ,,Enthaltung,, aus? Muss ein Mitglied des Rates grundsätzlich ohne vorherige Informationsmöglichkeit mit ,,NEIN,, abstimmen, um nicht haftbar gemacht werden zu können, wenn er nicht an den notwendigen Ausschussberatungen ( z. B. aus Termingründen) selber oder in Form eines Vertreters/Vertreterin teilnehmen konnte oder durfte? Ist es als vorsätzlich oder grob fahrlässig zu betrachten, wenn ein Mitglied des Rates, einer Ratsgruppe oder einer Fraktion unter den vorgenannten Umständen einem Dringlichkeitsbeschluss oder sonstigen Beschlüssen zugestimmt hat? Welches Gremium überprüft, ob durch Beschlussfassungen des Rates der Stadt Krefeld ein Schaden zugefügt wurde oder zugefügt werden könnte? UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld Auch im Interesse aller Mitglieder des Rates der Stadt Krefeld bitte ich um ausführliche mündliche und schriftliche Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Ruth Brauers Mitglied des Rates der Stadt Krefeld UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall