Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:16
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Inhalt der Datei
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld
Vorsitzender: Andreas Drabben
Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers
An den
Oberbürgermeister
Frank Meyer
Rathaus
47798 Krefeld
Krefeld, den 26.08.2016
Anfrage: Rat 29.09.2016
Dringlichkeitsanträge und Beschlussfassungen
Gemäß § 43 der Gemeindeordnung für das Land NRW muss sich ein Mitglied des Rates an folgende
Gesetzgebung halten:
6. (4) Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die
Ratsmitglieder, wenn sie
a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,
b) bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, obwohl sie nach dem Gesetz hiervon ausgeschlossen
waren und ihnen der Ausschließungsgrund bekannt war,
c) der Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die
Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderlichen
Deckungsmittel bereitgestellt werden.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie festzustellen ist, häufen sich im Moment Dringlichkeitsanträge in jeglicher Form, wo es teilweise um große
Geldsummen geht.
Aufgrund dessen, dass ich als Mitglied der UWG-Ratsgruppe in den Fachausschüssen der Stadt Krefeld (außer
Rechnungsprüfung) nur als zuhörender Gast anwesend sein darf und kann und somit auch keine Möglichkeit
einer Mitberatung habe, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
Kann ein Mitglied des Rates im Sinne des § 43 GO NRW 6 (4) haftbar gemacht werden?
Wenn ja, in welcher Form?
Gibt es eine Versicherung, wo dieses Risiko abgedeckt werden kann?
Darf einem Dringlichkeitsbeschluss oder anderem Antrag ohne vorherige Beratungsmöglichkeit und
Sachverhaltskenntnis überhaupt zugestimmt werden?
Wie wirkt sich eine Abstimmung – ohne Sachkenntnis - in Form einer ,,Enthaltung,, aus?
Muss ein Mitglied des Rates grundsätzlich ohne vorherige Informationsmöglichkeit mit ,,NEIN,,
abstimmen, um nicht haftbar gemacht werden zu können, wenn er nicht an den notwendigen
Ausschussberatungen ( z. B. aus Termingründen) selber oder in Form eines Vertreters/Vertreterin
teilnehmen konnte oder durfte?
Ist es als vorsätzlich oder grob fahrlässig zu betrachten, wenn ein Mitglied des Rates, einer Ratsgruppe
oder einer Fraktion unter den vorgenannten Umständen einem Dringlichkeitsbeschluss oder sonstigen
Beschlüssen zugestimmt hat?
Welches Gremium überprüft, ob durch Beschlussfassungen des Rates der Stadt Krefeld ein Schaden
zugefügt wurde oder zugefügt werden könnte?
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
Auch im Interesse aller Mitglieder des Rates der Stadt Krefeld bitte ich um ausführliche mündliche und schriftliche
Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Brauers
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall