Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:17
Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 262 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 17.12.2015 Nr. 2205 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 24.02.2016 Betreff Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW Beschlussentwurf: Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2205 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind. Mit Beschluss vom 10.12.2015 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen gefasst, werden diese im Haushaltsplan 2016 ausgewiesen.