Daten
Kommune
Krefeld
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332 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
Stichworte
Inhalt der Datei
hier: Sanierung und Neugestaltung Spielplatz "Am Flohbusch"
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.06.2015
Nr.
1579 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
16.09.2015
Betreff
Freiflächenplan der Stadt Krefeld - Spielplatzkonzept
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Sanierung und Neugestaltung Spielplatz "Am Flohbusch"
Beschlussentwurf:
Der von Herrn Oberbürgermeister Kathstede und Ratsherrn Seeger am 19. Juni 2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt.
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - stimmt der Sanierung und Neugestaltung zu, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt 2015 der Stadt Krefeld durch den Rat.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1579 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
Kostenart: 78520000
Tiefbaumaßnahmen
PSP-Element:
PSP-Element: 7.651061.700.300
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 145.000 Euro. Für die Sanierung der Altlasten wurden 50.000,Euro eingeplant. 95.000,- Euro stehen für die Neugestaltung zur Verfügung. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Spielplatzkonzeptes veranschlagt.
Mehrkosten bei der Unterhaltung des Kinderspielplatzes ergeben sich nach der Umgestaltung nicht. Die
Unterhaltung ist weiterhin über das vorhandene Budget finanziert.
Begründung
Seite 2
Spielplatz „Am Flohbusch“ - Der integrative Spielplatz für Groß und Klein
Der Spielplatz "Am Flohbusch" ist Bestandteil des Spielplatzkonzeptes.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte am 03.12.2008 dem Spielplatzkonzept zu.
Im Rahmen der Sanierung von Altlasten und in Umsetzung des Spielplatzkonzeptes wurde vom Jugendhilfeausschuss am 12.11.2014 für das Haushaltsjahr 2015/16 über eine Prioritätenliste beschlossen, unter anderem den Spielplatz in Verberg komplett zu sanieren.
Der Spielplatz befindet sich an der Rad- und Fußwegeachse zwischen Stadtwald und Niepkuhlen. Er ist
eingebettet im grünen Band der Freizeitachse "Niepkuhlen" und ist landschaftlich geprägt. Über den
Hermann-Kresse-Weg erfolgt die Erschließung. Der offene Wiesencharakter bleibt erhalten.
Aufgrund der Nähe zur Maria-Montessori-Grundschule und der Maria-Montessori-Gesamtschule, die
besonders das gemeinsame Lernen von körperbehinderten, hörbehinderten und nicht behinderten Schüler/-innen unterstützen, soll auf diesem Spielplatz ein Gestaltungsschwerpunkt das interaktive Spiel sein.
Bei einem öffentlichen Beteiligungstermin, bei dem neben Eltern auch behinderte und nicht behinderte
Schüler/-innen der Grundschule an der Planung beteiligt waren, wurde der Vorentwurf des Fachbereichs
Grünflächen besprochen. Anregungen dieses Termins sind in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet
worden. Die Planung ist mit dem Fachbereich 51, Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abgestimmt.
Altersstruktur im Untersuchungsradius von 500 m in absoluten Zahlen:
Stand: 2013
Siedlungsstruktur: Gartenbezogenes Wohnen
Patenschaft: nicht vorhanden
weitere öffentliche Freiräume im Umfeld und deren Entfernung:
- KSP: Stadtwaldwiese 1200 m
- Grünzug: Niepkuhlen 10 m
2008 2013
0 bis unter 3 Jahre:44
23 Kinder
3 bis unter 6 Jahre:25
21 Kinder
6 bis unter 10 Jahre: 61 51 Kinder
10 bis unter 15 Jahre: 77 63 Kinder
15 bis unter 18: 59
44 Jugendliche
Gesamtzahl:
266
Gesamtbevölkerung: 1502
Nutzbare Fläche: 3.660 m²
202 Kinder und Jugendliche
1474 Personen
Begründung
Seite 3
Lageplan
Auf Grundlage der mit dem Fachbereich Umwelt abgestimmten Sanierungsmaßnahmen zur Altlastensanierung sieht der Entwurf folgende Gestaltung der Fläche vor:
Die Spielplatzfläche wird nach Osten Richtung Hermann-Kresse-Weg verschoben, dies führt zu einer besseren Erreichbarkeit des Spielplatzes.
Alle Sandflächen erhalten eine Grabesperre in Gestalt einer Einkornbetonsohle. Im Bereich der im Rasen
stehenden Spielgeräte, wird der Boden ausgetauscht und mit neuem Rasen eingesät. Hier wird ebenfalls
eine Grabesperre (Geotextil) eingebaut.
Ein 1,60 m breiter Asphaltweg erschließt den neuen Spielplatz. Entlang dieses Weges reihen sich die einzelnen Spielgeräte auf.
Vorhandene Spielgeräte (Schaukel, Wippe) werden neu aufgestellt. Für den integrativen Schwerpunkt
wurden eine Vogelnestschaukel, ein integratives Karussell sowie eine Motorikwand, die anfahrbar ist,
ausgesucht. Andere Spielgeräte, wie der kleine Balancierparcours, das Zielwerfen, das Spielhäuschen
wurden so ausgestattet, dass motorisch eingeschränkte Kinder diese Spielgeräte mit bespielen können.
Das Herzstück des Spielplatz bei dem sich auch der Spielsandkasten mit Spielhäuschen, Kullertier und
Sandspieltisch und der zentrale Sitzplatz mit Karussell, Spielgerätecontainer mit Malwand befinden, wird
durch einen schmalen gepflasterten Weg eingefasst, der durch sein interessantes Höhenprofil zum "Wellenfahren" einlädt. Auf der Wiese weiden Holzschafe, die bespielt werden dürfen.
Für die Größeren werden eine Dehnstation ein mehrstufiges Reck und das Zielwerfen angeboten. Hauptattraktion des Spielplatzes wird aber ein Seilnetzklettergerät in Form eines ca. 12 m langen Kometenschweifes sein.
Die Gesamtfläche Spielplatzes beträgt ca. 1300 m² und teilt sich folgendermaßen auf:
Sandfläche: 250 m²
Pflasterfläche: 40 m²
Asphaltfläche: 170 m²
Platzfläche: 50 m²
Rasenspielfläche: 830 m²
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage wurde im Jugendhilfeausschuss am 27.05.2015 aufgrund der Kurzfristigkeit nicht
behandelt.
Gleichzeitig stimmte die zur selben Zeit tagende Bezirksvertretung Ost dem Entwurf zu.
Der nächste Jugendhilfeausschuss ist für den 16.09.2015 terminiert. Bis dahin kann die Verwaltung das Projekt nicht weiter voranbringen. Eine Auftragsvergabe in diesem Jahr wäre stark gefährdet.
Begründung
Seite 4
Mit dem Dringlichkeitsbeschluss kann die weitere Projektbearbeitung betrieben werden. Eine
Beauftragung und der Baubeginn wären in diesem Jahr möglich.