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Verwaltungsvorlage (B780 EB Begründung zur Vorlage 20.12.2016.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
809 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 3437/16 Seite 2 Die Stadt Krefeld beabsichtigt für den Bereich östlich Neuer Weg / südlich Geldernsche Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 780 – Neuer Weg / Geldernsche Straße – Plangebiet Eine Eisenbahntrasse (Historische Eisenbahn "Schluff" und Güterverkehr) durchquert von Süden nach Nordwesten den Geltungsbereich. Entlang der Geldernsche Straße ist innerhalb des Plangebietes ein Gewerbebetrieb ansässig. Die vertraglichen Regelungen zwischen dem Betreiber und dem Eigentümer ermöglichen eine mittelfristige Verlagerung des Betriebs. Entlang des Neuer Weg befindet sich westlich der Eisenbahntrasse ein Verwaltungsgebäude. Die weiter westlich an der Straßenfront liegenden Gebäude sowie eine größere Gewerbehalle südlich davon sind derzeit nicht genutzt. Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Begründung zur Vorlage 3437/16 Seite 3 Die nähere Umgebung des Plangebietes ist jenseits der Geldernsche Straße und der Straße Neuer Weg von Wohnnutzungen geprägt. Östlich des Geltungsbereiches liegen kfz-bezogene gewerbliche Nutzungen (Tankstelle, Kfz-Zubehörhandel und Kfz-Werkstatt) sowie südöstlich ein Gastronomiebetrieb mit Außennutzung. Der Kaiser-Wilhelm-Park schließt sich im Südwesten an den Geltungsbereich an. Anlass und Ziele der Planung Aufgrund der teilweise ungenutzten Hallen und der brachliegenden Flächen ergibt sich städtebaulich das Erfordernis einer geordneten Entwicklung und Neuordnung. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 780 ist es, - die ungenutzten gewerblichen Flächen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu zuführen, - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischbebauung als Innenentwicklung zu schaffen, hierzu gehört insbesondere die Verlagerung der industriellen Nutzung im nördlichen Bereich an der Geldernsche Straße, - die östlich und südöstlich angrenzenden Gewerbebetriebe inkl. ihrer Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen und zu erhalten, - die Grünanlage des Kaiser-Wilhelm-Parks auszudehnen, - den Bestand der Verwaltungsgebäude am Neuer Weg zu schützen und - die Erschließung zu sichern. Bei der Umsetzung dieser Ziele sind besonders die immissionsschutzrechtlichen Restriktionen, die sich auf der Grundlage der angrenzenden gewerblichen Nutzungen, der Bezirkssportanlage im Kaiser-Wilhelm-Park und des Gastronomiebetriebs am Nordbahnhof ergeben, bei der Entwicklung der weiteren Nutzungskonzeption zu beachten. Innerhalb des Plangebiets müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. Für die angrenzenden Gewerbegebiete werden die Sicherung ihres Bestandes und einer angemessenen Weiterentwicklung angestrebt. Auch die trennende Wirkung sowie die Lärmimmissionen der planungsrechtlich gewidmeten Bahnfläche (Schlufftrasse) sowie die Altlastensituation müssen bei der Erstellung der Konzeption Berücksichtigung finden. Planungsrechtliche Situation Gebietsentwicklungsplan Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99‘) stellt die Flächen südlich und südwestlich der Schlufftrasse als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Die Schlufftrasse sowie die nördlich bzw. nordöstlich angrenzenden Flächen sind als Bahnflächen dargestellt. Flächennutzungsplan Der seit 2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen südwestlich und nordöstlich der Schlufftrasse als Mischgebiet dar. Die Schlufftrasse ist als Bahnfläche dargestellt. Der südliche Teil des Plangebietes grenzt an den Kaiser-Wilhelm-Park, der als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt ist. Nördlich des Plangebiets verläuft parallel zur Straße Neuer Weg eine weitere Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage, die in den KaiserWilhelm-Park mündet. Begründung zur Vorlage 3437/16 Seite 4 Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Bebauungspläne Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Durch Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 01.10.1992 wurde der Bebauungsplan Nr. 596 – Oranierring / Preußenring/ Westparkstraße / östlich Kaiser-Wilhelm-Park/ Neuer Weg/ Geldernsche Straße – mit den allgemeinen Zielen eingeleitet: - Neuordnung der gesamten Bahnanlagen - Versorgung des angrenzenden Wohnquartiers mit wohnnahem Grün - Funktionale und gestalterische Aufwertung der B 9 (Preußen- und Oranierring) - Verbesserung der Situation für den ruhenden Verkehr. Um die Flächen in den Bereichen Oranierring/ Geldernsche Straße und Neuer Weg/ Geldernsche Straße städtebaulich vorzeitig zu entwickeln, wurde dieser Bereich als Teilfläche durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 596/I weiterbetrieben. Der Einleitende Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 596/I wurde durch den Rat am 03.06.2003 mit den allgemeinen Zielen gefasst, - die städtebaulich unbefriedigende Situation zwischen Nordbahnhof und Geldernsche Straße neu zu ordnen, - die angrenzenden Wohnquartiere mit wohnungsnahem Grün zu versorgen, - die mögliche Ansiedlung von Gewerbe zu steuern und, - die Situation für den ruhenden Verkehr in den angrenzenden Stadtquartieren zu verbessern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 596/I wurde so abgegrenzt, dass die städtebauliche Planung für den Bereich zwischen Gleisanlagen und den Straßen Neuer Weg, Geldernsche Straße und Oranierring in einem eigenen Bebauungsplanverfahren vorgezogen durchgeführt werden kann. Außerhalb dieses Bereichs wurde der Einleitende Beschluss von 1992 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 596 aufrechterhalten. Die Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 596 und 596/I wurden formell nicht weiterbetrieben. Um planungsrechtliche Klarheit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 780 zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 01.10.1992 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 596 – Oranierring / Preußenring / Westparkstraße / östlich Kaiser-Wilhelm-Park / Neuer Weg / Geldernsche Straße - sowie den Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 03.06.2003 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 596/I nordwestlich Oranierring / südwestlich Gelderner Straße - aufzuheben. Der Bebauungsplan Nr. 780 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Weitere Fachplanungen sind bisher nicht bekannt. Gutachten Begründung zur Vorlage 3437/16 Seite 5 Es liegt zu einem Wohnbebauungskonzept für den westlich der Schlufftrasse gelegenen Bereich ein Schallschutzgutachten aus dem Jahr 2011 vor. Dieses Gutachten wurde im Jahr 2016 aufgrund der veränderten Planungskonzeption angepasst. Zudem ist eine Untersuchung der Altlastsituation erforderlich. Aufgrund der teilweise brach liegenden Gewerbehallen ist weiterhin eine artenschutzrechtliche Untersuchung anzunehmen. Näheres wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit den Fachbehörden geklärt. Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015 die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 780 – Neuer Weg / Geldernsche Straße – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 8 Punkte. Dabei ist aufgrund der gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 596/I geänderten Gebietsabgrenzung eine Neubewertung anhand der Kriterien erfolgt. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 780 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 24 zu platzieren und die bisher auf Rang 24 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Inwiefern der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden kann, wird im Rahmen des Planverfahrens geprüft. Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens vorliegen, ist es beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 780 als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 780 beigefügt. Begründung zur Vorlage 3437/16 Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Seite 6