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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 780 - Neuer Weg / Geldernsche Straße - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.12.2016 Nr. 3437 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 09.03.2017 Bezirksvertretung West 26.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.05.2017 Rat 04.05.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 780 - Neuer Weg / Geldernsche Straße; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich östlich Neuer Weg / südlich Geldernsche Straße, der begrenzt wird - im Süden durch den Kaiser Wilhelm Park , - im Westen durch die Straße Neuer Weg, - im Norden durch die Geldernsche Straße und - im Osten durch die gewerblichen Nutzungen am Oranierring, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 780 - Neuer Weg / Geldernsche Straße 2. Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 01.10.1992 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 596 - Oranierring/Preußenring/Westparkstraße/östlich Kaiser-Wilhelm-Park/Neuer Weg/Geldernsche Straße - sowie der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 03.06.2003 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 596/I - nordwestlich Oranierring/ südwestlich Geldernsche Straße - werden aufgehoben. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 780 – Neuer Weg / Geldernsche Straße – neu auf Rang 24 platziert. Die bisher auf Rang 24 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretungen Nord und West nehmen den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 780 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3437 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen