Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.12.2016
Nr.
3437 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
09.03.2017
Bezirksvertretung West
26.04.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
03.05.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
04.05.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 780 - Neuer Weg / Geldernsche Straße;
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich östlich Neuer Weg / südlich Geldernsche Straße, der begrenzt wird
- im Süden durch den Kaiser Wilhelm Park ,
- im Westen durch die Straße Neuer Weg,
- im Norden durch die Geldernsche Straße und
- im Osten durch die gewerblichen Nutzungen am Oranierring,
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 780 - Neuer Weg / Geldernsche Straße
2. Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 01.10.1992 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 596 - Oranierring/Preußenring/Westparkstraße/östlich Kaiser-Wilhelm-Park/Neuer Weg/Geldernsche
Straße - sowie der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 03.06.2003 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 596/I - nordwestlich Oranierring/ südwestlich Geldernsche Straße - werden aufgehoben.
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 780 – Neuer Weg / Geldernsche Straße – neu auf Rang 24 platziert. Die bisher auf Rang 24
und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten
versetzt.
II. Die Bezirksvertretungen Nord und West nehmen den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr.
780 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3437 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen