Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum: 22.05.2018
Nr.
5392 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 31 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
21.06.2018
Betreff
Ersatzwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in
Beschlussentwurf:
Als zweite/r stellvertretende/r Bezirksvorsteher/in wird gewählt...
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5392 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Sachverhalt:
Für die Funktion des/der zweiten stellvertretenden Bezirksvorstehers/in für die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte ist eine Ersatzwahl notwendig geworden.
Grundsätze für die Ersatzwahl:
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen und in Anwendung der §§ 50 und 67 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW).
Die Wahl findet ohne Aussprache statt, wonach empfehlende Bemerkungen oder sonstige Erklärungen vor und während der Wahl unzulässig sind.
Es ist geheim abzustimmen.
Zur Durchführung der Wahl hat der/die Bezirksvorsteher/in sich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung entsprechende Wahlvorschläge vorlegen zu lassen, soweit diese nicht bereits vor
der Sitzung schriftlich eingereicht wurden.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche
die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Der/die gewählte Bewerber/in ist zu befragen, ob die Wahl angenommen wird.
Anmerkung:
Die Fraktionen in der Bezirksvertretung werden gebeten, spätestens 3 Tage vor der
Sitzung ihre Wahlvorschläge dem Fachbereich Bürgerservice einzureichen, damit von
dort die Stimmzettel ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
Die Wahlvorschläge werden von der Verwaltung auf die vorbereiteten Stimmzettel übertragen.
Danach werden die Stimmzettel an die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvertretung ausgegeben. Der Bezirksvorsteher lässt sich aus dem Kreis der Bezirksvertretung zwei bis vier
Stimmzähler benennen. Für die Wahl können Wahlkabinen benutzt werden. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Stimmzettel, bei denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind oder aus denen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wird.