Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in)

öffnen download melden Dateigröße: 271 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum: 22.05.2018 Nr. 5392 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 31 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 21.06.2018 Betreff Ersatzwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in Beschlussentwurf: Als zweite/r stellvertretende/r Bezirksvorsteher/in wird gewählt... Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5392 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Sachverhalt: Für die Funktion des/der zweiten stellvertretenden Bezirksvorstehers/in für die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte ist eine Ersatzwahl notwendig geworden. Grundsätze für die Ersatzwahl: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen und in Anwendung der §§ 50 und 67 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW). Die Wahl findet ohne Aussprache statt, wonach empfehlende Bemerkungen oder sonstige Erklärungen vor und während der Wahl unzulässig sind. Es ist geheim abzustimmen. Zur Durchführung der Wahl hat der/die Bezirksvorsteher/in sich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung entsprechende Wahlvorschläge vorlegen zu lassen, soweit diese nicht bereits vor der Sitzung schriftlich eingereicht wurden. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Der/die gewählte Bewerber/in ist zu befragen, ob die Wahl angenommen wird. Anmerkung: Die Fraktionen in der Bezirksvertretung werden gebeten, spätestens 3 Tage vor der Sitzung ihre Wahlvorschläge dem Fachbereich Bürgerservice einzureichen, damit von dort die Stimmzettel ordnungsgemäß vorbereitet werden können. Die Wahlvorschläge werden von der Verwaltung auf die vorbereiteten Stimmzettel übertragen. Danach werden die Stimmzettel an die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvertretung ausgegeben. Der Bezirksvorsteher lässt sich aus dem Kreis der Bezirksvertretung zwei bis vier Stimmzähler benennen. Für die Wahl können Wahlkabinen benutzt werden. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Stimmzettel, bei denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind oder aus denen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wird.