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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.12.2014
Nr.
866 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
10.02.2015
Betreff
Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018
- Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich 40 - Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst und bei der Volkshochschule
Beschlussentwurf:
Den Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 866 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind dem anliegenden Begründungstext zu entnehmen.
Begründung
Seite 2
Der Entwurf des dem Rat der Stadt Krefeld im Rahmen der Etateinbringung am 11.12.2014 vorgestellten Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2015 – 2018 enthält auf den Seiten 53 u.
54 eine operative Maßnahmeliste mit Konsolidierungsmaßnahmen, die den Geschäftsbereich IV
– Bildung, Kultur und Jugend - betreffen.
Hiervon entfallen auf den Schulbereich und den Bereich der Volkshochschule folgende Positionen:
Lfd. Nr.
IV - 1
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400-03/
58116000
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
Bezeichnung der Maßnahme
2015
2016
Streichung des Zuschusses für
das Umweltzentrum Hüls
24.000
24.000
2017
2018
24.000
24.000
Es handelt sich hierbei um die Aufgabe einer freiwilligen Leistung. Im Rahmen der verwaltungsinternen Verrechnung stellt der Fachbereich 40 – Schule, Pädagogischer und Psychologischer
Dienst - seine bisherige Zuschusszahlung an den Fachbereich 67 – Grünflächen – für den Betrieb
des Umweltzentrums ein. Der ausfallende Ertrag soll durch eine durch den Fachbereich Grünflächen zu erhebende Gebühr für die Nutzung durch Schulklassen kompensiert werden.
Lfd. Nr.
IV - 2
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400-01/ 52911000
Bezeichnung der Maßnahme
Kritische Anwendung der Schülerfahrtkostenverordnung
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2015
2016
2017
2018
0
75.000
150.000
150.000
Vorgeschlagen wird die Anwendung der Schülerfahrtkostenverordnung unter den Vorgaben des
Nothaushaltsrechts nach § 82 Abs. 1 GO ab dem Schuljahr 2015/2016. Siehe hierzu auch die separate Beratungsvorlage zu diesem Thema.
Lfd. Nr.
IV – 3
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400-01/
50 …,51 …
Bezeichnung der Maßnahme
Einsparung bei den Bereitschaftsdiensten der Schulhausmeister
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2015
2016
2017
2018
125.000
125.000
125.000
125.000
Durch eine zwischenzeitlich erfolgte Neuregelung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister
können bisher anfallende Bereitschaftsstunden vermieden und damit Personalkosten eingespart
werden.
Lfd. Nr.
IV – 4
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400-01/
43211000
Bezeichnung der Maßnahme
Erhöhung der Elternbeiträge im
Offenen Ganztag durch Veränderung der Staffelung der Einkommensstufen
2015
31.095
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2016
2017
2018
74.728
74.728
74.728
Im Rahmen einer Änderung der seit 01.08.2008 geltenden Beitragsstaffelung für die Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (HSKMaßnahme lfd. Nr. IV – 16) sollen auch die Beiträge für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) an-
Begründung
Seite 3
gepasst werden. Aufgrund der einheitlichen Beitragstabelle für alle Betreuungsformen müssen
bei Erhöhungen der Elternbeiträge Restriktionen der OGS-Richtlinien beachtet werden, wonach
die Elternbeiträge einen maximalen Beitrag in Höhe von 150 EUR pro Monat nicht übersteigen
dürfen. Eine ausführliche Beratungsvorlage (Vorl.Nr. 821/14) wird derzeit für den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften und den Rat vorbereitet.
Lfd. Nr.
IV – 5
Produktgruppe/
Sachkonto
4-401-01/
43219100
Bezeichnung der Maßnahme
Verbesserung der Erträge bei der
VHS
2015
24.000
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2016
2017
2018
24.000
24.000
24.000
Eine Verbesserung der Erträge im Bereich der Volkshochschule ist u.a. auf die Einführung des
neuen Firmenschulungsportfolios „vhs pro business“ zurückzuführen. Auch werden Mehrerträge
aus Teilnehmerentgelten für Veranstaltungen erwartet. Darüber hinaus trägt eine Erhöhung der
Kostendeckung bei der Durchführung von Alphabetisierungskursen und eine Reduzierung von
Vergünstigungstatbeständen für Asylbewerber zur Ertragsverbesserung bei.
Lfd. Nr.
IV – 6
Produktgruppe/
Sachkonto
4-401-01/
43110000
Bezeichnung der Maßnahme
Anhebung von Verwaltungsgebühren bei der VHS
2015
250
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2016
2017
2018
250
250
250
Durch die Anhebung von Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Kopien für Dritte sind
Mehrerträge in o.g. Höhe zu erwarten. Hierzu wird in nächster Zeit eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung für eine Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet.
Lfd. Nr.
IV – 10
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400- …
4-415-01
4-416-01/
54312200
Bezeichnung der Maßnahme
2015
Reduzierung von Fachliteratur
und Zeitungen
2.752
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2016
2017
2018
2.752
2.752
2.752
Auf den Schulbereich entfallen von den o.g. Beträgen 1.570 EUR p.a.. Durch den Verzicht auf
Tageszeitungen und die Kündigung von Abonnements von Fachzeitschriften und Loseblattsammlungen können diese Beträge eingespart werden.
Lfd. Nr.
IV – 13
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400-02
4-414-01
4-051-02
4-051-03/
53180000
Bezeichnung der Maßnahme
Kürzung der Zuschussleistungen
2015
132.700
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2016
2017
2018
135.419
138.166
138.166
Begründung
Seite 4
Die vorgenannte Konsolidierungsmaßnahme, beinhaltet Kürzungen von Zuschussleistungen im
gesamten Geschäftsbereich IV - Bildung, Kultur und Jugend -. Auf den Bereich Bildung entfällt die
nachstehende Maßnahme.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 12.12.2013 wurde die Zuschussliste 2014 mit entsprechenden Kürzungen beschlossen. Diese Liste bildet die Grundlage für die Überlegung für
weitere Kürzungen ab dem Jahr 2015. Für den Schulbereich wird folgende weitere Zuschusskürzung vorgeschlagen:
Zuschuss
Zuschüsse (freiwillig)
Z. an Schulen zur Förderung der
freiwilligen Schülersportgemeinschaften
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Plan 2016
Plan 2017
Plan
2018
Differenz zw.
Ansatz 2014
u. Ansatz
2015
13.860
12.474
12.474
12.474
12.474
-1.386
Der städtische Zuschuss an Schulen zur Förderung der freiwilligen Schülersportgemeinschaften
(Außerunterrichtlicher Schulsport) soll eine Kürzung um 10% von bisher 13.860 EUR (2014) auf
12.474 EUR erfahren.