Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.01.2015
Nr.
1040 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Hüls
15.04.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
30.04.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
07.05.2015
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße /
Beginenweg Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse
Beschlussentwurf:
I.
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 778 (V)
- Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg - wird eingestellt. Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse, insbesondere der einleitende Beschluss, der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss werden aufgehoben.
II.
Die Bezirksvertretung Hüls nimmt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
778 ( V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg - zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1040 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Hüls das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr.
778 (V) – Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg – einzustellen und empfiehlt die gefassten Beschlüsse für das gesamte Verfahren aufzuheben.
Anlass und Ziele der Bauleitplanverfahren, Verfahrensstand
Um die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung, vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, zu sichern und die Funktionalität des Stadtteilzentrums Hüls nachhaltig
zu stärken, sollte ein Lebensmittel-Discounters mit maximal 1.030 m² Verkaufsfläche angesiedelt
werden.
Mit Schreiben vom 27. März 2012 hat der Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB beantragt, mit der
Zielsetzung, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtungen eines großflächigen Lebensmittelmarktes zu schaffen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen.
Des Weiteren hat er einen Nachweis vorgelegt, dass er als Vorhabenträger künftig über die betreffenden Grundstücke verfügen und somit als Träger des Vorhabens handeln kann. Da die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB gegeben waren, hat der Rat der Stadt Krefeld am 3. Juli 2012 nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 27. Juni 2012 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 778(V) – Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg – beschlossen.
Aufgrund der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB war die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Dennoch wurde am 15. Januar 2013 eine öffentliche
Bürger-Informationsveranstaltung durchgeführt. Mit Schreiben vom 25. März 2013 wurden die
Fachbereiche sowie die Stadtwerke Krefeld aufgefordert, zur beabsichtigten Planung Stellung zu
nehmen oder ihre Anregungen vorzubringen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde der Bezirksvertretung Krefeld – Hüls gemäß § 2 Abs. 2 und 4
der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung vor dem Aufstellungs- und Offenlagebeschluss durch den Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Diese Anhörung erfolgte am 11.07.2013 in
der Bezirksvertretung Krefeld – Hüls.
In seiner Sitzung am 10. Oktober 2013 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 778 (V) beschlossen. Die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 15. November 2013 bis einschließlich 16. Dezember 2013 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1
BauGB erfolgte gemäß § 4a Abs. 2 BauGB bis einschließlich 13. Januar 2014. Auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte in diesem Zeitraum.
Einstellung der Bauleitplanverfahren
Am 12. Januar 2015 erreichte die Verwaltung ein Schreiben des Vorhabenträgers, in dem er mitteilt, dass er das Verfahren nicht weiter betreiben möchte. Er bittet um die Rücksendung der
Bankbürgschaft, welche er mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages gestellt habe.
Begründung
Seite 3
Der Vorhabenträger bekundet, dass er auf keine weiterreichenden Forderungen der Stadt eingehen würde, die über das Maß hinausgingen, als mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages bereits geleistet würden.
Die Forderungen waren bei der Vorstellung des Verfahrens vor Verfahrenseinleitung gestellt
worden und sind in der Bezirksvertretung Hüls am 02. April 2014 seitens der Vertreter der Bezirksvertretung erneut bekundet worden. Wegen Beratungsbedarf wurde die Vorlage zum Satzungsbeschluss von der Tagesordnung der Ratssitzung am 08. April 2014 abgesetzt.
Von April bis November 2014 sind von der Verwaltung, dem Vorhabenträger, dem Grundstückseigentümer und politischen Vertretern verschiedene Gespräche geführt worden, die weder zu
einem Konsens noch zu einem Kompromiss führen konnten. Die Optionsverträge der Vorhabenträger mit den Grundstückseigentümern sind zum 30.09.2014 bzw. 31.12.2014 ausgelaufen. Somit verfügt der Vorhabenträger nicht mehr über die zur Umsetzung des Vorhabens benötigten
Grundstücke.
Mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens empfiehlt die Verwaltung die gefassten Beschlüsse aufzuheben und dieses Verfahren einzustellen. Nach Einstellung des Verfahrens gilt
weiterhin der seit dem 16.06.2000 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 488 – Kauffmannsstraße/Tönisberger Straße/St. Huberter Landstraße/Geldolfstraße –.
Sonstiges
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 778 (V) beigefügt.