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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg  Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg  Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg  Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg  Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.01.2015 Nr. 1040 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Hüls 15.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 30.04.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 07.05.2015 Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse Beschlussentwurf: I. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 778 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg - wird eingestellt. Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse, insbesondere der einleitende Beschluss, der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss werden aufgehoben. II. Die Bezirksvertretung Hüls nimmt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 778 ( V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg - zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1040 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Hüls das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 778 (V) – Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg – einzustellen und empfiehlt die gefassten Beschlüsse für das gesamte Verfahren aufzuheben. Anlass und Ziele der Bauleitplanverfahren, Verfahrensstand Um die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung, vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, zu sichern und die Funktionalität des Stadtteilzentrums Hüls nachhaltig zu stärken, sollte ein Lebensmittel-Discounters mit maximal 1.030 m² Verkaufsfläche angesiedelt werden. Mit Schreiben vom 27. März 2012 hat der Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtungen eines großflächigen Lebensmittelmarktes zu schaffen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen. Des Weiteren hat er einen Nachweis vorgelegt, dass er als Vorhabenträger künftig über die betreffenden Grundstücke verfügen und somit als Träger des Vorhabens handeln kann. Da die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB gegeben waren, hat der Rat der Stadt Krefeld am 3. Juli 2012 nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 27. Juni 2012 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 778(V) – Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg – beschlossen. Aufgrund der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB war die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Dennoch wurde am 15. Januar 2013 eine öffentliche Bürger-Informationsveranstaltung durchgeführt. Mit Schreiben vom 25. März 2013 wurden die Fachbereiche sowie die Stadtwerke Krefeld aufgefordert, zur beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen oder ihre Anregungen vorzubringen. Der Bebauungsplanentwurf wurde der Bezirksvertretung Krefeld – Hüls gemäß § 2 Abs. 2 und 4 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung vor dem Aufstellungs- und Offenlagebeschluss durch den Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Diese Anhörung erfolgte am 11.07.2013 in der Bezirksvertretung Krefeld – Hüls. In seiner Sitzung am 10. Oktober 2013 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 778 (V) beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 15. November 2013 bis einschließlich 16. Dezember 2013 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfolgte gemäß § 4a Abs. 2 BauGB bis einschließlich 13. Januar 2014. Auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte in diesem Zeitraum. Einstellung der Bauleitplanverfahren Am 12. Januar 2015 erreichte die Verwaltung ein Schreiben des Vorhabenträgers, in dem er mitteilt, dass er das Verfahren nicht weiter betreiben möchte. Er bittet um die Rücksendung der Bankbürgschaft, welche er mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages gestellt habe. Begründung Seite 3 Der Vorhabenträger bekundet, dass er auf keine weiterreichenden Forderungen der Stadt eingehen würde, die über das Maß hinausgingen, als mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages bereits geleistet würden. Die Forderungen waren bei der Vorstellung des Verfahrens vor Verfahrenseinleitung gestellt worden und sind in der Bezirksvertretung Hüls am 02. April 2014 seitens der Vertreter der Bezirksvertretung erneut bekundet worden. Wegen Beratungsbedarf wurde die Vorlage zum Satzungsbeschluss von der Tagesordnung der Ratssitzung am 08. April 2014 abgesetzt. Von April bis November 2014 sind von der Verwaltung, dem Vorhabenträger, dem Grundstückseigentümer und politischen Vertretern verschiedene Gespräche geführt worden, die weder zu einem Konsens noch zu einem Kompromiss führen konnten. Die Optionsverträge der Vorhabenträger mit den Grundstückseigentümern sind zum 30.09.2014 bzw. 31.12.2014 ausgelaufen. Somit verfügt der Vorhabenträger nicht mehr über die zur Umsetzung des Vorhabens benötigten Grundstücke. Mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens empfiehlt die Verwaltung die gefassten Beschlüsse aufzuheben und dieses Verfahren einzustellen. Nach Einstellung des Verfahrens gilt weiterhin der seit dem 16.06.2000 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 488 – Kauffmannsstraße/Tönisberger Straße/St. Huberter Landstraße/Geldolfstraße –. Sonstiges Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 778 (V) beigefügt.