Daten
Kommune
Krefeld
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263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:18
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 5
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.01.2015
Nr.
904 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10/00 tu Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
21.01.2015
Betreff
Leerung der Gelben Tonnen und Entsorgung der Gelben Säcke in Krefeld
- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015
Beschlussentwurf:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie
Landwirtschaft verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 904 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Aufgaben der Ausschüsse des Rates richten sich nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Krefeld in
ihrer jeweils gültigen Fassung. Die aktuell gültige Zuständigkeitsordnung der Stadt Krefeld regelt in §10
die Inhalte, mit denen sich das für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung zuständige Gremium befasst.
Nach Absatz 1 werden dort u.a. Angelegenheiten der Ver- und Entsorgung behandelt, des Weiteren ist in
Absatz 7 Ziffer 1 der Bereich der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen genannt.
Das System der Gelben Tonnen und Säcke hat seine Grundlage in der Verordnung über die Vermeidung
und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung). Die im Antrag aufgeworfenen Fragen stellen auf die Funktionsfähigkeit des dualen Systems in Krefeld unter dem derzeitigen Dienstleister
ab; dabei handelt es sich um eine konkrete Angelegenheit der Abfallentsorgung.
Eine Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit ist nicht gegeben,
da es sich weder um eine organisatorische Angelegenheit der Verwaltung handelt noch die Stadt Krefeld
Auftraggeber im Vergabeverfahren ist. Ordnungsrechtliche Aspekte sind zwar berührt, da es sich jedoch
um Sonderordnungsrecht handelt, ist der entsprechende Spezialausschuss federführend.
Der Antrag ist daher im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft zu
behandeln.