Daten
Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:19
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5300 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.07.2018
Betreff
Prioritätenliste-Straßenbaumaßnahme
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zur Prioritätenbildung zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5300 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Von Oktober 2015 bis August 2016 wurden das Vorbehaltsnetz und die Nebenstraßen der Stadt Krefeld
(rd. 800 km) hinsichtlich des Zustandes durch eine externe Firma erfasst. Bei der Zustandsdatenerfassung
sind alle Einzelschäden (z. B. Einzelrisse, Netzrisse, offene Nähte, aufgesetzte Flickstellen, Lagerungsschäden, Spurrinnen oder allgemeine Längsunebenheiten) auf den sogenannten Teileinrichtungsflächen Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkbuchten und Parkplätze mit tragbaren Computern digital und georeferenziert vor Ort im Rahmen einer Begehung erfasst worden. Diese Daten wurden nach den gültigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) per Begehung erhoben und in die
Straßendatenbank, der Datenbanksoftware, eingespeist.
Die anschließende Zustandsbewertung erfolgte ebenfalls mit der Datenbanksoftware, auf Grundlage der
o. g. Arbeitspapiere der FGSV, insbesondere den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen 2012.
Die aufgenommenen Einzelschäden und daraus gewonnenen einzelne Zustandsgrößen wurden zunächst
normiert. Das bedeutet, jeder Zustandswert wurde in einen dimensionslosen Wert (1 – sehr gut bis 5 –
sehr schlecht) überführt und somit vergleichbar.
Als nächsten Schritt wurden die ermittelten Einzelwerte in zwei Gruppen zusammengefasst, dem sogenannten Gebrauchswert und dem Substanzwert, anschließend daraus der Gesamtwert ermittelt. Der
Gebrauchswert beinhaltet die Werte, die der Befahrbarkeit und der Verkehrssicherheit dienen. Der Substanzwert beschreibt die Ebenheit in Längsrichtung sowie strukturelle Schäden der Oberflächenbefestigung. Der daraus resultierende Gesamtwert beschreibt den schlechteren Teilwert von Gebrauchs- oder
Substanzwert.
Der ermittelte Gesamtwert kann nach folgender Tabelle in Zustandsklassen umgerechnet werden und
bietet somit eine Erleichterung der statistischen Auswertung.
Wertebereich
< 1,5
≥ 1,5 bis < 3,5
≥ 3,5 bis < 4,5
≥ 4,5
Bemerkung
besser als Zielwert (1,5)
Zielwert (1,5) überschritten
Warnwert (3,5) überschritten
Schwellenwert (4,5) überschritten
Level
sehr gut
gut
schlecht
sehr schlecht
Ab dem Schwellenwert 4,5 ist kurzfristiger Handlungsbedarf erforderlich, da die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein kann. Ab einem Warnwert 3,5 muss mittelfristig über ein geeignetes Sanierungsverfahren nachgedacht werden.
Nach erfolgreich durchgeführter Bewertung ist eine Visualisierung der Zustandsdaten mithilfe der Straßendatenbanksoftware möglich. Mithilfe der Visualisierung und einer tabellarischen Auswertung wurden
ab Mitte 2017 stark geschädigte bzw. sehr schlechte Streckenbereiche identifiziert.
Die Bildung von Streckenbereichen/Bauabschnitten erfolgte nicht einzig über die Software, sondern auch
durch ingenieurmäßigen Sachverstand. Die Sanierung von Streckenbereichen ist nur dann sinnvoll, wenn
Sanierungslängen von mind. 50 m oder ein Abschnitt zwischen zwei Seitenstraßen, die im schlechten bis
sehr schlechten Zustand sind, ausgesucht werden. Zudem wurde darauf geachtet, dass gleichmäßig je
Bezirksvertretung Streckenbereiche ausgewählt wurden, die durch punktuelle Gefahrenstellen, bereits
erhöhten Straßenunterhaltungsbedarf und/oder Anmeldungen von Schadensersatzansprüchen auffielen.
Dabei wurden sehr schlechte Streckenabschnitte in unmittelbarer Nähe von Kindertagesstätten, Pflegeheimen und Schulen bevorzugt ausgesucht.
In 2017 wurden in einem ersten Schritt Maßnahmen, aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands in Verbindung mit der hohen Verkehrsbelastung, für die Umsetzung in 2018 und 2019 ermittelt. Die auszuführenden Maßnahmen sind stark gekennzeichnet durch Netz- und Längsrisse, Abplatzungen, Ausbrüche,
Schlaglöcher sowie großflächige Absackungen. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, besteht für die Erneuerung dringender Handlungsbedarf.
Begründung
Seite 3
Auf Grundlage der Zustandsbewertung für die Jahre 2018 und 2019 sind die nachstehenden Maßnahmen
vorgesehen:
- Düsseldorfer Straße von Floßstraße (Neubau Kreisverkehr) bis Rheinbrücke
- Moerser Straße zwischen Husarenallee und Breiten Dyk
- Hafelsstraße von Niederbruchstraße bis Langen Donk
- Marktstraße von Frankenring bis Gutenbergstraße
- Marktstraße von Gutenbergstraße bis Baackesweg
- Hüttenallee von Europaring bis Buschstraße
- Berliner Straße von Lange Straße bis Bruchfeld
- Berliner Straße von Rembertstraße bis Glindholzstraße
- Jentgesallee von Husarenallee bis Friedrich-Ebert-Straße
- Glockenspitz von Grenzstraße bis Violstraße
- Oppumer Straße von Dießemer Straße bis Dießemer Bruch
In einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des FB 66, unter Leitung der stellvertretende Fachbereichsleiterin FB 66, erfolgte ab August 2017 eine weitergehende technische und fachliche Beurteilung,
a)
hinsichtlich des Erfordernisses einer Straßenplanung,
b)
hinsichtlich der möglichen baulichen Maßnahmen (als konsumtive Maßnahmen Dünnschichtkaltbeläge oder Deckenerneuerung oder als investive Maßnahme eine Erneuerung der Deck- und Binderschicht und Grunderneuerung),
c)
ob es sich um eine unfertige Straße handelt oder Voraussetzungen zur Erhebung von Beiträgen
nach KAG vorliegen und
d)
inwieweit vorliegende und aktuell eingeforderte Informationen zu vorgesehenen Leitungsverlegungen vom Ver- und Entsorger NGN bei der Priorisierung zu beachten waren bzw. sind.
In der o.g. Arbeitsgruppe des FB 66 erfolgte Anfang 2018 die interdisziplinäre Entscheidung bzgl. Art und
Umfang von Instandsetzungsmaßnahmen (Bauprogramm 2018 für konsumtive Maßnahmen) und Erneuerungsmaßnahmen (investive Maßnahmen) sowie die bedarfsorientierte Priorisierung (Festlegung des
frühestmöglichen Baujahres) betreffend der Fahrbahnen.
Siehe Anlagen 1 bis 4:
1.
Auswahl konsumtive Maßnahmen - Fahrbahn (Anlage 1)
2.
Auswahl investive Maßnahmen - Fahrbahn
a)
im beitragsrechtlichen Sinne „fertige“ Straßen ohne Planungsaufwand (Beiträge nach KAG werden bei Vorliegen der Voraussetzung erhoben) (Anlage 2)
b)
zu planende Maßnahmen (Anlage 3)
c)
im beitragsrechtlichen Sinne „unfertige“ Straßen mit Planungsaufwand (Anlage 4)
Anlage 4 beinhaltet zwei Listen. Zum einen die Auswahl der konsumtiven Maßnahmen für 2018 und weiter die sog. Vorratsliste für die kommenden Jahre. Die Maßnahmen für 2018 sind bereits ausgeschrieben
und beauftragt und werden zurzeit umgesetzt.
In den weiteren Anlagen sind die nach den o.g. Kriterien festgelegten Aufstellungen der verschiedenen
Maßnahmen. Eine direkte Umsetzung kann mit den Maßnahmen aus Anlage 2 der investiven Maßnahmen erfolgen. Eine Planung ist nicht erforderlich. Die Fahrbahndecke wird in der gleichen Ausprägung mit
einer Rinnenregulierung, falls erforderlich, durchgeführt. Ebenso aufgeführt ist eine Priorität zum Umsetzungszeitraum.
Die Straßen die noch zu planen sind (s. Anlage 3) bedürfen eines zeitlichen Vorlaufs. Unter anderem sind
Bebauungsplan-Änderungen, Grundstücksankäufe und die Prüfung der Förderfähigkeit notwendig. Die
Verkehrssicherungspflicht wird grundsätzlich im Zuge der Straßenunterhaltung gewährleistet. Sollten die
Voraussetzungen für die Bautätigkeiten vorliegen, werden diese Maßnahmen als Einzelmaßnahmen im
Begründung
Seite 4
Haushalt angemeldet. Dies gilt ebenso für die unfertigen Straßen (s. Anlage 4). Eine entsprechende Information des zuständigen politischen Gremiums erfolgt spätestens im Rahmen der Kostenfestsetzung.