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Verwaltungsvorlage (Satzungsbeschluß 5. Änderungssatzung.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:19
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Inhalt der Datei

5. Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Krefeld (Sondernutzungssatzung öffentl. Straßen) vom 11.11.1987 vom …………. Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GVNRW S. 666) –zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) sowie der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.03.2015 (GV NRW S. 312), des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 06.08.1953 (BGBl. I S. 903), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31.05.2013 (BGBl. I S. 1388) hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am ……………… folgende 5.Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Krefeld beschlossen: 1. § 2 -Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen- wird nach dem 2.Satz wie folgt ergänzt: Bei der Entscheidung über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen finden die Erhaltungs- und Gestaltungskonzepte bzw. –satzungen der Stadt Krefeld sowie die Werbeanlagensatzung in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 2. § 4 -Erlaubnisfreie Sondernutzungen- Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Ziffern 2 – 4 werden gestrichen. Die bisherige Ziffer 5 wird zur neuen Ziffer 2 und erhält folgenden Wortlaut: Das Aufstellen und Schmücken von Tribünen, Rednerpulten, Transparenten, Fahnenmasten, Festzelten u. ä. Gegenständen aus Anlass von öffentlichen Versammlungen, kirchlichen Prozessionen, behördlich erlaubten Umzügen und besonderen Festen (z.B. Schützenfeste) im ortsüblichen Rahmen; Die bisherige Ziffer 6 wird zur neuen Ziffer 3 und erhält folgenden Wortlaut: Das vorübergehende Lagern von Brenn- und Baustoffen auf den Gehwegen am Liefertag, sofern für den Fußgängerverkehr ein Durchgang von mindestens 1,50 m Breite erhalten bleibt; Die bisherige Ziffer 7 wird zur neuen Ziffer 4. Die bisherige Ziffer 8 wird zur neuen Ziffer 5 Die bisherige Ziffer 9 wird zur neuen Ziffer 6 und erhält folgenden Wortlaut: Straßenmusikanten und Straßenmaler, die ihre Tätigkeit im Umherziehen unter Beachtung der ortsüblichen „Spielregeln“ für die Stadt Krefeld und der einschlägigen Vorschriften und Gesetze betreiben und soweit nicht die in § 8 Abs. 2 genannten Bereiche betroffen sind. 3. § 4 -Erlaubnisfreie Sondernutzungen- Abs. 2 wird wie folgt geändert: Die nach Absatz 1 erlaubnisfreien Sondernutzungen können vorübergehend oder auf Dauer eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dies für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zum Schutze der Straße oder aus gestalterischen Gründen erforderlich ist. 4. § 4 -Erlaubnisfreie Sondernutzungen- Abs. 3 wird gestrichen 5. § 9 -Gebühren und Kosten- Abs. 4 wird wie folgt geändert: Ist die je nach Inanspruchnahme zu erhebende Gebühr niedriger als die im Tarif festgesetzte Mindestgebühr in Höhe von 15,00 EUR, so wird pro beantragter Sondernutzung die Mindestgebühr erhoben. 6. § 13 -Gebührenerstattung- Satz 3 wird wie folgt geändert: Beträge unter 15,00 EUR werden nicht erstattet. 7. Die Anlage der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld wird im Gebührentarif Abschnitt I. Ziffer 2 wie folgt geändert: Die Mindestgebühr beträgt 15,00 EUR 8. Die Anlage der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld wird im Gebührentarif Abschnitt II Gebühren wie folgt neu gefasst: Lfd Ziff. Art der Sondernutzung Nr. 1 2 1 1.1 1.2 3 4 1.3 1.4 5 6 1.5 1.6 7 2 2.1 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Anbieten von Waren und Leistungen Automaten, Auslagen und Schaukästen Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden Verkaufsauslagen in Verbindung mit Lokalen Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art Feste Verkaufs- und Imbissstände Verkauf von Weihnachtsbäumen Anlagen und Einrichtungen Schächte aller Art, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 1 der Satzung fallen und Müllboxschränke Fahrradständer mit gewerblicher Werbung für 1 2.2 Fahrrad (ohne Werbung gebührenfrei) Gleise, soweit sie nicht Zwecken des öffentlichen 2.3 Verkehrs dienen Masten, sofern sie nicht unter § 4 Abs.1 Nrn. 5 2.4 und 8 der Satzung fallen Schaltschränke, Kabel und Linienverzweiger, 2.5 Transformatoren und ähnliche Einrichtungen, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 1 Nr.8 der Satzung fallen Pfeiler und Stützen von Arkaden 2.6 Litfasssäulen 2.7 Uhrensäulen 2.8 Tribünen, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 5 der 2.9 Satzung fallen Oberirdische Leitungen aller Art, sofern sie nicht 2.10 unter § 4 Abs.1 Nr. 8 der Satzung fallen 17 3 3.1 18 3.2 Lagerungen Baustelleneinrichtungen wie Baubuden, Baugerüste, Baustofflagerungen, Aufstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen u. ä. mit und ohne Bauzaun, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung fallen Leitergerüste Bei einer Freifrist von zwei Wochen Werbung 4 4.1 Hinweisschilder innerhalb einer Höhe von 3 m freistehend oder mit baulichen Anlagen verbun- Berechnungsmaßstab: Gebührenbetrag Euro Zone I Zone II Zone III qm/Monat 18,11 12,01 7,38 qm/Monat qm/Monat 4,03 16,10 3,00 10,51 2,10 6,33 qm/Monat qm/Monat qm/Monat 24,15 26,16 20,13 16,51 19,51 15,01 10,54 12,65 10,54 qm/Monat 2,01 1,50 1,05 qm/Monat 2,01 1,50 1,05 100 m/Monat 22,14 16,51 11,59 Mast/Jahr 10,06 7,50 5,26 qm/Monat qm/Monat qm/Monat qm/Monat 18,11 2,01 18,11 10,06 13,51 1,50 13,51 7,50 9,49 1,05 9,49 5,26 qm/Monat 16,10 12,01 8,43 qm/Monat 14,09 10,51 7,38 qm/Monat 6,04 4,50 3,16 qm/Monat 8,05 6,00 4,21 19 4.2 20 5 5.1 21 5.2 22 5.3 23 den je Ansichtsfläche Werbeanlagen unterhalb einer Höhe von 2,50m freistehend oder mit baulichen Anla gen verbunden oder in den Straßenkörper eingelassen je Ansichtsfläche Sonstige Sondernutzungen Schaustellereinrichtungen, die aus Anlass von Jahrmärkten, Volksfesten u. ä. Veranstaltungen aufgestellt werden Container für Abfall, Bauschutt, Papier, Altglas etc., soweit sie nicht unter §§ 4 und 10 der Satzung fallen Benutzung der Verkehrsfläche für sonstige Zwecke, die unter den Tarifstellen lfd. Nr. 1-22 nicht erfasst werden. Die Bewertung erfolgt jeweils im Einzelfall qm/Monat 8,05 6,00 4,21 qm/Monat 14,09 10,51 7,38 qm/Monat 16,10 12,01 8,43 qm/Monat 26,16 19,51 13,70 qm/Monat 2,01 bis 30,19 1,50 bis 22,53 1,05 bis 15,81 9. Die 5. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.