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Verwaltungsvorlage (CO2-Minderungskonzept)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
359 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:19
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Inhalt der Datei

Antrag der Ratsgruppe Die Partei Piraten vom 10.03.2015 TOP 7 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.03.2015 Nr. 1178 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 361/3 - ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 22.04.2015 Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 17.06.2015 Betreff CO2-Minderungskonzept Antrag der Ratsgruppe Die Partei Piraten vom 10.03.2015 Beschlussentwurf: Die Beratungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1178 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Ratsgruppe Die Partei Piraten im Rat der Stadt Krefeld beantragt mit Schreiben vom 10.03.2015, das Thema des CO2-Minderungskonzeptes auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft zu setzen. Insbesondere sollen die folgenden Fragen beantwortet werden: a) Ob und in wie weit die genannten Möglichkeiten umgesetzt wurden? b) Ob und in wie weit weitere Planungen zu deren Umsetzung existieren? c) Ob weitere Möglichkeiten zur Minderung bestehen und diese umgesetzt werden? Außerdem solle den Ausschussmitgliedern frühzeitig vor dem Sitzungstermin eine aktuelle Fortschreibung der Emissionswerte zur Verfügung gestellt werden. Sachstand Die Stadt Krefeld hat in 2004 das bis dahin entwickelte CO2-Minderungskonzept in Form eines Sachstandsberichtes vorgelegt und die technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingung der Kohlendioxid-Minderung sowie Förderprogramme, Ziele und Empfehlungen dargestellt. Das Konzept enthielt die CO2- und Energiebilanzen (Primär-/Sekundärenergieverbrauch) für der Jahre 1987 bis 1999 (Primär-/Sekundärenergieverbrauch) für das Stadtgebiet von Krefeld. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich auf die Beratungsvorlage der Verwaltung vom 23. März 2004. Die Stadt Krefeld hat nachfolgend, z. T. gemeinsam mit den SWK, einige Projekte im Sinne von Energieprojekten im regenerativen Bereich umgesetzt: - Errichtung von Photovoltaikanlagen auf ausgewählten Schul- und Sportgebäuden (Photovoltaik-Kataster für Liegenschaften der Stadt Krefeld, 2009) - Planung von Windkraft-Konzentrationen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2012/2013, Ergänzungsplanung nicht abgeschlossen) - Optimierung der Planung der Energieversorgung (emissionsarme Energieträger) bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen (laufendes Geschäft der Verwaltung) - Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und eines Klimaschutzmanagements für die Stadt Krefeld (2010) - Erstellung eines Konzeptes der KWK-Modellkommune Krefeld (Beginn: 2013) Bei der Realisierung der o. g. Projekte kommen zwei Aspekte zum Tragen: 1.) Die Konzepte des Klimaschutzes und -managements und der KWK-Modellkommune sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurden mit zweckgebundenen Fördermitteln finanziert. Ohne die Bereitstellung der Fördermittel hätten die Stadt Krefeld und die SWK die Projekte nicht realisieren könnten. 2.) Die Optimierung der Energieversorgung und die Planung von Windkraftzonen werden dagegen auf dem Wege der Bauleitplanung erreicht, so dass in den Bauleitplänen entsprechende Anforderungen als Voraussetzung für die Errichtung der Anlagen festgesetzt werden können. Die Maßnahmen und Projekte zur Minderung der CO2-Emissionen der Stadt Krefeld orientieren sich nicht unmittelbar an den in 2004 vorgeschlagenen Möglichkeiten, Empfehlungen und Zielen zur CO2Minderung. Sie orientieren sich allgemein an der Notwendigkeit, auf den globalen Klimawandel und seine Folgen zu reagieren, an den sich dazu bietenden technischen Voraussetzungen der Nutzung regenerativer Energien, an den gesetzlichen Maßstäben und nicht zuletzt an der Finanzierbarkeit entsprechender Projekte. Zwar haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planung und Finanzierung regenerativer Energien seit 2004 geändert. Jedoch besteht aufgrund der seit Jahren stark eingeschränkten Haushaltslage für die Stadt Krefeld kaum eine Möglichkeit, freiwillige Leistungen zu finanzieren. Die Verwaltung hat hierauf bei Projektanfragen bereits mehrfach hingewiesen. Da sich an dieser Situation in absehbarer Zeit nichts Begründung Seite 3 ändern wird, ist es der Stadt Krefeld auch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, Projekte zur Minderung der CO2-Emissionen im Stadtgebiet Krefeld umzusetzen.