Daten
Kommune
Krefeld
Größe
359 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der Ratsgruppe Die Partei Piraten vom 10.03.2015
TOP 7
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.03.2015
Nr.
1178 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 361/3 - ra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 22.04.2015
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 17.06.2015
Betreff
CO2-Minderungskonzept
Antrag der Ratsgruppe Die Partei Piraten vom 10.03.2015
Beschlussentwurf:
Die Beratungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1178 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Ratsgruppe Die Partei Piraten im Rat der Stadt Krefeld beantragt mit Schreiben vom 10.03.2015, das
Thema des CO2-Minderungskonzeptes auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft zu setzen. Insbesondere sollen die folgenden Fragen beantwortet
werden:
a) Ob und in wie weit die genannten Möglichkeiten umgesetzt wurden?
b) Ob und in wie weit weitere Planungen zu deren Umsetzung existieren?
c) Ob weitere Möglichkeiten zur Minderung bestehen und diese umgesetzt werden?
Außerdem solle den Ausschussmitgliedern frühzeitig vor dem Sitzungstermin eine aktuelle Fortschreibung
der Emissionswerte zur Verfügung gestellt werden.
Sachstand
Die Stadt Krefeld hat in 2004 das bis dahin entwickelte CO2-Minderungskonzept in Form eines Sachstandsberichtes vorgelegt und die technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingung der
Kohlendioxid-Minderung sowie Förderprogramme, Ziele und Empfehlungen dargestellt. Das Konzept enthielt die CO2- und Energiebilanzen (Primär-/Sekundärenergieverbrauch) für der Jahre 1987 bis 1999 (Primär-/Sekundärenergieverbrauch) für das Stadtgebiet von Krefeld. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich
auf die Beratungsvorlage der Verwaltung vom 23. März 2004.
Die Stadt Krefeld hat nachfolgend, z. T. gemeinsam mit den SWK, einige Projekte im Sinne von Energieprojekten im regenerativen Bereich umgesetzt:
- Errichtung von Photovoltaikanlagen auf ausgewählten Schul- und Sportgebäuden (Photovoltaik-Kataster
für Liegenschaften der Stadt Krefeld, 2009)
- Planung von Windkraft-Konzentrationen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2012/2013,
Ergänzungsplanung nicht abgeschlossen)
- Optimierung der Planung der Energieversorgung (emissionsarme Energieträger) bei der Neuaufstellung
von Bebauungsplänen (laufendes Geschäft der Verwaltung)
- Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und eines Klimaschutzmanagements für die Stadt Krefeld (2010)
- Erstellung eines Konzeptes der KWK-Modellkommune Krefeld (Beginn: 2013)
Bei der Realisierung der o. g. Projekte kommen zwei Aspekte zum Tragen:
1.) Die Konzepte des Klimaschutzes und -managements und der KWK-Modellkommune sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurden mit zweckgebundenen Fördermitteln finanziert. Ohne die Bereitstellung der Fördermittel hätten die Stadt Krefeld und die SWK die Projekte nicht realisieren könnten.
2.) Die Optimierung der Energieversorgung und die Planung von Windkraftzonen werden dagegen auf
dem Wege der Bauleitplanung erreicht, so dass in den Bauleitplänen entsprechende Anforderungen als
Voraussetzung für die Errichtung der Anlagen festgesetzt werden können.
Die Maßnahmen und Projekte zur Minderung der CO2-Emissionen der Stadt Krefeld orientieren sich nicht
unmittelbar an den in 2004 vorgeschlagenen Möglichkeiten, Empfehlungen und Zielen zur CO2Minderung. Sie orientieren sich allgemein an der Notwendigkeit, auf den globalen Klimawandel und seine
Folgen zu reagieren, an den sich dazu bietenden technischen Voraussetzungen der Nutzung regenerativer
Energien, an den gesetzlichen Maßstäben und nicht zuletzt an der Finanzierbarkeit entsprechender Projekte.
Zwar haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planung und Finanzierung regenerativer Energien seit 2004 geändert. Jedoch besteht aufgrund der seit Jahren stark eingeschränkten Haushaltslage für
die Stadt Krefeld kaum eine Möglichkeit, freiwillige Leistungen zu finanzieren. Die Verwaltung hat hierauf
bei Projektanfragen bereits mehrfach hingewiesen. Da sich an dieser Situation in absehbarer Zeit nichts
Begründung
Seite 3
ändern wird, ist es der Stadt Krefeld auch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, Projekte zur Minderung der
CO2-Emissionen im Stadtgebiet Krefeld umzusetzen.