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Verwaltungsvorlage (Verlagerung einer Gruppe und zwei halber Gruppen im offenen Ganztag an Grundschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:19
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.12.2014 Nr. 838 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 22.01.2015 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 22.01.2015 Betreff Verlagerung einer Gruppe und zwei halber Gruppen im offenen Ganztag an Grundschulen Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung reduziert für das Schuljahr 2015/16 im offenen Ganztag eine Gruppe und zwei halbe Gruppen wie folgt: - eine Gruppe an der Schule an Haus Rath - ½ Gruppe an der Grundschule An der Burg - ½ Gruppe an der GGS Buscher Holzweg Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stockt für das Schuljahr 2015/16 im offenen Ganztag eine Gruppe und zwei halbe Gruppen wie folgt auf: - Josefschule: 1 Gruppe - Jahnschule: ½ Gruppe - Bismarckschule: ½ Gruppe Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 838 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Sachstand Seit dem Schuljahr 2009/10 werden alle Krefelder Grundschulen als Offene Ganztagsschulen geführt. Hinzu kommen die beiden Förderschulen, die den Offenen Ganztag in der Primarstufe anbieten. An den Grundschulen existieren 112 Gruppen (à 25 Plätze) und an den beiden Förderschulen 8 Gruppen (à 12 Plätze). Die derzeitigen Fördersätze (Grundfestbetrag incl. 0,1 kapitalisierter Lehrerstelle) liegen bei 935,00 EUR pro Schuljahr und Kind bzw. bei 1.890,00 EUR bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die für das Schuljahr 15/16 durchgeführte Bedarfsabfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag der Grundschulen im Anschluss an das Anmeldeverfahren der Grundschulen ergab trotz weiterhin rückläufiger Schülerzahlen einen Anmeldeüberhang von insgesamt 395 Schüler/-innen. Hierbei berücksichtigt sind ca. 100 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Hinblick auf den besonderen Betreuungsbedarf und die doppelte Landesförderung rechnerisch jeweils 2 Plätze belegen. Während die meisten Schulen Anmeldeüberhänge zu verzeichnen haben, sind die Zahlen der Schüler/innen im Offenen Ganztag an der Schule an Haus Rath, der GGS Buscher Holzweg und der Grundschule an der Burg rückläufig. Bereits in diesem Schuljahr konnten nicht alle Plätze belegt werden. In Absprache mit dem Schulamt und dem FB 51 wurden die nicht belegten Plätze bis zum Ende des Schuljahres kurzfristig als Einzelplätze an Schulen mit niedriger Versorgungsquote und hohem Nachfragedruck verlagert. Weiteres Vorgehen ab dem Schuljahr 2015/16 Die Bedarfsabfrage für das Schuljahr 15/16 ergab für die zuvor genannten Schulen eine Unterbelegung der vorhandenen Gruppen von - 18 Plätzen an der Schule an Haus Rath - 12 Plätzen an der Schule an der Burg - 15 Plätzen an der GGS Buscher Holzweg. In Abstimmung mit den Schulen, den Ganztagsträgern, dem Schulamt und dem FB 51 und nach Beratung in der Steuergruppe Offener Ganztag schlägt die Verwaltung daher vor, die Gruppen um - eine Gruppe an der Schule an Haus Rath - ½ Gruppe an der Grundschule An der Burg - ½ Gruppe an der GGS Buscher Holzweg zu reduzieren und an andere Grundschulen zu verlagern. Damit kann an den drei Schulen ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten und die Versorgungssituation an anderen Schulen verbessert werden. Der Verlagerung der Gruppen wurden unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten als Kriterien - eine Versorgungsquote unterhalb 35% - ein Anmeldeüberhang von mindestens 15 Schüler/innen zugrunde gelegt. In Abstimmung mit den vorgenannten Akteuren schlägt die Verwaltung die Verlagerung an folgende Schulen vor: - Josefschule: 1 Gruppe - Jahnschule: ½ Gruppe - Bismarckschule: ½ Gruppe Begründung Seite 3 Die Bedarfsmeldungen der Grundschulen können im Einzelnen der beigefügten Übersicht entnommen werden. Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da lediglich vorhandene Gruppen verlagert werden.