Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:19
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.12.2014
Nr.
838 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
22.01.2015
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
22.01.2015
Betreff
Verlagerung einer Gruppe und zwei halber Gruppen im offenen Ganztag an Grundschulen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung reduziert für das Schuljahr 2015/16 im offenen Ganztag eine
Gruppe und zwei halbe Gruppen wie folgt:
- eine Gruppe an der Schule an Haus Rath
- ½ Gruppe an der Grundschule An der Burg
- ½ Gruppe an der GGS Buscher Holzweg
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stockt für das Schuljahr 2015/16 im offenen Ganztag eine
Gruppe und zwei halbe Gruppen wie folgt auf:
- Josefschule: 1 Gruppe
- Jahnschule: ½ Gruppe
- Bismarckschule: ½ Gruppe
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 838 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Sachstand
Seit dem Schuljahr 2009/10 werden alle Krefelder Grundschulen als Offene Ganztagsschulen geführt.
Hinzu kommen die beiden Förderschulen, die den Offenen Ganztag in der Primarstufe anbieten. An den
Grundschulen existieren 112 Gruppen (à 25 Plätze) und an den beiden Förderschulen 8 Gruppen (à 12
Plätze). Die derzeitigen Fördersätze (Grundfestbetrag incl. 0,1 kapitalisierter Lehrerstelle) liegen bei
935,00 EUR pro Schuljahr und Kind bzw. bei 1.890,00 EUR bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die für das Schuljahr 15/16 durchgeführte Bedarfsabfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag der Grundschulen im Anschluss an das Anmeldeverfahren der Grundschulen ergab trotz weiterhin rückläufiger
Schülerzahlen einen Anmeldeüberhang von insgesamt 395 Schüler/-innen. Hierbei berücksichtigt sind ca.
100 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Hinblick auf den besonderen Betreuungsbedarf und die doppelte Landesförderung rechnerisch jeweils 2 Plätze belegen.
Während die meisten Schulen Anmeldeüberhänge zu verzeichnen haben, sind die Zahlen der Schüler/innen im Offenen Ganztag an der Schule an Haus Rath, der GGS Buscher Holzweg und der Grundschule an der Burg rückläufig. Bereits in diesem Schuljahr konnten nicht alle Plätze belegt werden. In Absprache mit dem Schulamt und dem FB 51 wurden die nicht belegten Plätze bis zum Ende des Schuljahres
kurzfristig als Einzelplätze an Schulen mit niedriger Versorgungsquote und hohem Nachfragedruck verlagert.
Weiteres Vorgehen ab dem Schuljahr 2015/16
Die Bedarfsabfrage für das Schuljahr 15/16 ergab für die zuvor genannten Schulen eine Unterbelegung
der vorhandenen Gruppen von
- 18 Plätzen an der Schule an Haus Rath
- 12 Plätzen an der Schule an der Burg
- 15 Plätzen an der GGS Buscher Holzweg.
In Abstimmung mit den Schulen, den Ganztagsträgern, dem Schulamt und dem FB 51 und nach Beratung
in der Steuergruppe Offener Ganztag schlägt die Verwaltung daher vor, die Gruppen um
- eine Gruppe an der Schule an Haus Rath
- ½ Gruppe an der Grundschule An der Burg
- ½ Gruppe an der GGS Buscher Holzweg
zu reduzieren und an andere Grundschulen zu verlagern. Damit kann an den drei Schulen ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten und die Versorgungssituation an anderen Schulen verbessert werden.
Der Verlagerung der Gruppen wurden unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten als Kriterien
- eine Versorgungsquote unterhalb 35%
- ein Anmeldeüberhang von mindestens 15 Schüler/innen
zugrunde gelegt.
In Abstimmung mit den vorgenannten Akteuren schlägt die Verwaltung die Verlagerung an folgende
Schulen vor:
- Josefschule: 1 Gruppe
- Jahnschule: ½ Gruppe
- Bismarckschule: ½ Gruppe
Begründung
Seite 3
Die Bedarfsmeldungen der Grundschulen können im Einzelnen der beigefügten Übersicht entnommen
werden.
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da lediglich vorhandene Gruppen verlagert werden.