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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2016 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
287 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2016 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2016 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2016 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2016 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.07.2016 Nr. 2939 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/pom Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 29.09.2016 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2016 hier: Mehrbedarf für die Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Oellers am 19.07.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Teilfinanzplan 2016 bei dem Innenauftrag P03701010000 – Brandbekämpfung und Hilfeleistung –, Kostenart 78321000 – Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR (7.637.186.700.230 – Kleinalarmfahrzeug) – in Höhe von 160.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt jeweils bei dem Innenauftrag P03701010000 – Brandbekämpfung und Hilfeleistung durch Wenigerauszahlungen bei Kostenart 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR, PSP-Element 7.637186.700.180 - 2 Einsatzleitwagen- in Höhe von 80.000,00 EUR, Wenigerauszahlungen bei Kostenart 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR, PSP-Element 7.537006.700.400 - Betriebs- und Geschäftsausstattung - in Höhe von 40.000,00 EUR, Wenigerauszahlungen bei Kostenart 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR, PSP-Element 7.637186.700.140 - Abrollbehälter Tank - in Höhe von 30.000,00 EUR sowie Mehreinzahlungen bei der Kostenart 68310000 - Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen, PSP-Element 7.637997.770 - Veräußerung AV Brandbekämpfung und Hilfeleistung in Höhe von 10.000,00 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2939 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P03701010000 78321000 7.637.186.700.230 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit der beabsichtigten Neuanschaffung muss dringend ein Kleinalarmfahrzeug aus dem Jahre 2007 ersetzt werden, welches als Fahrzeug für Einsätze kleineren Umfanges eingesetzt wird (Beseitigung von Ölspuren, Wasserschäden, kleine Sturmeinsätze, Tierrettung, Öffnungen von Wohnungen bei hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen usw.). Das Fahrzeug hat die geplante Nutzungsdauer von 10 Jahren im Jahre 2017 erreicht und sollte gem. Teilfinanzplan 2016 im Jahre 2018 ersetzt werden. Für das Jahr 2018 sind 170.000,00 EUR etatisiert. Mittlerweile zeichnet sich sehr deutlich ab, dass diese Laufzeit nicht erreicht werden kann, da die Einsatzbelastung in den letzten Monaten auf Grund des Ausfalles des anderen Kleinalarmfahrzeuges sehr hoch war. Die Korrosionsschäden am Fahrzeug sind extrem und die Funktion der ständig bewegten Karosserieteile, wie zum Beispiel die Schiebetüren des Laderaumes, ist bereits eingeschränkt. Ebenso nehmen die Fahrwerksprobleme zu. Eine Aufarbeitung der Karosserie mit Austausch der Schiebetüren sowie eine Überholung des Fahrwerkes sind wegen der hohen Kosten und der nicht nachhaltigen Erfolgsaussichten als absolut unwirtschaftlich zu betrachten. Das Vorziehen dieser für 2018 geplanten Ersatzbeschaffung ist, auch im Hinblick auf die Beschaffungsdauer, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Diese Beschaffung soll durch Verschiebungen von für das Jahr 2016 geplanten Maßnahmen im Teilfinanzplan, Minderbedarf bei laufenden Beschaffungen und durch Verkaufserlöse wie folgt finanziert werden: • Mehrzweckboot (7.637186.700.150) Für die Beschaffung des Mehrzweckbootes sind im Teilfinanzplan 2016 80.000,00 EUR vorgesehen. Veranschlagt wurde der entsprechende Betrag jedoch versehentlich beim PSP-Element 7.637186.700.180 - 2 Einsatzleitwagen. Die Beschaffung des Mehrzweckbootes soll auf 2017 verschoben werden. Gemäß einer „Gefährdungs- und Bedarfsanalyse für die Gefahrenabwehr auf dem Rhein“ im Rahmen der „Beschaffung neuer Feuerlösch- und Hilfeleistungsboote (FLHB) für den Rheinstrom in NordrheinWestfalen“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.März 2014 sollen u.a. die Mehrzweckboote der rheinanliegenden Gemeinden zur Menschenrettung auf dem Rhein einsetzbar sein. So steht im Konzept, dass „…insbesondere die Rettung von Menschen („Person in Wasser“),… in der Regel durch die örtlich vorzuhaltenden Rettungsboote (RTB) oder Mehrzweckboote (MZB) durchgeführt wird. Diese Schnittstellen sind klar zu definieren.“ Die o.g. Schnittstellen sind aktuell immer noch nicht definiert und da eine solche Definition auf Grund des Projektvorlaufes auch in diesem Jahr nicht zu erwarten ist, ist die Verschiebung der Beschaffung des o.g. Mehrzweckbootes auch unter diesem Aspekt mehr als sinnvoll. • Bewegl. Vermögen >410,-EUR (7.537006.700.400) Für die Beschaffung eines Anhängers zur Versorgung von Feuerwehrpersonal an Einsatzstellen ist für den Haushalt 2016 ein Betrag in Höhe von 40.000,00 EUR vorgesehen. Die Beschaffung des entsprechenden Anhängers soll auf das Jahr 2018 verschoben werden, da die notwendige Abstimmung mit den Hilfsorganisationen, die die längerfristige Versorgung von Einsatzkräften an Einsatzstellen sicherstellen sollen, Begründung Seite 3 noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Zusammenführung der unterschiedlichen taktischen und technischen Konzepte stellt sich als sehr komplex und zeitaufwendig dar, so dass eine umsetzbare Lösung noch nicht gefunden werden konnte. • Beschaffung Abrollbehälter Wassertank (7.637186.700.140) Nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe hat sich herausgestellt, dass sich ein Minderbedarf bei der Beschaffung in Höhe von 30.000,00 EUR ergibt. • Veräußerung Anlagevermögen Brandbekämpfung und Hilfeleistung (7.637997.770) Derzeit läuft der Verkauf von zwei defekten Löschfahrzeugen und einem Techniktransportwagen. Entsprechende Ersatzbeschaffungen erfolgten in 2015 und 2016. Angebote können bis zum 08.07.16 abgegeben werden. Es wird mit einem Verkaufserlös in Höhe von 10.000,00 EUR gerechnet. Durch das Vorziehen der Beschaffung des Kleinalarmfahrzeuges auf das Jahr 2016 entfällt die im Jahre 2018 geplante Ersatzbeschaffung. Für die Beschaffung des Kleinalarmfahrzeuges müsste somit für das Jahr 2016 der Betrag von 160.000,00 EUR bereitgestellt werden, der auch noch in 2016 kassenwirksam wird. Das ist aber nur möglich, wenn die notwendigen Aufträge auf Basis der Ausschreibungen und Angebote aus dem Jahre 2015 spätestens bis im September 2016 erteilt werden, da die damals günstigsten Bieter bis zu diesem Zeitpunkt keine Preiserhöhung planen. Da die nächste Sitzung des Rates der Stadt Krefeld für den 29.09.2016 terminiert ist, war die Mittelbereitstellung aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes mittels eines Dringlichbeschlusses erforderlich.