Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.08.2015
Nr.
1736 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
03.11.2015
Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld beauftragt die Schulverwaltung,
folgende schulorganisatorische Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzubereiten und die erforderlichen Gespräche insbesondere mit den betroffenen Schulen zu führen:
Sekundarstufe:
1. An der Albert-Schweitzer-Realschule, der Freiherr-vom-Stein-Realschule und der Realschule Horkesgath wird ab dem Schuljahr 2016/2017 gemäß § 132c SchulG der Bildungsgang der Hauptschule eingeführt.
2. Die Zügigkeit der Realschule Horkesgath wird von 4,5 auf 5 Züge angepasst.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1736 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Vorwort
Seit der letzten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (ASW 16.7.2013 Vorlage 4771/13)
wurden vier Schulrechtsänderungsgesetze (9.-12. SchRÄG) durch den Landtag verabschiedet. Diese
Schulrechtsänderungsgesetze beinhalten auch Änderungen, die neue schulorganisatorische Veränderungen zulassen und sollten deshalb in Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten in Krefeld geprüft werden. Folgende rechtliche Veränderungen werden aus diesem Grund in dieser Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in den Fokus genommen:
-
Weiterentwicklung Gemeinsames Lernen (9. SchRÄG)
-
Ablehnung auswärtiger Kinder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität (10. SchRÄG)
-
Erleichterte Änderung der Schulart bei Grund- und Hauptschulen (11. SchRÄG)
-
Einrichtung von Hauptschulbildungsgängen an Realschulen (12. SchRÄG)
Außerdem erhöhte sich die Zahl der Zuwanderer seit der letzten Schulentwicklungsplanung beträchtlich. Verlässliche Prognosen hierzu sind aufgrund der kurzfristig deutlich angestiegenen Zuwanderung in den letzten Wochen und der nicht kalkulierbaren Bleibedauer im Moment nicht
möglich. Dies führt dazu, dass es notwendig wird, die Beschulung der so genannten Seiteneinsteiger separat zu planen und bedarfgerecht im Ausschuss zu berichten. Die derzeitig schon in Angriff
genommenen Maßnahmen sind in den jeweiligen Kapiteln dieser Planung mit aufgenommen worden.
Primarstufe
Seit der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung konnten die neuen Vorgaben zur
kommunalen Klassenrichtzahl in Krefeld gut und ohne Qualitätsverluste umgesetzt werden. Außerdem machte die Stadt Krefeld von der Möglichkeit Gebrauch, Höchstgrenzen für aufzunehmende Kinder in die Eingangsklassen schulscharf festzulegen. Mit dem Beschluss zur Einrichtung
der Eingangsklassen zum Schuljahr 2015/2016 wurde an den Grundschulen mit Gemeinsamen Lernen zugleich eine Höchstgrenze von 25 Kindern pro Klasse festgelegt (Vorlage 783/14).
Zum 1. August 2014 wurden der Grundschulverbund Horkesgath (GGS Horkesgath und GGS Kempener Allee) und zum 1. August 2015 der Grundschulverbund Wimmerweg (GGS Wimmersweg und
Stahldorfschule) gebildet, der seit September Grundschule am Stadtpark Fischeln heißt.
Begründung
Seite 3
Das 11. Schulrechtsänderungsgesetz formuliert neue Bedingungen für die Änderung der Schulart
(laut § 26 SchulG gibt es Gemeinschafts-, Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen), was zu einer
Untersuchung der bestehenden sechs katholischen Bekenntnisgrundschulen im zweiten Teil dieses
Abschnittes führt.
Durch die Haushaltslage der Stadt Krefeld sind in den letzten Jahren keine zusätzlichen Gruppen im
Offenen Ganztag mehr gebildet worden, auch wenn der Bedarf hierfür an einigen Schulen besteht.
Die für das Schuljahr 15/16 durchgeführte Bedarfsabfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag der
Grundschulen im Anschluss an das Anmeldeverfahren der Grundschulen ergab trotz weiterhin
rückläufiger Schülerzahlen einen Anmeldeüberhang von insgesamt 395 Schüler/-innen. Hierbei
berücksichtigt sind ca. 100 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Hinblick
auf den besonderen Betreuungsbedarf und die doppelte Landesförderung rechnerisch jeweils 2
Plätze belegen (siehe Vorlage 838/14). Im Moment zeichnet sich in Gesprächen mit dem Fachbereich Soziales ab, dass für das Schuljahr 2016/2017 zumindest befristet für drei Jahre drei neue
Gruppen durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket an Grundschulen, die besonders viele leistungsberechtigte Kinder beschulen, eingerichtet werden können. Ein endgültiger Vorschlag wird von der
Steuergruppe „Offener Ganztag“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales getroffen und
voraussichtlich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Es
sei darauf hingewiesen, dass der Bedarf im Offenen Ganztag, wie in der Planung des SEP 2011 aufgeführt, weiterhin nicht gedeckt ist und zukünftig weitere Gruppen aufgrund der bisher nicht berücksichtigten Kinder eingerichtet werden müssten.
Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen
Die hier dargestellten Zahlen stellen eine Fortschreibung der Prognosen im Schulentwicklungsplan
2013 dar. Die Prognosen wurden auf der Grundlage der Schulstatistik 2014/2015 und der aktuellen
Einwohnerdaten des Jahres 2014 angepasst. (Für die Vorlage der Schulstatistik 2015 in der Dezembersitzung ist eine weitere Anpassung der Prognosen mit der Grundlage der Statistik 2015 vorgesehen.) Derzeitig sind alle Grundschulen in Krefeld gut ausgelastet bzw. stoßen teilweise bereits an
Kapazitätsgrenzen, wenn es um die Aufnahme von Zuwandererkindern geht. Darum werden keine
Begründung
Seite 4
Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Grundschulen bzw. Grundschulstandorten vorgenom-
Kinder
men.
2200
2150
2100
2050
2000
1950
1900
1850
1800
1750
1700
1650
1600
Einschulungsjahr
Geburtsjahr
Einschulungsjahr
(Abb 1: Diagramm Vergleich Einwohnerstatistik Geburtsjahr und Einschulungsjahr)
In diesem Diagramm wird verglichen wie viele Kinder eines Einschulungsjahrgangs im Jahr ihrer
Geburt in der Einwohnerstatistik gezählt wurden und wie viele es im tatsächlichen Einschulungsjahr in der Statistik sind. Es wird deutlich, dass die Jahrgänge mit den ursprünglich niedrigen Geburtenraten bis zum Jahr der Einschulung in den letzten Jahren immer stärker zugelegt haben und
dieser Trend auch weiterhin prognostiziert wird. Diese Zunahme lässt sich unter anderem auch
durch die ansteigende Anzahl von Zuwanderern erklären.
Bezirk 1 – West
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Forstwaldschule,
GGS Bellenweg
Lindenschule,
GGS Gießerpfad
GGS Horkesgath,
Teilstandort Kempener
Allee
Kl.
Jahrg.
1
Kl.
Jahrg.
2
Kl.
Jahrg.
3
Kl.
Jahrg.
4
1
30
1
26
1
26
2
35
5
117
2
53
2
51
2
48
2
52
8
204
3
66
4
102
4
91
4
109
15
368
2
41
1
25
2
41
2
45
7
152
Kl.
Schüler
Gesamt
Begründung
Josefschule,
KGS An der Josefkirche
St.-Michael-Schule,
KGS Gießerpfad
Gesamtzahl
Seite 5
4
101
4
101
4
101
4
104
16
407
2
58
2
50
2
58
2
58
8
224
14
349
14
355
15
365
16
403
59
1472
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
15
16
15
15
15
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
337
13
302
13
303
14
323
360
15
343
13
306
13
307
345
16
366
15
348
13
310
335
15
351
16
371
15
353
353
15
341
15
356
16
376
Klassen
Gesamt
55
57
59
61
61
Schüler
Gesamt
1.265
1.316
1.369
1.410
1.426
Zum 1.8.2014 wurde die Bildung des Verbundes aus der Grundschule Horkesgath und der Grundschule Kempener Allee umgesetzt. Im vergangenen Schuljahr sind vor allem im Einzugsgebiet der
Kempener Allee viele Zuwanderer untergebracht worden. Die Erhaltung des Schulstandortes hat
sich als richtig erwiesen.
Bezirk 2 – Nord
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Jahnschule,
GGS Girmesdyk
Pestalozzischule,
GGS Hülser Straße
3
Gesamtzahl
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
72
3
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
76
3
82
3
81
12
311
40
51
2
59
2
42
8
192
112
127
123
20
503
Klassen
Gesamt
27
26
22
21
20
Schüler
Gesamt
621
590
530
483
474
141
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
5
5
4
5
5
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
124
7
162
8
175
7
161
115
6
130
7
171
8
174
102
5
120
6
137
7
171
114
5
107
5
126
6
136
117
5
119
5
112
5
126
Im Bezirk Nord sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Begründung
Seite 6
Bezirk 3 – Hüls
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Astrid-Lindgren-Schule,
GGS Bonhoefferstraße
Teilstandort Amerner
Straße
Grundschule an der
Burg, KGS Herrenweg
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
1
26
1
28
2
36
2
40
6
130
2
44
2
39
2
46
1
21
7
150
2
46
3
63
3
61
3
78
11
248
139
24
528
Gesamtzahl
116
130
143
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
6
6
6
6
6
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
142
6
138
6
146
6
138
135
6
147
6
141
6
147
128
6
140
7
150
6
142
141
6
132
6
143
7
151
132
6
146
6
135
6
144
Klassen
Gesamt
24
24
25
25
24
Schüler
Gesamt
564
570
560
567
557
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
Im Bezirk Hüls sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 4 – Mitte
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Bismarckschule,
GGS Bismarckstraße
Brüder-Grimm-Schule,
GGS Freiligrathstraße
Mosaikschule,
GGS Hofstraße
Teilstandort Felbelstraße
Mariannenschule,
GGS Mariannenstraße
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
4
97
3
71
3
71
3
77
13
316
2
51
2
55
2
45
2
50
8
201
2
2
49
46
2
1
53
28
2
1
52
23
2
2
49
44
8
6
203
141
2
54
2
55
2
52
2
53
8
214
Begründung
Seite 7
Gesamtzahl
297
262
243
273
43
1075
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
12
12
12
12
12
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
284
13
310
11
262
10
239
282
13
297
13
306
11
262
272
13
295
13
297
13
306
285
12
284
13
295
13
292
283
13
298
12
284
13
290
Klassen
Gesamt
46
49
51
50
50
Schüler
Gesamt
1.095
1.147
1.170
1.156
1.155
In der Stadtmitte werden die Schülerzahlen weiterhin, wie auch in den Prognosen der letzten
Schulentwicklungspläne, stagnieren bzw. aufgrund der Zuwanderung in Bezug auf die Gesamtschülerzahl, also durch Aufnahmen in den Klassen 1-4, sogar zunehmen. Von den etwa 200 Seiteneinsteigern an Krefelder Grundschulen, die während des Schuljahres 2014/2015 nach Krefeld gezogen
sind, besuchen etwa 70 Kinder Schulen in der Stadtmitte. Die Schulen in Mitte werden damit überproportional häufig von Zuwandererkindern besucht.
Demnach ist es besonders in der Stadtmitte notwendig, weiteren Schulraum zu schaffen.
Mariannenschule
An der Mariannenschule wurde für das Schuljahr 2015/2016 aus diesem Grund der Standort Mariannenstraße 97/107 nach der Schließung der Comeniusschule nun als Nebenstandort für die
Grundschule ausgewiesen. Dies führt dazu, dass die Schule zukünftig mehr Kinderaufnehmen kann.
Kapazitäten für Mitte
Aufgrund der Kapazitätsengpässe wird angeregt, das Gebäude an der Prinz-Ferdinand-Straße nach
dem Auslaufen der dort noch befindlichen Hauptschule als Grundschulgebäude weiterzunutzen.
Eine Aufgabe des Gebäudes als Schulgebäude kommt aufgrund der angespannten Raumsituation
in den Schulen nicht in Betracht. Wenn feststeht, wann die Hauptschule endgültig aufgelöst wird,
sollte rechtzeitig mit den Grundschulen in Stadtmitte über Lösungsansätze in diesem Gebäude diskutiert werden. Eine weitere Verwendung könnte allerdings auch für Seiteneinsteiger in der Sekundarstufe I notwendig werden. Hier gilt es die weitere Entwicklung zu beobachten.
Bezirk 5 – Süd
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Begründung
Seite 8
Kl.
Buchenschule,
GGS Buchenstraße
Regenbogenschule,
GGS Gladbacher Straße
Gesamtzahl
Jahrg.
1
Kl.
Jahrg.
2
Kl.
Jahrg.
3
Kl.
Jahrg.
4
Kl.
Schüler
Gesamt
53
90
57
67
12
269
54
70
59
61
9
244
107
160
116
128
21
513
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
5
5
5
5
4
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
115
5
105
7
156
5
116
117
5
112
5
108
7
151
113
5
114
5
109
5
105
117
5
110
5
111
5
109
100
5
114
5
107
5
111
Klassen
Gesamt
22
22
20
20
19
Schüler
Gesamt
491
489
442
448
433
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
66
12
314
Im Bezirk Süd sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 6 – Fischeln
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Südschule,
GGS Kölner Straße
Stahldorfschule
GGS Vulkanstraße
GGS Wimmersweg
Grundschule Königshof,
KGS Oberbruchstraße
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
79
94
75
2
3
41
79
2
3
39
77
2
3
38
77
2
3
33
68
8
12
151
301
2
57
2
59
2
56
2
56
8
228
223
40
994
Klassen
Gesamt
44
44
Schüler
Gesamt
1.012
1.015
Gesamtzahl
256
269
246
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Kl.
11
11
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
242
11
260
12
271
10
239
244
11
246
11
262
11
263
Begründung
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Seite 9
11
11
12
249
261
283
11
11
12
248
253
265
11
11
11
248
250
255
11
10
11
254
240
242
44
43
46
999
1.004
1.045
Für Fischeln wird aktuell weiterhin diskutiert, ob die angedachten Neubaugebiete östlich der KBahn realisiert werden. Sollten diese Neubaugebiete umgesetzt werden, wird in Fischeln weiterer
Schulraum im Bereich der Primarstufe benötigt.
Hier käme eventuell die Nutzung des Gebäudes an der Hafelstraße in Betracht. Vor der endgültigen
Schließung (spätestens 2021) der Josef-Hafels-Schule müssen die Optionen der Weiternutzung des
Gebäudes geprüft werden. Das Gebäude an der Hafelsstraße wurde im Rahmen des Konjunkturpaktes II saniert und ist, bis auf den Pavillon, in einem guten Zustand. Zudem ergibt sich aus den
Förderrichtlinien die Notwendigkeit, das Gebäude weiterhin (mindestens bis 2026) für Bildung zu
nutzen. Daher könnte das Gebäude als Grundschulstandort östlich der Kölner Straße in Frage
kommen.
Bezirk 7 – Oppum/Linn
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Geschwister-SchollSch., GGS Fungendonk
Johansenschule,
GGS Kohlplatzweg
Schönwasserschule,
GGS Thielenstraße
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
2
51
3
82
2
55
3
69
10
257
3
58
2
53
2
48
3
70
10
229
51
67
3
67
2
51
10
236
160
202
190
30
722
Gesamtzahl
170
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
7
8
8
8
7
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
166
7
164
9
199
8
174
175
7
170
7
161
9
205
180
8
179
8
174
7
166
180
8
184
8
184
8
173
165
8
184
8
189
8
183
Klassen
Gesamt
31
31
31
32
31
Schüler
Gesamt
703
711
699
721
720
Begründung
Seite 10
Im Bezirk Oppum-Linn sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 8 – Ost
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
GGS Buscher Holzweg
Grotenburg-Schule,
GGS Eichendorffstraße
Schule an Haus Rath
GGS Neukirchener Str.
Sollbrüggenschule,
KGS Sollbrüggenstraße
Kl.
2
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
50
3
62
3
76
3
66
Klassen
Gesamt
11
Schüler
Gesamt
254
3
68
3
82
3
87
3
82
12
319
1
26
2
31
2
38
2
37
7
132
4
81
4
94
3
72
3
84
14
331
269
44
1036
Gesamtzahl
225
269
273
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
223
10
233
12
274
12
282
228
10
231
10
236
12
280
210
10
237
10
236
10
241
212
9
218
10
241
11
244
217
10
220
10
222
11
249
Kl.
10
10
9
9
9
Klassen
Gesamt
44
42
39
39
40
Schüler
Gesamt
1.013
975
923
915
908
Der Bezirk Ost ist einer der wenigen Bezirke in dem mit einer Abnahme der Gesamtschülerzahl in
den Grundschulen zu rechnen ist. Dies ist vor allem den Rückgängen in Traar und Verberg geschuldet. Da gerade in diesem Bereich die Schulen unterschiedlich stark aus den Nachbarbezirken ausgewählt werden, ist eine Prognose schwierig. Aktuell sind keine Maßnahmen notwendig.
Bezirk 9 – Uerdingen
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Paul-Gerhardt-Schule,
Kl.
2
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
56
2
57
3
65
2
54
Klassen
Gesamt
11
Schüler
Gesamt
232
Begründung
GGS Joseph-Görres-Str.
Heinrichsschule,
GGS Körnerstraße
Edith-Stein-Schule,
KGS Traarer Straße
Seite 11
2
48
2
41
1
18
2
34
7
141
3
77
2
54
3
63
2
47
10
241
135
28
614
Gesamtzahl
181
152
146
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
166
8
181
7
154
6
148
139
7
166
8
194
7
157
151
6
139
7
168
9
197
153
7
151
6
141
7
171
153
7
153
7
153
6
143
Kl.
7
6
7
7
7
Klassen
Gesamt
28
28
29
27
27
Schüler
Gesamt
650
656
655
616
602
Im Bezirk Uerdingen sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Änderung der Schulart
Insgesamt besuchen ca. 23% der Kinder in Krefeld eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule. In den vergangenen 10 Jahren wurden vier Grundschulstandorte ganz aufgegeben, darunter eine evangelische und zwei katholische Bekenntnisgrundschulen.
Im Rahmen des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes wurden Neuregelungen für Bekenntnisschulen
wirksam. Demnach wandelt der Schulträger eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart
um, wenn sich in einer Abstimmung die Eltern von mehr als der Hälfte der Schüler (früher 2/3) dafür ausgesprochen haben. Diese Abstimmung kommt zustande, nachdem sie mindestens von 10%
der Eltern (früher 20%) oder vom Schulträger im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung (neue
Regelung) beantragt wurde. Die Entscheidung über die Schulart obliegt in jedem Fall den betroffenen Eltern.
Als Grundlage für einen Meinungsbildungsprozess, ob die Stadt Krefeld als Schulträger initiativ
werden sollte, von dieser neuen Regelung Gebrauch zu machen und eine Abstimmung in den betroffenen Schulen herbeiführen sollte, wurden die Religionszugehörigkeiten der Kinder an den katholischen Bekenntnisgrundschulen in Krefeld untersucht.
Josefschule
katholisch
138
evangelisch
48
orthodox
55
islamisch
77
andere
21
ohne
68
Gesamt
407
Begründung
St.-Michael-Schule
Grundschule an der Burg
Grundschule Königshof
Sollbrüggenschule
Edith-Stein-Schule
katholische Grundschulen
Seite 12
34%
12%
14%
19%
5%
17%
133
59%
175
71%
110
48%
163
49%
106
44%
825
49%
44
20%
45
18%
40
18%
78
24%
45
19%
300
18%
2
1%
1
0%
6
3%
4
1%
1
0%
69
4%
6
3%
1
0%
28
12%
7
2%
39
16%
158
9%
5
2%
0
0%
10
4%
2
1%
5
2%
43
3%
34
15%
26
10%
34
15%
77
23%
45
19%
284
17%
224
248
228
331
241
1679
Sekundarstufe I
Bedarfsanalyse
Durch die Gründung der Gesamtschule Oppum wird sich die Krefelder Schullandschaft ab dem
Schuljahr 2016/2017 grundlegend verändern. Die Schulform Hauptschule wird ab diesem Schuljahr
keine Eingangsklassen mehr aufnehmen. Für die kommenden Schuljahre ergibt sich nun die nachstehend tabellarisch wiedergegebene Fortschreibung der Schülerzahlprognose.
Der Verteilung auf die einzelnen Schulformen nach der Gründung der Gesamtschule Oppum liegen
folgende Annahmen zu Grunde:
•
Es wird anhand der Erfahrungswerte der Vorjahre davon ausgegangen, dass sich (nach Abzug der Förder- und der Waldorfschüler) etwa 42% der Kinder für eine Gesamtschule entscheiden
•
Die an den Gesamtschulen nicht aufgenommenen Schüler sowie die übrigen Schüler verteilen sich entsprechend den bisherigen Anteilen auf die Gymnasien und Realschulen.
•
Ab dem Jahr 2019/2020 wird prognostiziert, dass 42% der Kinder sich für eine Gesamtschule, ebensoviele für ein Gymnasium und 16% für eine Realschule entscheiden könnten.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Prognosen durch die starken Veränderungen im
Krefelder Schulsystem und die nicht absehbaren Folgen für das Schulwahlverhalten der Eltern so-
Begründung
Seite 13
wie durch die sich verstärkende Zuwanderung von schulpflichtigen Kindern im Rahmen der Flüchtlingsströme mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor versehen sind.
15/16
Hauptschulen
städt. Raumbestand
Klassen (24 Schüler)
14/15
ist
102
7,5
5
16/17
17/18
18/19
19/20
20/21
21/22
Überhang/Unterhang
2,5
2,5
Realschulen
städt. Raumbestand
387
14,5
404
14,5
338
10,5
341
10,5
323
10,5
304
10,5
304
10,5
294
10,5
Klassen (27 Schüler)
Überhang/Unterhang
15
-0,5
15
-0,5
13
-2,5
13
-2,5
12
-1,5
11
-0,5
11
-0,5
11
-0,5
Gymnasien
städt/priv Raumbestand
Gesamtraumbestand
Klassen (27 Schüler)
Überhang/Unterhang
877
27/4
31
31
0
871
27/4
31
32
-1
843
27/4
31
31
0
845
27/4
31
31
0
832
27/4
31
31
0
796
27/4
31
29
2
798
27/4
31
30
1
773
27/4
31
29
2
Gesamtschulen
städt/priv Raumbestand
Gesamtraumbestand
Klassen (27 Schüler)
Überhang/Unterhang
694
21/4
25
690
21/4
25
825
26/4
30
825
26/4
30
825
26/4
30
796
26/4
30
798
26/4
30
773
26/4
30
25
0
26
-1
31
-1
31
-1
31
-1
29
1
30
0
29
1
Waldorfschule
36
35
35
35
35
35
35
35
Förderschulen LE,SQ,ES
26
25
25
25
25
25
25
25
Gesamt Anmeldungen
Gesamt Raumbestand
2122
78
2133
78
2066
71,5
2071
71,5
2040
71,5
1956
71,5
1960
71,5
1900
71,5
Gesamtanzahl Klassen
Überhang/Unterhang
76
2
78
0
75
-3,5
75
-3,5
74
-2,5
69
2,5
71
0,5
69
2,5
113
7,5
5
Begründung
Seite 14
Es wird deutlich, dass der Schülerrückgang bisher geringer ausgefallen ist, als noch im Schulentwicklungsplan 2011 prognostiziert und dass er nach den angepassten Prognosen auch weiterhin
geringer ausfallen wird. Wie bereits erläutert, kann dies auf die erhöhte Zuwanderung zurückgeführt werden.
Im folgenden Diagramm werden die Schülerzahlprognosen des Schulentwicklungsplans 2011 mit
den tatsächlichen Zahlen bzw. mit den neuen Prognosen dieser Planung verglichen.
2200
2150
2100
2050
2000
1950
1900
2015
1850
2011
1800
1750
1700
1650
1600
13/14
14/15
15/16
16/17
17/18
18/19
19/20
(Abb. 2: Digramm Vergleich Prognosen SEP 2011 mit SEP 2015)
Maßnahmen in der Sekundarstufe
Festlegung der Zügigkeiten
Die letzte Anpassung der Zügigkeiten wurde im Schulentwicklungsplan 2011-2015 vorgenommen.
Seit dieser Festlegung der Zügigkeiten wurden einige Schulen geschlossen, gegründet und auch in
den Räumlichkeiten hat es Veränderungen gegeben.
Die Zügigkeiten der Schulen geben unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazität den Rahmen
vor, wie viele Klassen jeweils pro Jahrgang an einer Schule beschult werden. Die Festlegung betrifft
alle Jahrgänge einer Schule und ist eindeutig und ganzzahlig vorzunehmen. Aus diesem Grund
werden nun auch die ehemals halben Züge bereinigt. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen
kann von der Zügigkeit abweichen. Reicht die Zahl der Anmeldungen nicht zur Bildung aller vorgesehenen Klassen aus, werden entsprechend weniger Klassen gebildet, ohne dass dies einer weiteren Beschlussfassung des Schulträgers bedarf. Bei Anmeldezahlen, die den Aufnahmerahmen
Begründung
Seite 15
überschreiten, wird gemäß Verwaltungsvorschriften zu §96 SchulG NRW im Dialog zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger geprüft, ob im Einzelfall räumliche Kapazitäten vorhanden sind,
um – ohne Bestandsgefährdung anderer Schulen - eine Überhangklasse zu bilden.
Im Folgenden sind die Zügigkeiten der Sekundarstufen I dargestellt. Da die Schulen, die sich in der
Schließung befinden, keine Schüler mehr aufnehmen, sind ihre Zügigkeiten in der Spalte 2016 nicht
mehr aufgeführt worden. Für die Bildung der Oberstufe ist lediglich die Mindestgröße von 42 Schülern für die Qualifikationsphase maßgeblich. Eine Gesamtbetrachtung aller Oberstufen sollte im
Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung Berufskollegs erfolgen.
Hauptschulen:
Gartenstadtschule,
GHS Breslauer Straße
Josef-Hafels-Schule,
GHS Hafelstraße
GHS Prinz-Ferdinand-Straße
Von-Ketteler-Schule,
KHS Lübecker Weg
Stephanusschule,
KHS Rote-Kreuz-Straße
Gesamt
Züge SEK I SEP
2011
2,0
Züge SEK I ab
Schuljahr 2016
Bemerkungen
seit 2013 auslaufend
ab 2016 auslaufend
seit 2014 auslaufend
seit 2013 auslaufend
Ab 2016 auslaufend
2,5
4,0
2,0
3,0
13,5
0
Züge SEK I SEP
2011
3,0
4,0
4,5
3,0
Züge SEK I ab
Schuljahr 2016
3,0
4,0
5,0
Realschulen:
Albert-Schweitzer-Realschule
Freiherr-vom-Stein-Schule
Realschule Horkesgath
Realschule Oppum
Edmund-ter-Meer-Schule
3,5
Gesamt
18,0
Bemerkungen
ab 2016 auslaufen
seit 2013 auslaufend
12
Gymnasien:
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Gymnasium am Moltkeplatz
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
Züge SEK I/II SEP Züge SEK I ab
2011
Schuljahr 2016
3,0/3,0
3,0
3,0/3,5
3,0
3,0/4,0
3,0
3,0/5,0
3,0
Bemerkungen
Begründung
Gymnasium Fabritianum
Gymnasium Horkesgath
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
Seite 16
4,0/5,0
3,0/5,0
4,0/4,5
4,0/4,0
27/34,0
4,0
3,0
4,0
4,0
27
Züge SEK I/II SEP
2011
6,0/4,0
4,0/3,0
6,0/3,0
Züge SEK I ab
Schuljahr 2016
6,0
4,0
6,0
5,0
Gesamtschulen:
Gesamtschule Kaiserplatz
Robert-Jungk-Gesamtschule
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
Gesamtschule Uerdingen
Gesamtschule Oppum
Gesamt
5,0
16,0/10,0
26
Züge SEK I/II
SEP 2011
Züge SEK I SEP
2015 für Schuljahr 2016
74,5/44,0
65
Bemerkungen
seit 2013 im
Aufbau
ab 2016
im Aufbau
Alle Schulformen:
Gesamt (nur städtisch)
Alle Schulen zur Information
weitere Entwicklung
82,5
Es wird deutlich, dass mit Gründung der beiden Gesamtschulen und der Schließung aller Hauptschulen von 2011 bis heute fast 10 Züge in den weiterführenden Schulen weggefallen sind. Zu den
65 Zügen an Schulen in städtischer Trägerschaft kommen noch 8 Züge an Ersatzschulen hinzu. Eine
weitere Reduktion der Gesamtzahl von Zügen ist aktuell aus Sicht der Schulverwaltung in den
kommenden Jahren nicht mehr möglich. Im Zuge der aktuellen, in diesem Umfang bislang zumindest quantitativ nicht absehbaren, Entwicklungen (Seiteneinsteiger, Inklusion, sukzessive Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten etc.) ist bereits jetzt in Frage zu stellen, ob
der Schulraum in den kommenden Jahren ausreichen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Situationen eintreffen könnten, die die räumliche Weiternutzung der derzeitig in Auflösung befindlichen Schulen unabdingbar machen könnte.
Begründung
Seite 17
Einrichtung Hauptschulbildungsgang an Realschulen
Die Klassen 5 und 6 werden an den Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien als Erprobungsstufe
geführt (vgl. §§ 10-13 der APO-S I). Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Erprobungsstufe
nicht in die 7. Klasse versetzt werden, können die Klasse 6 wiederholen, sofern sie nicht schon die
5. Klasse wiederholt haben und sofern die Versetzungskonferenz feststellt, dass danach die Versetzung erreicht werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, gehen die nichtversetzten Schülerinnen
und Schüler in der Regel vom Gymnasium auf die Realschule und von der Realschule auf die
Hauptschule über. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel dann nicht in Klasse 7 versetzt,
wenn mangelhafte oder ungenügende Leistungen nicht ausgeglichen werden können (Detailregelungen dazu §§ 26-27 APO-S I). Ausnahmen sind nach § 22 (3) APO-S I möglich. Nachprüfungen
sind erst ab Klasse 7 vorgesehen.
Vereinfacht ausgedrückt: Die so genannte „Abschulung“ oder auch Querversetzung ist die Folge
der Nichtversetzung in die 7. Klasse oder die Folge einer wiederholten Nichtversetzung in den höheren Klassen.
In Krefeld sind in den letzten Jahren etwa 50 Kinder im Jahr jeweils von den Gymnasien und von
den Realschulen betroffen. Da an den Gesamtschulen in den fünften Klassen in der Regel alle Plätze belegt sind, gibt es dort in den höheren Jahrgängen ebenfalls keine Kapazitäten für Schüler, die
an die Gesamtschulen wechseln wollen. Bereits in den letzten Schuljahren konnten die Kinder aus
den Realschulen nur an den Hauptschulen aufgenommen werden, wenn dort eine weitere Klasse
gebildet wurde.
Da es nun zukünftig keine Hauptschulen in Krefeld mehr geben wird, muss eine Lösung für Kinder
gefunden werden, die den Anforderungen des Bildungsganges der Realschule nicht gewachsen
sind.
Hier hat das Land NRW im 12. Schulrechtsänderungsgesetz reagiert und im §132c SchulG NRW die
Möglichkeit geschaffen, dass an den Realschulen Hauptschulbildungsgänge ab der 7. Klasse, sprich
nach der Erprobungsstufe gebildet werden können. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler der
Realschulen müssten dann ihre Schule nicht mehr verlassen und könnten in der vertrauten Umgebung weiterhin – nunmehr im Hauptschulbildungsgang – unterrichtet werden. Aktuell prüft die
Bezirksregierung, welche pädagogischen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um dies gewährleisten zu können. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass das pädagogische
Begründung
Seite 18
Know How der Hauptschulen gesichert und für Real- und Gesamtschulen nutzbar gemacht werden
kann.
Es wird in Absprache mit der oberen Schulaufsicht empfohlen, von dieser Regelung Gebrauch zu
machen und an allen Realschulen, die sich nicht in der Auflösung befinden, diesen Bildungsgang
einzurichten Eine „Abschulung“ kann es damit in absehbarer Zeit nur noch an den Gymnasien
geben.
Seiteneinsteiger
Die derzeitig größte Herausforderung für die Schulentwicklungsplanung ist die Beschulung von
Seiteneinsteigern, deren Zahl in den letzten Jahren und besonders in jüngster Vergangenheit
sprunghaft angestiegen ist ohne dass verlässlich absehbar ist, in welchem Umfang diese Entwicklung anhalten wird.
Im Schuljahr 2014/2015 sind auch in der Sekundarstufe I über 200 Kinder in die DaZFördergruppen und Seiteneinsteigerklassen hinzugekommen. Bisher war es in Krefeld üblich, Seiteneinsteiger in die bestehenden Klassen zu integrieren und ihnen eine gesonderte Förderung in
sogenannten DaZ-Fördergruppen (Deutsch als Zweitsprache) zu geben. Da durch den Anstieg an
nahezu allen Schulen die Plätze mittlerweile ausgeschöpft sind, entschied sich die Regionalkonferenz (bestehend aus den zuständigen Schulaufsichten, dem Schulträger und dem Kommunalen
Integrationszentrum) Anfang 2015 dazu, zukünftig Seiteneinsteigerklassen einzurichten. Dies bedeutet, dass die Kinder ohne Deutschkenntnisse während des Schuljahres in eine Seiteneinsteigerklasse aufgenommen werden. Die Seiteneinsteigerklassen werden unabhängig vom Bildungsniveau
an allen Schulformen eingerichtet und auch ohne Zuordnung von Empfehlungen der Schulform für
die Kinder bereitgehalten. Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 wurden 3 dieser Klassen eingerichtet. Im laufenden Schuljahr werden weitere Klassen eingerichtet werden müssen.
Die Suche nach Schulen, die genügend Schulraum zur Verfügung haben, gestaltet sich schwierig.
Auch in Krefeld tritt die Problematik auf, dass durch die Reduzierung von Zügen in der Sekundarstufe I als Reaktion auf den demografischen Wandel nun für die bestehenden Herausforderungen
kaum noch genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. (siehe Kapitel Festlegung der Zügigkeiten)
Begründung
Seite 19
Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die vorhandenen Gruppen und Seiteneinsteigerklassen:
Schule
DAZ-Fördergruppen
Seiteneinsteigerklassen
Gartenstadtschule
1
Josef-Hafels-Schule
2
GHS Prinz-Ferdinand-Straße
1
1, Klasse 9
Stephanusschule
2
1, Klasse 8
Albert-Schweitzer-Schule
2
Freiherr-vom-Stein-Schule
1 (aufgeteilt zwischen
FvSt. und MSM), Klasse 7
Realschule Horkesgath
2
Realschule Oppum
2
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
1, Klasse 7
Gymnasium am Moltkeplatz
2, Klasse 5 und 6
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
1, Klasse 8
Gymnasium Fabritianum
1
Gymnasium Horkesgath
1
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
1 (aufgeteilt zwischen
FvSt. und MSM), Klasse 7
1
1, Klasse 6
Gesamtschule Kaiserplatz
Robert-Jungk-Gesamtschule
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
2
Gesamtschule Uerdingen
1, Klasse 5
Berufskolleg Vera Beckers
1
Berufskolleg Glockenspitz
4
Aufnahme von Schülern aus anderen Gemeinden
Schulträger können seit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz festlegen, dass auswärtigen Kinder
die Aufnahme verweigert werden kann. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wenn das Kind im eigenen Gemeindegebiet eine Schule der gewünschten Schulform besuchen könnte. Dieses Vorgehen setzt außerdem einen förmlichen Beschluss des Schulträgers voraus.
Begründung
Seite 20
Die Wohnortdaten werden in der Schulstatistik alle drei Jahre erhoben. Im November 2014 wurden im Workshop für den Schulausschuss Daten aus der Statistik 2012/13 präsentiert. Demnach
gab es über alle Jahrgänge bei den Gymnasien 539 Einpendler und 287 Auspendler und bei den
Gesamtschulen 373 Aus- sowie 43 Einpendler. Die auswärtigen Gymnasiasten kamen hauptsächlich aus Meerbusch, Tönisvorst und Duisburg. Kindern aus diesen Gemeinden könnte bei Überschreitung der Aufnahmekapazität eine Aufnahme in Zukunft unter Hinweis auf Gymnasien in ihren eigenen Kommunen verweigert werden. Auswärtige Gymnasiasten besuchten schwerpunktmäßig das Gymnasium Fabritianum und das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium.
Auswärtige Gesamtschüler kamen bisher schwerpunktmäßig aus Kempen und aus Tönisvorst.
Durch die neue Gesamtschule in Kempen steuern Kempener Kinder bereits jetzt schon weniger als
bisher die Robert-Jungk-Gesamtschule an.
Diese Daten sind jedoch 3 Jahre alt und inzwischen hat sich die Schulstruktur auch in den umliegenden Gemeinden verändert. Es wird daher empfohlen, die Auswertung der Schulstatistik
2015/16 für den Ausschuss im Dezember abzuwarten, um anschließend auf einer aktuellen Datenbasis entscheiden zu können, ob von der neuen Gesetzeslage Gebrauch gemacht werden soll.
Inklusion und Förderschulen
Seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den
Schulen im November 2013 (9. Schulrechtsänderungsgesetz) hat die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an den Regelschulen unterrichtet werden, weiter zugenommen.
Im Schuljahr 2015/2016 wird an den Krefelder Grundschulen ein Modell erprobt, dass durch die
Zukunftswerkstatt unter Beteiligung des Schulträgers, des Personalrates und der Schulaufsicht mit
Vertretern aus den Schulleitungen der Grundschulen des Gemeinsamen Lernens, einer Förderschule und den Grundschulen, die bisher kein Gemeinsames Lernen angeboten haben, erstellt wurde.
Ziel des Modells ist die Weiterentwicklung und der Ausbau des Gemeinsamen Lernens in den
Grundschulen unter den neuen Voraussetzungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Die Gruppe hat Rahmenempfehlungen formuliert, die seit diesem Schuljahr erprobt werden.
Kern des Konzeptes ist, dass jede Grundschule des Gemeinsamen Lernens mit einer „Kooperationsschule“ zusammen arbeitet, die kein Gemeinsames Lernen anbietet. Die Kooperationsschulen
erhalten durch die zugeordnete Grundschule des Gemeinsamen Lernens personelle Ressourcen für
die präventive Arbeit, die in drei Stufen (siehe Schaubild) durchgeführt wird.
Begründung
Seite 21
Die Präventionsstufe 3 richtet sich ausschließlich an Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf. In den Kooperationsschulen handelt es sich nur um Kinder mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung, da Kinder, bei denen ein anderer Förderschwerpunkt
festgestellt wird, an eine der Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an die Förderschule wechseln sollen.
(Abb. 3 Präventionsmodell der Zukunftswerkstatt)
Begründung
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Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung an allen Krefelder Grundschulen, einschließlich Ersatzschulen:
400
Hören und Kommunikation
350
Sehen
300
Körperliche und motorische
Entwicklung
Emotionale und soziale Entwicklung
250
200
Geistige Entwicklung
150
Sprache
100
Lernen
50
0
2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
(Abb. 4: Gemeinsames Lernen in der Primarstufe)
Das seitens der Schulaufsicht festgelegte Verfahren zum Übergang aus der Primar- in die Sekundarstufe, an dem die Stadt Krefeld beteiligt ist, wird in diesem Schuljahr bereits im 3. Jahr durchgeführt. In den vergangenen Jahren konnten auf diese Weise alle Kinder, deren Eltern einen Platz in
der Regelschule wünschten, mit einem Schulplatz versorgt werden. Dabei sind immer wieder neue
Schulen des Gemeinsamen Lernens hinzugekommen. Aktuell bieten folgende Schulen Gemeinsames Lernen an:
-
Josef-Hafels-Schule
Stephanusschule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Oppum
Arndt-Gymnasium
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
Robert-Jungk-Gesamtschule
Gesamtschule Kaiserplatz
Gesamtschule Uerdingen
Begründung
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An diesen Schulen und an der Maria-Montessori-Gesamtschule werden derzeitig über 350 Kinder
mit sonderpädagogischen Förderbedarf beschult:
400
350
Hören und Kommunikation
300
Sehen
250
Körperliche und motorische
Entwicklung
Emotionale und soziale Entwicklung
200
150
Geistige Entwicklung
100
Sprache
50
Lernen
0
2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
(Abb. 5: Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I)
Die Schließung der Hauptschulen sowie einer Realschule macht die Ausweisung weiterer Schulen
der Sekundarstufe I für Inklusion notwendig. Für den Übergang 2016 liegt die Vorlage 1912/15 vor,
in der weitere vier Schulen benannt werden.
Infolge der neuen Mindestgrößenverordnung für Förderschulen musste im Zeitraum seit der der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
sehr kurzfristig aufgegeben werden. Somit wurde die Schließung der Comeniusschule, Förderschwerpunkt Lernen, zum 1.8.2015 unumgänglich.
Mit der Schließung der Comeniusschule sollte auch die Stabilisierung der Erich-Kästner-Schule und
der Schule am Uerdinger Rundweg einhergehen. Ob dies gelingt, wird sich in den kommenden
Schuljahren zeigen. Eine erste Einschätzung wird aus dem Datenmaterial der
Schulstatistik 2015/16 die für die Sitzung im Dezember aufbereitet wird, ersichtlich sein.