Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.05.2015
Nr.
1528 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/3 bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Anlagen Stiftungsgelder
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Ratsherrn Hahnen am 22.05.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung der in der Begründung genannten außerplanmäßigen Auszahlungen für die Festgeldanlage im Teilfinanzplan 2015 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Kostenart 68480000 – Erwerb von sonstigen Finanzanlagen – bei den in der Begründung genannten Stiftungen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1528 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In seiner Sitzung am 03.07.2012 hat der Rat nach Vorberatung im Finanz- und Beteiligungsausschuss einer
Geldanlagestrategie für das Stiftungsmanagement zugestimmt. Danach sollen Stiftungsgelder in festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden.
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens wird beabsichtigt, derzeit nicht angelegte Stiftungsgelder aus der Vereinigte Krefelder Bürger-, Familie-de-Greiff-Stiftung in Höhe von 112.485 EUR und
aus der Stiftung Vorst in Höhe von 600.000 EUR als längerfristige Festgelder anzulegen.
Bei der haushaltstechnischen Abwicklung ist zu beachten, dass jede Ein- und Auszahlung, welche von
oder auf städtische Konten vorgenommen wird, in der Finanzrechnung der Stadt Krefeld abzubilden ist
(vgl. § 39 GemHVO NRW). Dies gilt auch für Einzahlungen fälliger Festgeldanlagen und deren erneute
Anlage.
Somit ist es notwendig, in Höhe der fälligen Festgelder im Finanzplan investive Ein- und Auszahlungen zu
verbuchen. Im Fall der Neuanlage der Festgelder ist jedoch keine Belastung des Investitionshaushaltes
feststellbar, da eine Deckung der investiven Auszahlung durch die investive Einzahlung vorliegt.
Da für das Haushaltsjahr 2015 keine Haushaltsansätze für diesen Sachverhalt eingeplant sind, werden zu
diesem Zweck die nachfolgend aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlungen erforderlich:
Nachlass/Stiftung
Bedarf bei Konto
Deckung durch
Vereinigte Krefelder Bürger-,
Familie-deGreiff-Stiftung
PSP-Element 7.921001.730,
PSP-Element 7.921001.770,
78480000 – Erwerb von sonstigen Finanzanlagen
(P02105010000)
PSP-Element 7.921031.730;
68480000 – Erwerb von sonstigen
Finanzanlagen (P0215010000)
78480000 – Erwerb von sonstigen Finanzanlagen
(P02105180000)
68480000 – Erwerb von
sonstigen Finanzanlagen
(P02105180000)
Stiftung Vorst
PSP-Element 7.921036.770;
Betrag in
EUR
112.485
600.000
Die Einholung eines Dringlichkeitsbeschlusses war deshalb notwendig, da den Stiftungen Zinserträge verloren gehen, wenn sich der Termin der Geldanlage verschiebt. Solange die Gelder auf dem städtischen
Konto verbucht sind, werden sie lediglich mit dem gültigen Durchschnittszinssatz für Tagesgelder intern
verzinst (im Jahr 2014: 0,132 %).