Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.08.2014
Nr.
199 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 31 - Fachbereich Bürgerservice/31 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
10.09.2014
Betreff
Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Stadtbezirk Krefeld-Ost
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost beschließt nach § 1 Abs. 2 k) der Satzung für die Bezirksvertretungen
(Bezirkssatzung) vom 05.03.2012 die Benennung der neuen Erschließungsstraße im Stadtbezirk KrefeldOst (Bebauungsplan Nr. 704) in "Sonnenweg".
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 199 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltungsvorlage 25/14 zur Benennung der von der Schönwasserstraße zwischen den
Häusern Nr. 227 und Nr. 233 abgehenden privaten Erschließungsstraße musste in der Sitzung der
Bezirksvertretung Krefeld-Ost am 02.07.2014 zurückgezogen werden, da die Begründung, dass
„eine Zuordnung der Hausnummern an die Schönwasserstraße nicht möglich sei“, nicht den Tatsachen entsprach.
Es wurde angekündigt, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen und in einem anschließenden
Gespräch mit Vertretern der Anliegergemeinschaft möglichst einer einvernehmlichen Klärung
zuzuführen.
Hierzu wird wie folgt berichtet:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 704 sieht zur Erschließung der festgesetzten Bauflächen im Innenbereich eine neue private Verkehrsfläche vor. Im Zusammenhang mit dem ersten für diesen
Bereich eingereichten Bauantrag wurde zunächst festgelegt, diesen kleinen Stichweg nicht separat zu benennen, sondern nach der Lage als untergeordneten Weg der Schönwasserstraße zuzuordnen. Dies hätte den Vorteil, dass für alle neuen Gebäude nur aufsteigend ungerade Hausnummern zu vergeben wären und der Straßenname "Schönwasserstraße" in jeder Straßenkarte
und jedem Navigationsgerät bereits vorhanden ist.
2.
Straßenbenennungen dienen unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
in erster Linie der sicheren und zweifelsfreien Orientierung und schnellen Erreichbarkeit. Eine
Einreihung der Häuser der privaten Erschließungsstraße in die Schönwasserstraße zwischen den
Häusern Nr. 227 und Nr. 233 wäre folgerichtig und entspräche den allgemeinen Ordnungsgrundsätzen, in diesem Fall allerdings auch nur mit alphanumerischen Zusätzen. Da aber im Interesse
zweifelsfreier Orientierung und schneller Erreichbarkeit auch eine separate Straßenbenennung
möglich ist, kann auf besonderen Wunsch der Anliegergemeinschaft einer separaten Benennung
Rechnung getragen werden.
3.
Nach den Empfehlungen des Deutschen Städtetages soll bei (neuen) Straßenbenennungen eine dem Charakter der Einrichtung entsprechende allgemeine Zusatzbezeichnung „Straße“,
„Platz“, „Weg“, etc. verwandt werden. Der ursprüngliche Vorschlag des Antragstellers „Im Sonnengarten“ entspricht dieser Vorgabe nicht.
Insofern wird der Vorschlag „Sonnenweg“ unterbreitet.
Hiergegen bestehen seitens des Fachbereiches Feuerwehr und Zivilschutz keine Bedenken.
4.
Die Anliegergemeinschaft hat die zwischenzeitlich angebrachte private Ausschilderung zu
beseitigen und mit Rechtskraft der Straßenbenennung „Sonnenweg“ eine den Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung entsprechende Ausschilderung auf eigene Kosten vorzunehmen.
Die unter den Ziffern 1-4 enthaltenen Aussagen wurden in einem Gespräch mit Vertretern der
Anliegergemeinschaft, die sich durch eine Vollmacht legitimiert haben, am 30.07.2014 einvernehmlich getroffen.