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Verwaltungsvorlage (Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Stadtbezirk Krefeld-Ost)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.08.2014 Nr. 199 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 31 - Fachbereich Bürgerservice/31 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 10.09.2014 Betreff Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Stadtbezirk Krefeld-Ost Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost beschließt nach § 1 Abs. 2 k) der Satzung für die Bezirksvertretungen (Bezirkssatzung) vom 05.03.2012 die Benennung der neuen Erschließungsstraße im Stadtbezirk KrefeldOst (Bebauungsplan Nr. 704) in "Sonnenweg". Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 199 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Verwaltungsvorlage 25/14 zur Benennung der von der Schönwasserstraße zwischen den Häusern Nr. 227 und Nr. 233 abgehenden privaten Erschließungsstraße musste in der Sitzung der Bezirksvertretung Krefeld-Ost am 02.07.2014 zurückgezogen werden, da die Begründung, dass „eine Zuordnung der Hausnummern an die Schönwasserstraße nicht möglich sei“, nicht den Tatsachen entsprach. Es wurde angekündigt, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen und in einem anschließenden Gespräch mit Vertretern der Anliegergemeinschaft möglichst einer einvernehmlichen Klärung zuzuführen. Hierzu wird wie folgt berichtet: 1. Der Bebauungsplan Nr. 704 sieht zur Erschließung der festgesetzten Bauflächen im Innenbereich eine neue private Verkehrsfläche vor. Im Zusammenhang mit dem ersten für diesen Bereich eingereichten Bauantrag wurde zunächst festgelegt, diesen kleinen Stichweg nicht separat zu benennen, sondern nach der Lage als untergeordneten Weg der Schönwasserstraße zuzuordnen. Dies hätte den Vorteil, dass für alle neuen Gebäude nur aufsteigend ungerade Hausnummern zu vergeben wären und der Straßenname "Schönwasserstraße" in jeder Straßenkarte und jedem Navigationsgerät bereits vorhanden ist. 2. Straßenbenennungen dienen unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in erster Linie der sicheren und zweifelsfreien Orientierung und schnellen Erreichbarkeit. Eine Einreihung der Häuser der privaten Erschließungsstraße in die Schönwasserstraße zwischen den Häusern Nr. 227 und Nr. 233 wäre folgerichtig und entspräche den allgemeinen Ordnungsgrundsätzen, in diesem Fall allerdings auch nur mit alphanumerischen Zusätzen. Da aber im Interesse zweifelsfreier Orientierung und schneller Erreichbarkeit auch eine separate Straßenbenennung möglich ist, kann auf besonderen Wunsch der Anliegergemeinschaft einer separaten Benennung Rechnung getragen werden. 3. Nach den Empfehlungen des Deutschen Städtetages soll bei (neuen) Straßenbenennungen eine dem Charakter der Einrichtung entsprechende allgemeine Zusatzbezeichnung „Straße“, „Platz“, „Weg“, etc. verwandt werden. Der ursprüngliche Vorschlag des Antragstellers „Im Sonnengarten“ entspricht dieser Vorgabe nicht. Insofern wird der Vorschlag „Sonnenweg“ unterbreitet. Hiergegen bestehen seitens des Fachbereiches Feuerwehr und Zivilschutz keine Bedenken. 4. Die Anliegergemeinschaft hat die zwischenzeitlich angebrachte private Ausschilderung zu beseitigen und mit Rechtskraft der Straßenbenennung „Sonnenweg“ eine den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechende Ausschilderung auf eigene Kosten vorzunehmen. Die unter den Ziffern 1-4 enthaltenen Aussagen wurden in einem Gespräch mit Vertretern der Anliegergemeinschaft, die sich durch eine Vollmacht legitimiert haben, am 30.07.2014 einvernehmlich getroffen.