Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.08.2015
Nr.
1619 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.08.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.09.2015
Betreff
Abrissarbeiten der Deutschen Bahn an drei der fünf Brücken am Dießemer Bruch;
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.07.2015;
Bericht der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1619 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13.09.2007 die Plangenehmigungen nach § 18 b AEG (Allgemeines Eisenbahn-Gesetz) zum Abbruch der drei Eisenbahnüberführungen (Bauwerke-Nr.
1.1348.0, 1.1349.0 und 1.1.350.0) zugunsten und auf Kosten der DB Projektbau GmbH erteilt.
Die Plangenehmigung tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von zehn Jahren mit dem Abbruch
begonnen wird. Mit der Plangenehmigung (Rückbaugenehmigung) sind die Brücken von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes hat die Rechtswirkung einer Planfeststellung und schließt die Abbruchgenehmigung ein; eine Abbruchgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Krefeld ist nicht erforderlich.
Die Stadt Krefeld, Fachbereich Tiefbau, hat mit Schreiben vom 28.11.2005 dem Abbruchvorhaben zugestimmt. Der Abbruch der Brücken im Jahr 2015 ist nun erfolgt, da ansonsten eine kostenaufwendige Brücken-Hauptprüfung erforderlich gewesen wäre.
Die Straße Dießemer Bruch stellt als Bundesstraße B 57 innerhalb geschlossener Ortschaften
eine wesentliche Verkehrsverbindung mit einer Verkehrsbelastung von ca. 22.000 Kfz/ Tag DTV
dar. Unmittelbar nördlich der Kreuzung mit den Straßen Neue Ritter Straße und Am Verschubbahnhof wird der Dießemer Bruch von vier auf zwei Spuren verjüngt. Nördlich der DBHauptstrecke ist die Straße wieder vierspurig ausgebaut.
Im Juli 2004 hat das Eisenbahn-Bundesamt die Plangenehmigung über die Erneuerung der südlichen Eisenbahnüberführung der DB-Hauptstrecke über den Dießemer Bruch im vorhandenen
Querschnitt erteilt. Bereits im August 1999 hat die Stadt Krefeld der DB Netz AG mitgeteilt, dass
sie sich nicht in der Lage sieht, bei der zu der Zeit anstehenden Erneuerung der südlichen Brücke
der DB-Hauptstrecke eine Aufweitung von 12 m auf 22 m zu finanzieren. Daher hat die Stadt
Krefeld um Erneuerung jener Brücke ohne Aufweitung gebeten. Hintergrund ist, dass nach den
Regelungen des Eisenbahn-Kreuzungsgesetzes die Stadt Krefeld bei einer Aufweitung der Eisenbahnunterführung kostenpflichtig ist, nicht jedoch bei einer Erneuerung im vorhandenen Querschnitt. Ungeachtet dessen hält die Stadt Krefeld am Wunsch zum vierspurigen Ausbau des
Dießemer Bruch fest. Diese Position wurde in den Jahren 2001 bis 2004 beibehalten.
Im Zuge der Planungen zur Krefelder Promenade im Jahr 2009 wurde verwaltungsseitig der Erwerb der zu der Zeit noch bestehenden mittleren Brücke der drei südlichen Eisenbahnüberführungen erörtert. Seitens des Fachbereichs Tiefbau wurde ermittelt, dass bei dem Bauwerk aus
dem Jahr 1902 ein erheblicher Unterhaltungsaufwand zu erwarten ist. Bei einem BrückenNeubau wäre die jährliche Unterhaltung 80% günstiger im Vergleich zur bestehenden Brücke.
Des Weiteren wäre die Option zur künftigen Aufweitung des Dießemer Bruch obsolet, wenn die
vorhandene Brücke bestehen bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die verkehrliche Situation am Dießemer Bruch nördlich der Kreuzung mit den Straßen Neue Ritter Straße und Am Verschubbahnhof deutlich verbessert werden kann, wenn die Verjüngung von vier auf zwei Fahrspuren nach Norden bis unmittelbar südlich der Eisenbahnunterführung der DB-Hauptstrecke verlängert werden kann. In der Geschäftsbereichskonferenz der Bauverwaltung wurde am
19.05.2009 daher festgelegt, dass die vorhandene, mittlere Brücke nicht von der Stadt Krefeld
für die Krefelder Promenade käuflich erworben wird. Die Kosten für einen Brücken-Neubau zugunsten der Krefelder Promenade mit einer Spannweite von 24 m, welche die Aufweitung des
Dießemer Bruch berücksichtigt, wurden mit ca. 350.000 EUR geschätzt.
Seit dem 05.09.2014 ist der Bebauungsplan Nr. 743 – Gewerbepark Am Verschubbahnhof –
rechtsgültig, in dem mit der Festsetzung von öffentlicher Verkehrsfläche für den Dießemer Bruch
südlich der DB-Hauptstrecke mit einem Gesamtquerschnitt von 26,50 m die planungsrechtliche
Begründung
Seite 3
Grundlage sowohl für den vierspurigen Ausbau des Dießemer Bruch als auch für einen BrückenNeubau zugunsten der Krefelder Promenade gegeben ist.
Die konkrete Planung des Teilstücks der Krefelder Promenade im Bereich Dießemer Bruch einschließlich Brücken-Neubau bleibt weiteren politischen Beschlüssen vorbehalten. Zur Vorbereitung sind u.a. ein Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn für die unmittelbar westlich gelegene gewidmete Bahnfläche sowie eine Prüfung der Fördermöglichkeiten von Teilstücken der
Krefelder Promenade erforderlich.