Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.02.2016
Nr.
2443 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
15.03.2016
Betreff
Stellungnahme der Stadt im Hinblick auf sog. Rückkehrer ins Förderschulsystem - Antrag der CDUFraktion vom 04.12.2016 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2443 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld bittet die Situation der Rückkehrer aus dem Gemeinsamen
Lernen in die Förderschule für Krefeld darzustellen. Sie nimmt Bezug auf das Ergebnis einer repräsentativen Onlineumfrage im Auftrag der Gewerkschaft Bildung und Erziehung von November 2015.
Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass dem Schulträger keine zentralen Daten zu dieser Schülerbewegung
vorliegen.
Auf Nachfrage stellt die Schulaufsicht die Situation für Krefeld wie folgt dar:
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz und dem daraus resultierenden Rechtsanspruch auf Besuch einer
Allgemeinen Schule wird von Eltern zunehmend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf der Besuch der Allgemeinen Schule gewünscht. Diesem Wunsch wird in der Stadt
Krefeld uneingeschränkt Rechnung getragen. Gleichzeitig hält der Schulträger Förderschulen vor, um das
Wahlrecht der Eltern zu gewährleisten.
Eltern haben jederzeit das Recht, einen Antrag auf Überprüfung bzw. auf Wechsel des Förderortes zustellen. Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf ist den Erziehungsberechtigten unter Beteiligung des Schulträgers der Besuch einer Allgemeine Schule anzubieten. Möglicher Förderort kann auf Wunsch der Eltern
nach wie vor die Förderschule sein.
Der Wechsel von einer Schule des Gemeinsamen Lernens in eine Förderschule erfordert ein formales, mit
Erlass geregeltes Verfahren (AO-SF). Die jeweils zuständige Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage entsprechender Gutachten über den beantragten Förderortswechsel.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine unterjährige Aufnahme nur in Ausnahmefällen, unabhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt genehmigt wird.
Da jede Schulform eine eigene Fachaufsicht hat, liegen keine zentralen Angaben zum Förderortswechsel
vor. Das Schulamt hat vor dem Hintergrund der Studie im vergangenen Dezember 2015 eine interne Abfrage an den Krefelder Förderschulen durchgeführt, um entsprechende Daten für Krefeld zu erheben.
Danach stellt sich für Krefeld die Situation wie folgt dar:
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Primarstufe
Sekundarstufe
I
Lernen, Sprache,
Emotionale und
soziale Entwicklung
Geistige, Körperliche und Motorische Entwicklung
Lernen, Sprache,
Emotionale und
soziale Entwicklung
Geistige, Körperliche und Motorische Entwicklung
Schulformwechsler
Schuljahr
gesamt
2014/
15
9
1. Halbjahr
2015/ 16
7
16
1
0
1
6
10
16
5
2
7
im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl im Gemeinsamen Lernen
2014/
1. Halbjahr
15
2015/ 16
2,8 %
2%
3,4 %
3%