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Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Stadt im Hinblick auf sog. Rückkehrer ins Förderschulsystem - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2016 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Stadt im Hinblick auf sog. Rückkehrer ins Förderschulsystem - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2016 -) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Stadt im Hinblick auf sog. Rückkehrer ins Förderschulsystem - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2016 -) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Stadt im Hinblick auf sog. Rückkehrer ins Förderschulsystem - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2016 -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.02.2016 Nr. 2443 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 15.03.2016 Betreff Stellungnahme der Stadt im Hinblick auf sog. Rückkehrer ins Förderschulsystem - Antrag der CDUFraktion vom 04.12.2016 - Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2443 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld bittet die Situation der Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen in die Förderschule für Krefeld darzustellen. Sie nimmt Bezug auf das Ergebnis einer repräsentativen Onlineumfrage im Auftrag der Gewerkschaft Bildung und Erziehung von November 2015. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass dem Schulträger keine zentralen Daten zu dieser Schülerbewegung vorliegen. Auf Nachfrage stellt die Schulaufsicht die Situation für Krefeld wie folgt dar: Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz und dem daraus resultierenden Rechtsanspruch auf Besuch einer Allgemeinen Schule wird von Eltern zunehmend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf der Besuch der Allgemeinen Schule gewünscht. Diesem Wunsch wird in der Stadt Krefeld uneingeschränkt Rechnung getragen. Gleichzeitig hält der Schulträger Förderschulen vor, um das Wahlrecht der Eltern zu gewährleisten. Eltern haben jederzeit das Recht, einen Antrag auf Überprüfung bzw. auf Wechsel des Förderortes zustellen. Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf ist den Erziehungsberechtigten unter Beteiligung des Schulträgers der Besuch einer Allgemeine Schule anzubieten. Möglicher Förderort kann auf Wunsch der Eltern nach wie vor die Förderschule sein. Der Wechsel von einer Schule des Gemeinsamen Lernens in eine Förderschule erfordert ein formales, mit Erlass geregeltes Verfahren (AO-SF). Die jeweils zuständige Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage entsprechender Gutachten über den beantragten Förderortswechsel. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine unterjährige Aufnahme nur in Ausnahmefällen, unabhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt genehmigt wird. Da jede Schulform eine eigene Fachaufsicht hat, liegen keine zentralen Angaben zum Förderortswechsel vor. Das Schulamt hat vor dem Hintergrund der Studie im vergangenen Dezember 2015 eine interne Abfrage an den Krefelder Förderschulen durchgeführt, um entsprechende Daten für Krefeld zu erheben. Danach stellt sich für Krefeld die Situation wie folgt dar: Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Primarstufe Sekundarstufe I Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung Geistige, Körperliche und Motorische Entwicklung Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung Geistige, Körperliche und Motorische Entwicklung Schulformwechsler Schuljahr gesamt 2014/ 15 9 1. Halbjahr 2015/ 16 7 16 1 0 1 6 10 16 5 2 7 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl im Gemeinsamen Lernen 2014/ 1. Halbjahr 15 2015/ 16 2,8 % 2% 3,4 % 3%