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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
1981 /15V
nichtöffentlich
Datum 13.11.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - FB 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Betreff
Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen
- Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015 und der SPD-Fraktion vom 12.11.2015 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein
Begründung
Seite 2
Mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015 sowie der SPD-Fraktion vom
12.11.2015 wurde die Verwaltung aufgefordert eine nach Branchen aufgeschlüsselte Darstellung
der Gewerbesteuerentwicklung im Vergleich rückwirkend für die vergangenen drei Jahre vorzulegen. Weiter wurde um eine Darstellung der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für die
Jahre 2016 ff gebeten.
Zu den beiden als Anlagen beigefügten Anträgen berichtet die Verwaltung wie folgt:
1. Vorbemerkungen
1.1. Erläuterung der Auswertungen der Steuerabteilung
Das Gewerbesteueraufkommen nach Branchen wurde anhand des Veranlagungsverfahrens KIVi
GWE ermittelt. Die Auswertungen berücksichtigen das gesamte Gewerbesteuer-Soll der einzelnen Unternehmen pro Jahr zum Stand 10.11.2015.
Das Veranlagungsverfahren KIVi GWE wurde zum 01.01.2013 in der Stadtverwaltung Krefeld
eingeführt; mit Einführung des neuen Veranlagungsverfahrens wurde das jahrzehntelang eingesetzte Host-Verfahren abgelöst. Aus diesem Grund erfolgt die Berichterstattung hinsichtlich des
Gewerbesteueraufkommens nach Branchen erst ab dem Kalenderjahr 2013.
Aufgrund dieses Systemwechsels kann die gewünschte Clusterung nach den verschiedenen
Branchen erst ab dem Kalenderjahr 2013 zur Verfügung gestellt werden, da die erforderlichen
Daten für frühere Jahre im alten Host-Verfahren nicht in der erforderlichen Art und Weise hinterlegt sind um entsprechende Auswertungen zu generieren.
1.2. Erläuterung der Kennzahlen des statistischen Bundesamtes
Bei der Aufschlüsselung der Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen hat sich die Verwaltung
an den einschlägigen Kennzahlen des Verzeichnisses der Wirtschaftszweige des
statistischen Bundesamtes (WZ 2008; www.destatis.de) orientiert.
Im Veranlagungsverfahren KIVi GWE wird die beim Finanzamt vergebene Gewerbekennzahl geführt. Beim Vergleich der Gewerbekennzahlen des Finanzamtes und der Gliederung des statistischen Bundesamtes ist festzustellen, dass die Ziffern grundsätzlich übereinstimmen. Der einzige
Unterschied liegt in der beim statistischen Bundesamt vorgelagerten
Zuordnung zu einem allgemeinen Abschnitt, die durch einen vorangestellten Buchstaben erkennbar ist.
Beispiel:
Gliederung Gewerbekennzahl Finanzamt
Gliederung statistisches Bundesamt
10710
C.10.71.0
Herstellung von Backwaren
Herstellung von Backwaren
(ohne Dauerbackwaren)
(ohne Dauerbackwaren)
Im Folgenden werden die Abschnitte im Sinne des Antrags vom 27.10.2015 als Branchen bezeichnet.
Übersicht der Branchen:
Begründung
Seite 3
Diese entsprechen den Abschnitten des Verzeichnisses WZ 2008 des statistischen
Bundesamtes.
WZ 2008
Kode
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
WZ 2008 – Bezeichnung der Abschnitte
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Energieversorgung
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von
Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
2. Übersicht der Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen
2.1 Übersicht der Jahre 2013 – 2016
Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgewerteten Zahlen des Gewerbesteuersolls sich auf den
jeweiligen Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) beziehen. Der steuerliche Erhebungszeitraum, für
Begründung
Seite 4
den die Veranlagungen der Unternehmen erfolgen, entspricht somit nicht dem buchhalterischen
Kalenderjahr.
Dies bedeutet, dass unabhängig vom Zeitpunkt der Festsetzung oder Änderungen das
aktuell gültige Gewerbesteuersoll des jeweils betrachteten Erhebungszeitraumes ausgewiesen
wird. Die Betrachtung des Gewerbesteuersolls je Erhebungszeitraum ist somit
immer nur für den Zeitpunkt der aktuellen Analyse gültig. Das Gewerbesteuersoll je Erhebungszeitraum verändert sich somit regelmäßig – unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen
oder die Summe aller Unternehmen betrachtet wird - durch die Auswertung der Grundlagenbescheide der Finanzämter, die zur Festsetzung bzw. Berichtigung des Steueraufkommens führen
und stellt somit eine Bewegungsgröße dar.
Deutlich wird dies an der Tatsache, dass die Gewerbesteuervorauszahlungen in der Regel mit der
Jahressollstellung zu Beginn eines Jahres für den aktuellen Erhebungszeitraum
(= laufendes Kalenderjahr) festgesetzt werden. Die abschließende Veranlagung der Erhebungszeiträume erfolgt jedoch immer in Folgejahren nach Eingang der entsprechenden Grundlagenbescheide der Finanzämter, da die zugrunde liegenden Steuererklärungen erst nach Ablauf des
Erhebungszeitraumes durch die Unternehmen beim Finanzamt einzureichen sind. Weiter ist es
durchaus möglich und auch nicht unüblich, dass sich das
Gewerbesteuersoll für einen Erhebungszeitraum auch Jahre später durch Berichtigungsververanlagungen (z.B. aufgrund von Betriebsprüfungen) nochmals ändert.
Folglich kann eine Betrachtung des Gewerbesteuersolls nach Branchen je Erhebungszeitraum
nicht mit dem Zahlenwerk des buchhalterischen Kalenderjahrs verglichen werden, da die Veranlagungen im laufenden Haushaltsjahr regelmäßig für vergangene Erhebungszeiträume erfolgen;
im Haushaltsjahr 2015 erfolgt grundsätzlich die erstmalige Veranlagung für die Kalenderjahre
2013 und teilweise 2014. Für die Erhebungszeiträume 2015 und 2016 werden so lediglich Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt.
Im Folgenden sind nur die Abschnitte der Branchen aufgeführt, die der Gewerbesteuer
unterliegen.
A
B
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
2013
97.911,72
2014
66.623,34
2015
87.480,00
2016
87.480,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Begründung
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
P
Q
R
S
Verarbeitendes Gewerbe
Energieversorgung
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und
Kommunikation
Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Erbringung von frei- beruflichen, wissenschaftlichen u. technischen
Dienstleistungen
Erbringung von sonst.
wirtschaftlichen Dienstleistungen
Erziehung und
Unterricht
Gesundheits- und
Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und
Erholung
Erbringung von sonstigen
Dienstleistungen
Seite 5
20.018.410,20
382.729,33
3.435.284,47
19.068.952,70
279.404,00
2.711.868,40
21.793.510,42
211.642,00
2.795.214,00
21.222.925,00
210.970,00
2.794.701,00
4.846.293,86
28.106.196,10
4.318.285,41
22.831.973,55
4.840.220,00
24.414.566,00
4.801.597,00
24.376.238,00
1.375.305,57
1.055.332,94
3.558.735,14
1.179.068,60
963.842,71
3.437.910,09
1.232.500,00
1.028.777,40
3.982.527,80
1.296.941,00
1.035.641,00
3.917.956,00
20.932.531,63
17.018.968,59
18.864.547,59
18.877.512,00
1.964.380,65
1.781.930,51
1.777.804,00
1.776.931,00
6.039.823,73
7.276.953,72
9.242.458,20
9.279.125,00
2.329.833,23
2.150.634,21
2.319.416,00
2.316.303,00
60.868,91
60.397,20
93.832,00
120.220,00
453.249,37
323.586,80
427.500,00
437.915,00
604.350,13
563.490,45
614.982,00
616.603,00
1.866.479,88
1.532.154,55
2.125.709,00
1.982.257,00
97.127.716,86
85.566.044,83
95.852.686,41
95.153.331,00
An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den Auswertungen nach den
verschiedenen Branchen aus o.g. Gründen immer um eine Momentaufnahme handelt.
Für das Kalenderjahr 2014 ist zu festzuhalten, dass die Veranlagungen bisher nur bei einem geringen Teil der Fälle bereits erfolgt ist, da noch keine entsprechenden Grundlagenbescheide der
Finanzämter vorliegen und somit im Großteil der Fälle noch die seinerzeit festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen berücksichtigt werden. Daher ist davon auszugehen, dass der Gesamtwert bei einer gleichartigen Auswertung in der Zukunft auch für den Erhebungszeitraum
2014 ein höheres Gewerbesteuersoll ausweisen wird.
Bei der Betrachtung der festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2015 schlägt sich die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossene Hebesatzerhöhung nieder.
Begründung
Seite 6
2013
2014
2015
2016
30.000.000,00 €
25.000.000,00 €
20.000.000,00 €
15.000.000,00 €
10.000.000,00 €
5.000.000,00 €
0,00 €
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
P
Q
2016
2015
2014
2013
R
S
Im Hinblick auf das Gewerbesteuersoll der Stadt Krefeld wird ergänzend mitgeteilt, dass das Gewerbesteueraufkommen insgesamt durch eine geringe Anzahl an Betrieben getragen wird. Unter
Berücksichtigung einer Wertgrenze von 100.000,00 Euro aufwärts werden rund 68 % des Gewerbesteuersolls durch 126 Unternehmen getragen.
2.2 Gewerbesteuererwartungen ab 2016 ff
Hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für die Kalenderjahre 2016ff wird an
dieser Stelle auf den vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen – und mittlerweile auch genehmigten – Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes verwiesen. Zum jetzigen
Zeitpunkt liegen der Verwaltung keine neueren Erkenntnisse vor, die zu einer Abweichung der in
diesem Bericht genannten erwarteten Gewerbesteuereinnahmen führen.
3. Bedeutsame Branchen für den Wirtschaftsstandort Krefeld
Für den Wirtschaftsstandort Krefeld sind die Branchen C - Verarbeitendes Gewerbe,
Begründung
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G - Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie K - Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen von größter Bedeutung. In diesen drei Branchen werden
über 70 % des Gewerbesteueraufkommens der Stadt Krefeld generiert.
Im Folgenden werden für diese drei Branchen ergänzend die Abteilungen der jeweiligen Branche
– ebenfalls analog des Verzeichnisses WZ 2008 des statistischen
Bundesamtes – dargestellt, um die einzelnen Tätigkeitsfelder innerhalb der Branche zu verdeutlichen.
3.1. Verarbeitendes Gewerbe (C)
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Getränkeherstellung
Tabakverarbeitung
Herstellung von Textilien
Herstellung von Bekleidung
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bildund Datenträgern
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Metallerzeugung und –bearbeitung
Herstellung von Metallerzeugnissen
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
Maschinenbau
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Sonstiger Fahrzeugbau
Herstellung von Möbeln
Herstellung von sonstigen Waren
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
3.2. Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (G)
45
46
47
Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
3.3. Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (K)
64
65
Erbringung von Finanzdienstleistungen
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversiche-
Begründung
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Seite 8
rung)
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
An dieser Stelle wird auf die Angabe von Werten zu den einzelnen Abteilungen verzichtet, da
tiefergehende Aufgliederungen des Gewerbesteuersolls möglicherweise bereits Rückschlüsse auf
einzelne Unternehmen zulassen und folglich aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich
sind.
Anlagen:
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015
- Auszug „WZ-Newsline“ – Gewerbesteuer Neuss
- Antrag der SPD-Fraktion vom 12.11.2015