Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen - Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015 und der SPD-Fraktion vom 12.11.2015 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
466 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:20

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 1981 /15V nichtöffentlich Datum 13.11.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - FB 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Betreff Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen - Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015 und der SPD-Fraktion vom 12.11.2015 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Begründung Seite 2 Mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015 sowie der SPD-Fraktion vom 12.11.2015 wurde die Verwaltung aufgefordert eine nach Branchen aufgeschlüsselte Darstellung der Gewerbesteuerentwicklung im Vergleich rückwirkend für die vergangenen drei Jahre vorzulegen. Weiter wurde um eine Darstellung der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für die Jahre 2016 ff gebeten. Zu den beiden als Anlagen beigefügten Anträgen berichtet die Verwaltung wie folgt: 1. Vorbemerkungen 1.1. Erläuterung der Auswertungen der Steuerabteilung Das Gewerbesteueraufkommen nach Branchen wurde anhand des Veranlagungsverfahrens KIVi GWE ermittelt. Die Auswertungen berücksichtigen das gesamte Gewerbesteuer-Soll der einzelnen Unternehmen pro Jahr zum Stand 10.11.2015. Das Veranlagungsverfahren KIVi GWE wurde zum 01.01.2013 in der Stadtverwaltung Krefeld eingeführt; mit Einführung des neuen Veranlagungsverfahrens wurde das jahrzehntelang eingesetzte Host-Verfahren abgelöst. Aus diesem Grund erfolgt die Berichterstattung hinsichtlich des Gewerbesteueraufkommens nach Branchen erst ab dem Kalenderjahr 2013. Aufgrund dieses Systemwechsels kann die gewünschte Clusterung nach den verschiedenen Branchen erst ab dem Kalenderjahr 2013 zur Verfügung gestellt werden, da die erforderlichen Daten für frühere Jahre im alten Host-Verfahren nicht in der erforderlichen Art und Weise hinterlegt sind um entsprechende Auswertungen zu generieren. 1.2. Erläuterung der Kennzahlen des statistischen Bundesamtes Bei der Aufschlüsselung der Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen hat sich die Verwaltung an den einschlägigen Kennzahlen des Verzeichnisses der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes (WZ 2008; www.destatis.de) orientiert. Im Veranlagungsverfahren KIVi GWE wird die beim Finanzamt vergebene Gewerbekennzahl geführt. Beim Vergleich der Gewerbekennzahlen des Finanzamtes und der Gliederung des statistischen Bundesamtes ist festzustellen, dass die Ziffern grundsätzlich übereinstimmen. Der einzige Unterschied liegt in der beim statistischen Bundesamt vorgelagerten Zuordnung zu einem allgemeinen Abschnitt, die durch einen vorangestellten Buchstaben erkennbar ist. Beispiel: Gliederung Gewerbekennzahl Finanzamt Gliederung statistisches Bundesamt 10710 C.10.71.0 Herstellung von Backwaren Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) (ohne Dauerbackwaren) Im Folgenden werden die Abschnitte im Sinne des Antrags vom 27.10.2015 als Branchen bezeichnet. Übersicht der Branchen: Begründung Seite 3 Diese entsprechen den Abschnitten des Verzeichnisses WZ 2008 des statistischen Bundesamtes. WZ 2008 Kode A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U WZ 2008 – Bezeichnung der Abschnitte Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 2. Übersicht der Gewerbesteuereinnahmen nach Branchen 2.1 Übersicht der Jahre 2013 – 2016 Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgewerteten Zahlen des Gewerbesteuersolls sich auf den jeweiligen Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) beziehen. Der steuerliche Erhebungszeitraum, für Begründung Seite 4 den die Veranlagungen der Unternehmen erfolgen, entspricht somit nicht dem buchhalterischen Kalenderjahr. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Zeitpunkt der Festsetzung oder Änderungen das aktuell gültige Gewerbesteuersoll des jeweils betrachteten Erhebungszeitraumes ausgewiesen wird. Die Betrachtung des Gewerbesteuersolls je Erhebungszeitraum ist somit immer nur für den Zeitpunkt der aktuellen Analyse gültig. Das Gewerbesteuersoll je Erhebungszeitraum verändert sich somit regelmäßig – unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen oder die Summe aller Unternehmen betrachtet wird - durch die Auswertung der Grundlagenbescheide der Finanzämter, die zur Festsetzung bzw. Berichtigung des Steueraufkommens führen und stellt somit eine Bewegungsgröße dar. Deutlich wird dies an der Tatsache, dass die Gewerbesteuervorauszahlungen in der Regel mit der Jahressollstellung zu Beginn eines Jahres für den aktuellen Erhebungszeitraum (= laufendes Kalenderjahr) festgesetzt werden. Die abschließende Veranlagung der Erhebungszeiträume erfolgt jedoch immer in Folgejahren nach Eingang der entsprechenden Grundlagenbescheide der Finanzämter, da die zugrunde liegenden Steuererklärungen erst nach Ablauf des Erhebungszeitraumes durch die Unternehmen beim Finanzamt einzureichen sind. Weiter ist es durchaus möglich und auch nicht unüblich, dass sich das Gewerbesteuersoll für einen Erhebungszeitraum auch Jahre später durch Berichtigungsververanlagungen (z.B. aufgrund von Betriebsprüfungen) nochmals ändert. Folglich kann eine Betrachtung des Gewerbesteuersolls nach Branchen je Erhebungszeitraum nicht mit dem Zahlenwerk des buchhalterischen Kalenderjahrs verglichen werden, da die Veranlagungen im laufenden Haushaltsjahr regelmäßig für vergangene Erhebungszeiträume erfolgen; im Haushaltsjahr 2015 erfolgt grundsätzlich die erstmalige Veranlagung für die Kalenderjahre 2013 und teilweise 2014. Für die Erhebungszeiträume 2015 und 2016 werden so lediglich Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt. Im Folgenden sind nur die Abschnitte der Branchen aufgeführt, die der Gewerbesteuer unterliegen. A B Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2013 97.911,72 2014 66.623,34 2015 87.480,00 2016 87.480,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Begründung C D E F G H I J K L M N P Q R S Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von frei- beruflichen, wissenschaftlichen u. technischen Dienstleistungen Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Seite 5 20.018.410,20 382.729,33 3.435.284,47 19.068.952,70 279.404,00 2.711.868,40 21.793.510,42 211.642,00 2.795.214,00 21.222.925,00 210.970,00 2.794.701,00 4.846.293,86 28.106.196,10 4.318.285,41 22.831.973,55 4.840.220,00 24.414.566,00 4.801.597,00 24.376.238,00 1.375.305,57 1.055.332,94 3.558.735,14 1.179.068,60 963.842,71 3.437.910,09 1.232.500,00 1.028.777,40 3.982.527,80 1.296.941,00 1.035.641,00 3.917.956,00 20.932.531,63 17.018.968,59 18.864.547,59 18.877.512,00 1.964.380,65 1.781.930,51 1.777.804,00 1.776.931,00 6.039.823,73 7.276.953,72 9.242.458,20 9.279.125,00 2.329.833,23 2.150.634,21 2.319.416,00 2.316.303,00 60.868,91 60.397,20 93.832,00 120.220,00 453.249,37 323.586,80 427.500,00 437.915,00 604.350,13 563.490,45 614.982,00 616.603,00 1.866.479,88 1.532.154,55 2.125.709,00 1.982.257,00 97.127.716,86 85.566.044,83 95.852.686,41 95.153.331,00 An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den Auswertungen nach den verschiedenen Branchen aus o.g. Gründen immer um eine Momentaufnahme handelt. Für das Kalenderjahr 2014 ist zu festzuhalten, dass die Veranlagungen bisher nur bei einem geringen Teil der Fälle bereits erfolgt ist, da noch keine entsprechenden Grundlagenbescheide der Finanzämter vorliegen und somit im Großteil der Fälle noch die seinerzeit festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen berücksichtigt werden. Daher ist davon auszugehen, dass der Gesamtwert bei einer gleichartigen Auswertung in der Zukunft auch für den Erhebungszeitraum 2014 ein höheres Gewerbesteuersoll ausweisen wird. Bei der Betrachtung der festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2015 schlägt sich die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossene Hebesatzerhöhung nieder. Begründung Seite 6 2013 2014 2015 2016 30.000.000,00 € 25.000.000,00 € 20.000.000,00 € 15.000.000,00 € 10.000.000,00 € 5.000.000,00 € 0,00 € A B C D E F G H I J K L M N P Q 2016 2015 2014 2013 R S Im Hinblick auf das Gewerbesteuersoll der Stadt Krefeld wird ergänzend mitgeteilt, dass das Gewerbesteueraufkommen insgesamt durch eine geringe Anzahl an Betrieben getragen wird. Unter Berücksichtigung einer Wertgrenze von 100.000,00 Euro aufwärts werden rund 68 % des Gewerbesteuersolls durch 126 Unternehmen getragen. 2.2 Gewerbesteuererwartungen ab 2016 ff Hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für die Kalenderjahre 2016ff wird an dieser Stelle auf den vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen – und mittlerweile auch genehmigten – Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes verwiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Verwaltung keine neueren Erkenntnisse vor, die zu einer Abweichung der in diesem Bericht genannten erwarteten Gewerbesteuereinnahmen führen. 3. Bedeutsame Branchen für den Wirtschaftsstandort Krefeld Für den Wirtschaftsstandort Krefeld sind die Branchen C - Verarbeitendes Gewerbe, Begründung Seite 7 G - Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie K - Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen von größter Bedeutung. In diesen drei Branchen werden über 70 % des Gewerbesteueraufkommens der Stadt Krefeld generiert. Im Folgenden werden für diese drei Branchen ergänzend die Abteilungen der jeweiligen Branche – ebenfalls analog des Verzeichnisses WZ 2008 des statistischen Bundesamtes – dargestellt, um die einzelnen Tätigkeitsfelder innerhalb der Branche zu verdeutlichen. 3.1. Verarbeitendes Gewerbe (C) 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Getränkeherstellung Tabakverarbeitung Herstellung von Textilien Herstellung von Bekleidung Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bildund Datenträgern Kokerei und Mineralölverarbeitung Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Metallerzeugung und –bearbeitung Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Maschinenbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln Herstellung von sonstigen Waren Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3.2. Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (G) 45 46 47 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 3.3. Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (K) 64 65 Erbringung von Finanzdienstleistungen Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversiche- Begründung 66 Seite 8 rung) Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten An dieser Stelle wird auf die Angabe von Werten zu den einzelnen Abteilungen verzichtet, da tiefergehende Aufgliederungen des Gewerbesteuersolls möglicherweise bereits Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen zulassen und folglich aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich sind. Anlagen: - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2015 - Auszug „WZ-Newsline“ – Gewerbesteuer Neuss - Antrag der SPD-Fraktion vom 12.11.2015