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Verwaltungsvorlage (JahresabschlussStadtentwässerungKrefeldRumpfwirtschaftsjahr01.01.16-15.12.16.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
598 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:22

Inhalt der Datei

BPG Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 sowie des Lageberichtes für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 der Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld Hinweis Die | Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine elektronisch übersandte Kopie handelt. Allein die in Papierform übergebenen Unterlagen sind maßgeblich. Die elektronisch übersandte Kopie ist nur zur internen Verwendung durch die Organe des Unternehmens bestimmt, sofern nicht gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen in der Auftragsvereinbarung eine Weitergabe oder Einsichtnahme vorsehen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Freigabe durch die | Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zulässig und im Übrigen nicht gestattet. BPG Inhaltsverzeichnis: Seite A. Prüfungsauftrag 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 3 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 6 D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9 2. Jahresabschluss 10 3. Lagebericht 11 II. III. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 12 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 12 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 12 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 12 1. Vermögenslage (Bilanz) 13 2. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) 17 3. Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) 18 BPG Inhaltsverzeichnis: Seite E. F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20 I. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem 20 II. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 20 Prüfung anderer Stellen 21 I. Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Krefeld 21 II. Prüfung des Vorjahresabschlusses durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 21 22 BPG Anlagenverzeichnis: Anlagen Teil A Anlage 1: Bilanz zum 15. Dezember 2016 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 Anlage 3: Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 Anlage 4: Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 Anlage 5: Bestätigungsvermerk Anlagen Teil B Anlage 6: Rechtliche Verhältnisse Anlage 7: Wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Anlage 8: Weitergehende Erläuterungen zu den Bilanzposten und den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 9: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG Anlage 10: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 BPG Abkürzungsverzeichnis: Abkürzung BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz D&O Directors & Officers DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V., Berlin EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GPA NRW Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen HFA Hauptfachausschuss des IDW HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IDW PS 400 IDW Prüfungsstandard: "Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen" IDW PS 450 IDW Prüfungsstandard: "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" IKS Internes Kontrollsystem JAP DVO Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen KAG Kommunalabgabengesetz NGN NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN mbH PH Prüfungshinweis des IDW PS Prüfungsstandard des IDW BPG Abkürzung SWK Stadtwerke Krefeld AG VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen BPG Seite 1 A. Prüfungsauftrag 1 In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 23. November 2016 der Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld, - im Folgenden auch kurz "Stadtentwässerung" genannt wurde die Betriebsleitung beauftragt, uns als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. Am 08. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung zum 16. Dezember 2016 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Die Stadtentwässerung hat am 15. Dezember 2016 eine Schlussbilanz aufgestellt. Die Betriebsleitung hat uns den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 gemäß § 106 der GO NRW in der zurzeit gültigen Fassung und der Prüfungsverordnung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 13. August 2012 nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Die Zustimmung zur Prüfung war zuvor von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW), Herne, mit Schreiben vom 10. März 2017 erteilt worden. 2 Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 3 Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. 4 Auftragsgemäß haben wir ferner den Prüfungsbericht um einen besonderen Erläuterungsteil erweitert, der diesem Bericht als Anlage 8 beigefügt ist. 5 Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften erstellt wurde. 6 Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleiter. 7 Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten C. bis E. im Einzelnen dargestellt. Der auf Grund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt G. wiedergegeben. 8 Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang (Anlage 3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 4) beigefügt. BPG Seite 2 9 Die rechtlichen sowie die wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse haben wir in den Anlagen 6 und 7 dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 8. 10 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die im Prüfvertrag zwischen der Stadtentwässerung Krefeld und der BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld, vom 17. März 2017 bzw. 21. März 2017 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage 10 beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017". BPG Seite 3 B. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 11 Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage 4) und im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3) die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung Krefeld beurteilt. 12 Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleiter im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung der Stadtentwässerung Krefeld unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir auf Grund unserer eigenen Beurteilung der Lage der Stadtentwässerung ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. 13 Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben: Folgende Kernaussagen im Lagebericht betreffen die Umsatzerlöse und die Beurteilung des Fortbestandes und die zukünftige Entwicklung der Stadtentwässerung Krefeld: 1. Die Umsätze der Stadtentwässerung beruhen im Wesentlichen auf den veranlagten Abwassergebühren sowie den Erlöskorrekturen aus Gebührenüberdeckungen und den Erlöskorrekturen aus Vorjahren. Daneben beinhalten die Umsätze noch die Erlöse aus Nebengeschäften und die Auflösung der Ertrags- und Investitionszuschüsse. Die Gesamtumsätze beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2016 auf TEUR 59.399,9 (Vorjahr: TEUR 61.176,2). Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind die Abwassergebühren kostendeckend zu kalkulieren. Risiken, die den Fortbestand der Stadtentwässerung gefährden, waren am Abschlussstichtag nicht erkennbar. Folgende Kernaussagen im Lagebericht betreffen die Auftragsbeziehungen mit der SWK und die Entwicklung des Anlagevermögens: 2. Auftragsbeziehungen bestehen im Wesentlichen mit der NGN NETZGESELLSCHAFT KREFELD mbH, Krefeld, (vormals: SWK AQUA GmbH, Krefeld) die auf Grund eines Leistungsvertrages die Betriebsführung für die Stadtentwässerung erbringt. Auf Grund des Leistungsvertrages werden die investiven Baumaßnahmen von der NGN durchgeführt und nach Fertigstellung an die Stadtentwässerung veräußert. Auch ist die NGN für die kaufmännische Führung der Stadtentwässerung verantwortlich. BPG Seite 4 Im Zusammenhang mit den beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur Gebührenabrechnung der Stadt Krefeld wurden Änderungen erarbeitet. Die Änderungen umfassen Anpassungen des Betriebsführungsentgeltes sowie eine differenzierte Ausgestaltung der Preisanpassungsklausel. Folgende Kernaussage im Stadtentwässerung Krefeld: 3. 14 Lagebericht betrifft das Jahresergebnis der Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresergebnis von TEUR 6.596,3 (Vorjahr: TEUR 5.338,0) erzielt. Als Abschlussprüfer nehmen wir hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Die Höhe der vereinnahmten Gebühren hängt von der tatsächlich veranlagten Menge (Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Entleerungsmenge) und den festgesetzten Gebührensätzen ab. Da die Stadtentwässerung kostendeckend kalkulieren muss, führen Gebührenüber- bzw. unterdeckungen in einem Veranlagungsjahr grundsätzlich zu Gebührenminder- bzw. -mehreinnahmen in folgenden Veranlagungsjahren. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist insb. durch das Rumpfgeschäftsjahr bedingt. Zusätzlich wirkt sich die Zuführung zur Rückstellung für Gebührenüberdeckungen gem. § 6 KAG im Schmutzwasserbereich erlösmindernd aus. Die Betriebsleitung kalkuliert gemäß des Wirtschaftsplans mit einem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 7,3 Mio. Risiken, die den Fortbestand der Stadtentwässerung gefährden, waren im Rahmen unserer Prüfung nicht erkennbar. Zu 2. Die Stadtentwässerung hat mit der NGN (vormals: SWK AQUA) einen Betriebsführungsvertrag geschlossen, in dem die technische und kaufmännische Betriebsführung auf die NGN übertragen wurde. Hierfür erhielt die NGN im Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 ein Entgelt in Höhe von TEUR 7.688,6 (Vorjahr: TEUR 8.961,8). Das Anlagevermögen der Stadtentwässerung verringerte sich im Geschäftsjahr um TEUR 3.142,1 auf TEUR 310.514,1. Den Zugängen (Veräußerungen der NGN an die Stadtentwässerung, Grundwassereinleitungen und Bauleistungen der Stadt Krefeld) in Höhe von TEUR 2.342,6 standen Abschreibungen von TEUR 5.411,5 und Anlagenabgänge von TEUR 73,2 gegenüber. Die für die Zukunft geplanten Investitionen basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Für das Geschäftsjahr 2017 hat die Stadtentwässerung die NGN, mit Investitionen in Höhe von EUR 15,9 Mio. beauftragt. Die Finanzierung der Investitionen soll im Wesentlichen über Kreditaufnahmen erfolgen. BPG Seite 5 Es wurde ein erster Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag vom 18. Dezember 2003 mit Wirkung ab 01. Januar 2016 erarbeitet. In diesem ist unter anderem das Betriebsführungsentgelt gemäß der Aufgabenübertragung angepasst, hoheitliche Aufgaben abgegrenzt sowie die Preisanpassungsklausel differenzierter ausgestaltet. Der zweite Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag umfasst im Wesentlichen Änderungen bei den Gewichtungsfaktoren der Preisgleitklausel. Zu 3. Die Ergebnissteigerung von TEUR 1.258,2 gesunkenen Zinsaufwendungen zu begründen. ist im Wesentlichen mit Bei der Ermittlung der Betriebsleistung wurden aus der Zuführung (TEUR 2.891,9) und Inanspruchnahme (TEUR 1.961,8) der Rückstellungen für den Gebührenausgleich gem. § 6 KAG für die Veranlagungsjahre 2012 und 2016 TEUR 930,1 erlösmindernd erfasst. 15 Die oben angeführten Hervorhebungen werden unten in Abschnitt D. III. durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. 16 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Stadtentwässerung Krefeld einschließlich der dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fortbestand der Stadtentwässerung gefährdet wäre. BPG Seite 6 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 17 Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 (Anlagen 1 bis 3) und der Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 (Anlage 4) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen. 18 Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadtentwässerung vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. 19 Bewertungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a (und der §§ 264 bis 288) HGB und die ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus der Satzung ergeben sich nicht. 20 Prüfungskriterium für den Lagebericht waren die Vorschriften des § 289 HGB. 21 Durch den Prüfvertrag bzw. durch die GPA NRW wurde der Gegenstand der Prüfung um die Erstellung eines Erläuterungsteiles (Anlage 8) sowie die Prüfung nach § 53 HGrG (Abschnitt E. und Anlage 9) erweitert. 22 Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrags. 23 Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung ist für die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie die uns gegenüber gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die von der Betriebsleitung vorgelegten Unterlagen und die uns gegenüber gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. 24 Die Prüfungsarbeiten haben wir - mit Unterbrechungen - in der Zeit von Mai 2017 bis 17. August 2017 in den Geschäftsräumen der SWK STADTWERKE KREFELD AG in Krefeld und in unserem Büro in Krefeld durchgeführt. 25 Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 07. Juni 2016 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2015; er wurde mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 07. Juli 2016 gebilligt und durch den Rat der Stadt Krefeld in der Sitzung vom 29. September 2016 unverändert festgestellt. BPG Seite 7 26 Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der Stadtentwässerung Krefeld. Mit der Durchführung der Abschlussprüfung zum 31. Dezember 2015 hatte sie uns beauftragt. Die GPA NRW hat unseren Prüfbericht ausgewertet und den Bestätigungsvermerk vollinhaltlich übernommen. Ergänzungen gemäß § 3 der JAP DVO waren aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. 27 Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Bestätigungen der Kreditinstitute, Saldenmitteilungen sowie das Akten- und Schriftgut der Stadtentwässerung Krefeld. 28 Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. 29 Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. 30 In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Stadtentwässerung wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden. 31 Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften des § 109 Gemeindeordnung NRW, die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (Prüfungsverordnung) und die einschlägigen Fachgutachten und Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer beachtet. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der Eigenbetriebsverordnung NRW), die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen. 32 Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. BPG Seite 8 33 Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Stadtentwässerung und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde (risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses, aus Gesprächen mit der Betriebsleitung und Mitarbeitern der SWK AG und der Stadtentwässerung bekannt. 34 Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte: ∂ Umsetzung der Vorschriften des BilRUG, ∂ Bewertung des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der angewendeten Abschreibungsverfahren, ∂ Umsatzermittlung und Umsatzabgrenzung und ∂ sonstige Rückstellungen. 35 Ausgehend von einer Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. 36 Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der Stadtentwässerung haben wir u. a. Saldenbestätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten und Saldenmitteilungen der Banken eingeholt. BPG Seite 9 D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 37 Die Bücher der Stadtentwässerung Krefeld werden durch Mitarbeiter der SWK STADTWERKE KREFELD AG im Rahmen der Geschäftsbesorgung mit der Betriebsführerin NGN (vormals: SWK AQUA) geführt. Für die Abwicklung der Datenverarbeitung für die Finanzbuchhaltung und die übrigen Bereiche des kaufmännischen Rechnungswesens wird das System SAP ERP genutzt. 38 Das von der Stadtentwässerung bzw. der Betriebsführerin NGN eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren. 39 Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt. 40 Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 41 Im Hinblick auf die IT-gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten gewährleistet ist. 42 Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen und internes Kontrollsystem) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. BPG Seite 10 2. Jahresabschluss 43 Der vorliegende Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen aufgestellt. 44 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage 1) erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 45 Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. 46 Die Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, und der Beschlussfassung des Rates der Stadt Krefeld über den Vorjahresabschluss und den Lagebericht erfolgte am 17. November 2016 im Amtsblatt der Stadt Krefeld. 47 In dem von der Stadtentwässerung aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. 48 Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. BPG Seite 11 3. Lagebericht 49 Die Prüfung des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 (Anlage 4) hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadtentwässerung Krefeld vermittelt. 50 Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und nach § 25 EigVO NRW vollständig und zutreffend sind. 51 Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen entspricht. BPG Seite 12 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 52 Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 53 Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Abschnitt D. III. sowie auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses in Anlage 8. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 54 Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3). 55 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 56 Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stadtentwässerung ausgerichtet. BPG Seite 13 1. Vermögenslage (Bilanz) 57 In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 15. Dezember 2016 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2015 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). 58 Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem mittel- und langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet. 59 Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach lang- und mittelfristiger (Restlaufzeit größer als ein Jahr) bzw. kurzfristiger Fälligkeit erfolgt. 60 Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in TEUR für die beiden Abschlussstichtage 15. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015: 61 Vermögen Rumpfgeschäftsjahr 15.12.2016 TEUR % Mittel- und langfristig gebundenes Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Kurzfristig gebundenes Vermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen die Stadt Krefeld Flüssige Mittel Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 TEUR % Veränderung TEUR % 4 310.510 310.514 0,0 94,5 94,5 37 313.619 313.656 0,0 97,5 97,5 -33 -3.109 -3.142 -89,2 -1,0 -1,0 5.701 1,7 3.162 1,0 2.539 80,3 361 10.449 0,1 3,2 136 4.655 0,0 1,5 225 >100,0 5.794 >100,0 1.754 18.265 0,5 5,5 12 7.965 0,0 2,5 1.742 >100,0 10.300 >100,0 328.779 100,0 321.621 100,0 7.158 2,2 BPG Seite 14 62 Kapital Rumpfgeschäftsjahr 15.12.2016 TEUR % Eigenkapital Stammkapital und Rücklagen Bilanzgewinn Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen Mittel- und langfristiges Fremdkapital Rückstellungen Bankverbindlichkeiten Kurzfristiges Fremdkapital Rückstellungen Bankverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 31.12.2015 TEUR % Veränderung TEUR % 16.191 6.596 4,9 2,0 15.868 5.338 4,9 1,7 323 1.258 2,0 23,6 20.439 43.226 6,2 13,1 19.937 41.143 6,2 12,8 502 2.083 2,5 5,1 2.892 264.242 267.134 0,9 80,4 81,3 1.183 248.474 249.657 0,4 77,3 77,7 1.863 13.363 0,6 4,1 2.769 11.724 0,8 3,6 -906 1.639 -32,7 14,0 2.137 0,6 15.757 4,9 -13.620 -86,4 472 0,1 338 0,1 134 39,6 584 18.419 0,2 5,6 233 30.821 0,1 9,5 328.779 100,0 321.621 100,0 1.709 >100,0 15.768 6,3 17.477 7,0 351 >100,0 -12.402 -40,2 7.158 2,2 63 Das Gesamtvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.158 (= 2,2 %) auf TEUR 328.779 erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus einer Zunahme der liquiden Mittel. Bis zum 15. Dezember 2016 wurden nur einige der im Wirtschaftsplan enthaltenen Baumaßnahmen im Kanalnetz beendet und in Rechnung gestellt. Entsprechend ist eine Verringerung des Sachanlagevermögens abweichend zu den Vorjahren zu verzeichnen. 64 Das kurzfristig gebundene Vermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 10.300 erhöht. Dies ist im Wesentlichen mit dem Anstieg der liquiden Mittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und des Rechnungsabgrenzungspostens zu begründen. Bezüglich der Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf unsere Darstellung in Abschnitt III. 2. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt und hängt außerdem mit dem vorliegenden Rumpfgeschäftsjahr zusammen. Die Forderungen gegen die Stadt Krefeld resultieren aus zum Stichtag noch nicht bezahlten Kanalanschlussbeiträgen. Die Veränderung ist ebenfalls stichtagsbedingt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen den auf den Zeitraum vom 16. Dezember bis 31. Dezember 2016 entfallenden Aufwand für Abwasserbeseitigung (1.240 TEUR) durch die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, Krefeld und das anteilige Betriebsführungsentgelt (346 TEUR). BPG Seite 15 65 Das Eigenkapital der Stadtentwässerung ist um TEUR 2.083 (= 5,1 %) auf TEUR 43.226 gestiegen. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus dem gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.258 gestiegenen Bilanzgewinn. Zudem hat sich auch der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 502 erhöht. Die Eigenkapitalquote der Stadtentwässerung ist mit 13,1 % leicht gestiegen (Vorjahr: 12,8 %). 66 Die Zunahme der mittel- und langfristigen Bankverbindlichkeiten korrespondiert mit dem im Berichtsjahr aufgenommenen Darlehen in Höhe von TEUR 24.400. Die mittelfristigen Rückstellungen beinhalten die Kostenüberdeckung aus der Gebührennachkalkulation 2016 gem. § 6 KAG. 67 Die Veränderung des kurzfristigen Fremdkapitals resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 68 Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten bestehen aus den im Folgejahr zu tilgenden Beträgen der langfristigen Darlehen sowie der Zinsabgrenzung für den Berichtszeitraum. 69 Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Rückerstattungsverpflichtungen von Abwassergebühren an die SWK Energie sowie die passive Abgrenzung bereits erhaltener Gebühren für den Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 31. Dezember 2016. 70 Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich in Kennzahlen wie folgt dar: 2016 Anlagenintensität in % 94,5 2015 97,5 Anlagevermögen *100 ____________________ Gesamtkapital* Eigenkapitalquote in % Eigenkapital inklusive Sonderposten * 100 _________________________________________________________ Gesamtkapital* * Gesamtkapital = Bilanzsumme 13,1 12,8 BPG Seite 16 2. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) 71 Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt: Rumpfgeschäftsjahr 2016 TEUR 2015 TEUR Periodenergebnis 6.596 5.338 + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.412 5.485 + Zunahme der Rückstellungen 766 606 + Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 501 26 + Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 73 174 -4.505 -684 -12.770 4.792 8.921 9.622 - -/+ Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit) Abnahme /Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit) +/- Zinsaufwendungen/ Zinserträge +/- Zinsaufwand/ -erträge für Auf-/ Abzinsung von Rückstellungen 36 33 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 5.030 25.392 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 115 -2.343 -17.498 0 -3 17 0 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen + Erhaltene Zinsen = Cashflow aus Investitionstätigkeit -2.326 -17.386 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 24.400 19.100 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -8.631 -9.899 +/- Gezahlte Zinsen -7.664 -9.122 - Auszahlungen an die Stadt Krefeld (Ausschüttung) -5.015 -4.484 3.090 -4.405 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 5.794 3.601 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.655 1.054 10.449 4.655 10.449 4.655 10.449 4.655 = + = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungsmittel BPG Seite 17 3. Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) 72 Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2016 und 2015 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen: Rumpfgeschäftsjahr 2016 TEUR % Umsatzerlöse Aktivierte Eigenleistungen Übrige sonstige betriebliche Erträge Betriebsleistung Betriebsführungsentgelt Materialaufwand Personalaufwand Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen Kläranlagenbeitrag EGK Übrige Betriebsaufwendungen Aufwendungen für die Betriebsleistung Betriebsergebnis Zinsergebnis Jahresüberschuss 73 2015 TEUR % Abweichungen TEUR % 59.400 335 99 59.834 -7.689 -1 99,2 0,6 0,2 100,0 -12,9 0,0 61.176 331 1.318 62.825 -8.962 0 97,4 0,5 2,1 100,0 -14,3 0,0 -1.776 4 -1.219 -2.991 1.273 -1 -890 -1,5 -184 -0,3 -706 -2,9 1,2 -92,5 -4,8 14,2 0,0 <100,0 -5.412 -27.596 -2.695 -9,0 -46,1 -4,5 -5.484 -28.837 -4.365 -8,7 -45,9 -6,9 72 1.241 1.670 1,3 4,3 38,3 -44.282 -74,0 -47.832 -76,1 3.550 15.552 -8.956 26,0 -15,0 14.993 -9.655 23,9 -15,4 559 699 6.596 11,0 5.338 8,5 1.258 7,4 3,7 7,2 23,6 Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus den Gebührensätzen und den abgerechneten Mengen. Diese haben sich im Vergleich wie folgt entwickelt: BPG Seite 18 2016 2015 Schmutzwasser Gebührensatz je cbm eingeleitetes Schmutzwasser EUR abgerechnete Menge Tcbm 3,50 3,50 12.509 12.679 Niederschlagswasser (Grundstücksfläche) Gebührensatz je qm angeschlossene bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche EUR 0,98 0,95 abgerechnete Menge Tqm 16.507 17.724 je cbm Grundwasser EUR 1,41 1,36 abgerechnete Menge Tcbm 457 261 Niederschlagswasser (Grundwasser) 74 Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2016 liegen mit TEUR 59.400 um TEUR 1.776 niedriger als im Vorjahr. Diese Veränderung ist im Wesentlichen mit dem Rumpfgeschäftsjahr zu begründen. Aus der Inanspruchnahme und Zuführung der Rückstellungen für den Gebührenausgleich gem. § 6 KAG haben sich die Umsatzerlöse insgesamt um rd. TEUR 930,1 vermindert. 75 Die aktivierten Eigenleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4 gestiegen. Dies ist durch die höhere Einleitung von Grundwasser infolge von Baumaßnahmen bedingt. 76 Die Aufwendungen aus dem Betriebsführungsentgelt sind um TEUR 1.273 niedriger als im Vorjahr. Die Verminderung resultiert aus der Anpassung des Betriebsführungsvertrages, der differenzierter ausgestalteten Preisgleitklausel und der Abgrenzung des Betriebsführungsentgeltes zum 15. Dezember 2016. Die Steigerung des Personalaufwandes resultiert aus der gestiegenen Mitarbeiteranzahl. Im Vorjahr erfolgte die Zuweisung der Mitarbeiter unterjährig in den Monaten August und Oktober. 77 Die Höhe des Kläranlagenbeitrages ergibt sich aus der Festpreisvereinbarung für die Jahre 2014 - 2017. 78 Der Jahresüberschuss resultiert im Wesentlichen aus dem Unterschiedsbetrag zwischen kalkulatorischen Zinsen (Erlösbestandteil) und handelsbilanziellen Zinsen (Aufwendungen). BPG Seite 19 E. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags I. 79 Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem Ein Risikofrüherkennungssystem im Sinne des § 10 Abs. 1 EigVO NRW liegt vor. Die Stadtentwässerung ist in das Risikofrüherkennungssystem der Betriebsführerin NGN eingebunden. Das Risikomanagement der NGN wird im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages in der SWK AG durchgeführt. Dort wird quartalsmäßig ein Bericht über die Risiken "SWK Risiko-Portfolio" erstellt. Die Maßnahmen erscheinen ausreichend und geeignet. Einzelheiten dazu sind in Anlage 9 zu Fragenkreis 4 dargestellt. II. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 80 Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG" beachtet. 81 Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung für die Betriebsleitung geführt worden sind. 82 Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 9 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind. 83 Wegen der Berichterstattung über die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Stadtentwässerung (gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG) verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (vgl. Abschnitt D. III.). 84 Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber dem Vorjahr und Verluste, die das Jahresergebnis nicht unwesentlich beeinflusst haben, ergaben sich im Rumpfgeschäftsjahr 2016 nicht. BPG Seite 20 F. Prüfung anderer Stellen I. Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Krefeld 85 Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Krefeld hat am 14. Dezember 2016 die nachfolgende Prüfung durchgeführt und im Prüfungsbericht vom 14. Dezember 2016 dokumentiert: 86 Es wurden der Zahlungsverkehr, die Buchführung, die Behandlung der Belege und die Verwaltung der Kassenmittel in Stichproben geprüft. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. II. Prüfung des Vorjahresabschlusses durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 87 Mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) den Bestätigungsvermerk zum Vorjahresabschluss 2015 vollinhaltlich ohne Ergänzung übernommen. BPG Seite 21 G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 (Anlage 4) der Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld, unter dem Datum vom 17. August 2017 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung Krefeld für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadtentwässerung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtentwässerung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. BPG Seite 22 Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtentwässerung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Krefeld, 17. August 2017 | Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. D. Bottermann Wirtschaftsprüfer gez. ppa. T. Adelfang Wirtschaftsprüfer BPG ANLAGEN Teil A Anlage 1: Bilanz zum 15. Dezember 2016 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 Anlage 3: Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 Anlage 4: Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 Anlage 5: Bestätigungsvermerk Anlage 1 Bilanz zum 15. Dezember 2016 Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld AKTIVA PASSIVA 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR A. Anlagevermögen I. II. 4.121,90 37.530,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.588.429,94 2.514.964,60 307.410.733,04 310.993.667,00 81.385,17 35.306,00 429.403,15 310.509.951,30 74.702,31 313.618.639,91 310.514.073,20 313.656.169,91 2. Forderungen gegen die Stadt Krefeld 3. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten II. Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung 10.000.000,00 10.000.000,00 520.327,57 520.327,57 5.670.707,79 5.347.702,05 1. Gewinnvortrag 5.338.005,74 4.483.895,62 2. Jahresüberschuss 6.596.271,18 5.338.005,74 -5.015.000,00 -4.483.895,62 -323.005,74 6.596.271,18 0,00 5.338.005,74 22.787.306,54 21.206.035,36 20.438.816,07 19.937.315,20 4.753.569,63 3.951.454,00 277.605.378,64 260.198.034,55 2.137.493,12 15.757.415,60 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld 472.062,65 337.770,33 4. Sonstige Verbindlichkeiten 336.697,56 233.276,27 280.551.631,97 276.526.496,75 247.255,23 0,00 328.778.579,44 321.621.301,31 3. Ausschüttung 4. Einstellung in Rücklagen B. Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stammkapital IV. Bilanzgewinn B. Umlaufvermögen I. I. III. Allgemeine Rücklage Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31.12.2015 EUR A. Eigenkapital Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 15.12.2016 EUR C. Rückstellungen 5.700.895,37 3.162.278,96 361.242,45 135.929,60 40.848,79 12.217,91 6.102.986,61 10.448.731,18 3.310.426,47 4.654.623,61 16.551.717,79 7.965.050,08 1.712.788,45 81,32 Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen E. Rechnungsabgrenzungsposten 328.778.579,44 321.621.301,31 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld Rumpfgeschäftsjahr 2016 EUR 1. Umsatzerlöse 2015 EUR 59.399.852,55 61.176.247,29 334.905,49 330.599,68 99.027,68 1.317.778,33 59.833.785,72 62.824.625,30 1.174,93 0,00 7.688.603,67 8.961.843,02 7.689.778,60 8.961.843,02 a) Löhne und Gehälter 681.720,07 164.758,98 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 208.288,44 19.170,86 890.008,51 183.929,84 5.411.461,41 5.484.461,10 30.290.203,83 44.281.452,35 33.201.612,46 47.831.846,42 15.552.333,37 14.992.778,88 17.028,75 197,00 8.973.090,94 -8.956.062,19 9.654.970,14 -9.654.773,14 14. Ergebnis nach Steuern 6.596.271,18 5.338.005,74 15. Jahresüberschuss 6.596.271,18 5.338.005,74 16. Gewinnvortrag 5.338.005,74 4.483.895,62 -323.005,74 0,00 -5.015.000,00 6.596.271,18 -4.483.895,62 5.338.005,74 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 4. Betriebserträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand 7. Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Betriebsaufwendungen 10. Betriebsergebnis 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13. Finanzergebnis 17. Einstellung in Rücklagen 18. Ausschüttung 19. Bilanzgewinn Anlage 3 Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 der Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld Anlage 3 Seite 1 Anhang der Stadtentwässerung Krefeld für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. Dezember 2016 I. Allgemeine Angaben inclusive Angaben zum Unternehmen Die Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld, im Folgenden Stadtentwässerung, wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Betriebssatzung wie ein Eigenbetrieb der Stadt Krefeld geführt. Der Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Am 8. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in einen neu zu gründenden Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, im Folgenden Kommunalbetrieb, umzuwandeln. Das in der Schlussbilanz zum 15. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen sowie dessen Finanzierung wurden zum Stichtag 16. Dezember 2016 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Die Betriebssatzung der Stadtentwässerung wurde am Tage nach der Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt mit Inkrafttreten der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb am 16. Dezember 2016 aufgehoben. Ein Vergleich der Zahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, mit den Vorjahreswerten ist nur bedingt möglich, da es sich beim Berichtsjahr um ein Rumpfwirtschaftsjahr mit 350 von 366 Tagen handelt. Um die Klarheit der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verbessern, wurden außerdem in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde die Gliederung der GuV um den Posten „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ verkürzt. Im Berichtsjahr wurden die handelsrechtlichen Neuerungen infolge des BilRUG vollumfänglich umgesetzt. Sich hieraus ergebende Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und Ausweis einzelner Jahresabschlussposten sind in der nachfolgenden Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den Abweichungen von im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Alle Beträge werden – soweit nicht anders dargestellt – in Tausend Euro (T€) angegeben. Anlage 3 Seite 2 II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. den Einbringungswerten zum 1. Januar 2005 abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die Abschreibungen erfolgen auf Grundlage der allgemeinen sowie branchenbezogenen steuerlichen Abschreibungstabelle. Die Kanäle (Haltungen/Schächte) werden in der Regel über eine Nutzungsdauer von 100 Jahren, Neuzugänge ab 2014 über 80 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für Sonderbauwerke und Gebäude beträgt 50 Jahre und maschinentechnische Teile werden über 12 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegt zwischen 3 und 8 Jahren. Seit 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden in einen Anlagenpool gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Das Stammkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Sonderrücklage und die Gewinnrücklage sind gemäß § 266 HGB gesondert ausgewiesen. Anlage 3 Seite 3 Investitionszuschüsse werden nicht von den Anschaffungskosten abgesetzt, sondern offen als Passivposten ausgewiesen. Sie werden linear – über die Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände – nach Maßgabe der hierauf entfallenden Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Werteansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber der Stadt Krefeld sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der GuV, weicht aufgrund der erstmaligen Anwendung des § 275 HGB i. d. F. des BilRuG von der Vorjahresdarstellung ab. Anlage 3 Seite 4 III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.12.2016 T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen die Stadt Krefeld Sonstige Vermögensgegenstände Gesamt 31.12.2015 T€ 5.701 3.162 361 136 41 12 6.103 3.310 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen ausschließlich Posten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich ausschließlich um Gebührenforderungen. Die Forderungen gegen die Stadt Krefeld resultieren fast ausschließlich aus noch nicht weitergeleiteten Kanalanschlussbeiträgen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungsansprüche aus Zinsen und Zwangsgeldern sowie aus Mahngebühren. (3) Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 10.449 (Vj. 4.655) T€ sind zum Nominalbetrag angesetzt. (4) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen den auf den Zeitraum vom 16. Dezember bis 31. Dezember 2016 entfallenden Aufwand für Abwasserbeseitigung (1.240 T€) durch die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, Krefeld – im Folgenden EGK – und das anteilige Betriebsführungsentgelt (346 T€). Anlage 3 Seite 5 (5) Stammkapital 15.12.2016 T€ Stammkapital 31.12.2015 T€ 10.000 10.000 Das Stammkapital ist in voller Höhe durch Sacheinlage erbracht. (6) Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung Die Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung beträgt unverändert 520 T€. (7) Allgemeine Rücklage Gemäß Ratsbeschluss vom 29. September 2016 wurde die Allgemeine Rücklage im Berichtsjahr um 323 T€ auf 5.671 (Vj. 5.348) T€ erhöht. (8) Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 beträgt 6.596 (Vj. 5.338) T€. Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 29. September 2016 wurde ein anteiliger Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 5.015 T€ am 16. November 2016 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. (9) Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen 31.12.2015 T€ Zugang Abgang T€ Auflösung T€ 15.12.2016 T€ T€ 19.937 805 3 300 20.439 Der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen beinhaltet Kanalanschlussbeiträge, Kanalbaubeiträge, Erschließungsbeiträge und Vermögensübertragungen aus Erschließungsverträgen. Des Weiteren sind hier Zuschüsse aus der Verrechnung von Investitionen mit der festgesetzten Abwasserabgabe erfasst. Anlage 3 Seite 6 (10) Rückstellungen 15.12.2016 T€ Rückstellung für den Gebührenausgleich nach § 6 KAG 31.12.2015 T€ 4.200 3.234 501 523 Personalrückstellungen 38 0 Sonstige Rückstellungen (Jahresabschluss) 15 194 4.754 3.951 Rückstellungen für Abwasserabgabe an das Landesumweltamt Gesamt Die Rückstellung für den Gebührenausgleich nach § 6 KAG beinhaltet die Kostenüberdeckungen aus den Gebührennachkalkulationen 2012, 2015 und 2016. Dabei sind die langfristigen Rückstellungen entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Die noch nicht berücksichtigten Beträge der für das Wirtschaftsjahr 2012 ermittelten Überdeckungen im Niederschlags- und Grundwasserbereich (516 T€) sowie beim Schmutzwasser (1.535 T€) wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2016 anteilig erlöserhöhend in Anspruch genommen. Die Rückstellung für Niederschlags- und Grundwasser reduzierte sich dadurch um 494 T€ auf 23 T€ und für Schmutzwasser um 1.468 T€ auf 67 T€. Diese Restbeträge werden noch bis zum 31. Dezember 2016 in Anspruch genommen. Die für das Wirtschaftsjahr 2015 ermittelten Überdeckungen wurden ihrer Inanspruchnahme im Geschäftsjahr 2017 entsprechend um 36 T€ aufgezinst. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wurden Überdeckungen sowohl für die Schmutzwassersparte (3.187 T€) als auch für den Niederschlags-/Grundwasserbereich (43 T€) ermittelt. Die hierfür gebildeten Rückstellungen in Höhe der abgezinsten zeitanteiligen Beträge (insg. 2.892 T€) können frühestens ab dem Geschäftsjahr 2018 in Anspruch genommen werden. Die folgende Übersicht zeigt die bei künftigen Gebührensätzen noch ansetzbaren Gebührenüber- bzw. -unterdeckungen (-) und das Jahr ihrer Entstehung: Entstehungsjahr Schmutzwasserbereich T€ Niederschlags- und Grundwasserbereich T€ 2013 -901 -98 2014 -600 -926 2015 969 251 2016 3.187 42 Auf den Ansatz der im Schmutz- bzw. Niederschlags-/Grundwasserbereich bestehenden Unterdeckungen für die Veranlagungszeiträume 2013 und 2014 wird bei künftigen Gebührenkalkulationen infolge des vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am 11. November 2015 gefällten Urteils verzichtet. Die Rückstellung für die Abwasserabgabe an die Bezirksregierung Düsseldorf betrifft den Schmutzwasserbereich für den Veranlagungszeitraum 2016. Unter den übrigen Rückstellungen sind Personalrückstellungen in Höhe von 38 T€ sowie für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 15.12.2016 von 15 T€ ausgewiesen. Anlage 3 Seite 7 (11) Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr T€ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -davon bis zu einem Jahr Restlaufzeit ein bis fünf mehr als fünf Jahre Jahre T€ T€ Gesamtbetrag 15.12.2016 T€ 31.12.2015 T€ 13.363 42.901 221.341 277.605 260.198 (11.724) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.137 - - 2.137 15.757 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld 472 - - 472 338 Sonstige Verbindlichkeiten 337 - - 337 233 16.309 42.901 221.341 280.551 276.526 Gesamt Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um langfristige Kommunaldarlehen. Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen im Wesentlichen 1.120 (Vj. 560) T€ auf einen noch an die EGK zu zahlenden anteiligen Kläranlagenbeitrag für 2015 und 2016 und auf Investitionsmaßnahmen der NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH, Krefeld, im Folgenden NGN (Rechtsnachfolgerin der SWK AQUA GmbH, Krefeld), in Höhe von 880 T€. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der SWK ENERGIE GmbH, Krefeld – im Folgenden SWK ENERGIE – für die Berechnung und Erhebung von Abwassergebühren sowie für Dienstleistungen im Briefversand von 109 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld enthalten im Wesentlichen den Unterhaltungsaufwand für Wasserläufe in Höhe von 188 T€, SWAP-Zinsen in Höhe von 151 T€ und Personalkosten in Höhe von 90 T€. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen einen Erstattungsanspruch der SWK ENERGIE aus der Inkassoabrechnung der Abwassergebühren für den Abrechnungszeitraum 2015 (312 T€) sowie Gutschriften und Überzahlungen aus den Abwasserabrechnungen den mit Gebührenzahlern in Höhe von 14 T€. (12) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält den abgegrenzten Anteil der für den 16. Dezember bis zum 31. Dezember 2016 erhaltenen Anteil der Gebühr für das Ableiten von Niederschlagswasser von öffentlichen Flächen in Höhe von 247 T€. Anlage 3 Seite 8 IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (13) Umsatzerlöse Die Aufgliederung der Umsatzerlöse erfolgt nach Sparten. Sparte 01.01.-15.12.2016 01.01.-31.12.2015 T€ T€ Schmutzwasser 42.310 43.537 - Normalkunden 37.860 38.341 - Sonderkunden 5.649 5.160 - Sonderfälle - Erlöskorrekturen Vorjahre - Erlöskorrekturen für den Gebührenausgleich 429 449 -242 323 -1.386 -736 Niederschlagswasser 16.463 17.094 - Normalkunden 9.419 9.773 - Oberflächenentwässerung Stadt Krefeld 5.501 5.567 - Sonderkunden 694 698 - Sonderfälle 589 592 -196 174 456 290 - Erlöskorrekturen Vorjahre - Erlöskorrekturen für den Gebührenausgleich Grundwasser 16 25 Umsatzerlöse aus Nebengeschäften 307 214 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 304 306 59.400 61.176 für Beiträge und Zuschüsse Gesamt Anlage 3 Seite 9 (14) andere aktivierte Eigenleistungen Unter den anderen aktivierten Eigenleistungen sind Grundwassereinleitungsgebühren in Höhe von 335 (Vj. 331) T€ ausgewiesen, die durch eigene Baumaßnahmen verursacht wurden. (15) Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten enthält im Wesentlichen Erträge für Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 71 T€ sowie Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 21 T€. (16) Materialaufwand Der Aufwand für bezogene Leistungen betrifft das im Rahmen des Betriebsführungsvertrages an die NGN gezahlte Entgelt in Höhe von 7.689 (Vj. 8.962) T€. (17) Personalaufwand 01.01.-15.12.2016 T€ Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung Gesamt 01.01.-31.12.2015 T€ 682 165 208 (130) 19 (10) 890 184 (18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen Höhe von 5.411 (Vj. 5.484) T€. Anlage 3 Seite 10 (19) Sonstige betriebliche Aufwendungen 01.01.-15.12.2016 T€ Kläranlagenbeitrag EGK 01.01.-31.12.2015 T€ 27.596 28.837 Erstattungen für Einleiterkontrollen 723 762 Entgelt für Erhebung der Abwassergebühren und für Dienstleistungen im Briefversandservice 507 661 Abwasserabgabe 500 523 Unterhaltungsaufwand für Wasserläufe 193 220 Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 126 350 Verwaltungsleistungen der Stadt Krefeld 140 181 Kosten für Hausanschluss-Sanierungen 87 4 Mieten, Pachten, Leasingraten 85 9 Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 73 286 Abschreibungen auf Forderungen 65 1.238 Aufwand für den Zahlungsverkehr 41 1 154 130 30.290 33.202 Übrige Aufwendungen Gesamt (20) Finanzergebnis Den Erträgen aus Verzugszinsen in Höhe von 17 (Vj. 0) T€ stehen Zinsaufwendungen für langfristige Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 8.973 (Vj. 9.616) T€ und weitere 36 (Vj. 33) T€ für die Aufzinsung von Rückstellungen gegenüber. Anlage 3 Seite 11 V. Ergänzende Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen gegenüber der NGN beläuft sich am 15. Dezember 2016 auf 39.263 (Vj.28.250) T€. Aus dem Betriebsführungsvertrag mit der NGN wurde im Berichtsjahr ein zeitanteiliges Betriebsführungsentgelt in Höhe von 7.689 T€ gezahlt. Dieses wird jeweils zu Beginn eines Jahres nach Maßgabe einer Preisgleitklausel angepasst. In 2017 wird das Betriebsführungsentgelt 8.183 T€ betragen. Mit der SWK ENERGIE bestehen finanzielle Verpflichtungen für 2017 aus der Vereinbarung zur Unterstützung bei der Erhebung und Berechnung der Abwassergebühren in Höhe von 448 T€ sowie für Dienstleistungen im Briefversandservice in Höhe von 88 T€. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gem. § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 15. Dezember 2016 beträgt unverändert 14 T€ und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Derivate Finanzinstrumente Das von der Gesellschaft abgeschlossene Zinsswapgeschäft dient der langfristigen Sicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 21,2 Mio. € mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres 2020. Nach § 254 Satz 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31. Dezember 2016 in Höhe von 2.323 T€ nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Angaben zur Belegschaft Personalbestand zum 15.12.2016 15.12.2016 31.12.2015 Anzahl tariflicher Beschäftigter davon teilzeitbeschäftigt 9 (2) 7 (2) Anzahl Beamter davon teilzeitbeschäftigt 6 (1) 4 (1) Gesamt 15 11 Anlage 3 Seite 12 Aufwendungen für Organe Das Vorstandsmitglied Herr Andreas Horster hat keine direkten Bezüge von der Stadtentwässerung erhalten. Die bei der Stadt Krefeld angefallenen diesbezüglichen Aufwendungen werden durch die Stadtentwässerung ersetzt. Auch das Vorstandsmitglied Herr Helmut Döpcke hat keine direkten Bezüge von der Stadtentwässerung erhalten. Er ist Beamter der Stadt Krefeld und wird von dieser alimentiert. Die Stadtentwässerung ersetzt die Aufwendungen anteilig. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. VI. Organe der Stadtentwässerung Krefeld Betriebsausschuss Stadtentwässerung Dr. Günther Porst, Krefeld Vorsitzender Dipl.-Ingenieur Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Marc Blondin, Krefeld Versicherungsfachmann Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Benedikt Winzen, Krefeld stellvertretender Ausschussvorsitzender Wirtschaftswissenschaftler Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Anja Cäsar, Krefeld Sprachwissenschaftlerin Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Jürgen Hengst, Krefeld Oberstudienrat Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Philibert Reuters, Krefeld Bankkaufmann Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Manfred Göbel, Krefeld Rentner sachkundiger Bürger beratendes Mitglied Die Mitglieder des Entwässerungsausschusses haben für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr 2016 keine Bezüge und Leistungen erhalten. Anlage 3 Seite 13 Betriebsführung Helmut Döpcke, Krefeld Ltd. Verwaltungsdirektor Andreas Horster, Krefeld Bauassessor Diplom-Bauingenieur Krefeld, den 30. März 2017 Stadtentwässerung Krefeld Betriebsleitung (gez. Helmut Döpcke) (gez. Andreas Horster) Anlage zum Anhang Entwicklung des Anlagevermögens 01.01.2016 EUR Anschaffungs- / Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen EUR EUR EUR 15.12.2016 EUR 01.01.2016 EUR Abschreibungen Zugänge Abgänge EUR EUR 15.12.2016 EUR Nettobuchwerte 15.12.2016 31.12.2015 EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1.) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.) Technische Anlagen und Maschinen 3.) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.007.481,65 434,48 0,00 0,00 6.007.916,13 5.969.951,65 33.842,58 0,00 6.003.794,23 4.121,90 37.530,00 2.514.964,60 73.465,34 0,00 0,00 2.588.429,94 0,00 0,00 0,00 0,00 2.588.429,94 2.514.964,60 490.205.539,75 1.847.089,52 194.449,51 11.162,52 491.869.342,28 179.211.872,75 5.367.928,00 121.191,51 184.458.609,24 307.410.733,04 310.993.667,00 39.911,45 55.770,00 0,00 4.605,45 9.690,83 74.702,31 492.835.118,11 365.863,36 2.342.188,22 0,00 194.449,51 -11.162,52 429.403,15 0,00 0,00 494.982.856,82 179.216.478,20 0,00 5.377.618,83 0,00 0,00 429.403,15 74.702,31 121.191,51 184.472.905,52 310.509.951,30 313.618.639,91 498.842.599,76 2.342.622,70 194.449,51 5.411.461,41 121.191,51 190.476.699,75 310.514.073,20 0,00 95.681,45 0,00 500.990.772,95 185.186.429,85 0,00 14.296,28 81.385,17 35.306,00 313.656.169,91 Anlage 4 Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 der Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld Anlage 4 Seite 1 Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 15. Dezember 2016 der Stadtentwässerung Krefeld A. Grundlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 1. Geschäftsmodell der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Die Stadtentwässerung Krefeld wurde vom 1. Januar 2004 bis zum 15. Dezember 2016 wie ein Eigenbetrieb der Stadt Krefeld geführt. Gegenstand der Stadtentwässerung Krefeld war gemäß § 1 der Betriebssatzung die Abwasserbeseitigung, insbesondere die Sammlung des Abwassers aus dem Stadtgebiet Krefeld sowie das Zuleiten des Abwassers zur Kläranlage Krefeld. Die Stadtentwässerung Krefeld gehörte finanzwirtschaftlich zum Sondervermögen der Stadt Krefeld. Für die Stadtentwässerung Krefeld galten die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung vom 4. Dezember 2003 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 19. Juni 2015. Am 8. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in einen neu zu gründenden Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, im Folgenden Kommunalbetrieb, umzuwandeln. Das in der Schlussbilanz zum 15. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen sowie dessen Finanzierung wurden zum Stichtag 16. Dezember 2016 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Die Betriebssatzung der Stadtentwässerung wurde am Tage nach der Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt mit Inkrafttreten der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb am 16. Dezember 2016 aufgehoben. Im Folgenden sind die wesentlichen Vertragsverhältnisse erläutert: Die Stadtentwässerung hat die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, Krefeld – im Folgenden EGK – mit der Abwasserentsorgung über deren Kläranlagenbenutzung beauftragt. Die EGK erhält als Entgelt für die vertraglichen Leistungen einen Selbstkostenfestpreis, der bis zum 31. Dezember 2017 festgeschrieben ist. Mit der SWK AQUA GmbH – nunmehr NGN NETZGESELLSCHAFT KREFELD MBH, Krefeld, im Folgenden NGN – hat die Stadtentwässerung einen Betriebsführungsvertrag geschlossen, indem sie ihr die Planung, den Bau und den technischen Betrieb der städtischen Abwasseranlagen sowie die kaufmännische Betriebsführung mit Wirkung zum 1. Januar 2004 übertragen hat. Hierfür zahlt sie der NGN eine jährliche Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die an eine Preisgleitklausel gebunden ist. Im Zusammenhang mit den Urteilen hinsichtlich der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur Gebührenabrechnung wurden Änderungsverträge zum Betriebsführungsvertrag vom Anlage 4 Seite 2 18. Dezember 2003 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 sowie dem 1. Januar 2017 erarbeitet In diesen Verträgen ist das Betriebsführungsentgelt gemäß der Aufgabenübertragung angepasst sowie die Preisanpassungsklausel differenzierter ausgestaltet worden. Der erste Änderungsvertrag verfolgte im Wesentlichen das Ziel, die der Stadtentwässerung vorbehaltenen hoheitlichen Aufgaben (z. B. satzungsnahe Aufgaben und Grundsatzplanung, die diese nunmehr eigenständig wahrnimmt) von den Aufgaben der NGN als Verwaltungshelfer abzugrenzen. Der zweite Änderungsvertrag enthält kleinere Änderungen insbesondere bei den Gewichtungsfaktoren der Preisgleitklausel. Die Stadtentwässerung hat die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld – im Folgenden SWK ENERGIE – in der Vereinbarung über die Unterstützung bei der Berechnung von Abwassergebühren mit der Ausführung aller Arbeiten, die zur Vor- und Nachbereitung einer ordnungsgemäßen Erhebung der Abwassergebühren erforderlich sind, beauftragt. Darüber hinaus besteht mit der SWK ENERGIE ein Vertrag über Dienstleistungen im Briefversandservice. Die Entgelte beider Verträge werden vierteljährlich in Rechnung gestellt. B. Wirtschaftsbericht Das Jahresergebnis der Stadtentwässerung Krefeld beträgt 6,6 Mio. €. Es liegt damit geringfügig (56 T€) über dem zeitanteiligen Planwert für 2016 (6,5 Mio. €) und um 1,3 Mio. € über dem Vorjahresergebnis von 5,3 Mio. €. 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Für das Verständnis der Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage sind die gesamtwirtschaftlichen und etwaige branchenbezogene Rahmenbedingungen nicht von Bedeutung, weil für die Stadtentwässerung aufgrund ihres Geschäftsmodells eine stabile wirtschaftliche Entwicklung gegeben ist. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Ursächliche Entwicklungen und Ereignisse Im Rumpfgeschäftsjahr 2016 erreichte die Stadtentwässerung einen Jahresüberschuss in Höhe von 6,6 Mio. €. Vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 5,3 Mio. € wurden am 16. November 2016 5,0 Mio. € an den städtischen Haushalt ausgeschüttet und 0,3 Mio. € in die Gewinnrücklage eingestellt. Die durch die NGN erbrachte Betriebsführung für den laufenden Betrieb der Stadtentwässerung Krefeld verlief planmäßig. Darüber hinaus ist die NGN durch den Betriebsführungsvertrag u. a. mit der Durchführung der hydraulischen und der baulichen Kanalsanierungsmaßnahmen, der Instandhaltung und dem Ausbau des Kanalnetzes beauftragt. Die NGN führt dienstleistend nach Maßgabe des vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedeten Abwasserbeseitigungskonzepts, welches Auskunft über die zukünftigen baulichen Maßnahmen im Abwassernetz der Stadtentwässerung Krefeld gibt, jährlich investive Anlage 4 Seite 3 Baumaßnahmen durch. Hierfür stellte die NGN der Stadtentwässerung im Berichtszeitraum 1,9 Mio. € in Rechnung. Infolge verschiedener Gerichtsurteile der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur Abwassergebührenerhebung wurden seit dem 1. Januar 2016 wesentliche Änderungen beim Gebühreneinzug und der Abrechnung umgesetzt. Die zuvor von der SWK ENERGIE vorgenommene Berechnung und Erhebung von Abwassergebühren erfolgt nunmehr eigenverantwortlich durch die Stadtentwässerung. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Anpassung des Veranlagungszeitraumes an den Jahreskalender. Sie macht die Gebührenbescheide für die Bürger einfacher und transparenter. Die Stadtverwaltung Krefeld hat im Berichtsjahr auf der Grundlage eines Haushaltsbegleitsbeschlusses des Rates der Stadt Krefeld eine Projektgruppe eingerichtet, um die Möglichkeit zur Bündelung städtischer Aktivitäten in einer neuen Organisationsform zu prüfen. Als Teilergebnis wurde die Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld in den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, beschlossen. Diese Umwandlung war zur Nutzung der Optierung im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes vor dem 1. Januar 2017 notwendig. Mit Ratsbeschluss vom 8. Dezember 2016 wurde die Umwandlung zum 16. Dezember 2016 umgesetzt. Die Eingliederung weiterer städtischer Fachbereiche ist für das Folgejahr vorgesehen. 2.2 Beschaffung Die wesentlichen Beschaffungspositionen für die Stadtentwässerung Krefeld sind unverändert der Aufwand für die Kläranlagenbenutzung der EGK, die bezogene Leistung der Betriebsführung von der NGN, Verwaltungsleistungen der Stadt Krefeld und die Leistung für die Unterstützung bei der Berechnung der Abwassergebühren sowie dem Versand der Gebührenbescheide durch die SWK ENERGIE. 2.3 Abwassermengen und -gebühren Die Schmutzwassermenge lag im Kalenderjahr 2016 bei 13,2 (Vj. 12,6) Mio. m³. Umgerechnet auf den Berichtszeitraum entfällt somit ein zeitanteiliges Gebührenaufkommen von 43,9 (Vj. 44,0) Mio. € bzw. 12,6 Mio. m³. Durch erforderliche Korrekturbuchungen für den Gebührenausgleich (-1,4 Mio. €) sowie für Erlöskorrekturen für Vorjahre (-0,2 Mio. €) werden im Berichtszeitraum Schmutzwasserlöse in Höhe von 42,3 (Vj. 43,5) Mio. € ausgewiesen. Für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von 16,2 (Vj. 16,6) Mio. € werden als Bemessungsgrundlage die bebauten und befestigten Flächen zugrunde gelegt. Im Rumpfgeschäftsjahr 2016 wurden Gebühren für das Einleiten von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage in Höhe von 0,4 (Vj. 0,3) Mio. € berechnet. Dies entspricht einem Mengenvolumen von 0,4 Mio. m³, wobei nahezu das gesamte Grundwasser bei der Erstellung eigener Baumaßnahmen eingeleitet wurde. Anlage 4 Seite 4 Die Gebührensätze haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Gebühr für 2012 2013 2014 2015 2016 Veränderung 2015 zu 2016 Schmutzwasser 3,64 €/m³ 3,54 €/m³ 3,50 €/m³ 3,50 €/m³ 3,50 €/m³ 0,00 €/m³ 0% Niederschlagswasser 0,93 €/m² 0,96 €/m² 0,95 €/m² 0,95 €/m² 0,98 €/m² 0,03 €/m² 3% Grundwasser 1,32 €/m³ 1,37 €/m³ 1,36 €/m³ 1,36 €/m³ 1,41 €/m³ 0,05 €/m³ 4% Entsorgung Gruben 21,70 €/m³ 24,35 €/m³ 25,78 €/m³ 26,86 €/m³ 28,73 €/m³ 1,87 €/m³ 7% 3. Lage 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen im Berichtszeitraum bei 59,4 Mio. €. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr liegen sie damit nahezu auf dem Vorjahresniveau (61,2 Mio. €). Ein Vergleich der Umsatzerlöse mit dem Vorjahr ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Vergleichszeiträume sowie auf eine Neuordnung der Erlösgruppen wenig aussagekräftig. Aus diesem Grund wird im Folgenden auf die Angabe der Vorjahreszahlen verzichtet. Den Schwerpunkt der Umsatzerlöse bilden mit 42,3 Mio. € die Schmutzwassergebühren. Hiervon entfallen 37,2 Mio. € auf die Krefelder Grundstückseigentümer, deren Schmutzwasseraufkommen im Regelfall über den Trinkwasserzähler festgestellt wird. Weitere 5,6 Mio. € entfallen auf gewerbliche und industrielle Gebührenpflichtige, die aufgrund ihrer Betriebsstruktur manuell veranlagt werden. Auf städtische Einrichtungen entfallen 0,8 Mio. € und weitere 0,3 Mio. € sind auf besondere Gebührenfälle zurückzuführen. Demgegenüber stehen Korrekturen für Vorjahre in Höhe von -0,2 Mio. €, die erlösmindernd erfasst worden sind. Maßgeblich hierfür ist im Wesentlichen eine Korrektur aus der Inkasso-Endabrechnung der SWK ENERGIE für 2015 infolge des rollierenden Verfahrens und der Abtretung uneinbringlicher Forderungen. Außerdem wurden die Schmutzwassererlöse im Berichtszeitraum aus der Zuführung (-2,9 Mio. €) und der Inanspruchnahme (1,5 Mio. €) der Rückstellungen für den Gebührenausgleich gemäß § 6 KAG per Saldo um 1,4 Mio. € vermindert. Von den erhobenen Niederschlagswassergebühren von insgesamt 16,5 Mio. € entfallen 9,1 Mio. € auf die Krefelder Grundstückseigentümer, 0,7 Mio. € auf gewerbliche und industrielle Gebührenpflichtige mit besonderer Betriebsstruktur, 0,5 Mio. € auf besondere Gebührenfälle und weitere 0,4 Mio. € auf städtische Einrichtungen. Die Niederschlagswassergebühren, die die Stadt Krefeld für die Entwässerung der öffentlichen Plätze und Straßen entrichtet, liegen im Rumpfgeschäftsjahr 2016 bei 5,5 Mio. €. Demgegenüber stehen Erlöskorrekturen für Vorjahre in Höhe von -0,2 Mio. €, die erlösmindernd erfasst worden sind. Aus der Zuführung (0,5 Mio. €) und der Inanspruchnahme (< 01 Mio. €) der Rückstellungen für den Gebührenausgleich gemäß § 6 KAG wurden die Niederschlagswassererlöse im Berichtszeitraum per Saldo um 0,5 Mio € erhöht. Anlage 4 Seite 5 Die Erlöse aus der Einleitung von unverschmutztem Grundwasser in die Kanalisation liegen im Berichtzeitraum unter 0,1 Mio. €. Des Weiteren fielen Erlöse aus Nebengeschäften – insbesondere für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen sowie aus dem Kostenersatz für Hausanschlusssanierungen – von insgesamt 0,3 Mio. € an. Durch die ratierliche Auflösung der Ertrags- und Investitionszuschüsse wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 0,3 Mio. € ertragswirksam erfasst. Die anderen aktivierten Eigenleistungen (Grundwassereinleitungen im Zuge von eigenen Baumaßnahmen) liegen bei 0,3 Mio. € und entsprechen dem Vorjahresbetrag. Die sonstigen betrieblichen Erträge erreichen 0,1 (Vj. 1,3) Mio. €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie um Erträge aus abgeschriebenen Forderungen. Die zum Vorjahr vorgenommenen Forderungskorrekturen in der Größenordnung von 1,2 Mio. € waren von einmaliger Bedeutung. Die Betriebserträge des Rumpfgeschäftsjahres belaufen sich damit auf 59,8 (Vj. 62,8) Mio. €. Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen ist das für die Betriebsführung an die NGN ausgewiesene Entgelt in Höhe von 7,7 (Vj. 9,0) Mio. € ausgewiesen. Der Rückgang resultiert vorrangig aus der Übertragung der hoheitlichen Leistungen von der NGN auf die Stadtentwässerung und den damit verbundenen Personalveränderungen. Durch die selbständige Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben hat die Stadtentwässerung in 2016 Personalaufwand in Höhe von 0,9 (Vj. 0,2) Mio. € zu verzeichnen. Im Berichtsjahr erfolgten planmäßige Abschreibungen in Höhe von 5,4 (Vj. 5,5) Mio. €. Die Aufwandsseite der Stadtentwässerung Krefeld ist insbesondere durch den zeitanteiligen Kläranlagenbeitrag an die EGK von 27,6 (Vj. 28,8) Mio. € geprägt, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist. Die übrigen Aufwandspositionen betreffen im Wesentlichen Verwaltungs- und Kostenersatzansprüche der Stadt Krefeld von unverändert 1,1 Mio. €, das Entgelt für die Erhebung der Abwassergebühren und die Dienstleistungen im Briefversand durch die SWK ENERGIE in Höhe von 0,5 (Vj. 0,7) Mio. € sowie die an die Bezirksregierung Düsseldorf zu zahlende Abwasserabgabe für den Veranlagungszeitraum 2016 in Höhe von unverändert 0,5 Mio. €. Des Weiteren sind Projektkosten von 0,1 (Vj. 0,3) Mio. € sowie Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 0,1 (Vj. 0,3) Mio. € angefallen. Die Betriebsaufwendungen liegen insgesamt bei 44,3 Mio. €. Das Betriebsergebnis liegt mit 15,6 Mio. € um 0,6 Mio. € bzw. 3,7 % über dem Vorjahreswert von 15,0 Mio. €. Das Finanzergebnis beträgt -9,0 (Vj. -9,7) Mio. €. Da das Anlagevermögen der Stadtentwässerung Krefeld zu 89,5 % fremdfinanziert ist, ist der Zinsaufwand für langfristige Darlehen mit 8,9 (Vj. 9,6) Mio. € nach den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der zweitgrößte Kostenblock. Anlage 4 Seite 6 3.2 Finanzlage Die Daten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurden für die Finanzanalyse sowie für die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen nach finanzwirtschaftlichen Kriterien aufbereitet. Die Stadtentwässerung hat die Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 nach dem DRS 21 aufgestellt. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 5,0 (Vj. 25,4) Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss von 6,6 (Vj. 5,4) Mio. €, Abschreibungen in Höhe von 5,4 (Vj. 5,5) Mio. €, der Zunahme von Rückstellungen und sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen von insg. 1,3 (Vj. 0,6) Mio. € und aus Zinsaufwand in Höhe von 9,0 (Vj. 9,6) Mio. €. Demgegenüber stehen die Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva in Höhe von -12,8 (Vj. 4,8) Mio. € und außerdem die Zunahme des Forderungsbestandes in Höhe von -4,5 (Vj. 0,7) Mio. €. Da ein Großteil der Verbindlichkeiten, insbesondere die Abrechnung der Investitionen mit der NGN, als auch der Gebührenforderungen i. d. R. erst in der zweiten Dezember-Hälfte erfasst werden, ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten im Hinblick auf die unterschiedlichen Vergleichszeiträume wenig aussagefähig. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -2,3 (Vj. -17,4) Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen von 2,3 (Vj. 17,5) Mio. €. Auch hier lässt sich die deutliche Abweichung zum Vorjahr mit der Abrechnung der Mehrzahl der Baumaßnahmen zum Jahresende und damit außerhalb dieses Rumpfgeschäftsjahres erklären. Aus der Aufnahme eines neuen Darlehens sind der Stadtentwässerung 24,4 (Vj. 19,1) Mio. € an Liquidität zugeflossen, denen ein Mittelabfluss für Kredittilgungen und -zinsen von insgesamt 16,3 (Vj. 19,0) Mio. € gegenüber stehen. Unter Berücksichtigung der Auszahlung des Vorjahresgewinns (5,0 Mio. €) liegt der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit bei 3,1 (4,4) Mio. €. Die Differenz aus diesen Mittelzu- und -abflüssen führt zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds um 5,8 (Vj. 3,6) Mio. €. Die liquiden Mittel zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres valutieren entsprechend bei 10,4 (Vj. 4,6) Mio. €. Das Investitionsvolumen in Höhe von 2,3 Mio. € umfasst im Wesentlichen Zugänge bei den Kanalanlagen und den Sonderbauwerken. Die Durchschnittsverzinsung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag bei 3,49 (Vj. 3,66) %. Die Stadtentwässerung Krefeld hat am 11. Mai 2010 zur Absicherung gegen steigende Zinsen einen Forward-Zinsswap mit der Deutsche Bank AG abgeschlossen. Die in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils zur Prolongation anstehenden Darlehensrestbeträge mit einem Volumen von 30,2 Mio. € wurden damit bereits in 2010 mit einem Festzins bis zum 31.12.2020 unterlegt. Vertragsgemäß sind die jeweiligen Darlehen nach Fälligkeit zum 3-Monats-Euribor verzinst. Anlage 4 Seite 7 3.3 Vermögenslage Eine entsprechende Aufbereitung des Jahresabschlusses analog zur Finanzlage wurde auch für die hier dargestellte Bilanzanalyse vorgenommen. Die Bilanzsumme der Stadtentwässerung Krefeld stieg gegenüber dem Vorjahr (321,6 Mio. €) um 7,2 Mio. € auf 328,8 Mio. €. Bezogen auf das Eigenkapital wird damit unter Einbeziehung der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen eine Eigenkapitalquote von 13,1 (Vj. 12,8) % erreicht. Das Anlagevermögen verringerte sich um 1 % von 313,7 Mio. € auf 310,5 Mio. €. Die Kanalanlagen einschließlich der Sonderbauwerke sind mit 307,4 (Vj. 311,0) Mio. € weiterhin die größte Position im Anlagevermögen. Im Berichtsjahr betrug das gesamte Investitionsvolumen der Stadtentwässerung Krefeld 2,3 (Vj. 17,5) Mio. €. Hiervon entfallen 1,9 (Vj. 17,1) Mio. € auf Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die von der NGN durchgeführt wurden. Weitere 0,3 (Vj. 0,3) Mio. € basieren auf Grundwassereinleitungen, die im Zuge eigener Baumaßnahmen entstanden und auf den entsprechenden Anlagen aktiviert worden sind. Die verbliebenen 0,1 (Vj. 0,1) Mio. € des Investitionsvolumens umfassen Bauleitungskosten der Stadt Krefeld. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme liegt bei 94,4 (Vj. 97,5) %. Das Umlaufvermögen, das im Wesentlichen aus dem Girokontoguthaben und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht, besitzt mit 16,6 (Vj. 8,0) Mio. € einen prozentualen Anteil an der Bilanzsumme von 5,1 (Vj. 2,5) %. Abweichend vom Vorjahr wurde aufgrund der Aufstellung der Schlussbilanz 15. Dezember 2016 ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe 1,7 (Vj. 0,0) Mio. € erfasst. zum von Die langfristigen Verpflichtungen resultierten hauptsächlich aus Fremddarlehen. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 81,3 (Vj. 77,6) %. Der Anteil der kurzfristigen Verpflichtungen erreichte 5,5 (Vj. 9,6) %. Wesentliche Bestandteile sind sonstige Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Abgrenzung des Abschlagsbetrages für die städtische Oberflächenentwässerung für den Zeitraum vom 16. bis zum 31. Dezember 2016 erfolgte in Form eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,2 (Vj. 0,0) Mio. €. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 4.1 Mitarbeiter Die Stadtentwässerung beschäftigte 15 Mitarbeiter zum 15. Dezember 2016. Dabei handelt es sich um fünf Beamte sowie um acht tariflich beschäftigte Mitarbeiter. Darüber hinaus waren im Rumpfgeschäftsjahr 2016 zwei gleichberechtigte Betriebsleiter, die Herren Helmut Döpcke und Andreas Horster, beschäftigt. Herr Döpcke ist neben seinen Aufgaben als Fachbereichsleiter Anlage 4 Seite 8 Umwelt der Stadt Krefeld nur zeitanteilig für die Stadtentwässerung tätig. Im Berichtszeitraum wurden drei neue Mitarbeiter eingestellt. 4.2 Forschung und Entwicklung Im Berichtsjahr wurden keine besonderen Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung durchgeführt. Auch seitens der NGN sind im Rahmen der Beauftragung Kanalnetz keine besonderen Maßnahmen aufgelegt und vorgeschlagen worden. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Die Betriebserträge im Rumpfgeschäftsjahr 2016 entsprechen nahezu den zeitanteiligen Planwerten. Bei stabilen Gebührensätzen liegen die vereinnahmten Schmutzwassergebühren mit 43,9 Mio. € bzw. 12.554 Tm³ trotz des verkürzten Berichtszeitraums schon auf dem Vorjahresniveau. Die geplante Schmutzwassermenge für 2016 von 12.210 Tm³ ist somit um 344 Tm³ überschritten worden. Nach erlösmindernden Korrekturbuchungen für den Gebührenausgleich (insgesamt -1,4 Mio. €) und für Erstattungen aus Vorjahren (-0,2 Mio. €) werden Schmutzwassererlöse in Höhe von 42,3 (Vj. 43,5) Mio. € ausgewiesen und die Planwerte wieder erreicht. Im Niederschlagswasserbereich ergeben sich hochgerechnet auf das Kalenderjahr nur geringfügige Veränderungen gegenüber dem Wirtschaftsplan. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vergleichszeiträume entwickelte sich der Betriebsaufwand nach den Vorgaben des Wirtschaftsplanes (p. a. 46,6 Mio. €). Es kam lediglich zu Verschiebungen bei den Gehältern (-0,2 Mio. €, infolge verspäteter Stellenbesetzung) und den übrigen Aufwendungen (+0,2 Mio. €, zusätzlicher Projektaufwand). Er lag zeitanteilig mit 44,3 Mio. € um 3,6 Mio. € unter dem Vorjahresbeträgen (47,8 Mio. €). Durch Einsparungen beim Zinsaufwand, im Wesentlichen infolge besserer Konditionen, lag das Finanzergebnis um 0,7 Mio. € über den Vorjahreswerten und auch um 0,2 Mio. € über den Planzahlen. Im Berichtszeitraum konnte ein Jahresergebnis von 6,6 Mio. € erzielt werden. Dem verkürzten Zeitraum entsprechend liegt es somit in Höhe des erwarteten Planergebnisses von 6,8 Mio. €. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht In Anbetracht der Organisationsform und des gesetzlich klar abgegrenzten Unternehmenszwecks der Stadtentwässerung Krefeld spielen die Eruierung bzw. das Suchen nach Chancen im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung keine wesentliche Rolle. Anlage 4 Seite 9 2. Risikobericht Für die Stadtentwässerung Krefeld wird das Risikomanagement nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Rahmen des Betriebsführungsvertrags durch die Betriebsführerin SWK AQUA bzw. seit 1. September 2016 durch die NGN durchgeführt. Für die Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich die NGN im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages der SWK STADTWERKE KREFELD AG, Krefeld, im Folgenden SWK AG. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die Unternehmensrisiken aus dem externen Unternehmensumfeld sowie aus unternehmensinternen Gegebenheiten so früh wie möglich zu erkennen, zu bewerten und gegenzusteuern. Es dient damit der nachhaltigen Sicherung der Unternehmensexistenz. Die bestehende Verfahrensanweisung der SWK AG zum Risikomanagement stellt sicher, dass unternehmensweit eine einheitliche und systematische Methode zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kommunikation der Risiken angewendet wird, die Funktionsfähigkeit und die Integration des Risikomanagements in die Unternehmenssteuerung gewährleistet wird und eine effiziente Überwachung des Risikomanagements erfolgt. Die Verfahrensanweisung wird auch auf die Stadtentwässerung angewendet. Die SWK AG führt in diesem Rahmen auch mit der Geschäftsführung der Stadtentwässerung sowie den in der NGN für die Betriebsführung Verantwortlichen quartalsweise systematische Risikoinventuren durch. In Abhängigkeit eines derzeit übergreifenden einheitlichen Schwellenwerts wird regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt erfolgt – in Abhängigkeit des Schadenspotenzials – die Berichterstattung unmittelbar. Auf Basis der Risikoinventuren ergreifen die Risikoverantwortlichen Maßnahmen zur Steuerung, Begrenzung und Minimierung von Risiken. Die von der Geschäftsführung der Stadtentwässerung sowie den in der NGN für die Betriebsführung Verantwortlichen gemeldeten Risiken werden von der für das Risikomanagement verantwortlichen Stelle in der SWK AG (Controlling) analysiert und den Risikoverantwortlichen Hinweise zum Ansatz, zur Bewertung und zum Umgang mit diesen gegeben. Insbesondere zwei Sachverhalte können zukünftig zu einer Reduzierung der Jahresergebnisse führen. Dazu gehört einmal das Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Würde der Rückgang noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung unterstellt, würde das z. B. bei einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem mittelfristig in der Planung angesetzten Zinsniveau von 6,31 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rd. 3,6 Mio. € p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Weiterhin besteht ein Risiko aus der Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamtes (GPA), das die sehr geringe Eigenkaptalhöhe bemängelt hat. Außerdem ist es gemäß Eigenbetriebsverordnung (EigVO) nicht gestattet, die Finanzierung von Krediten durch neue Kredite sicherzustellen. Die GPA toleriert die Sichtweise der Stadtentwässerung, dass die Anlage 4 Seite 10 kumulierte Darlehensaufnahme (2004-2016) unterhalb der kumulierten Investitionssumme (2004-2016) liegt. Auf Basis der neuen Planung 2017 - 2020 wird erstere die letztere ab 2018 übersteigen und damit nicht mehr konform zur EigVO sein. Notwendig ist eine stärkere Finanzierung über Rücklagen. Die zahlungstechnische Gegenüberstellung von kumulierten Investitionen und Darlehensvolumen pro Jahr ergibt auf Basis des Wirtschaftsplans 2017 einen Überhang der kumulierten Darlehen von 5,0 Mio. € in 2018, 11,8 Mio. € in 2019 und 16,9 Mio. € in 2020. Folgende Gegenmaßnahmen wurden bereits umgesetzt: 1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer für Neuinvestitionen. Folgende Gegenmaßnahmen werden geprüft: 1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer auch für den Anlagenbestand. 2.) Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken. 3.) Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Nach wie vor werden diese vorbeugenden Maßnahmen als geeignet und ausreichend angesehen, um die Notwendigkeit, Rücklagen zuzuführen ggf. sogar zu vermeiden. Risiken, die den Fortbestand der Stadtentwässerung Krefeld gefährden, waren am Abschlussstichtag nicht bekannt. 3. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Stadtentwässerung hat am 11. Mai 2010 ein Zinsswapgeschäft zur langfristigen Sicherung des Zinsniveaus abgeschlossen. Am 15. Dezember 2016 waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 21,2 Mio. € mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres 2020. 4. Prognosebericht Die Prognose beruht auf der im November 2016 für die Stadtentwässerung erstellten Wirtschaftsplanung für die Jahre 2017 bis 2020. Die Zahlen wurden in gleicher Form und Höhe auf den Kommunalbetrieb Krefeld übertragen, wobei künftige Umstrukturierungen, insbesondere der mögliche Einbezug weiterer städtischer Tätigkeitsbereiche, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berücksichtigt werden können. Die Planung ist naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, so dass die tatsächliche Geschäftsentwicklung von der Prognose abweichen kann. Für das Veranlagungsjahr 2017 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert. Gemäß § 6 Abs. 1 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Nach Verrechnung des kostenmindernden Ansatzes der Gebührenüberdeckung aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1,2 Mio. € konnte der Schmutzwassergebührensatz stabil bei 3,50 €/m³ gehalten werden. Bei der Kalkulation wurde ein möglicher Mengenanstieg von 0,3 Mio. m³ berücksichtigt. Die Gebührensätze für Grund- und Niederschlagswasser steigen in 2017 moderat an. Obwohl auch hier die Überdeckung des Veranlagungsjahres 2015 in Höhe von 0,3 Mio. € sowie eine Anlage 4 Seite 11 geringfügige Mengenerhöhung in der Kalkulation berücksichtigt wurde, steigen die Niederschlagswassergebühren um 0,02 € auf 1,00 €/m². Der Gebührensatz für Grundwasser erhöht sich um 0,03 € auf 1,44 €/m³. Der Gebührensatz für die Entsorgung abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen sinkt um 4,51 €/m³ auf 24,22 €/m³. Die für 2017 geplanten Investitionen des Kommunalbetriebes basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Die Baumaßnahmen werden von der Betriebsführerin NGN durchgeführt. Die Anlagen werden nach Fertigstellung bzw. bei Inbetriebnahme an den Kommunalbetrieb veräußert und hier aktiviert. Für das Geschäftsjahr 2017 hat der Kommunalbetrieb die NGN mit Investitionen für 15,2 Mio. € beauftragt. Darüber hinaus sind für Straßenwiederherstellung, Grunderwerb und Grundwassereinleitungen insgesamt weitere 0,5 Mio. € vorgesehen. Die auf dem aktuellen Wirtschaftsplan basierenden Verpflichtungsermächtigungen (bereits in 2017 vergebene Aufträge, die in späteren Jahren zu Ausgaben führen) belaufen sich auf 42,0 Mio. €. Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für in 2017 neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die Kredittilgung voraussichtlich auf 10,5 Mio. €. Der Finanzierungsbedarf des Kommunalbetriebes (Investition und Tilgung) wird sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 26,4 Mio. € belaufen. Der Gesamtbetrag der Abschreibungsgegenwerte beträgt für das Wirtschaftsjahr 2017 laut Erfolgsplan 5,9 Mio. €, so dass 20,5 Mio. € durch neue Darlehen finanziert werden müssen. Im Geschäftsjahr 2017 wird der Kommunalbetrieb voraussichtlich einen Jahresüberschuss von 7,3 Mio. € erwirtschaften. D. Spezialgesetzliche Angabepflichten Die Prüfung nach § 53 HGrG hat keine Feststellungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind. Krefeld, den 30. März 2017 Stadtentwässerung Krefeld Betriebsleitung gez. Helmut Döpcke gez. Andreas Horster BPG Anlage 5 Seite 1 Bestätigungsvermerk Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss der Stadtentwässerung Krefeld zum 15. Dezember 2016 und dem Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung Krefeld für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadtentwässerung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtentwässerung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. BPG Anlage 5 Seite 2 Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtentwässerung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Krefeld, 17. August 2017 | Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. D. Bottermann Wirtschaftsprüfer gez. ppa. T. Adelfang Wirtschaftsprüfer BPG ANLAGEN Teil B Anlage 6: Rechtliche Verhältnisse Anlage 7: Wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Anlage 8: Weitergehende Erläuterungen zu den Bilanzposten und den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 9: Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG Anlage 10: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 BPG Anlage 6 Seite 1 Rechtliche Verhältnisse 1 Die Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" der Stadt Krefeld erfolgte mit Ratsbeschluss vom 17. Juli 2003 zum 01. Januar 2004. Der Rat der Stadt Krefeld hat die Betriebssatzung für die "Stadtentwässerung Krefeld" beschlossen und damit die Grundsatzentscheidung vom 12. Dezember 2002 zur Neuorganisation der Krefelder Stadtentwässerung in Form eines Betriebsführungmodells mit zwischengeschaltetem Eigenbetrieb umgesetzt. 2 Es gilt die Eigenbetriebssatzung vom 04. Dezember 2003 in der Fassung vom 19. Juni 2015. 3 Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Kalenderjahr. Aufgrund der zum 16. Dezember 2016 durchgeführten Umwandlung der Stadtentwässerung Krefeld in einen Kommunalbetrieb in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a GO NRW handelt es sich beim Berichtsjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr. 4 Gegenstand der Stadtentwässerung Krefeld ist die Erfüllung der der Stadt Krefeld gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung, insbesondere die Sammlung des Abwassers aus dem Stadtgebiet Krefeld sowie das Zuleiten des Abwassers zur Kläranlage Krefeld. 5 Das Stammkapital der Stadtentwässerung Krefeld beträgt EUR 10.000.000,00. 6 Die Organe der Stadtentwässerung sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. BPG Anlage 6 Seite 2 7 Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtentwässerung waren im Berichtsjahr folgende Damen und Herren: - Ratsherr Dr. Günther Porst, Krefeld, Vorsitzender - Ratsherr Benedikt Winzen, Krefeld, stellvertretender Ausschussvorsitzender - Ratsherr Jürgen Hengst, Krefeld, stellvertretender Ausschussvorsitzender - Ratsherr Marc Blondin, Krefeld - Ratsfrau Anja Cäsar, Krefeld - Ratsherr Philibert Reuters, Krefeld - Sachkundiger Bürger Manfred Göbel, Krefeld Die Mitglieder des Entwässerungsausschusses können sich durch stellvertretende Mitglieder vertreten lassen. 8 Die Betriebsleitung war im Berichtsjahr wie folgt besetzt: - Helmut Döpcke, Fachbereichsleiter Umwelt der Stadt Krefeld, Krefeld - Andreas Horster, Diplom-Bauingenieur, Krefeld 9 Die Betriebsleitung vertritt die Stadtentwässerung im Bereich der Geschäfte der laufenden Betriebsführung alleine. Bei darüber hinausgehenden Geschäften erfolgt die Vertretung der Stadtentwässerung durch die Betriebsleitung, soweit nicht anderen Organen die Entscheidungen vorbehalten sind (vgl. § 8 der Betriebssatzung, z. B. Angelegenheiten in der Zuständigkeit des Stadtrates, die nicht übertragen werden können - § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW). Dabei ist die Verpflichtung zur Mitzeichnung durch den Oberbürgermeister oder dem bestimmten Vertreter nach § 64 und § 74 Gemeindeordnung zu beachten. 10 Das der Stadtentwässerung bei Gründung zuzuordnende Vermögen (Anlagevermögen und Forderungen) sowie die der Stadtentwässerung zugeordneten Verbindlichkeiten wurden der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung mit Wirkung zum 01. Januar 2004 übertragen. Die Übertragung des Anlagevermögens erfolgte auf der Basis der im Regiebetrieb der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2003 ausgewiesenen Restbuchwerte. Die Buchwerte der Stadt Krefeld beinhalten für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 1979 die fortgeführten Wiederbeschaffungswerte, für spätere Anschaffungen die fortgeführten Anschaffungskosten. BPG Anlage 6 Seite 3 11 Bei der Erfüllung des Betriebszweckes hat die Stadtentwässerung insbesondere folgende Satzungen der Stadt Krefeld zu beachten: - Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke (Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 07. Juli 2016. - Satzung der Stadt Krefeld über den Bau, die Unterhaltung und die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungssatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2007. - Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungsgebührensatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2016. - Satzung über den 11. Dezember 2003. Kostenersatz für private Abwasseranlagen vom - Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2016. 12 Die Betriebsführung der städtischen Abwasseranlagen und sonstigen richtungen zur Abwasserbeseitigung hat die Stadt Krefeld der NGN Betriebsführungsvertrag vom 18. Dezember 2003 übertragen. Es gilt Betriebsführungsvertrag in der Fassung der 1. Änderungvereinbarung 09. Mai 2016 bzw. 10. Mai 2016. Einmit der vom 13 Die Abwasserbehandlung in der Kläranlage erfolgt durch die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG gemäß Betriebsvertrag vom 15. August 1989. Durch die Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsvertrag vom 21. Dezember 2005 galt für die Jahre 2006 bis 2009 für den Kläranlagenbeitrag ein Festpreis. Durch Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsvertrag vom 26. September 2008 wurde für die Jahre 2010 bis 2013 weiterhin ein Festpreis vereinbart. Am 22. März 2013 wurde mit einer nachfolgenden Ergänzungsvereinbarung ein neuer Festpreis für 2014 bis einschließlich 2017 festgelegt. BPG Anlage 7 Wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Wirtschaftliche Verhältnisse ---------------------------------------1 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld wird nach den Vorschriften des § 107 Abs. 2 Satz 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe nach den gesetzlichen Regelungen geführt. Der Gegenstand ergibt sich aus der Betriebssatzung und umfasst die Pflicht der Stadt Krefeld zur Abwasserbeseitigung, insbesondere die Sammlung des Abwassers aus dem Stadtgebiet sowie das Zuleiten zur Kläranlage. 2 Die Länge des Kanalnetzes in Krefeld beträgt ca. 780 km, Materialien sind im Wesentlichen Stahlbeton, Beton, Steinzeug, Glasverstärkter Kunststoff (GKF) und Mauerwerk. Die Sonderbauwerke bestehen aus Regenüberläufen, ausläufen, -klärbecken, -rückhaltebecken, -überlaufbecken, -versickerungsanlagen und Sandfängen. Das Volumen der Regenüberlaufund Regenrückhaltebauwerke beträgt ca. 150.000 m³. 3 Zu den "Technischen Anlagen und Maschinen" gehören 84 Pumpwerke. Von diesen Pumpwerken werden 25 für das Mischwasser, 18 für das Regenwasser und 41 für das Schmutzwasser benötigt. 4 Die Stadtentwässerung Krefeld finanziert sich durch die Einnahmen aus Gebühren sowie Beiträgen und Zuschüssen. Für die Investitionen werden langfristige Kredite aufgenommen. Steuerliche Verhältnisse ----------------------------------5 Die Stadtentwässerung Krefeld wird steuerlich nicht erfasst, da es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine hoheitliche Aufgabe im Sinne des Steuerrechtes handelt. BPG Anlage 8 Seite 1 Weitergehende Erläuterungen zu den Bilanzposten und den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Inhalt: Seite I. Bilanz 2 AKTIVA A. Anlagevermögen 2 B. Umlaufvermögen 7 C. Rechnungsabgrenzungsposten 9 PASSIVA II. A. Eigenkapital 10 B. Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen 12 C. Rückstellungen 13 D. Verbindlichkeiten 14 Gewinn- und Verlustrechnung 20 BPG Anlage 8 Seite 2 Vorbemerkung Die wesentlichen Prüfungshandlungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Hauptteil unter Abschnitt C. erläutert worden. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden daher im Folgenden nur Prüfungshandlungen dargestellt, die zum Verständnis der Erläuterungen notwendig erscheinen. I. Bilanz AKTIVA 15.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 1 31.12.2015 EUR 310.514.073,20 313.656.169,91 Bei der Ausgliederung des Vermögens der Stadtentwässerung in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung wurden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit den Buchwerten übernommen, mit denen die Vermögensgegenstände im Vermögensnachweis der Stadt Krefeld per 31. Dezember 2003 enthalten waren. Die Buchwerte der Stadt Krefeld beinhalten für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 1979 die fortgeführten Wiederbeschaffungswerte, für spätere Anschaffungen die fortgeführten Anschaffungskosten. Wegen der planmäßigen Amortisierbarkeit dieser Anlagenwerte im Rahmen der Gebührenerhebung ist davon auszugehen, dass bei der Einlagenbewertung die beizulegenden Werte im Sinne des § 253 HGB in Summe nicht überschritten wurden. Die Methodik der Abschreibungsberechnung der Stadt Krefeld wurde im Jahresabschluss der Stadtentwässerung fortgeführt. 2 Eine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel wiedergegeben. BPG Anlage 8 Seite 3 15.12.2016 EUR I. 3 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.121,90 37.530,00 Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: 15.12.2016 EUR Stand 01. Januar Zugänge Abschreibungen Stand 15. Dezember 4 31.12.2015 EUR 31.12.2015 EUR 37.530,00 68.311,00 434,48 3.475,86 33.842,58 34.256,86 4.121,90 37.530,00 Der Anfangsbestand des Anlagevermögens zum 01. Januar 2004 wurde von der Stadt Krefeld übernommen und beinhaltet das Kanalinformationssystem "KIS". Die technischen Daten des Systems, z. B. Angaben über Länge, Durchmesser und Material des Kanals, Untersuchungs- und Schadensdaten zum Kanal etc., werden für die Planung und Überwachung des Kanalnetzes eingesetzt. Die Vermögensdaten bezüglich des Kanalsystems sind in die Anlagenbuchhaltung in das Programm SAP ERP der Betriebsführerin NGN übernommen worden. BPG Anlage 8 Seite 4 15.12.2016 EUR II. Sachanlagen 31.12.2015 EUR 2.588.429,94 2.514.964,60 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 2.514.964,60 2.508.378,27 Zugänge 73.465,34 10.127,83 Abgänge 0,00 3.541,50 2.588.429,94 2.514.964,60 Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand 01. Januar Stand 15. Dezember 6 310.509.951,30 313.618.639,91 15.12.2016 EUR 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5 31.12.2015 EUR Bei den Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um betrieblich genutzte Flächen, auf denen im Wesentlichen Pumpstationen, Regenrückhaltebecken und ähnliche abwassertechnische Anlagen errichtet sind. BPG Anlage 8 Seite 5 15.12.2016 EUR 2. Technische Anlagen und Maschinen 7 31.12.2015 EUR 307.410.733,04 310.993.667,00 Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: 15.12.2016 EUR Stand 01. Januar 31.12.2015 EUR 310.993.667,00 299.310.607,00 Zugänge 1.847.089,52 17.388.491,67 Abgänge 73.258,00 285.515,00 Umbuchungen 11.162,52 25.682,12 5.367.928,00 5.445.598,79 Abschreibungen Stand 15. Dezember 307.410.733,04 310.993.667,00 8 Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Baumaßnahmen, die die NGN für die Stadtentwässerung durchgeführt hat. 9 Bei den Abgängen handelt es sich um Teilstücke des Kanalnetzes, die durch einen neuen Kanal ersetzt wurden. 10 Die Anlagegüter werden über folgende Gesamtnutzungsdauern abgeschrieben: Kanäle (Haltungen/Schächte) 100 Jahre Kanäle (Zugänge ab 2014) 80 Jahre Gebäude und Sonderbauwerke 50 Jahre Maschinentechnische Teile 12 Jahre Da die Nutzungsdauer bei den Kanälen (Haltungen/Schächte) in den Jahren 1988 bis 1999 unter 100 Jahren lag, werden die Alt-Kanäle im Durchschnitt über 88,5 Jahre abgeschrieben. BPG Anlage 8 Seite 6 15.12.2016 EUR 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11 81.385,17 31.12.2015 EUR Stand 01. Januar 35.306,00 0,00 Zugänge 55.770,00 39.911,45 9.690,83 4.605,45 81.385,17 35.306,00 Abschreibungen Stand 15. Dezember 15.12.2016 EUR 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 429.403,15 31.12.2015 EUR 74.702,31 Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: 15.12.2016 EUR Stand 01. Januar 13 35.306,00 Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: 15.12.2016 EUR 12 31.12.2015 EUR 31.12.2015 EUR 74.702,31 40.658,81 Zugänge 365.863,36 59.725,62 Umbuchungen -11.162,52 -25.682,12 Stand 15. Dezember 429.403,15 74.702,31 Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen Baumaßnahmen, die in den Vorjahren bzw. in 2016 begonnen, aber bis zum 15. Dezember 2016 nicht fertiggestellt wurden. Die Bewertung erfolgt zu Nominalbeträgen der abgerechneten Bauleistungen bzw. der geleisteten Anzahlungen. BPG Anlage 8 Seite 7 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 16.551.717,79 7.965.050,08 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 6.102.986,61 3.310.426,47 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 5.700.895,37 3.162.278,96 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 5.669.599,91 3.136.990,50 31.295,46 25.288,46 5.700.895,37 3.162.278,96 Zusammensetzung: Gebührenforderungen aus Abrechnungen 15 , aus Abwassereinleitung , aus Grubenentleerung Die Zusammensetzung der Forderungen wurde uns durch eine ordnungsgemäß erstellte Saldenliste nachgewiesen. Eine periodengerechte Abgrenzung zum 15. Dezember 2016 erfolgte. BPG Anlage 8 Seite 8 15.12.2016 EUR 2. Forderungen gegen die Stadt Krefeld 16 361.242,45 135.929,60 Zusammensetzung: 15.12.2016 EUR Kanalanschlussbeiträge Übrige 17 31.12.2015 EUR 31.12.2015 EUR 360.721,53 135.929,60 520,92 0,00 361.242,45 135.929,60 Kanalanschlussbeiträge werden für die Stadtentwässerung vom Tiefbauamt der Stadt Krefeld erhoben. BPG Anlage 8 Seite 9 15.12.2016 EUR 3. Sonstige Vermögensgegenstände 18 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 10.448.731,18 4.654.623,61 Das Guthaben besteht aus einem Kontokorrentkonto bei der Sparkasse Krefeld und stimmt mit der Bestätigung des Instituts zum 15. Dezember 2016 überein. 15.12.2016 EUR C. Rechnungsabgrenzungsposten 20 12.217,91 Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Zinsen und Zwangsgeldern. II. Guthaben bei Kreditinstituten 19 40.848,79 31.12.2015 EUR 1.712.788,45 31.12.2015 EUR 81,32 Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen den abgegrenzten Kläranlagenbeitrag, das Betriebsführungsentgelt sowie die abgegrenzten Personalkosten für den Zeitraum vom 16. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2016. BPG Anlage 8 Seite 10 PASSIVA 15.12.2016 EUR A. Eigenkapital 22.787.306,54 15.12.2016 EUR I. 21 Stammkapital 10.000.000,00 II. Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung 31.12.2015 EUR 10.000.000,00 520.327,57 31.12.2015 EUR 520.327,57 Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Krefeld in der Sitzung vom 14. Dezember 2006 wurde der Jahresüberschuss 2006 in eine Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung eingestellt. III. Allgemeine Rücklage 23 21.206.035,36 Das Stammkapital wurde in der Betriebssatzung vom 04. Dezember 2003 festgelegt. 15.12.2016 EUR 22 31.12.2015 EUR 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 5.670.707,79 5.347.702,05 Die allgemeine Rücklage zum 15. Dezember 2016 setzt sich aus anteiligen Gewinnen der Jahre 2007, 2009, 2011 und 2015 sowie dem gesamten Gewinn für 2008 zusammen. BPG Anlage 8 Seite 11 IV. Bilanzgewinn 24 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 6.596.271,18 5.338.005,74 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR Entwicklung: Stand 01. Januar Einstellung in die allgemeine Rücklage Ausschüttung 5.338.005,74 4.483.895,62 -323.005,74 0,00 -5.015.000,00 -4.483.895,62 Jahresüberschuss lfd. Jahr 6.596.271,18 5.338.005,74 Stand 31. Dezember 6.596.271,18 5.338.005,74 BPG Anlage 8 Seite 12 15.12.2016 EUR B. Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen 25 20.438.816,07 31.12.2015 EUR 19.937.315,20 Zusammensetzung: Kanalbaubeiträge Erschließungsbeiträge (Kostenanteil Entwässerung) Kanalanschlussbeiträge, Stadt Krefeld Erschließungsbeiträge, Stadt Krefeld Maßnahmen aus Erschließungsverträgen Investitionszuschuss Landesumweltamt 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 7.784.852,62 7.941.239,81 556.047,70 566.845,53 5.355.311,88 4.744.595,07 505.355,78 508.037,28 5.271.119,16 5.199.975,00 966.128,93 976.622,51 20.438.816,07 19.937.315,20 26 Bei den Kanalbaubeiträgen und den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um erhaltene Beiträge zu den Altanlagen, die von der Stadt Krefeld übernommen wurden. Die Beiträge werden wie Zuschüsse parallel zum zugehörigen Anlagevermögen über die Nutzungsdauer aufgelöst. 27 Bei den Kanalanschlussbeiträgen und Erschließungsbeiträgen der Stadt Krefeld handelt es sich um Beiträge, die von der Stadt Krefeld für die Stadtentwässerung veranlagt und eingezogen werden. 28 Die Maßnahmen aus Erschließungsverträgen beinhalten den Gegenwert von Anlagen, die von der Stadt Krefeld bzw. den Erschließungsträgern unentgeltlich übertragen wurden. Diese Beiträge werden ebenfalls über die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen aufgelöst. 29 Bei dem Investitionszuschuss vom Landesumweltamt handelt es sich um die Abwasserabgabe Schmutzwasser für die Jahre 2002 und 2003. Der Investitionszuschuss wird parallel zur Abschreibung der Anlagen aufgelöst. BPG Anlage 8 Seite 13 C. Rückstellungen 15.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR 4.753.569,63 3.951.454,00 Sonstige Rückstellungen 30 Zusammensetzung: 01.01.2016 EUR Zuführung EUR Inanspruchnahme EUR Auflösung EUR Zinseffekt EUR 15.12.2016 EUR Rückstellung für Gebührenbedarfsausgleich , Schmutzwasser , Niederschlagswasser Rückstellung für Jahresabschluss-prüfung und Beratungskosten 2.474.421,00 2.853.618,00 1.467.922,00 0,00 28.272,00 3.888.389,00 760.033,00 38.295,00 493.887,00 0,00 7.340,00 311.781,00 3.234.454,00 2.891.913,00 1.961.809,00 0,00 35.612,00 4.200.170,00 15.000,00 15.000,00 13.771,50 1.142,75 0,00 15.085,75 Abwasserabgabe Landesumweltamt , 2015 523.000,00 0,00 522.232,50 267,50 0,00 500,00 , 2016 0,00 500.136,61 0,00 0,00 0,00 500.136,61 523.000,00 500.136,61 522.232,50 267,50 0,00 500.636,61 179.000,00 0,00 178.647,94 352,06 0,00 0,00 Jubiläumszuwendungen 0,00 4.590,00 0,00 0,00 0,00 4.590,00 Urlaubsrückstellungen 0,00 19.317,00 0,00 0,00 0,00 19.317,00 Sonstige personalbezogene Rückstellungen 0,00 13.770,27 0,00 0,00 0,00 13.770,27 3.951.454,00 3.444.726,88 2.676.460,94 1.762,31 35.612,00 4.753.569,63 Projekt "Neuorgani-sation der Stadtentwässerung" 31 Die Rückstellung für den Gebührenbedarfsausgleich resultiert aus der Nachkalkulation für 2012, 2015 und 2016, aus der sich die entsprechenden Überdeckungen für die Bereiche Niederschlags- und Schmutzwasser ergeben. BPG Anlage 8 Seite 14 32 Die Rückstellung für die Abwasserabgabe an das Landesumweltamt betrifft die Abwasserabgabe für Schmutzwasser und für die Kleineinleiter für das Jahr 2016. 15.12.2016 EUR D. Verbindlichkeiten 33 31.12.2015 EUR 280.551.631,97 276.526.496,75 Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: 15.12.2016 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2015 EUR 277.605.378,64 260.198.034,55 2.137.493,12 15.757.415,60 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld 472.062,65 337.770,33 Sonstige Verbindlichkeiten 336.697,56 233.276,27 280.551.631,97 276.526.496,75 15.12.2016 EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2015 EUR 277.605.378,64 260.198.034,55 BPG Anlage 8 Seite 15 34 Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung sowie den aktuellen Zinssatz und die Zinsbindung der einzelnen Darlehen: Zinssatz in Zinsbindung bis % Stand 01.01.2016 EUR Zugang Tilgung EUR EUR Stand 15.12.2016 EUR Sparkasse Krefeld 6063003377 3-Mon-Euribor+0,35 % 2.996.329,44 0,00 149.816,46 2.846.512,98 6063100207 0,85 30.05.2027 5.092.375,69 0,00 458.000,00 4.634.375,69 6063000837 4,890 31.12.2028 2.898.854,82 0,00 85.462,16 2.813.392,66 6063003526 3-Mon-Euribor+0,38 % 6.131.262,03 0,00 287.402,91 5.843.859,12 17.118.821,98 0,00 980.681,53 16.138.140,45 1.764.470,11 0,00 205.125,84 1.559.344,27 Norddeutsche Landesbank Girozentrale Braunschweig 2532880065 4,520 30.04.2023 Landesbank NRW 4100066531 3-Mon-Euribor+0,33 % 1.219.908,91 0,00 182.986,35 1.036.922,56 4100065525 3-Mon-Euribor+0,30 % 6.600.280,94 0,00 225.009,57 6.375.271,37 4100063512 3-Mon-Euribor+0,30 % 1.389.082,69 0,00 173.635,35 1.215.447,34 4100066523 3-Mon-Euribor+0,34 % 2.382.404,58 0,00 162.436,68 2.219.967,90 3006570430 4,048 02.12.2019 3.674.556,76 0,00 162.603,16 3.511.953,60 3006570554 2,530 03.01.2046 4.101.510,37 0,00 25.634,44 4.075.875,93 3006570588 3,550 30.12.2021 2.876.093,21 0,00 221.545,95 2.654.547,26 3006570562 2,690 15.04.2037 8.083.470,80 0,00 277.747,16 7.805.723,64 3006570638 3,990 29.02.2052 14.744.169,38 0,00 187.004,59 14.557.164,79 3006570612 4,459 21.09.2017 5.380.503,04 0,00 86.036,75 5.294.466,29 4200199851 2,050 30.06.2026 1.949.454,49 0,00 100.000,00 1.849.454,49 4200147504 3-Mon-Euribor+0,48 % 1.825.785,45 0,00 124.485,39 1.701.300,06 4200506501 2,930 30.01.2043 12.482.997,33 0,00 301.722,22 12.181.275,11 4200986273 3,590 06.01.2057 17.823.597,42 0,00 192.636,39 17.630.961,03 4201548734 (VJ: 4009295) 1,740 15.03.2045 9.612.053,80 0,00 133.327,73 9.478.726,07 4201939065 2,060 18.01.2046 8.798.844,28 0,00 55.000,00 8.743.844,28 4201500057 1,930 16.01.2045 19.004.500,00 0,00 191.000,00 18.813.500,00 4201945948 2,060 20.01.2046 0,00 24.400.000,00 152.500,00 24.247.500,00 121.949.213,45 24.400.000,00 2.955.311,73 143.393.901,72 HSH Nordbank 6713450029 5,925 30.06.2023 2.415.948,47 0,00 199.466,01 2.216.482,46 6713450013 5,990 30.06.2023 1.680.092,09 0,00 96.212,38 1.583.879,71 6713450041 5,310 30.03.2021 3.072.732,94 0,00 488.487,96 2.584.244,98 7.168.773,50 0,00 784.166,35 6.384.607,15 BPG Anlage 8 Seite 16 Zinssatz in Zinsbindung bis % Stand 01.01.2016 EUR Zugang Tilgung EUR EUR Stand 15.12.2016 EUR Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG 780121222 5,480 31.12.2016 413.732,91 0,00 303.415,00 110.317,91 780124510 5,610 30.12.2018 841.209,39 0,00 145.386,05 695.823,34 780137028 4,170 31.08.2023 844.320,18 0,00 105.898,81 738.421,37 780152839 5,940 01.06.2023 1.085.309,49 0,00 119.985,71 965.323,78 780134444 5,940 01.06.2023 968.190,20 0,00 108.508,80 859.681,40 780154247 4,370 15.08.2027 2.576.910,95 0,00 214.742,60 2.362.168,35 780137782 5,800 01.03.2027 2.151.066,35 0,00 137.968,97 2.013.097,38 15127901 3,320 30.07.2041 14.448.119,53 0,00 169.719,51 14.278.400,02 23.328.859,00 0,00 1.305.625,45 22.023.233,55 Kreditanstalt für Wiederaufbau 4,130 15.02.2017 1.237.326,27 0,00 112.484,22 1.124.842,05 3,780 30.12.2025 3.361.785,33 0,00 88.648,29 3.273.137,04 33130100 3,410 01.03.2020 7.981.559,03 0,00 386.199,08 7.595.359,95 33130103 3,970 30.03.2019 2.922.498,54 0,00 59.515,22 2.862.983,32 398403300 4,530 30.06.2039 14.595.540,81 0,00 177.091,00 14.418.449,81 398403302 3,740 30.03.2025 6.365.302,51 0,00 150.269,45 6.215.033,06 30.03.2020 11.532.084,23 0,00 110.108,53 11.421.975,70 43.396.985,12 0,00 883.183,28 42.513.801,84 15.08.2028 4.761.025,12 0,00 263.948,96 4.497.076,16 Zinsbindung bis Stand 01.01.2016 EUR Zugang Tilgung EUR EUR Stand 15.12.2016 EUR 9647252 Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank 47601972053 WL-Bank Münster 398403301 2,960 EUROHYPO AG 5494133018 5,240 Zinssatz in % Dexia Kommunalbank Deutschland AG 4010995 3,990 30.03.2035 3.423.977,20 0,00 110.216,32 3.313.760,88 4010496 4,283 30.12.2026 13.373.800,86 0,00 109.825,05 13.263.975,81 4011226 4,269 15.02.2018 12.777.628,65 0,00 194.234,11 12.583.394,54 29.575.406,71 0,00 414.275,48 29.161.131,23 4.709.913,91 0,00 121.486,83 4.588.427,08 1.825.454,05 2.947.736,10 1.825.454,05 2.947.736,10 260.198.034,55 27.347.736,10 9.940.392,01 277.605.378,64 UniCredit Bank 15262838 Zinsabgrenzung 2,650 01.07.2042 BPG Anlage 8 Seite 17 35 Die Salden der jeweiligen Darlehen stimmen mit den Bankbestätigungen und Kontoauszügen überein. 36 Zur Finanzierung der Investitionen wurde im Geschäftsjahr 2016 zudem ein neues Darlehen in Höhe von TEUR 24.400,0 aufgenommen. 37 Die Zinsbindung des Darlehens 6063002635 (aktuell: 4201939065), welches urspünglich bei der Sparkasse aufgenommen worden ist, ist am 17. Januar 2016 abgelaufen. Eine Anschlussfinanzierung erfolgte über die NRW Bank. 15.12.2016 EUR 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.137.493,12 31.12.2015 EUR 15.757.415,60 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 15.12.2016: EUR 2.137.493,12 31.12.2015: EUR 15.757.415,60 38 Zusammensetzung: 15.12.2016 EUR EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG 31.12.2015 EUR 1.119.866,11 559.933,03 879.864,40 15.187.581,31 SWK ENERGIE GmbH 95.820,85 0,00 Übrige 41.941,76 9.901,26 2.137.493,12 15.757.415,60 NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH 39 Die Verbindlichkeiten gegenüber der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG stellen im Wesentlichen den noch zu zahlenden Kläranlagenbeitrag für 2015 und 2016 dar. 40 Die Verbindlichkeiten gegenüber der NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH (vormals: SWK AQUA) resultieren aus Investitionen, die die NGN laut Betriebsführungsvertrag für die Stadtentwässerung durchführt. BPG Anlage 8 Seite 18 41 Die Verbindlichkeiten gegenüber der SWK ENERGIE GmbH resultieren aus Dienstleistungen im Briefversandservice sowie für die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren. 15.12.2016 EUR 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld 472.062,65 31.12.2015 EUR 337.770,33 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 15.12.2016: EUR 472.062,65 31.12.2015: EUR 337.770,33 42 Zusammensetzung: 15.12.2016 EUR Unterhaltungsaufwendungen für Wasserläufe 187.581,94 200.171,49 Verbindlichkeiten aus Zinsvorauszahlungen (SWAP) durch die Stadt Krefeld 151.329,87 0,00 Personalkosten 89.696,58 64.874,72 Verwaltungsleistungen 13.216,17 62.695,86 0,00 9.260,26 30.238,09 768,00 472.062,65 337.770,33 Bauleitungstätigkeit Übrige 43 31.12.2015 EUR Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld betreffen im Wesentlichen Unterhaltungsaufwendungen für Wasserläufe (TEUR 188), Verbindlichkeiten aus Zinszahlungen (TEUR 151), noch abzuführende Personalkosten (TEUR 90) sowie Verbindlichkeiten aufgrund von Verwaltungsleistungen der Stadt Krefeld. BPG Anlage 8 Seite 19 15.12.2016 EUR 4. Sonstige Verbindlichkeiten 336.697,56 31.12.2015 EUR 233.276,27 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 15.12.2016: EUR 336.697,56 31.12.2015: EUR 233.276,27 44 Zusammensetzung: 15.12.2016 EUR Rückzahlung SWK Energie GmbH 31.12.2015 EUR 311.516,08 0,00 Guthaben aus Vorauszahlungen von Abwassergebührenpflichtigen 13.827,45 141.463,02 übrige 11.354,03 91.813,25 336.697,56 233.276,27 45 Der Rückzahlungsanspruch der SWK Energie resultiert aus einer im Berichtsjahr erfolgten Korrektur der Abwassergebührenabrechnung 2015. Demnach wurden der Stadtentwässerung zu hohe Abschlagszahlungen überwiesen. 46 Im Berichtsjahr sind Erstattungsansprüche aus Abwassergebührenzahlungen gegenüber bereits abgerechneten Gebührenpflichtigen in Höhe von TEUR 13,8 entstanden. BPG Anlage 8 Seite 20 II. Gewinn- und Verlustrechnung 1.1. 15.12.2016 EUR 1. Umsatzerlöse 47 59.399.852,55 2015 EUR 61.176.247,29 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR 2015 EUR Schmutzwassergebühren , Berichtsjahr Abwassergebühren Normalkunden 37.050.744,20 38.340.983,66 Abwassergebühren Sonderkunden 5.648.525,33 5.160.160,60 Abwassergebühren Stadt Krefeld 808.787,84 0,00 Übrige Entwässerungsgebühren 306.010,93 350.000,00 Rückübertragung von Forderungen aus dem Inkasso der SWK ENERGIE GmbH (für Vorjahre) 123.794,00 99.126,92 43.937.862,30 43.950.271,18 -241.772,27 322.965,15 -241.772,27 322.965,15 -1.385.696,00 -736.074,00 42.310.394,03 43.537.162,33 42.310.394,03 43.537.162,33 , Vorjahre Umsatzkorrekturen Abwasser für Vorjahre , Erlöskorrekturen für den Gebührenbedarfsausgleich und aus Vorjahren Übertrag BPG Anlage 8 Seite 21 1.1. 15.12.2016 EUR Übertrag 2015 EUR 42.310.394,03 43.537.162,33 Niederschlagswassergebühren Normalkunden 9.038.380,71 9.772.344,81 Oberflächenentwässerung der Stadt Krefeld 5.501.428,77 5.567.166,88 Niederschlagswassergebühren Sonderkunden 693.580,91 698.002,64 Niederschlagswassergebühren Stadt Krefeld 380.724,94 0,00 Rückübertragung von Forderungen aus dem Inkasso der SWK ENERGIE GmbH (für Vorjahre) 31.810,87 27.316,93 Grundwassereinleitungsgebühren 16.327,00 24.731,60 557.513,66 565.000,00 16.219.766,86 16.654.562,86 -196.811,15 174.330,44 455.592,00 289.677,00 16.478.547,71 17.118.570,30 219.654,56 212.051,63 84.373,47 0,00 0,00 2.184,00 2.916,87 0,00 306.944,90 214.235,63 303.965,91 306.279,03 59.399.852,55 61.176.247,29 Niederschlags- und Grundwasser , Berichtsjahr Übrige Entwässerungsgebühren , Vorjahre , Erlöskorrekturen für den Gebührenbedarfsausgleich und aus Vorjahren Umsatzerlöse aus Nebengeschäften , Grubenentleerungsgebühren , Sanierung Hausanschlüsse , Verwaltungsgebühren , Sonstige Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Beiträge und Zuschüsse BPG Anlage 8 Seite 22 1.1. 15.12.2016 EUR 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 48 334.905,49 330.599,68 Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um Grundwassereinleitung bei Baumaßnahmen, die durch die NGN für die Stadtentwässerung im Rahmen des Betriebsführungsvertrages durchgeführt wurden. 1.1. 15.12.2016 EUR 3. Sonstige betriebliche Erträge 49 2015 EUR 99.027,68 2015 EUR 1.317.778,33 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR 2015 EUR Mahn- und Einziehungserträge 75.878,63 26.634,96 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 21.251,25 1.137.408,12 1.762,31 19.525,23 135,49 134.210,02 99.027,68 1.317.778,33 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Übrige BPG Anlage 8 Seite 23 1.1. 15.12.2016 EUR 5. Materialaufwand 50 7.689.778,60 8.961.843,02 Der Posten Materialaufwand umfasst im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Leistungen, die aus dem Betriebsführungsvertrag mit der NGN resultieren. Die jährliche Veränderung steht im Zusammenhang mit der Anpassung des Betriebsführungsvertrages aufgrund der Aufgabenanpassung und der differenzierter ausgestalteten Preisgleitklausel sowie der Abgrenzung zum 15. Dezember 2016. 1.1. 15.12.2016 EUR 6. Personalaufwand 51 2015 EUR 890.008,51 2015 EUR 183.929,84 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR 2015 EUR Löhne und Gehälter 681.720,07 164.758,98 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 208.288,44 19.170,86 890.008,51 183.929,84 BPG Anlage 8 Seite 24 1.1. 15.12.2016 EUR 7. Abschreibungen 52 5.411.461,41 5.484.461,10 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen auf Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2015 EUR 33.842,58 34.256,86 5.377.618,83 5.450.204,24 5.411.461,41 5.484.461,10 1.1. 15.12.2016 EUR 53 2015 EUR 30.290.203,83 2015 EUR 33.201.612,46 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR Kläranlagenbeitrag EGK 2015 EUR 27.596.269,39 28.836.551,16 , Erstattungen für Einleitungskontrollen 722.863,27 762.222,65 , Unterhaltungsaufwand für Wasserläufe 187.581,94 200.171,49 28.506.714,60 29.798.945,30 Leistungen der Stadt Krefeld Übertrag BPG Anlage 8 Seite 25 1.1. 15.12.2016 EUR Übertrag 2015 EUR 28.506.714,60 29.798.945,30 140.040,97 181.398,02 1.050.486,18 1.143.792,16 Abwasserabgabe Landesumweltamt 500.136,61 523.232,50 Entgelt für Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren 428.651,98 660.699,00 Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 125.731,83 350.510,84 Kosten für Hausanschlusssanierungen 86.715,04 3.574,72 Briefversandservice 78.223,57 0,00 Verluste Anlagenabgänge 73.258,00 285.515,00 Mieten, Pachten und Anerkennungsgebühren 84.977,13 6.915,44 Abschreibungen auf Forderungen 65.124,73 1.237.912,02 5.857,35 20.318,42 194.772,02 132.591,20 30.290.203,83 33.201.612,46 , Übrige Leistungen der Stadt Krefeld Genossenschaftsbeitrag LINEG Übrige BPG Anlage 8 Seite 26 1.1. 15.12.2016 EUR 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 54 17.028,75 Verzugszinsen 17.028,75 1.1. 15.12.2016 EUR 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.973.090,94 2015 EUR 197,00 2015 EUR 9.654.970,14 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR Darlehenszinsen Aufzinsung Rückstellungen Übrige 56 197,00 Zusammensetzung: 1.1. 15.12.2016 EUR 55 2015 EUR 2015 EUR 8.937.478,94 9.616.072,14 35.612,00 32.975,00 0,00 5.923,00 8.973.090,94 9.654.970,14 Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen handelt es sich um Zinsaufwendungen für Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 8.937) sowie Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (TEUR 36). die um BPG Anlage 8 Seite 27 1.1. 15.12.2016 EUR 13. Finanzergebnis -8.956.062,19 1.1. 15.12.2016 EUR 14. Ergebnis nach Steuern 6.596.271,18 1.1. 15.12.2016 EUR 15. Jahresüberschuss 57 6.596.271,18 -9.654.773,14 2015 EUR 5.338.005,74 2015 EUR 5.338.005,74 Der Jahresüberschuss ergibt sich aus den vorgenannten Posten. 1.1. 15.12.2016 EUR 16. Gewinnvortrag 58 2015 EUR 5.338.005,74 2015 EUR 4.483.895,62 Vgl. Tz. 24. 1.1. 15.12.2016 EUR 17. Einstellung in Rücklagen -323.005,74 2015 EUR 0,00 BPG Anlage 8 Seite 28 1.1. 15.12.2016 EUR 18. Ausschüttung 59 -5.015.000,00 -4.483.895,62 Vgl. Tz. 24. 1.1. 15.12.2016 EUR 19. Bilanzgewinn 60 2015 EUR 6.596.271,18 Der Bilanzgewinn ergibt sich aus den vorgenannten Posten. 2015 EUR 5.338.005,74 BPG Anlage 9 Seite 1 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) 1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Neben den Regelungen der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung der Stadtentwässerung besteht seit dem 01. Oktober 2015 ein Geschäftsverteilungsplan, in dem die Geschäftsverteilung der Betriebsleitung festgelegt ist. Darüber hinaus gelten die für den Bereich der Stadtverwaltung erlassenen allgemeinen Anordnungen, Dienstanweisungen und andere Vorschriften sinngemäß auch für den inneren Dienstbetrieb der Stadtentwässerung, sofern für diesen nichts anderes bestimmt ist. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben insgesamt vier Sitzungen des Betriebsausschusses der Stadtentwässserung stattgefunden (26. April 2016, 07. Juli 2016, 27. September 2016 und 23. November 2016). Hierüber wurden Niederschriften erstellt und uns vorgelegt. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Betriebsleiter Herr Andreas Horster und Herr Helmut Döpcke waren nach den uns gegebenen Auskünften in keinem Aufsichtsrat oder Gremium tätig. BPG Anlage 9 Seite 2 d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Betriebsleiter beziehen ihre Einkünfte von der Stadt Krefeld, die diese wiederum später der Stadtentwässerung in Rechnung stellt. Eine Veröffentlichung der Bezüge ist demnach nicht erforderlich. BPG Anlage 9 Seite 3 2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind, wird danach verfahren und erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Die Aufbauorganisation wurde in Form eines Organigramms dargestellt und beinhaltet die Benennung der Funktionsträger. Ansonsten gelten die Dienstanweisungen der Stadtverwaltung. Im Bereich der kaufmännischen Betriebsführung sind die durch die SWK AG erlassenen Verfahrensanweisungen maßgebend, gegebenenfalls ergänzt um öffentlich-rechtliche Vorschriften. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, Organisationsplan verfahren wird? dass nicht nach dem Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Die gesetzlichen und per Rechtsverordnung erlassenen Vorgaben werden allumfassend berücksichtigt. Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung sind über die aktuellen Regelungen informiert. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Es gelten die Dienstanweisungen in der Stadt Krefeld sinngemäß auch für die Stadtentwässerung. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation von Verträgen. BPG Anlage 9 Seite 4 3. Planungswesen, Controlling Rechnungswesen, Informationssystem und a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Zu a) und b): Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der Stadtentwässerung. Planungsabweichungen werden systematisch untersucht, z. B. in den Auswertungen der Quartalsberichterstattungen. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen ist durch einen Betriebsführungsvertrag bei der NGN angesiedelt, die die kaufmännische Betriebsführung über das Rechnungswesen der SWK STADTWERKE KREFELD AG erbringt. Die dort vorhandenen Strukturen sind der Größe und den Anforderungen nach für die Stadtentwässerung ausreichend. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Das Liquiditätsmanagement wird durch Mitarbeiter der SWK STADTWERKE KREFELD AG (für die NGN) erbracht. Die Organisationseinheit 1ERT Treasury erstellt einen täglichen Liquiditätsstatus. Das Management von Krediten für die Stadtentwässerung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Das Cash-Management wird durch die Mitarbeiter der SWK STADTWERKE KREFELD AG für die Betriebsführerin NGN erbracht. BPG Anlage 9 Seite 5 f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die zuvor von der SWK Energie vorgenommene Berechnung und Erhebung von Abwassergebühren erfolgt seit dem 01. Januar 2016 eigenverantwortlich durch die Stadtentwässerung. Dabei wurde der Veranlagungszeitraum an den Jahreskalender angepasst. Die SWK Energie GmbH unterstützt die Stadtentwässerung bei der Ausführung aller Arbeiten, die zur Vor- und Nachbereitung einer ordnungsgemäßen Erhebung von Abwassergebühren erforderlich sind. Es werden Abschlagszahlungen eingefordert. Die endgültige Abrechnung und Abstimmung erfolgt nach Zählerablesung. Einige gewerbliche und industrielle Gebührenpflichtige werden aufgrund der Betriebsstruktur weiterhin manuell abgerechnet. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? Das Controlling entspricht den Anforderungen der Stadtentwässerung. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Derartige Beteiligungen an anderen Unternehmen liegen nicht vor. BPG Anlage 9 Seite 6 4. Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? BPG Anlage 9 Seite 7 Zu a) bis d): Nach Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzung gibt es Berichtspflichten gegenüber der Verwaltungsspitze der Stadt Krefeld, mit denen Einzelheiten der wirtschaftlichen Entwicklung und damit auch der wirtschaftlichen Risiken im Bereich Erlösentwicklung, Kostenentwicklung und Finanzierung kommuniziert werden (Quartalsberichte des Betriebsleiters). Darüber hinaus gibt es Meldepflichten bei Überschreiten von geplanten Investitionssummen. Die Betriebsführerin NGN hat gemäß § 9 Abs. 1 des Betriebsführungsvertrages über wichtige betriebliche Vorgänge, insbesondere in Bezug auf Ergebnisse der Kontrollmessungen zur Selbstüberwachung von Anlagen und Einleitungen, der Stadtentwässerung Krefeld unverzüglich schriftlich Mitteilung zu geben. Da die Betriebsführerin NGN auch die kaufmännische Betriebsführung der Stadtentwässerung Krefeld übernommen hat, führt sie auch die übrigen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung durchzuführenden Maßnahmen der Risikofrüherkennung durch. In diesem Rahmen erfolgt eine quartalsmäßige Risikoerhebung durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung mit Unterstützung der NGN bzw. der SWK AG. Hier werden auch abwasserspezifische Risiken, die aus der technischen Betriebsführung der NGN resultieren können, mit erfasst. Die Erhebung umfasst auch die Analyse und Festlegung von Steuerungsmaßnahmen (vorbeugend) bzw. ggf. Eventualmaßnahmen (nach Risikoeintritt). Die Umsetzung und Wirkung dieser Maßnahmen wird regelmäßig durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung überwacht. Die Maßnahmen erscheinen ausreichend und geeignet. Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert und werden anlassbezogen bei Änderungen des Geschäftsumfeldes und der Unternehmensstruktur angepasst. BPG Anlage 9 Seite 8 5. Finanzinstrumente, Derivate andere Termingeschäfte, Optionen und Die Stadtentwässerung Krefeld hat am 11. Mai 2010 zur Absicherung gegen steigende Zinsen einen Forward-Zinsswap mit der Deutschen Bank AG abgeschlossen. Die in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils zur Prolongation anstehenden Darlehensrestbeträge mit einem Anfangsvolumen von 30,2 Mio. Euro wurden damit bereits in 2010 mit einem Festzins bis zum 31. Dezember 2020 unterlegt. Zum 15. Dezember 2016 waren sieben Darlehen mit einem Volumen von EUR 21,2 Mio. mit dieser Zinssicherung unterlegt. Weitere derartige Finanzinstrumente nutzt die Stadtentwässerung nicht. Der Abschluss von Darlehensverträgen erfolgt in Abstimmung mit der Betriebsleitung durch die Stadt Krefeld. 6. Interne Revision Die Stadtentwässerung besitzt keine eigene interne Revision. Er unterliegt jedoch gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Krefeld. BPG Anlage 9 Seite 9 7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Derartige Kreditgewährungen liegen nicht vor. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anhaltspunkte für derartige Zerlegungen haben sich nicht ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und -anweisung und bindenden Beschlüssen des Entwässerungsausschusses übereinstimmen. BPG Anlage 9 Seite 10 8. Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Zu a) und b): Auf Basis des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Krefeld und auf Meldungen der NGN über besondere bauliche Mängel am Anlagevermögen legt die Stadtentwässerung die Maßnahmen fest. Die Planung und die Bauüberwachung wird gemäß Betriebsführungsvertrag durch die NGN abgewickelt. So beschafft sie auch alle dafür notwendigen Leistungen auf eigene Rechnung. Kostenkalkulationen und Zwischenschritte in der Planung werden regelmäßig der Stadtentwässerung vorgelegt, so dass eine begleitende Prüfung und Überwachung stattfindet. Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Unterlagen und Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit der Preise zu ermöglichen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Durchführung der Investitionen liegt in der Verantwortung der Betriebsführerin NGN (siehe auch zu 8 a) und 8 b)). Die Veränderungen der Ausgaben gegenüber den Ansätzen im Wirtschaftsplan werden in den Quartalsberichten dargestellt. Durch eine entsprechende Steuerung der NGN wird sichergestellt, dass die budgetierten jährlichen Investitionsausgaben nicht überschritten werden. BPG Anlage 9 Seite 11 d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Wesentliche Überschreitungen sind nicht bekannt geworden. Die Investitionen der Stadtentwässerung Krefeld werden über die Auftragsabrechnung der Betriebsführerin NGN erfasst, überwacht und abgerechnet. Aus der laufenden Investitionsplankontrolle lässt sich insbesondere ersehen, wie weit die einzelnen Investitionen abgewickelt sind, welche Mittel noch benötigt werden und wie hoch die voraussichtlichen Über- und Unterschreitungen sind. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Leasingverträge oder vergleichbare Verträge liegen nicht vor. BPG Anlage 9 Seite 12 9. Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Die entsprechenden Stadtentwässerung. Vorschriften gelten für eigene Beschaffungen der Es liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Für die mit der Beschaffung befasste Betriebsführerin NGN gilt die Verfahrensanweisung Beschaffung der SWK, nach der auch unterhalb der vergaberechtlich relevanten Schwellenwerte Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Insbesondere bei Bauleistungen, Leitungsverlegung und Tiefbaumaßnahmen sind bei Gesamtmaßnahmen mit einem Wert von über EUR 25.000,00 mehrere Angebote einzuholen, um eine ausreichende Markttransparenz zu gewährleisten. In der Regel sollen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Verstöße gegen die Verfahrensanweisung sind bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden. BPG Anlage 9 Seite 13 10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Nach den Regelungen der Betriebssatzung wird dem Oberbürgermeister und dem Entwässerungsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich berichtet. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/ Konzernbereiche? Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung Krefeld. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Die zeitnahe Unterrichtung des Entwässerungsausschusses erfolgt über die vorstehend angesprochenen Zwischenberichte. Der Entwässerungsausschuss Neuorganisation unterrichtet. d) wurde regelmäßig über das Projekt Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Derartige besondere Berichterstattungen wurden nicht angefordert. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung nicht ausreichend war. BPG Anlage 9 Seite 14 f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Angesichts der organisatorischen Einbindung in die Stadt Krefeld, die nach Amtshaftungsgrundsätzen haftet, hat die Stadtentwässerung keine D & O-Versicherung für die Betriebsleitung abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Derartige Interessenkonflikte sind nicht festgestellt worden. BPG Anlage 9 Seite 15 11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Auffallend hohe oder niedrige Bestände liegen nicht vor. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Anhaltspunkte für eine abweichende Vermögenslage aus den vorstehend genannten Gründen haben sich nicht ergeben. BPG Anlage 9 Seite 16 12. Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Die Stadtentwässerung ist unter Berücksichtigung der Rücklagen und der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen zu 13,1 % eigenfinanziert und zu 86,9 % fremdfinanziert. Die wesentlichen Investitionsverpflichtungen werden überwiegend durch Fremdkapital finanziert. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Konzernstrukturen liegen nicht vor. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die Stadtentwässerung hat keine Fördermittel erhalten. BPG Anlage 9 Seite 17 13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Die Eigenkapitalquote beträgt unter Einbeziehung des Stammkapitals und der Rücklagen 4,9 % und unter zusätzlicher Einbeziehung des Bilanzgewinns und des Sonderpostens aus Beiträgen und Zuschüssen 13,1 % und hat sich zum Vorjahr geringfügig verbessert. Mit Schreiben vom 18. November 2014 hat die GPA NRW festgehalten, dass die Eigenkapitalquote nicht mehr angemessen im Sinne des § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 EigVO NRW sei. Die GPA NRW hat im vorgenannten Schreiben zudem darauf hingewiesen, dass die erwirtschafteten Abschreibungen nicht mehr ausreichen, um die Tilgungsleistungen abzudecken. Entsprechend weist sie darauf hin, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur nachhaltig zu stärken. Eine zulässige Möglichkeit ist die Umstellung der Abschreibungsart für das bestehende und zukünftige Vermögen. Ob eine Umstellung erfolgen wird, wird sich im Rahmen der kommenden Wirtschaftsplanung ergeben. Finanzierungsprobleme bestehen nicht. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vor. BPG Anlage 9 Seite 18 14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Das Betriebsergebnis wird für die Stadtentwässerung nur einheitlich ermittelt. b) Entwässerungsleistungen der Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Leistungsbeziehungen mit der Trägergemeinde Stadt Krefeld werden - soweit ersichtlich - zu angemessenen Konditionen abgewickelt. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Konzessionsabgaben liegen bei der Stadtentwässerung nicht vor. BPG Anlage 9 Seite 19 15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Zu a) und b): Besondere verlustbringende Geschäfte und besondere Risiken aus schwebenden Geschäften lagen und liegen nicht vor. Auf den Grundsatz der Kostendeckung im Rahmen der Gebührenabrechnung wird hingewiesen. 16. Ursachen des Jahresfehlbetrages Verbesserung der Ertragslage a) b) und Maßnahmen zur Die Stadtentwässerung Krefeld erzielte im Rumpfgeschäftsjahr 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 einen Jahresüberschuss. vom Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Es werden dauerhaft Kontrollen und Überprüfungen der Gebührenzahler vorgenommen, soweit das reguläre Dienstgeschäft dies zulässt. Zusätzlich werden wiederkehrend Plausibilitätskontrollen vorgenommen. Anlage 10 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung 2. Umfang und Ausführung des Auftrags Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 50261 09/2016 Anlage 10 (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.