Daten
Kommune
Krefeld
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598 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:22
Stichworte
Inhalt der Datei
BPG
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016
sowie des
Lageberichtes für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016
der
Stadtentwässerung Krefeld,
Krefeld
Hinweis
Die | Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden
Dokument um eine elektronisch übersandte Kopie handelt. Allein die in Papierform
übergebenen Unterlagen sind maßgeblich. Die elektronisch übersandte Kopie ist nur zur
internen Verwendung durch die Organe des Unternehmens bestimmt, sofern nicht
gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen in der Auftragsvereinbarung eine
Weitergabe oder Einsichtnahme vorsehen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder
Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Freigabe durch die | Beratungs- und
Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
zulässig und im Übrigen nicht gestattet.
BPG
Inhaltsverzeichnis:
Seite
A.
Prüfungsauftrag
1
B.
Grundsätzliche Feststellungen
3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
3
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
6
D.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
9
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
9
2.
Jahresabschluss
10
3.
Lagebericht
11
II.
III.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
12
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
12
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
12
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
12
1.
Vermögenslage (Bilanz)
13
2.
Finanzlage (Kapitalflussrechnung)
17
3.
Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)
18
BPG
Inhaltsverzeichnis:
Seite
E.
F.
Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
20
I.
Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
20
II.
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
20
Prüfung anderer Stellen
21
I.
Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Krefeld
21
II.
Prüfung des Vorjahresabschlusses durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW
G.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
21
22
BPG
Anlagenverzeichnis:
Anlagen Teil A
Anlage 1:
Bilanz zum 15. Dezember 2016
Anlage 2:
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom
01. Januar bis zum 15. Dezember 2016
Anlage 3:
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum
15. Dezember 2016
Anlage 4:
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum
15. Dezember 2016
Anlage 5:
Bestätigungsvermerk
Anlagen Teil B
Anlage 6:
Rechtliche Verhältnisse
Anlage 7:
Wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Anlage 8:
Weitergehende Erläuterungen zu den Bilanzposten und den
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 9:
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach
§ 53 HGrG
Anlage 10:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017
BPG
Abkürzungsverzeichnis:
Abkürzung
BilRUG
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
D&O
Directors & Officers
DRS
Deutscher Rechnungslegungs
Standard
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs
Standards Committee e.V., Berlin
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen
GPA NRW
Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen
HFA
Hauptfachausschuss des IDW
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V., Düsseldorf
IDW PS 400
IDW Prüfungsstandard: "Grundsätze
für die ordnungsmäßige Erteilung von
Bestätigungsvermerken bei
Abschlussprüfungen"
IDW PS 450
IDW Prüfungsstandard: "Grundsätze
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen"
IKS
Internes Kontrollsystem
JAP DVO
Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen
KAG
Kommunalabgabengesetz
NGN
NGN NETZGESELLSCHAFT
NIEDERRHEIN mbH
PH
Prüfungshinweis des IDW
PS
Prüfungsstandard des IDW
BPG
Abkürzung
SWK
Stadtwerke Krefeld AG
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen
BPG
Seite 1
A. Prüfungsauftrag
1
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 23. November 2016 der
Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld,
- im Folgenden auch kurz "Stadtentwässerung" genannt wurde die Betriebsleitung beauftragt, uns als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. Am 08. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld
beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung zum
16. Dezember 2016 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Die
Stadtentwässerung hat am 15. Dezember 2016 eine Schlussbilanz aufgestellt. Die
Betriebsleitung hat uns den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum
15. Dezember 2016 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und
den Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum
15. Dezember 2016 gemäß § 106 der GO NRW in der zurzeit gültigen Fassung und
der Prüfungsverordnung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 13. August
2012 nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer
Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Die Zustimmung zur Prüfung war zuvor von
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW), Herne, mit
Schreiben vom 10. März 2017 erteilt worden.
2
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung
die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
3
Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1
Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.
4
Auftragsgemäß haben wir ferner den Prüfungsbericht um einen besonderen Erläuterungsteil erweitert, der diesem Bericht als Anlage 8 beigefügt ist.
5
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den
nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften erstellt wurde.
6
Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung
durch die Betriebsleiter.
7
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten C.
bis E. im Einzelnen dargestellt. Der auf Grund der Prüfung erteilte uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt G. wiedergegeben.
8
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der
Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang
(Anlage 3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 4) beigefügt.
BPG
Seite 2
9
Die rechtlichen sowie die wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse haben wir in
den Anlagen 6 und 7 dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen
zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich aus
Anlage 8.
10
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis
zu Dritten, gelten die im Prüfvertrag zwischen der Stadtentwässerung Krefeld und der
BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld, vom 17. März 2017 bzw.
21. März 2017 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage 10 beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017".
BPG
Seite 3
B. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
11
Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage 4) und im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3) die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung Krefeld beurteilt.
12
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleiter im
Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die
Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung der
Stadtentwässerung Krefeld unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere
Stellungnahme geben wir auf Grund unserer eigenen Beurteilung der Lage der
Stadtentwässerung ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts gewonnen haben.
13
Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben:
Folgende Kernaussagen im Lagebericht betreffen die Umsatzerlöse und die
Beurteilung
des
Fortbestandes
und
die
zukünftige
Entwicklung
der
Stadtentwässerung Krefeld:
1.
Die Umsätze der Stadtentwässerung beruhen im Wesentlichen auf den
veranlagten
Abwassergebühren
sowie
den
Erlöskorrekturen
aus
Gebührenüberdeckungen und den Erlöskorrekturen aus Vorjahren. Daneben
beinhalten die Umsätze noch die Erlöse aus Nebengeschäften und die Auflösung
der Ertrags- und Investitionszuschüsse. Die Gesamtumsätze beliefen sich im
Rumpfgeschäftsjahr 2016 auf TEUR 59.399,9 (Vorjahr: TEUR 61.176,2).
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind die Abwassergebühren kostendeckend zu kalkulieren.
Risiken, die den Fortbestand der Stadtentwässerung gefährden, waren am
Abschlussstichtag nicht erkennbar.
Folgende Kernaussagen im Lagebericht betreffen die Auftragsbeziehungen mit der
SWK und die Entwicklung des Anlagevermögens:
2.
Auftragsbeziehungen
bestehen
im
Wesentlichen
mit
der
NGN
NETZGESELLSCHAFT KREFELD mbH, Krefeld, (vormals: SWK AQUA GmbH,
Krefeld) die auf Grund eines Leistungsvertrages die Betriebsführung für die
Stadtentwässerung erbringt. Auf Grund des Leistungsvertrages werden die
investiven Baumaßnahmen von der NGN durchgeführt und nach Fertigstellung
an die Stadtentwässerung veräußert. Auch ist die NGN für die kaufmännische
Führung der Stadtentwässerung verantwortlich.
BPG
Seite 4
Im Zusammenhang mit den beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten
Klageverfahren zur Gebührenabrechnung der Stadt Krefeld wurden Änderungen
erarbeitet. Die Änderungen umfassen Anpassungen des Betriebsführungsentgeltes sowie eine differenzierte Ausgestaltung der Preisanpassungsklausel.
Folgende Kernaussage im
Stadtentwässerung Krefeld:
3.
14
Lagebericht
betrifft
das
Jahresergebnis
der
Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresergebnis von TEUR 6.596,3 (Vorjahr:
TEUR 5.338,0) erzielt.
Als Abschlussprüfer nehmen wir hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1. Die Höhe der vereinnahmten Gebühren hängt von der tatsächlich veranlagten
Menge (Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Entleerungsmenge) und
den festgesetzten Gebührensätzen ab. Da die Stadtentwässerung
kostendeckend kalkulieren muss, führen Gebührenüber- bzw. unterdeckungen
in
einem
Veranlagungsjahr
grundsätzlich
zu
Gebührenminder- bzw. -mehreinnahmen in folgenden Veranlagungsjahren.
Der Rückgang der Umsatzerlöse ist insb. durch das Rumpfgeschäftsjahr
bedingt. Zusätzlich wirkt sich die Zuführung zur Rückstellung für
Gebührenüberdeckungen gem. § 6 KAG im Schmutzwasserbereich erlösmindernd aus.
Die Betriebsleitung kalkuliert gemäß des Wirtschaftsplans mit einem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 7,3 Mio.
Risiken, die den Fortbestand der Stadtentwässerung gefährden, waren im
Rahmen unserer Prüfung nicht erkennbar.
Zu 2. Die Stadtentwässerung hat mit der NGN (vormals: SWK AQUA) einen
Betriebsführungsvertrag geschlossen, in dem die technische und
kaufmännische Betriebsführung auf die NGN übertragen wurde. Hierfür erhielt
die NGN im Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016
ein Entgelt in Höhe von TEUR 7.688,6 (Vorjahr: TEUR 8.961,8).
Das Anlagevermögen der Stadtentwässerung verringerte sich im
Geschäftsjahr um TEUR 3.142,1 auf TEUR 310.514,1. Den Zugängen
(Veräußerungen
der
NGN
an
die
Stadtentwässerung,
Grundwassereinleitungen und Bauleistungen der Stadt Krefeld) in Höhe von
TEUR 2.342,6
standen
Abschreibungen
von
TEUR 5.411,5
und
Anlagenabgänge von TEUR 73,2 gegenüber.
Die für die Zukunft geplanten Investitionen basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Für das Geschäftsjahr 2017 hat die
Stadtentwässerung die NGN, mit Investitionen in Höhe von EUR 15,9 Mio.
beauftragt. Die Finanzierung der Investitionen soll im Wesentlichen über
Kreditaufnahmen erfolgen.
BPG
Seite 5
Es wurde ein erster Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag vom
18. Dezember 2003 mit Wirkung ab 01. Januar 2016 erarbeitet. In diesem ist
unter anderem das Betriebsführungsentgelt gemäß der Aufgabenübertragung
angepasst, hoheitliche Aufgaben abgegrenzt sowie die Preisanpassungsklausel differenzierter ausgestaltet. Der zweite Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag umfasst im Wesentlichen Änderungen bei den Gewichtungsfaktoren der Preisgleitklausel.
Zu 3. Die Ergebnissteigerung von TEUR 1.258,2
gesunkenen Zinsaufwendungen zu begründen.
ist
im
Wesentlichen
mit
Bei der Ermittlung der Betriebsleistung wurden aus der Zuführung
(TEUR 2.891,9) und Inanspruchnahme (TEUR 1.961,8) der Rückstellungen für
den Gebührenausgleich gem. § 6 KAG für die Veranlagungsjahre 2012 und
2016 TEUR 930,1 erlösmindernd erfasst.
15
Die oben angeführten Hervorhebungen werden unten in Abschnitt D. III. durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.
16
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist
die Beurteilung der Lage der Stadtentwässerung Krefeld einschließlich der
dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet.
Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und
inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
der Fortbestand der Stadtentwässerung gefährdet wäre.
BPG
Seite 6
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
17
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum
15. Dezember 2016
(Anlagen 1
bis 3)
und
der
Lagebericht
für
das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 (Anlage 4) sowie
die
Einhaltung
der
einschlägigen
gesetzlichen
Vorschriften
zur
Rechnungslegung und der sie ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen.
18
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss
und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadtentwässerung
vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
19
Bewertungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a (und der §§ 264 bis 288) HGB und die
ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus der Satzung ergeben sich nicht.
20
Prüfungskriterium für den Lagebericht waren die Vorschriften des § 289 HGB.
21
Durch den Prüfvertrag bzw. durch die GPA NRW wurde der Gegenstand der Prüfung
um die Erstellung eines Erläuterungsteiles (Anlage 8) sowie die Prüfung nach § 53
HGrG (Abschnitt E. und Anlage 9) erweitert.
22
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes,
insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war
nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrags.
23
Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung ist für die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
sowie die uns gegenüber
gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die von der
Betriebsleitung vorgelegten Unterlagen und die uns gegenüber gemachten Angaben
im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
24
Die Prüfungsarbeiten haben wir - mit Unterbrechungen - in der Zeit von Mai 2017 bis
17. August 2017 in den Geschäftsräumen der SWK STADTWERKE KREFELD AG in
Krefeld und in unserem Büro in Krefeld durchgeführt.
25
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 07. Juni 2016 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2015; er wurde mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 07. Juli 2016 gebilligt und durch den Rat der Stadt Krefeld in der
Sitzung vom 29. September 2016 unverändert festgestellt.
BPG
Seite 7
26
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der
Stadtentwässerung Krefeld. Mit der Durchführung der Abschlussprüfung zum
31. Dezember 2015 hatte sie uns beauftragt. Die GPA NRW hat unseren Prüfbericht
ausgewertet und den Bestätigungsvermerk vollinhaltlich übernommen. Ergänzungen
gemäß § 3 der JAP DVO waren aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
27
Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege,
Bestätigungen der Kreditinstitute, Saldenmitteilungen sowie das Akten- und
Schriftgut der Stadtentwässerung Krefeld.
28
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der
Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht
worden.
29
Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen,
Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge
enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
30
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter
Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Stadtentwässerung wesentlichen
Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge
von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs haben sich nach
dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt
geworden.
31
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften des
§ 109 Gemeindeordnung NRW, die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (Prüfungsverordnung) und die einschlägigen Fachgutachten und Stellungnahmen des Instituts
der Wirtschaftsprüfer beachtet. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen. Danach haben wir unsere
Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der Eigenbetriebsverordnung NRW), die
sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung wesentlich
auswirken, hätten erkennen müssen.
32
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind
in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
BPG
Seite 8
33
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung
unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Stadtentwässerung und eine
Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems (IKS) zugrunde (risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung
basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus
resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses, aus
Gesprächen mit der Betriebsleitung und Mitarbeitern der SWK AG und der
Stadtentwässerung bekannt.
34
Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben
sich folgende Prüfungsschwerpunkte:
∂ Umsetzung der Vorschriften des BilRUG,
∂ Bewertung des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der angewendeten
Abschreibungsverfahren,
∂ Umsatzermittlung und Umsatzabgrenzung und
∂ sonstige Rückstellungen.
35
Ausgehend von einer Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren
Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit
beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung
der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten
Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der
wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung
tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
36
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der
Stadtentwässerung haben wir u. a. Saldenbestätigungen für Forderungen und
Verbindlichkeiten und Saldenmitteilungen der Banken eingeholt.
BPG
Seite 9
D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
37
Die Bücher der Stadtentwässerung Krefeld werden durch Mitarbeiter der SWK
STADTWERKE KREFELD AG im Rahmen der Geschäftsbesorgung mit der
Betriebsführerin NGN (vormals: SWK AQUA) geführt. Für die Abwicklung der
Datenverarbeitung für die Finanzbuchhaltung und die übrigen Bereiche des
kaufmännischen Rechnungswesens wird das System SAP ERP genutzt.
38
Das von der Stadtentwässerung bzw. der Betriebsführerin NGN eingerichtete
rechnungslegungsbezogene
interne
Kontrollsystem
(IKS)
sieht
dem
Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und
Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
39
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete
Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend
gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher
wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet
und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt.
40
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen
wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
41
Im Hinblick auf die IT-gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die
Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten
gewährleistet ist.
42
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren
geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen und internes Kontrollsystem)
nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
und
den
ergänzenden
landesrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
BPG
Seite 10
2. Jahresabschluss
43
Der vorliegende Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 wurde nach den
handelsrechtlich geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung und den
ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen aufgestellt.
44
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der
Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung
der Bilanz (Anlage 1) erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die
Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
45
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im
Anhang.
46
Die Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW, Herne, und der Beschlussfassung des Rates der Stadt Krefeld über den
Vorjahresabschluss und den Lagebericht erfolgte am 17. November 2016 im
Amtsblatt der Stadt Krefeld.
47
In dem von der Stadtentwässerung aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die auf
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten
Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur
Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend
dargestellt.
48
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung
ergab keine Beanstandungen.
BPG
Seite 11
3. Lagebericht
49
Die Prüfung des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis
zum 15. Dezember 2016 (Anlage 4) hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem
Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im
Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage
der Stadtentwässerung Krefeld vermittelt.
50
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die
Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und nach § 25 EigVO NRW vollständig und
zutreffend sind.
51
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen
Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen entspricht.
BPG
Seite 12
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
52
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als
Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken
von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Stadtentwässerung vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
53
Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Abschnitt D. III. sowie auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
in Anlage 8.
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
54
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften verweisen wir auf die
Ausführungen im Anhang (Anlage 3).
55
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr
angewendet.
III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
56
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze
Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stadtentwässerung ausgerichtet.
BPG
Seite 13
1. Vermögenslage (Bilanz)
57
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 15. Dezember 2016 nach
wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den
entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2015 gegenübergestellt
(vgl. Anlage 1).
58
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite
dem mittel- und langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem kurzfristig
gebundenen Vermögen zugeordnet.
59
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem
Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine
Zuordnung nach lang- und mittelfristiger (Restlaufzeit größer als ein Jahr) bzw.
kurzfristiger Fälligkeit erfolgt.
60
Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen
in TEUR für die beiden Abschlussstichtage 15. Dezember 2016 und
31. Dezember 2015:
61
Vermögen
Rumpfgeschäftsjahr
15.12.2016
TEUR
%
Mittel- und langfristig gebundenes
Vermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Forderungen gegen die Stadt
Krefeld
Flüssige Mittel
Sonstige kurzfristige
Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2015
TEUR
%
Veränderung
TEUR
%
4
310.510
310.514
0,0
94,5
94,5
37
313.619
313.656
0,0
97,5
97,5
-33
-3.109
-3.142
-89,2
-1,0
-1,0
5.701
1,7
3.162
1,0
2.539
80,3
361
10.449
0,1
3,2
136
4.655
0,0
1,5
225 >100,0
5.794 >100,0
1.754
18.265
0,5
5,5
12
7.965
0,0
2,5
1.742 >100,0
10.300 >100,0
328.779
100,0
321.621
100,0
7.158
2,2
BPG
Seite 14
62
Kapital
Rumpfgeschäftsjahr
15.12.2016
TEUR
%
Eigenkapital
Stammkapital und Rücklagen
Bilanzgewinn
Sonderposten aus Beiträgen und
Zuschüssen
Mittel- und langfristiges
Fremdkapital
Rückstellungen
Bankverbindlichkeiten
Kurzfristiges Fremdkapital
Rückstellungen
Bankverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Krefeld
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten
31.12.2015
TEUR
%
Veränderung
TEUR
%
16.191
6.596
4,9
2,0
15.868
5.338
4,9
1,7
323
1.258
2,0
23,6
20.439
43.226
6,2
13,1
19.937
41.143
6,2
12,8
502
2.083
2,5
5,1
2.892
264.242
267.134
0,9
80,4
81,3
1.183
248.474
249.657
0,4
77,3
77,7
1.863
13.363
0,6
4,1
2.769
11.724
0,8
3,6
-906
1.639
-32,7
14,0
2.137
0,6
15.757
4,9
-13.620
-86,4
472
0,1
338
0,1
134
39,6
584
18.419
0,2
5,6
233
30.821
0,1
9,5
328.779
100,0
321.621
100,0
1.709 >100,0
15.768
6,3
17.477
7,0
351 >100,0
-12.402
-40,2
7.158
2,2
63
Das Gesamtvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.158
(= 2,2 %) auf TEUR 328.779 erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen
aus einer Zunahme der liquiden Mittel. Bis zum 15. Dezember 2016 wurden nur
einige der im Wirtschaftsplan enthaltenen Baumaßnahmen im Kanalnetz beendet
und in Rechnung gestellt. Entsprechend ist eine Verringerung des Sachanlagevermögens abweichend zu den Vorjahren zu verzeichnen.
64
Das kurzfristig gebundene Vermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
TEUR 10.300 erhöht. Dies ist im Wesentlichen mit dem Anstieg der liquiden
Mittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und des Rechnungsabgrenzungspostens zu begründen. Bezüglich der Entwicklung der liquiden Mittel
verweisen wir auf unsere Darstellung in Abschnitt III. 2. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt und hängt außerdem mit
dem vorliegenden Rumpfgeschäftsjahr zusammen. Die Forderungen gegen die
Stadt Krefeld resultieren aus zum Stichtag noch nicht bezahlten Kanalanschlussbeiträgen. Die Veränderung ist ebenfalls stichtagsbedingt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen den auf den Zeitraum vom
16. Dezember bis 31. Dezember 2016 entfallenden Aufwand für Abwasserbeseitigung (1.240 TEUR) durch die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co.
KG, Krefeld und das anteilige Betriebsführungsentgelt (346 TEUR).
BPG
Seite 15
65
Das Eigenkapital der Stadtentwässerung ist um TEUR 2.083 (= 5,1 %) auf
TEUR 43.226 gestiegen. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus dem
gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.258 gestiegenen Bilanzgewinn. Zudem hat
sich auch der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen im Vergleich zum
Vorjahr um TEUR 502 erhöht. Die Eigenkapitalquote der Stadtentwässerung ist
mit 13,1 % leicht gestiegen (Vorjahr: 12,8 %).
66
Die Zunahme der mittel- und langfristigen Bankverbindlichkeiten korrespondiert
mit dem im Berichtsjahr aufgenommenen Darlehen in Höhe von TEUR 24.400.
Die mittelfristigen Rückstellungen beinhalten die Kostenüberdeckung aus der
Gebührennachkalkulation 2016 gem. § 6 KAG.
67
Die Veränderung des kurzfristigen Fremdkapitals resultiert im Wesentlichen aus
dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
68
Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten bestehen aus den im Folgejahr zu
tilgenden Beträgen der langfristigen Darlehen sowie der Zinsabgrenzung für den
Berichtszeitraum.
69
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen
Rückerstattungsverpflichtungen von Abwassergebühren an die SWK Energie
sowie die passive Abgrenzung bereits erhaltener Gebühren für den Zeitraum vom
16. Dezember bis zum 31. Dezember 2016.
70
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich in Kennzahlen wie folgt dar:
2016
Anlagenintensität in %
94,5
2015
97,5
Anlagevermögen *100
____________________
Gesamtkapital*
Eigenkapitalquote in %
Eigenkapital inklusive Sonderposten * 100
_________________________________________________________
Gesamtkapital*
* Gesamtkapital = Bilanzsumme
13,1
12,8
BPG
Seite 16
2. Finanzlage (Kapitalflussrechnung)
71
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare
flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
Rumpfgeschäftsjahr 2016
TEUR
2015
TEUR
Periodenergebnis
6.596
5.338
+
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
5.412
5.485
+
Zunahme der Rückstellungen
766
606
+
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
501
26
+
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
73
174
-4.505
-684
-12.770
4.792
8.921
9.622
-
-/+
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva (soweit nicht
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
Abnahme /Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva (soweit nicht
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
+/-
Zinsaufwendungen/ Zinserträge
+/-
Zinsaufwand/ -erträge für Auf-/ Abzinsung von
Rückstellungen
36
33
=
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
5.030
25.392
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
0
115
-2.343
-17.498
0
-3
17
0
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
+
Erhaltene Zinsen
=
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-2.326
-17.386
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
24.400
19.100
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten
-8.631
-9.899
+/-
Gezahlte Zinsen
-7.664
-9.122
-
Auszahlungen an die Stadt Krefeld (Ausschüttung)
-5.015
-4.484
3.090
-4.405
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
5.794
3.601
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
4.655
1.054
10.449
4.655
10.449
4.655
10.449
4.655
=
+
=
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der
Periode
Zahlungsmittel
BPG
Seite 17
3. Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)
72
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2016 und 2015
zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
Rumpfgeschäftsjahr
2016
TEUR
%
Umsatzerlöse
Aktivierte Eigenleistungen
Übrige sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung
Betriebsführungsentgelt
Materialaufwand
Personalaufwand
Planmäßige Abschreibungen auf
immaterielle
Vermögensgegenstände und auf
Sachanlagen
Kläranlagenbeitrag EGK
Übrige Betriebsaufwendungen
Aufwendungen für die
Betriebsleistung
Betriebsergebnis
Zinsergebnis
Jahresüberschuss
73
2015
TEUR
%
Abweichungen
TEUR
%
59.400
335
99
59.834
-7.689
-1
99,2
0,6
0,2
100,0
-12,9
0,0
61.176
331
1.318
62.825
-8.962
0
97,4
0,5
2,1
100,0
-14,3
0,0
-1.776
4
-1.219
-2.991
1.273
-1
-890
-1,5
-184
-0,3
-706
-2,9
1,2
-92,5
-4,8
14,2
0,0
<100,0
-5.412
-27.596
-2.695
-9,0
-46,1
-4,5
-5.484
-28.837
-4.365
-8,7
-45,9
-6,9
72
1.241
1.670
1,3
4,3
38,3
-44.282
-74,0
-47.832
-76,1
3.550
15.552
-8.956
26,0
-15,0
14.993
-9.655
23,9
-15,4
559
699
6.596
11,0
5.338
8,5
1.258
7,4
3,7
7,2
23,6
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus den Gebührensätzen und den
abgerechneten Mengen. Diese haben sich im Vergleich wie folgt entwickelt:
BPG
Seite 18
2016
2015
Schmutzwasser
Gebührensatz je cbm eingeleitetes Schmutzwasser
EUR
abgerechnete Menge
Tcbm
3,50
3,50
12.509
12.679
Niederschlagswasser (Grundstücksfläche)
Gebührensatz je qm angeschlossene bebaute (bzw.
überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche
EUR
0,98
0,95
abgerechnete Menge
Tqm
16.507
17.724
je cbm Grundwasser
EUR
1,41
1,36
abgerechnete Menge
Tcbm
457
261
Niederschlagswasser (Grundwasser)
74
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2016 liegen mit TEUR 59.400 um
TEUR 1.776 niedriger als im Vorjahr. Diese Veränderung ist im Wesentlichen mit
dem Rumpfgeschäftsjahr zu begründen. Aus der Inanspruchnahme und
Zuführung der Rückstellungen für den Gebührenausgleich gem. § 6 KAG haben
sich die Umsatzerlöse insgesamt um rd. TEUR 930,1 vermindert.
75
Die aktivierten Eigenleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4
gestiegen. Dies ist durch die höhere Einleitung von Grundwasser infolge von Baumaßnahmen bedingt.
76
Die Aufwendungen aus dem Betriebsführungsentgelt sind um TEUR 1.273
niedriger als im Vorjahr. Die Verminderung resultiert aus der Anpassung des
Betriebsführungsvertrages, der differenzierter ausgestalteten Preisgleitklausel
und der Abgrenzung des Betriebsführungsentgeltes zum 15. Dezember 2016.
Die Steigerung des Personalaufwandes resultiert aus der gestiegenen
Mitarbeiteranzahl. Im Vorjahr erfolgte die Zuweisung der Mitarbeiter unterjährig in
den Monaten August und Oktober.
77
Die Höhe des Kläranlagenbeitrages ergibt sich aus der Festpreisvereinbarung für
die Jahre 2014 - 2017.
78
Der Jahresüberschuss resultiert im Wesentlichen aus dem Unterschiedsbetrag
zwischen kalkulatorischen Zinsen (Erlösbestandteil) und handelsbilanziellen
Zinsen (Aufwendungen).
BPG
Seite 19
E. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
I.
79
Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
Ein Risikofrüherkennungssystem im Sinne des § 10 Abs. 1 EigVO NRW liegt vor.
Die Stadtentwässerung ist in das Risikofrüherkennungssystem der Betriebsführerin NGN eingebunden. Das Risikomanagement der NGN wird im Rahmen des
Geschäftsbesorgungsvertrages in der SWK AG durchgeführt. Dort wird
quartalsmäßig ein Bericht über die Risiken "SWK Risiko-Portfolio" erstellt. Die
Maßnahmen erscheinen ausreichend und geeignet. Einzelheiten dazu sind in
Anlage 9 zu Fragenkreis 4 dargestellt.
II. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
80
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit
dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den
Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Fragenkatalog zur Prüfung
nach § 53 HGrG" beachtet.
81
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der
Satzung für die Betriebsleitung geführt worden sind.
82
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 9
dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
83
Wegen der Berichterstattung über die Entwicklung der Vermögens- und
Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Stadtentwässerung (gemäß
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG) verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(vgl. Abschnitt D. III.).
84
Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber
dem Vorjahr und Verluste, die das Jahresergebnis nicht unwesentlich beeinflusst
haben, ergaben sich im Rumpfgeschäftsjahr 2016 nicht.
BPG
Seite 20
F. Prüfung anderer Stellen
I.
Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Krefeld
85
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Krefeld hat am 14. Dezember 2016 die
nachfolgende
Prüfung
durchgeführt
und
im
Prüfungsbericht
vom
14. Dezember 2016 dokumentiert:
86
Es wurden der Zahlungsverkehr, die Buchführung, die Behandlung der Belege
und die Verwaltung der Kassenmittel in Stichproben geprüft. Es haben sich keine
Beanstandungen ergeben.
II. Prüfung des Vorjahresabschlusses durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW
87
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA NRW) den Bestätigungsvermerk zum Vorjahresabschluss 2015 vollinhaltlich ohne Ergänzung übernommen.
BPG
Seite 21
G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 (Anlage 4) der
Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld, unter dem Datum vom 17. August 2017 den
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben
wird:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der Stadtentwässerung Krefeld für das Rumpfgeschäftsjahr vom
01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der
Stadtentwässerung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO
NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadtentwässerung sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen
der
Betriebsleitung
sowie
die
Würdigung
der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
BPG
Seite 22
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadtentwässerung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtentwässerung und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung
bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb
dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in
einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung
hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Krefeld, 17. August 2017
| Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. D. Bottermann
Wirtschaftsprüfer
gez. ppa. T. Adelfang
Wirtschaftsprüfer
BPG
ANLAGEN
Teil A
Anlage 1:
Bilanz zum 15. Dezember 2016
Anlage 2:
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum
15. Dezember 2016
Anlage 3:
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis
zum 15. Dezember 2016
Anlage 4:
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016
bis zum 15. Dezember 2016
Anlage 5:
Bestätigungsvermerk
Anlage 1
Bilanz zum 15. Dezember 2016
Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld
AKTIVA
PASSIVA
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen
I.
II.
4.121,90
37.530,00
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
2.588.429,94
2.514.964,60
307.410.733,04
310.993.667,00
81.385,17
35.306,00
429.403,15
310.509.951,30
74.702,31
313.618.639,91
310.514.073,20
313.656.169,91
2. Forderungen gegen die Stadt Krefeld
3. Sonstige Vermögensgegenstände
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
II.
Sonderrücklage für Kanalausbau
und -sanierung
10.000.000,00
10.000.000,00
520.327,57
520.327,57
5.670.707,79
5.347.702,05
1. Gewinnvortrag
5.338.005,74
4.483.895,62
2. Jahresüberschuss
6.596.271,18
5.338.005,74
-5.015.000,00
-4.483.895,62
-323.005,74
6.596.271,18
0,00
5.338.005,74
22.787.306,54
21.206.035,36
20.438.816,07
19.937.315,20
4.753.569,63
3.951.454,00
277.605.378,64
260.198.034,55
2.137.493,12
15.757.415,60
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld
472.062,65
337.770,33
4. Sonstige Verbindlichkeiten
336.697,56
233.276,27
280.551.631,97
276.526.496,75
247.255,23
0,00
328.778.579,44
321.621.301,31
3. Ausschüttung
4. Einstellung in Rücklagen
B. Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Stammkapital
IV. Bilanzgewinn
B. Umlaufvermögen
I.
I.
III. Allgemeine Rücklage
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
15.12.2016
EUR
C. Rückstellungen
5.700.895,37
3.162.278,96
361.242,45
135.929,60
40.848,79
12.217,91
6.102.986,61
10.448.731,18
3.310.426,47
4.654.623,61
16.551.717,79
7.965.050,08
1.712.788,45
81,32
Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
E. Rechnungsabgrenzungsposten
328.778.579,44
321.621.301,31
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016
Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld
Rumpfgeschäftsjahr
2016
EUR
1. Umsatzerlöse
2015
EUR
59.399.852,55
61.176.247,29
334.905,49
330.599,68
99.027,68
1.317.778,33
59.833.785,72
62.824.625,30
1.174,93
0,00
7.688.603,67
8.961.843,02
7.689.778,60
8.961.843,02
a) Löhne und Gehälter
681.720,07
164.758,98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
208.288,44
19.170,86
890.008,51
183.929,84
5.411.461,41
5.484.461,10
30.290.203,83
44.281.452,35
33.201.612,46
47.831.846,42
15.552.333,37
14.992.778,88
17.028,75
197,00
8.973.090,94
-8.956.062,19
9.654.970,14
-9.654.773,14
14. Ergebnis nach Steuern
6.596.271,18
5.338.005,74
15. Jahresüberschuss
6.596.271,18
5.338.005,74
16. Gewinnvortrag
5.338.005,74
4.483.895,62
-323.005,74
0,00
-5.015.000,00
6.596.271,18
-4.483.895,62
5.338.005,74
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
3. Sonstige betriebliche Erträge
4. Betriebserträge
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
7. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Betriebsaufwendungen
10. Betriebsergebnis
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
13. Finanzergebnis
17. Einstellung in Rücklagen
18. Ausschüttung
19. Bilanzgewinn
Anlage 3
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016
der
Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld
Anlage 3
Seite 1
Anhang der
Stadtentwässerung Krefeld
für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. Dezember 2016
I.
Allgemeine Angaben inclusive Angaben zum Unternehmen
Die Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld, im Folgenden Stadtentwässerung, wird entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Betriebssatzung wie ein Eigenbetrieb der
Stadt Krefeld geführt. Der Jahresabschluss zum 15. Dezember 2016 wurde nach den
§§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Am 8. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in einen neu zu gründenden Kommunalbetrieb Krefeld,
Anstalt des öffentlichen Rechts, im Folgenden Kommunalbetrieb, umzuwandeln. Das in der
Schlussbilanz zum 15. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen sowie dessen Finanzierung
wurden zum Stichtag 16. Dezember 2016 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen.
Die Betriebssatzung der Stadtentwässerung wurde am Tage nach der Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt mit Inkrafttreten der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb am
16. Dezember 2016 aufgehoben.
Ein Vergleich der Zahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, mit
den Vorjahreswerten ist nur bedingt möglich, da es sich beim Berichtsjahr um ein Rumpfwirtschaftsjahr mit 350 von 366 Tagen handelt. Um die Klarheit der Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage zu verbessern, wurden außerdem in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde die Gliederung der GuV um den Posten
„Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ verkürzt.
Im Berichtsjahr wurden die handelsrechtlichen Neuerungen infolge des BilRUG vollumfänglich
umgesetzt. Sich hieraus ergebende Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und Ausweis einzelner Jahresabschlussposten sind in der nachfolgenden Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den Abweichungen von im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Alle Beträge werden – soweit nicht anders dargestellt – in Tausend Euro (T€) angegeben.
Anlage 3
Seite 2
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. den Einbringungswerten
zum 1. Januar 2005 abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die Abschreibungen erfolgen auf Grundlage der allgemeinen sowie branchenbezogenen steuerlichen Abschreibungstabelle. Die Kanäle (Haltungen/Schächte) werden
in der Regel über eine Nutzungsdauer von 100 Jahren, Neuzugänge ab 2014 über 80 Jahre
abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für Sonderbauwerke und Gebäude beträgt 50 Jahre und
maschinentechnische Teile werden über 12 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer für
andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegt zwischen 3 und 8 Jahren.
Seit 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 €
werden in einen Anlagenpool gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei
immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen vorgenommen. Entfallen die Gründe
der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe
der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Soweit nicht
gesondert ausgewiesen, haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.
Das Stammkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Sonderrücklage und die Gewinnrücklage sind gemäß § 266 HGB gesondert ausgewiesen.
Anlage 3
Seite 3
Investitionszuschüsse werden nicht von den Anschaffungskosten abgesetzt, sondern offen
als Passivposten ausgewiesen. Sie werden linear – über die Nutzungsdauer der begünstigten
Vermögensgegenstände – nach Maßgabe der hierauf entfallenden Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Werteansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber der Stadt Krefeld sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der
Gefahrenübergang erfolgt ist.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne
werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der GuV, weicht aufgrund der erstmaligen Anwendung des § 275 HGB i. d. F. des BilRuG von der Vorjahresdarstellung ab.
Anlage 3
Seite 4
III. Erläuterungen zur Bilanz
(1)
Anlagevermögen
Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
(2)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
15.12.2016
T€
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Forderungen gegen die Stadt Krefeld
Sonstige Vermögensgegenstände
Gesamt
31.12.2015
T€
5.701
3.162
361
136
41
12
6.103
3.310
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen ausschließlich Posten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich ausschließlich um Gebührenforderungen.
Die Forderungen gegen die Stadt Krefeld resultieren fast ausschließlich aus noch nicht weitergeleiteten Kanalanschlussbeiträgen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungsansprüche aus
Zinsen und Zwangsgeldern sowie aus Mahngebühren.
(3)
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 10.449 (Vj. 4.655) T€ sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
(4)
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen den auf den Zeitraum vom
16. Dezember bis 31. Dezember 2016 entfallenden Aufwand für Abwasserbeseitigung
(1.240 T€) durch die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, Krefeld – im Folgenden EGK – und das anteilige Betriebsführungsentgelt (346 T€).
Anlage 3
Seite 5
(5)
Stammkapital
15.12.2016
T€
Stammkapital
31.12.2015
T€
10.000
10.000
Das Stammkapital ist in voller Höhe durch Sacheinlage erbracht.
(6)
Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung
Die Sonderrücklage für Kanalausbau und -sanierung beträgt unverändert 520 T€.
(7)
Allgemeine Rücklage
Gemäß Ratsbeschluss vom 29. September 2016 wurde die Allgemeine Rücklage im Berichtsjahr um 323 T€ auf 5.671 (Vj. 5.348) T€ erhöht.
(8)
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 beträgt 6.596 (Vj. 5.338) T€.
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 29. September 2016 wurde ein anteiliger
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 5.015 T€ am 16. November 2016 an den
städtischen Haushalt ausgeschüttet.
(9)
Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen
31.12.2015
T€
Zugang
Abgang
T€
Auflösung
T€
15.12.2016
T€
T€
19.937
805
3
300
20.439
Der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen beinhaltet Kanalanschlussbeiträge, Kanalbaubeiträge, Erschließungsbeiträge und Vermögensübertragungen aus Erschließungsverträgen. Des Weiteren sind hier Zuschüsse aus der Verrechnung von Investitionen mit der festgesetzten Abwasserabgabe erfasst.
Anlage 3
Seite 6
(10) Rückstellungen
15.12.2016
T€
Rückstellung für den Gebührenausgleich nach § 6 KAG
31.12.2015
T€
4.200
3.234
501
523
Personalrückstellungen
38
0
Sonstige Rückstellungen (Jahresabschluss)
15
194
4.754
3.951
Rückstellungen für Abwasserabgabe an das Landesumweltamt
Gesamt
Die Rückstellung für den Gebührenausgleich nach § 6 KAG beinhaltet die Kostenüberdeckungen aus den Gebührennachkalkulationen 2012, 2015 und 2016. Dabei sind die langfristigen
Rückstellungen entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Die noch nicht berücksichtigten Beträge
der für das Wirtschaftsjahr 2012 ermittelten Überdeckungen im Niederschlags- und Grundwasserbereich (516 T€) sowie beim Schmutzwasser (1.535 T€) wurden im Rumpfgeschäftsjahr
2016 anteilig erlöserhöhend in Anspruch genommen. Die Rückstellung für Niederschlags- und
Grundwasser reduzierte sich dadurch um 494 T€ auf 23 T€ und für Schmutzwasser um
1.468 T€ auf 67 T€. Diese Restbeträge werden noch bis zum 31. Dezember 2016 in Anspruch
genommen. Die für das Wirtschaftsjahr 2015 ermittelten Überdeckungen wurden ihrer Inanspruchnahme im Geschäftsjahr 2017 entsprechend um 36 T€ aufgezinst. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wurden Überdeckungen sowohl für die Schmutzwassersparte (3.187 T€) als auch für
den Niederschlags-/Grundwasserbereich (43 T€) ermittelt. Die hierfür gebildeten Rückstellungen in Höhe der abgezinsten zeitanteiligen Beträge (insg. 2.892 T€) können frühestens ab dem
Geschäftsjahr 2018 in Anspruch genommen werden.
Die folgende Übersicht zeigt die bei künftigen Gebührensätzen noch ansetzbaren Gebührenüber- bzw. -unterdeckungen (-) und das Jahr ihrer Entstehung:
Entstehungsjahr
Schmutzwasserbereich
T€
Niederschlags- und
Grundwasserbereich
T€
2013
-901
-98
2014
-600
-926
2015
969
251
2016
3.187
42
Auf den Ansatz der im Schmutz- bzw. Niederschlags-/Grundwasserbereich bestehenden Unterdeckungen für die Veranlagungszeiträume 2013 und 2014 wird bei künftigen Gebührenkalkulationen infolge des vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am 11. November 2015 gefällten Urteils
verzichtet.
Die Rückstellung für die Abwasserabgabe an die Bezirksregierung Düsseldorf betrifft den
Schmutzwasserbereich für den Veranlagungszeitraum 2016.
Unter den übrigen Rückstellungen sind Personalrückstellungen in Höhe von 38 T€ sowie für die
Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 15.12.2016 von 15 T€ ausgewiesen.
Anlage 3
Seite 7
(11) Verbindlichkeiten
bis zu einem
Jahr
T€
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
-davon bis zu einem Jahr
Restlaufzeit
ein bis fünf
mehr als fünf
Jahre
Jahre
T€
T€
Gesamtbetrag
15.12.2016
T€
31.12.2015
T€
13.363
42.901
221.341
277.605
260.198
(11.724)
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
2.137
-
-
2.137
15.757
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Krefeld
472
-
-
472
338
Sonstige Verbindlichkeiten
337
-
-
337
233
16.309
42.901
221.341
280.551
276.526
Gesamt
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um langfristige
Kommunaldarlehen.
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen im Wesentlichen
1.120 (Vj. 560) T€ auf einen noch an die EGK zu zahlenden anteiligen Kläranlagenbeitrag für
2015 und 2016 und auf Investitionsmaßnahmen der NGN NETZGESELLSCHAFT
NIEDERRHEIN MBH, Krefeld, im Folgenden NGN (Rechtsnachfolgerin der SWK AQUA GmbH,
Krefeld), in Höhe von 880 T€. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der SWK
ENERGIE GmbH, Krefeld – im Folgenden SWK ENERGIE – für die Berechnung und Erhebung
von Abwassergebühren sowie für Dienstleistungen im Briefversand von 109 T€.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld enthalten im Wesentlichen den Unterhaltungsaufwand für Wasserläufe in Höhe von 188 T€, SWAP-Zinsen in Höhe von 151 T€ und
Personalkosten in Höhe von 90 T€.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen einen Erstattungsanspruch der SWK
ENERGIE aus der Inkassoabrechnung der Abwassergebühren für den Abrechnungszeitraum
2015 (312 T€) sowie Gutschriften und Überzahlungen aus den Abwasserabrechnungen den mit
Gebührenzahlern in Höhe von 14 T€.
(12) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält den abgegrenzten Anteil der für den
16. Dezember bis zum 31. Dezember 2016 erhaltenen Anteil der Gebühr für das Ableiten von
Niederschlagswasser von öffentlichen Flächen in Höhe von 247 T€.
Anlage 3
Seite 8
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(13) Umsatzerlöse
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse erfolgt nach Sparten.
Sparte
01.01.-15.12.2016
01.01.-31.12.2015
T€
T€
Schmutzwasser
42.310
43.537
- Normalkunden
37.860
38.341
- Sonderkunden
5.649
5.160
- Sonderfälle
- Erlöskorrekturen Vorjahre
- Erlöskorrekturen für den Gebührenausgleich
429
449
-242
323
-1.386
-736
Niederschlagswasser
16.463
17.094
- Normalkunden
9.419
9.773
- Oberflächenentwässerung Stadt Krefeld
5.501
5.567
- Sonderkunden
694
698
- Sonderfälle
589
592
-196
174
456
290
- Erlöskorrekturen Vorjahre
- Erlöskorrekturen für den Gebührenausgleich
Grundwasser
16
25
Umsatzerlöse aus Nebengeschäften
307
214
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
304
306
59.400
61.176
für Beiträge und Zuschüsse
Gesamt
Anlage 3
Seite 9
(14) andere aktivierte Eigenleistungen
Unter den anderen aktivierten Eigenleistungen sind Grundwassereinleitungsgebühren in Höhe
von 335 (Vj. 331) T€ ausgewiesen, die durch eigene Baumaßnahmen verursacht wurden.
(15) Sonstige betriebliche Erträge
Dieser Posten enthält im Wesentlichen Erträge für Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Höhe
von 71 T€ sowie Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 21 T€.
(16) Materialaufwand
Der Aufwand für bezogene Leistungen betrifft das im Rahmen des Betriebsführungsvertrages
an die NGN gezahlte Entgelt in Höhe von 7.689 (Vj. 8.962) T€.
(17) Personalaufwand
01.01.-15.12.2016
T€
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung
Gesamt
01.01.-31.12.2015
T€
682
165
208
(130)
19
(10)
890
184
(18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen Höhe von 5.411 (Vj. 5.484) T€.
Anlage 3
Seite 10
(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen
01.01.-15.12.2016
T€
Kläranlagenbeitrag EGK
01.01.-31.12.2015
T€
27.596
28.837
Erstattungen für Einleiterkontrollen
723
762
Entgelt für Erhebung der Abwassergebühren und für
Dienstleistungen im Briefversandservice
507
661
Abwasserabgabe
500
523
Unterhaltungsaufwand für Wasserläufe
193
220
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten
126
350
Verwaltungsleistungen der Stadt Krefeld
140
181
Kosten für Hausanschluss-Sanierungen
87
4
Mieten, Pachten, Leasingraten
85
9
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
73
286
Abschreibungen auf Forderungen
65
1.238
Aufwand für den Zahlungsverkehr
41
1
154
130
30.290
33.202
Übrige Aufwendungen
Gesamt
(20) Finanzergebnis
Den Erträgen aus Verzugszinsen in Höhe von 17 (Vj. 0) T€ stehen Zinsaufwendungen für langfristige Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 8.973 (Vj. 9.616) T€ und weitere 36 (Vj. 33) T€
für die Aufzinsung von Rückstellungen gegenüber.
Anlage 3
Seite 11
V. Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen gegenüber der NGN beläuft
sich am 15. Dezember 2016 auf 39.263 (Vj.28.250) T€.
Aus dem Betriebsführungsvertrag mit der NGN wurde im Berichtsjahr ein zeitanteiliges Betriebsführungsentgelt in Höhe von 7.689 T€ gezahlt. Dieses wird jeweils zu Beginn eines Jahres
nach Maßgabe einer Preisgleitklausel angepasst. In 2017 wird das Betriebsführungsentgelt
8.183 T€ betragen.
Mit der SWK ENERGIE bestehen finanzielle Verpflichtungen für 2017 aus der Vereinbarung zur
Unterstützung bei der Erhebung und Berechnung der Abwassergebühren in Höhe von 448 T€
sowie für Dienstleistungen im Briefversandservice in Höhe von 88 T€.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gem. § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 15. Dezember 2016 beträgt unverändert 14 T€ und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Derivate Finanzinstrumente
Das von der Gesellschaft abgeschlossene Zinsswapgeschäft dient der langfristigen Sicherung
des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von
21,2 Mio. € mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und
das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres 2020.
Nach § 254 Satz 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist der negative
Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31. Dezember 2016 in Höhe von 2.323 T€ nicht durch
die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Angaben zur Belegschaft
Personalbestand zum 15.12.2016
15.12.2016
31.12.2015
Anzahl tariflicher Beschäftigter
davon teilzeitbeschäftigt
9
(2)
7
(2)
Anzahl Beamter
davon teilzeitbeschäftigt
6
(1)
4
(1)
Gesamt
15
11
Anlage 3
Seite 12
Aufwendungen für Organe
Das Vorstandsmitglied Herr Andreas Horster hat keine direkten Bezüge von der Stadtentwässerung erhalten. Die bei der Stadt Krefeld angefallenen diesbezüglichen Aufwendungen werden
durch die Stadtentwässerung ersetzt.
Auch das Vorstandsmitglied Herr Helmut Döpcke hat keine direkten Bezüge von der Stadtentwässerung erhalten. Er ist Beamter der Stadt Krefeld und wird von dieser alimentiert. Die Stadtentwässerung ersetzt die Aufwendungen anteilig.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten
sind und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
VI. Organe der Stadtentwässerung Krefeld
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Dr. Günther Porst, Krefeld
Vorsitzender
Dipl.-Ingenieur
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Marc Blondin, Krefeld
Versicherungsfachmann
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Benedikt Winzen, Krefeld
stellvertretender Ausschussvorsitzender
Wirtschaftswissenschaftler
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Anja Cäsar, Krefeld
Sprachwissenschaftlerin
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Jürgen Hengst, Krefeld
Oberstudienrat
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Philibert Reuters, Krefeld
Bankkaufmann
Mitglied des Rates der Stadt Krefeld
Manfred Göbel, Krefeld
Rentner
sachkundiger Bürger
beratendes Mitglied
Die Mitglieder des Entwässerungsausschusses haben für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr 2016
keine Bezüge und Leistungen erhalten.
Anlage 3
Seite 13
Betriebsführung
Helmut Döpcke, Krefeld
Ltd. Verwaltungsdirektor
Andreas Horster, Krefeld
Bauassessor Diplom-Bauingenieur
Krefeld, den 30. März 2017
Stadtentwässerung Krefeld
Betriebsleitung
(gez. Helmut Döpcke)
(gez. Andreas Horster)
Anlage zum Anhang
Entwicklung des Anlagevermögens
01.01.2016
EUR
Anschaffungs- / Herstellungskosten
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
EUR
EUR
EUR
15.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
Abschreibungen
Zugänge
Abgänge
EUR
EUR
15.12.2016
EUR
Nettobuchwerte
15.12.2016
31.12.2015
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
II. Sachanlagen
1.) Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden
Grundstücken
2.) Technische Anlagen und
Maschinen
3.) Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.) Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
6.007.481,65
434,48
0,00
0,00
6.007.916,13
5.969.951,65
33.842,58
0,00
6.003.794,23
4.121,90
37.530,00
2.514.964,60
73.465,34
0,00
0,00
2.588.429,94
0,00
0,00
0,00
0,00
2.588.429,94
2.514.964,60
490.205.539,75
1.847.089,52
194.449,51
11.162,52 491.869.342,28
179.211.872,75
5.367.928,00
121.191,51 184.458.609,24 307.410.733,04
310.993.667,00
39.911,45
55.770,00
0,00
4.605,45
9.690,83
74.702,31
492.835.118,11
365.863,36
2.342.188,22
0,00
194.449,51
-11.162,52
429.403,15
0,00
0,00 494.982.856,82 179.216.478,20
0,00
5.377.618,83
0,00
0,00
429.403,15
74.702,31
121.191,51 184.472.905,52 310.509.951,30 313.618.639,91
498.842.599,76
2.342.622,70
194.449,51
5.411.461,41
121.191,51 190.476.699,75 310.514.073,20
0,00
95.681,45
0,00 500.990.772,95
185.186.429,85
0,00
14.296,28
81.385,17
35.306,00
313.656.169,91
Anlage 4
Lagebericht
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016
der
Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld
Anlage 4
Seite 1
Lagebericht
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. Januar bis 15. Dezember 2016 der
Stadtentwässerung Krefeld
A. Grundlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
1. Geschäftsmodell der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Die Stadtentwässerung Krefeld wurde vom 1. Januar 2004 bis zum 15. Dezember 2016 wie ein
Eigenbetrieb der Stadt Krefeld geführt. Gegenstand der Stadtentwässerung Krefeld war gemäß
§ 1 der Betriebssatzung die Abwasserbeseitigung, insbesondere die Sammlung des
Abwassers aus dem Stadtgebiet Krefeld sowie das Zuleiten des Abwassers zur Kläranlage
Krefeld. Die Stadtentwässerung Krefeld gehörte finanzwirtschaftlich zum Sondervermögen der
Stadt Krefeld.
Für die Stadtentwässerung Krefeld galten die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung vom 4. Dezember
2003 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 19. Juni 2015.
Am 8. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in einen neu zu gründenden Kommunalbetrieb
Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, im Folgenden Kommunalbetrieb, umzuwandeln. Das
in der Schlussbilanz zum 15. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen sowie dessen
Finanzierung wurden zum Stichtag 16. Dezember 2016 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts
übertragen. Die Betriebssatzung der Stadtentwässerung wurde am Tage nach der
Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt mit Inkrafttreten der Satzung der Stadt Krefeld für
den Kommunalbetrieb am 16. Dezember 2016 aufgehoben.
Im Folgenden sind die wesentlichen Vertragsverhältnisse erläutert:
Die Stadtentwässerung hat die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, Krefeld
– im Folgenden EGK – mit der Abwasserentsorgung über deren Kläranlagenbenutzung
beauftragt. Die EGK erhält als Entgelt für die vertraglichen Leistungen einen
Selbstkostenfestpreis, der bis zum 31. Dezember 2017 festgeschrieben ist.
Mit der SWK AQUA GmbH – nunmehr NGN NETZGESELLSCHAFT KREFELD MBH, Krefeld,
im Folgenden NGN – hat die Stadtentwässerung einen Betriebsführungsvertrag geschlossen,
indem sie ihr die Planung, den Bau und den technischen Betrieb der städtischen
Abwasseranlagen sowie die kaufmännische Betriebsführung mit Wirkung zum 1. Januar 2004
übertragen hat. Hierfür zahlt sie der NGN eine jährliche Pauschalvergütung auf
Selbstkostenbasis, die an eine Preisgleitklausel gebunden ist. Im Zusammenhang mit den
Urteilen hinsichtlich der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klageverfahren zur
Gebührenabrechnung wurden Änderungsverträge zum Betriebsführungsvertrag vom
Anlage 4
Seite 2
18. Dezember 2003 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 sowie dem 1. Januar 2017 erarbeitet
In diesen Verträgen ist das Betriebsführungsentgelt gemäß der Aufgabenübertragung
angepasst sowie die Preisanpassungsklausel differenzierter ausgestaltet worden. Der erste
Änderungsvertrag verfolgte im Wesentlichen das Ziel, die der Stadtentwässerung
vorbehaltenen hoheitlichen Aufgaben (z. B. satzungsnahe Aufgaben und Grundsatzplanung,
die diese nunmehr eigenständig wahrnimmt) von den Aufgaben der NGN als Verwaltungshelfer
abzugrenzen. Der zweite Änderungsvertrag enthält kleinere Änderungen insbesondere bei den
Gewichtungsfaktoren der Preisgleitklausel.
Die Stadtentwässerung hat die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld – im Folgenden SWK
ENERGIE – in der Vereinbarung über die Unterstützung bei der Berechnung von
Abwassergebühren mit der Ausführung aller Arbeiten, die zur Vor- und Nachbereitung einer
ordnungsgemäßen Erhebung der Abwassergebühren erforderlich sind, beauftragt.
Darüber hinaus besteht mit der SWK ENERGIE ein Vertrag über Dienstleistungen im
Briefversandservice. Die Entgelte beider Verträge werden vierteljährlich in Rechnung gestellt.
B. Wirtschaftsbericht
Das Jahresergebnis der Stadtentwässerung Krefeld beträgt 6,6 Mio. €. Es liegt damit
geringfügig (56 T€) über dem zeitanteiligen Planwert für 2016 (6,5 Mio. €) und um 1,3 Mio. €
über dem Vorjahresergebnis von 5,3 Mio. €.
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Für das Verständnis der Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage sind die
gesamtwirtschaftlichen und etwaige branchenbezogene Rahmenbedingungen nicht von
Bedeutung, weil für die Stadtentwässerung aufgrund ihres Geschäftsmodells eine stabile
wirtschaftliche Entwicklung gegeben ist.
2. Geschäftsverlauf
2.1 Ursächliche Entwicklungen und Ereignisse
Im Rumpfgeschäftsjahr 2016 erreichte die Stadtentwässerung einen Jahresüberschuss in
Höhe von 6,6 Mio. €. Vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 5,3 Mio. € wurden am
16. November 2016 5,0 Mio. € an den städtischen Haushalt ausgeschüttet und 0,3 Mio. € in
die Gewinnrücklage eingestellt.
Die durch die NGN erbrachte Betriebsführung für den laufenden Betrieb der
Stadtentwässerung Krefeld verlief planmäßig. Darüber hinaus ist die NGN durch den
Betriebsführungsvertrag u. a. mit der Durchführung der hydraulischen und der baulichen
Kanalsanierungsmaßnahmen, der Instandhaltung und dem Ausbau des Kanalnetzes
beauftragt. Die NGN führt dienstleistend nach Maßgabe des vom Rat der Stadt Krefeld
verabschiedeten Abwasserbeseitigungskonzepts, welches Auskunft über die zukünftigen
baulichen Maßnahmen im Abwassernetz der Stadtentwässerung Krefeld gibt, jährlich investive
Anlage 4
Seite 3
Baumaßnahmen durch. Hierfür stellte die NGN der Stadtentwässerung im Berichtszeitraum
1,9 Mio. € in Rechnung.
Infolge verschiedener Gerichtsurteile der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten
Klageverfahren zur Abwassergebührenerhebung wurden seit dem 1. Januar 2016 wesentliche
Änderungen beim Gebühreneinzug und der Abrechnung umgesetzt. Die zuvor von der SWK
ENERGIE vorgenommene Berechnung und Erhebung von Abwassergebühren erfolgt
nunmehr eigenverantwortlich durch die Stadtentwässerung. Eine weitere wesentliche
Änderung ist die Anpassung des Veranlagungszeitraumes an den Jahreskalender. Sie macht
die Gebührenbescheide für die Bürger einfacher und transparenter.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat im Berichtsjahr auf der Grundlage eines Haushaltsbegleitsbeschlusses des Rates der Stadt Krefeld eine Projektgruppe eingerichtet, um die
Möglichkeit zur Bündelung städtischer Aktivitäten in einer neuen Organisationsform zu prüfen.
Als Teilergebnis wurde die Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Stadtentwässerung Krefeld in den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts,
beschlossen. Diese Umwandlung war zur Nutzung der Optierung im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes vor dem 1. Januar 2017 notwendig. Mit Ratsbeschluss vom 8. Dezember 2016
wurde die Umwandlung zum 16. Dezember 2016 umgesetzt. Die Eingliederung weiterer
städtischer Fachbereiche ist für das Folgejahr vorgesehen.
2.2
Beschaffung
Die wesentlichen Beschaffungspositionen für die Stadtentwässerung Krefeld sind unverändert
der Aufwand für die Kläranlagenbenutzung der EGK, die bezogene Leistung der
Betriebsführung von der NGN, Verwaltungsleistungen der Stadt Krefeld und die Leistung für
die Unterstützung bei der Berechnung der Abwassergebühren sowie dem Versand der
Gebührenbescheide durch die SWK ENERGIE.
2.3
Abwassermengen und -gebühren
Die Schmutzwassermenge lag im Kalenderjahr 2016 bei 13,2 (Vj. 12,6) Mio. m³. Umgerechnet
auf den Berichtszeitraum entfällt somit ein zeitanteiliges Gebührenaufkommen von
43,9 (Vj. 44,0) Mio. € bzw. 12,6 Mio. m³. Durch erforderliche Korrekturbuchungen für den
Gebührenausgleich (-1,4 Mio. €) sowie für Erlöskorrekturen für Vorjahre (-0,2 Mio. €) werden im
Berichtszeitraum Schmutzwasserlöse in Höhe von 42,3 (Vj. 43,5) Mio. € ausgewiesen.
Für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von 16,2 (Vj. 16,6) Mio. € werden
als Bemessungsgrundlage die bebauten und befestigten Flächen zugrunde gelegt.
Im Rumpfgeschäftsjahr 2016 wurden Gebühren für das Einleiten von Grundwasser in die
öffentliche Abwasseranlage in Höhe von 0,4 (Vj. 0,3) Mio. € berechnet. Dies entspricht einem
Mengenvolumen von 0,4 Mio. m³, wobei nahezu das gesamte Grundwasser bei der Erstellung
eigener Baumaßnahmen eingeleitet wurde.
Anlage 4
Seite 4
Die Gebührensätze haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Gebühr für
2012
2013
2014
2015
2016
Veränderung
2015 zu 2016
Schmutzwasser
3,64 €/m³
3,54 €/m³
3,50 €/m³
3,50 €/m³
3,50 €/m³
0,00 €/m³
0%
Niederschlagswasser
0,93 €/m²
0,96 €/m²
0,95 €/m²
0,95 €/m²
0,98 €/m²
0,03 €/m²
3%
Grundwasser
1,32 €/m³
1,37 €/m³
1,36 €/m³
1,36 €/m³
1,41 €/m³
0,05 €/m³
4%
Entsorgung
Gruben
21,70 €/m³
24,35 €/m³
25,78 €/m³
26,86 €/m³
28,73 €/m³
1,87 €/m³
7%
3. Lage
3.1 Ertragslage
Die Umsatzerlöse liegen im Berichtszeitraum bei 59,4 Mio. €. Hochgerechnet auf ein
Kalenderjahr liegen sie damit nahezu auf dem Vorjahresniveau (61,2 Mio. €).
Ein Vergleich der Umsatzerlöse mit dem Vorjahr ist im Hinblick auf die unterschiedlichen
Vergleichszeiträume sowie auf eine Neuordnung der Erlösgruppen wenig aussagekräftig. Aus
diesem Grund wird im Folgenden auf die Angabe der Vorjahreszahlen verzichtet.
Den Schwerpunkt der Umsatzerlöse bilden mit 42,3 Mio. € die Schmutzwassergebühren.
Hiervon entfallen 37,2 Mio. € auf die Krefelder Grundstückseigentümer, deren Schmutzwasseraufkommen im Regelfall über den Trinkwasserzähler festgestellt wird. Weitere
5,6 Mio. € entfallen auf gewerbliche und industrielle Gebührenpflichtige, die aufgrund ihrer
Betriebsstruktur manuell veranlagt werden. Auf städtische Einrichtungen entfallen 0,8 Mio. €
und weitere 0,3 Mio. € sind auf besondere Gebührenfälle zurückzuführen. Demgegenüber
stehen Korrekturen für Vorjahre in Höhe von -0,2 Mio. €, die erlösmindernd erfasst worden
sind. Maßgeblich hierfür ist im Wesentlichen eine Korrektur aus der Inkasso-Endabrechnung
der SWK ENERGIE für 2015 infolge des rollierenden Verfahrens und der Abtretung
uneinbringlicher Forderungen. Außerdem wurden die Schmutzwassererlöse im
Berichtszeitraum aus der Zuführung (-2,9 Mio. €) und der Inanspruchnahme (1,5 Mio. €) der
Rückstellungen für den Gebührenausgleich gemäß § 6 KAG per Saldo um 1,4 Mio. €
vermindert.
Von den erhobenen Niederschlagswassergebühren von insgesamt 16,5 Mio. € entfallen
9,1 Mio. € auf die Krefelder Grundstückseigentümer, 0,7 Mio. € auf gewerbliche und industrielle
Gebührenpflichtige mit besonderer Betriebsstruktur, 0,5 Mio. € auf besondere Gebührenfälle
und weitere 0,4 Mio. € auf städtische Einrichtungen. Die Niederschlagswassergebühren, die
die Stadt Krefeld für die Entwässerung der öffentlichen Plätze und Straßen entrichtet, liegen im
Rumpfgeschäftsjahr 2016 bei 5,5 Mio. €. Demgegenüber stehen Erlöskorrekturen für Vorjahre
in Höhe von -0,2 Mio. €, die erlösmindernd erfasst worden sind. Aus der Zuführung (0,5 Mio. €)
und der Inanspruchnahme (< 01 Mio. €) der Rückstellungen für den Gebührenausgleich gemäß
§ 6 KAG wurden die Niederschlagswassererlöse im Berichtszeitraum per Saldo um 0,5 Mio €
erhöht.
Anlage 4
Seite 5
Die Erlöse aus der Einleitung von unverschmutztem Grundwasser in die Kanalisation
liegen im Berichtzeitraum unter 0,1 Mio. €.
Des Weiteren fielen Erlöse aus Nebengeschäften – insbesondere für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen sowie aus dem Kostenersatz für
Hausanschlusssanierungen – von insgesamt 0,3 Mio. € an.
Durch die ratierliche Auflösung der Ertrags- und Investitionszuschüsse wurde im
Rumpfgeschäftsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 0,3 Mio. € ertragswirksam erfasst.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (Grundwassereinleitungen im Zuge von eigenen
Baumaßnahmen) liegen bei 0,3 Mio. € und entsprechen dem Vorjahresbetrag.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erreichen 0,1 (Vj. 1,3) Mio. €. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie um Erträge aus abgeschriebenen
Forderungen. Die zum Vorjahr vorgenommenen Forderungskorrekturen in der Größenordnung
von 1,2 Mio. € waren von einmaliger Bedeutung.
Die Betriebserträge des Rumpfgeschäftsjahres belaufen sich damit auf 59,8 (Vj. 62,8) Mio. €.
Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen ist das für die Betriebsführung an die
NGN ausgewiesene Entgelt in Höhe von 7,7 (Vj. 9,0) Mio. € ausgewiesen. Der Rückgang
resultiert vorrangig aus der Übertragung der hoheitlichen Leistungen von der NGN auf die
Stadtentwässerung und den damit verbundenen Personalveränderungen.
Durch die selbständige Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben hat die Stadtentwässerung in
2016 Personalaufwand in Höhe von 0,9 (Vj. 0,2) Mio. € zu verzeichnen.
Im Berichtsjahr erfolgten planmäßige Abschreibungen in Höhe von 5,4 (Vj. 5,5) Mio. €.
Die Aufwandsseite der Stadtentwässerung Krefeld ist insbesondere durch den zeitanteiligen
Kläranlagenbeitrag an die EGK von 27,6 (Vj. 28,8) Mio. € geprägt, der unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist. Die übrigen Aufwandspositionen betreffen im
Wesentlichen Verwaltungs- und Kostenersatzansprüche der Stadt Krefeld von unverändert
1,1 Mio. €, das Entgelt für die Erhebung der Abwassergebühren und die Dienstleistungen im
Briefversand durch die SWK ENERGIE in Höhe von 0,5 (Vj. 0,7) Mio. € sowie die an die
Bezirksregierung Düsseldorf zu zahlende Abwasserabgabe für den Veranlagungszeitraum
2016 in Höhe von unverändert 0,5 Mio. €. Des Weiteren sind Projektkosten von
0,1 (Vj. 0,3) Mio. € sowie Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
in Höhe von 0,1 (Vj. 0,3) Mio. € angefallen.
Die Betriebsaufwendungen liegen insgesamt bei 44,3 Mio. €.
Das Betriebsergebnis liegt mit 15,6 Mio. € um 0,6 Mio. € bzw. 3,7 % über dem Vorjahreswert
von 15,0 Mio. €.
Das Finanzergebnis beträgt -9,0 (Vj. -9,7) Mio. €. Da das Anlagevermögen der Stadtentwässerung Krefeld zu 89,5 % fremdfinanziert ist, ist der Zinsaufwand für langfristige Darlehen
mit 8,9 (Vj. 9,6) Mio. € nach den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der zweitgrößte
Kostenblock.
Anlage 4
Seite 6
3.2
Finanzlage
Die Daten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurden für die Finanzanalyse sowie für
die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen nach finanzwirtschaftlichen Kriterien aufbereitet.
Die Stadtentwässerung hat die Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 nach
dem DRS 21 aufgestellt.
Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 5,0 (Vj. 25,4) Mio. € resultiert
im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss von 6,6 (Vj. 5,4) Mio. €, Abschreibungen in Höhe
von 5,4 (Vj. 5,5) Mio. €, der Zunahme von Rückstellungen und sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen von insg. 1,3 (Vj. 0,6) Mio. € und aus Zinsaufwand in Höhe von
9,0 (Vj. 9,6) Mio. €. Demgegenüber stehen die Abnahme von Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva in Höhe von -12,8 (Vj. 4,8) Mio. € und
außerdem die Zunahme des Forderungsbestandes in Höhe von -4,5 (Vj. 0,7) Mio. €. Da ein
Großteil der Verbindlichkeiten, insbesondere die Abrechnung der Investitionen mit der NGN,
als auch der Gebührenforderungen i. d. R. erst in der zweiten Dezember-Hälfte erfasst
werden, ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten im Hinblick auf die unterschiedlichen
Vergleichszeiträume wenig aussagefähig.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -2,3 (Vj. -17,4) Mio. € resultiert im
Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen von 2,3 (Vj. 17,5) Mio. €. Auch
hier lässt sich die deutliche Abweichung zum Vorjahr mit der Abrechnung der Mehrzahl der
Baumaßnahmen zum Jahresende und damit außerhalb dieses Rumpfgeschäftsjahres
erklären.
Aus der Aufnahme eines neuen Darlehens sind der Stadtentwässerung 24,4 (Vj. 19,1) Mio. €
an Liquidität zugeflossen, denen ein Mittelabfluss für Kredittilgungen und -zinsen von
insgesamt 16,3 (Vj. 19,0) Mio. € gegenüber stehen. Unter Berücksichtigung der Auszahlung
des Vorjahresgewinns (5,0 Mio. €) liegt der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit bei
3,1 (4,4) Mio. €.
Die Differenz aus diesen Mittelzu- und -abflüssen führt zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds um 5,8 (Vj. 3,6) Mio. €. Die liquiden Mittel zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres
valutieren entsprechend bei 10,4 (Vj. 4,6) Mio. €.
Das Investitionsvolumen in Höhe von 2,3 Mio. € umfasst im Wesentlichen Zugänge bei den
Kanalanlagen und den Sonderbauwerken.
Die Durchschnittsverzinsung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag
bei 3,49 (Vj. 3,66) %. Die Stadtentwässerung Krefeld hat am 11. Mai 2010 zur Absicherung
gegen steigende Zinsen einen Forward-Zinsswap mit der Deutsche Bank AG abgeschlossen.
Die in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils zur Prolongation anstehenden Darlehensrestbeträge
mit einem Volumen von 30,2 Mio. € wurden damit bereits in 2010 mit einem Festzins bis zum
31.12.2020 unterlegt. Vertragsgemäß sind die jeweiligen Darlehen nach Fälligkeit zum
3-Monats-Euribor verzinst.
Anlage 4
Seite 7
3.3 Vermögenslage
Eine entsprechende Aufbereitung des Jahresabschlusses analog zur Finanzlage wurde auch
für die hier dargestellte Bilanzanalyse vorgenommen.
Die Bilanzsumme der Stadtentwässerung Krefeld stieg gegenüber dem Vorjahr (321,6 Mio. €)
um 7,2 Mio. € auf 328,8 Mio. €. Bezogen auf das Eigenkapital wird damit unter Einbeziehung
der Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen eine Eigenkapitalquote von
13,1 (Vj. 12,8) % erreicht.
Das Anlagevermögen verringerte sich um 1 % von 313,7 Mio. € auf 310,5 Mio. €. Die
Kanalanlagen einschließlich der Sonderbauwerke sind mit 307,4 (Vj. 311,0) Mio. € weiterhin
die größte Position im Anlagevermögen. Im Berichtsjahr betrug das gesamte Investitionsvolumen der Stadtentwässerung
Krefeld 2,3 (Vj. 17,5) Mio. €. Hiervon entfallen
1,9 (Vj. 17,1) Mio. € auf Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die von der NGN
durchgeführt wurden. Weitere 0,3 (Vj. 0,3) Mio. € basieren auf Grundwassereinleitungen, die
im Zuge eigener Baumaßnahmen entstanden und auf den entsprechenden Anlagen aktiviert
worden sind. Die verbliebenen 0,1 (Vj. 0,1) Mio. € des Investitionsvolumens umfassen
Bauleitungskosten der Stadt Krefeld. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme
liegt bei 94,4 (Vj. 97,5) %.
Das Umlaufvermögen, das im Wesentlichen aus dem Girokontoguthaben und den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht, besitzt mit 16,6 (Vj. 8,0) Mio. € einen
prozentualen Anteil an der Bilanzsumme von 5,1 (Vj. 2,5) %.
Abweichend vom Vorjahr wurde aufgrund der Aufstellung der Schlussbilanz
15. Dezember 2016
ein
aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten
in
Höhe
1,7 (Vj. 0,0) Mio. € erfasst.
zum
von
Die langfristigen Verpflichtungen resultierten hauptsächlich aus Fremddarlehen. Ihr Anteil an
der Bilanzsumme beträgt 81,3 (Vj. 77,6) %.
Der Anteil der kurzfristigen Verpflichtungen erreichte 5,5 (Vj. 9,6) %. Wesentliche
Bestandteile sind sonstige Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Abgrenzung des Abschlagsbetrages für die städtische Oberflächenentwässerung für den
Zeitraum vom 16. bis zum 31. Dezember 2016 erfolgte in Form eines passiven
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,2 (Vj. 0,0) Mio. €.
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1
Mitarbeiter
Die Stadtentwässerung beschäftigte 15 Mitarbeiter zum 15. Dezember 2016. Dabei handelt es
sich um fünf Beamte sowie um acht tariflich beschäftigte Mitarbeiter. Darüber hinaus waren im
Rumpfgeschäftsjahr 2016 zwei gleichberechtigte Betriebsleiter, die Herren Helmut Döpcke und
Andreas Horster, beschäftigt. Herr Döpcke ist neben seinen Aufgaben als Fachbereichsleiter
Anlage 4
Seite 8
Umwelt der Stadt Krefeld nur zeitanteilig für die Stadtentwässerung tätig. Im Berichtszeitraum
wurden drei neue Mitarbeiter eingestellt.
4.2
Forschung und Entwicklung
Im Berichtsjahr wurden keine besonderen Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung
durchgeführt. Auch seitens der NGN sind im Rahmen der Beauftragung Kanalnetz keine
besonderen Maßnahmen aufgelegt und vorgeschlagen worden.
5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Die Betriebserträge im Rumpfgeschäftsjahr 2016 entsprechen nahezu den zeitanteiligen
Planwerten.
Bei stabilen Gebührensätzen liegen die vereinnahmten Schmutzwassergebühren mit
43,9 Mio. € bzw. 12.554 Tm³ trotz des verkürzten Berichtszeitraums schon auf dem
Vorjahresniveau. Die geplante Schmutzwassermenge für 2016 von 12.210 Tm³ ist somit um
344 Tm³ überschritten worden. Nach erlösmindernden Korrekturbuchungen für den
Gebührenausgleich (insgesamt -1,4 Mio. €) und für Erstattungen aus Vorjahren (-0,2 Mio. €)
werden Schmutzwassererlöse in Höhe von 42,3 (Vj. 43,5) Mio. € ausgewiesen und die
Planwerte wieder erreicht.
Im Niederschlagswasserbereich ergeben sich hochgerechnet auf das Kalenderjahr nur
geringfügige Veränderungen gegenüber dem Wirtschaftsplan.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vergleichszeiträume entwickelte sich der
Betriebsaufwand nach den Vorgaben des Wirtschaftsplanes (p. a. 46,6 Mio. €). Es kam
lediglich zu Verschiebungen bei den Gehältern (-0,2 Mio. €, infolge verspäteter
Stellenbesetzung) und den übrigen Aufwendungen (+0,2 Mio. €, zusätzlicher Projektaufwand).
Er lag zeitanteilig mit 44,3 Mio. € um 3,6 Mio. € unter dem Vorjahresbeträgen (47,8 Mio. €).
Durch Einsparungen beim Zinsaufwand, im Wesentlichen infolge besserer Konditionen, lag
das Finanzergebnis um 0,7 Mio. € über den Vorjahreswerten und auch um 0,2 Mio. € über den
Planzahlen.
Im Berichtszeitraum konnte ein Jahresergebnis von 6,6 Mio. € erzielt werden. Dem verkürzten
Zeitraum entsprechend liegt es somit in Höhe des erwarteten Planergebnisses von 6,8 Mio. €.
C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
1. Chancenbericht
In Anbetracht der Organisationsform und des gesetzlich klar abgegrenzten
Unternehmenszwecks der Stadtentwässerung Krefeld spielen die Eruierung bzw. das Suchen
nach Chancen im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung keine wesentliche Rolle.
Anlage 4
Seite 9
2. Risikobericht
Für die Stadtentwässerung Krefeld wird das Risikomanagement nach dem Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Rahmen des
Betriebsführungsvertrags durch die Betriebsführerin SWK AQUA bzw. seit 1. September 2016
durch die NGN durchgeführt. Für die Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich die NGN im
Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages der SWK STADTWERKE KREFELD AG,
Krefeld, im Folgenden SWK AG.
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, die Unternehmensrisiken aus dem externen
Unternehmensumfeld sowie aus unternehmensinternen Gegebenheiten so früh wie möglich zu
erkennen, zu bewerten und gegenzusteuern. Es dient damit der nachhaltigen Sicherung der
Unternehmensexistenz. Die bestehende Verfahrensanweisung der SWK AG zum
Risikomanagement stellt sicher, dass unternehmensweit eine einheitliche und systematische
Methode zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kommunikation der Risiken
angewendet wird, die Funktionsfähigkeit und die Integration des Risikomanagements in die
Unternehmenssteuerung gewährleistet wird und eine effiziente Überwachung des
Risikomanagements erfolgt. Die Verfahrensanweisung wird auch auf die Stadtentwässerung
angewendet.
Die SWK AG führt in diesem Rahmen auch mit der Geschäftsführung der Stadtentwässerung
sowie den in der NGN für die Betriebsführung Verantwortlichen quartalsweise systematische
Risikoinventuren durch. In Abhängigkeit eines derzeit übergreifenden einheitlichen
Schwellenwerts wird regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem
Eintritt erfolgt – in Abhängigkeit des Schadenspotenzials – die Berichterstattung unmittelbar.
Auf Basis der Risikoinventuren ergreifen die Risikoverantwortlichen Maßnahmen zur
Steuerung, Begrenzung und Minimierung von Risiken.
Die von der Geschäftsführung der Stadtentwässerung sowie den in der NGN für die
Betriebsführung Verantwortlichen gemeldeten Risiken werden von der für das
Risikomanagement verantwortlichen Stelle in der SWK AG (Controlling) analysiert und den
Risikoverantwortlichen Hinweise zum Ansatz, zur Bewertung und zum Umgang mit diesen
gegeben.
Insbesondere zwei Sachverhalte können zukünftig zu einer Reduzierung der Jahresergebnisse
führen. Dazu gehört einmal das Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die
Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende
Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Würde der
Rückgang noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung unterstellt, würde das z. B. bei
einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem mittelfristig in der Planung angesetzten Zinsniveau
von 6,31 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rd. 3,6 Mio. € p. a.
bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko
ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich.
Weiterhin besteht ein Risiko aus der Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamtes (GPA), das
die sehr geringe Eigenkaptalhöhe bemängelt hat. Außerdem ist es gemäß
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) nicht gestattet, die Finanzierung von Krediten durch neue
Kredite sicherzustellen. Die GPA toleriert die Sichtweise der Stadtentwässerung, dass die
Anlage 4
Seite 10
kumulierte Darlehensaufnahme (2004-2016) unterhalb der kumulierten Investitionssumme
(2004-2016) liegt. Auf Basis der neuen Planung 2017 - 2020 wird erstere die letztere ab 2018
übersteigen und damit nicht mehr konform zur EigVO sein. Notwendig ist eine stärkere
Finanzierung über Rücklagen. Die zahlungstechnische Gegenüberstellung von kumulierten
Investitionen und Darlehensvolumen pro Jahr ergibt auf Basis des Wirtschaftsplans 2017 einen
Überhang der kumulierten Darlehen von 5,0 Mio. € in 2018, 11,8 Mio. € in 2019 und
16,9 Mio. € in 2020.
Folgende Gegenmaßnahmen wurden bereits umgesetzt:
1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer für Neuinvestitionen.
Folgende Gegenmaßnahmen werden geprüft:
1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer auch für den Anlagenbestand.
2.) Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere
Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken.
3.) Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert.
Nach wie vor werden diese vorbeugenden Maßnahmen als geeignet und ausreichend
angesehen, um die Notwendigkeit, Rücklagen zuzuführen ggf. sogar zu vermeiden.
Risiken, die den Fortbestand der Stadtentwässerung Krefeld gefährden, waren am
Abschlussstichtag nicht bekannt.
3. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von
Finanzinstrumenten
Die Stadtentwässerung hat am 11. Mai 2010 ein Zinsswapgeschäft zur langfristigen Sicherung
des Zinsniveaus abgeschlossen. Am 15. Dezember 2016 waren sieben Darlehen mit einem
Volumen von 21,2 Mio. € mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende
Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des
Jahres 2020.
4. Prognosebericht
Die Prognose beruht auf der im November 2016 für die Stadtentwässerung erstellten
Wirtschaftsplanung für die Jahre 2017 bis 2020. Die Zahlen wurden in gleicher Form und
Höhe auf den Kommunalbetrieb Krefeld übertragen, wobei künftige Umstrukturierungen,
insbesondere der mögliche Einbezug weiterer städtischer Tätigkeitsbereiche, nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht berücksichtigt werden können.
Die Planung ist naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, so dass die tatsächliche
Geschäftsentwicklung von der Prognose abweichen kann.
Für das Veranlagungsjahr 2017 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert. Gemäß
§ 6 Abs. 1 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten
decken. Nach Verrechnung des kostenmindernden Ansatzes der Gebührenüberdeckung aus
dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1,2 Mio. € konnte der Schmutzwassergebührensatz stabil
bei 3,50 €/m³ gehalten werden. Bei der Kalkulation wurde ein möglicher Mengenanstieg von
0,3 Mio. m³ berücksichtigt.
Die Gebührensätze für Grund- und Niederschlagswasser steigen in 2017 moderat an. Obwohl
auch hier die Überdeckung des Veranlagungsjahres 2015 in Höhe von 0,3 Mio. € sowie eine
Anlage 4
Seite 11
geringfügige Mengenerhöhung in der Kalkulation berücksichtigt wurde, steigen die
Niederschlagswassergebühren um 0,02 € auf 1,00 €/m². Der Gebührensatz für Grundwasser
erhöht sich um 0,03 € auf 1,44 €/m³.
Der Gebührensatz für die Entsorgung abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen sinkt um
4,51 €/m³ auf 24,22 €/m³.
Die für 2017 geplanten Investitionen des Kommunalbetriebes basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Die Baumaßnahmen werden von der Betriebsführerin
NGN durchgeführt. Die Anlagen werden nach Fertigstellung bzw. bei Inbetriebnahme an den
Kommunalbetrieb veräußert und hier aktiviert. Für das Geschäftsjahr 2017 hat der
Kommunalbetrieb die NGN mit Investitionen für 15,2 Mio. € beauftragt. Darüber hinaus sind für
Straßenwiederherstellung, Grunderwerb und Grundwassereinleitungen insgesamt weitere
0,5 Mio. €
vorgesehen.
Die
auf
dem
aktuellen
Wirtschaftsplan
basierenden
Verpflichtungsermächtigungen (bereits in 2017 vergebene Aufträge, die in späteren Jahren zu
Ausgaben führen) belaufen sich auf 42,0 Mio. €.
Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für in 2017
neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die Kredittilgung
voraussichtlich auf 10,5 Mio. €. Der Finanzierungsbedarf des Kommunalbetriebes (Investition
und Tilgung) wird sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 26,4 Mio. € belaufen. Der
Gesamtbetrag der Abschreibungsgegenwerte beträgt für das Wirtschaftsjahr 2017 laut
Erfolgsplan 5,9 Mio. €, so dass 20,5 Mio. € durch neue Darlehen finanziert werden müssen.
Im Geschäftsjahr 2017 wird der Kommunalbetrieb voraussichtlich einen Jahresüberschuss von
7,3 Mio. € erwirtschaften.
D. Spezialgesetzliche Angabepflichten
Die Prüfung nach § 53 HGrG hat keine Feststellungen ergeben, die nach unserer Auffassung
für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
Krefeld, den 30. März 2017
Stadtentwässerung Krefeld
Betriebsleitung
gez. Helmut Döpcke
gez. Andreas Horster
BPG
Anlage 5
Seite 1
Bestätigungsvermerk
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss der
Stadtentwässerung Krefeld zum 15. Dezember 2016 und dem Lagebericht für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung Krefeld, Krefeld
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der Stadtentwässerung Krefeld für das Rumpfgeschäftsjahr vom
01. Januar bis zum 15. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der
Stadtentwässerung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO
NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadtentwässerung sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen
der
Betriebsleitung
sowie
die
Würdigung
der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
BPG
Anlage 5
Seite 2
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadtentwässerung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtentwässerung und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Krefeld, 17. August 2017
| Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. D. Bottermann
Wirtschaftsprüfer
gez. ppa. T. Adelfang
Wirtschaftsprüfer
BPG
ANLAGEN
Teil B
Anlage 6:
Rechtliche Verhältnisse
Anlage 7:
Wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Anlage 8:
Weitergehende Erläuterungen zu den Bilanzposten
und den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 9:
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach
§ 53 HGrG
Anlage 10:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom
01. Januar 2017
BPG
Anlage 6
Seite 1
Rechtliche Verhältnisse
1
Die Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung
Krefeld" der Stadt Krefeld erfolgte mit Ratsbeschluss vom 17. Juli 2003 zum
01. Januar 2004. Der Rat der Stadt Krefeld hat die Betriebssatzung für die
"Stadtentwässerung Krefeld" beschlossen und damit die Grundsatzentscheidung
vom 12. Dezember 2002 zur Neuorganisation der Krefelder Stadtentwässerung in
Form eines Betriebsführungmodells mit zwischengeschaltetem Eigenbetrieb
umgesetzt.
2
Es gilt die Eigenbetriebssatzung vom 04. Dezember 2003 in der Fassung vom
19. Juni 2015.
3
Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Kalenderjahr. Aufgrund der zum
16. Dezember 2016 durchgeführten Umwandlung der Stadtentwässerung Krefeld
in einen Kommunalbetrieb in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen
Rechts gemäß § 114a GO NRW handelt es sich beim Berichtsjahr um ein
Rumpfgeschäftsjahr.
4
Gegenstand der Stadtentwässerung Krefeld ist die Erfüllung der der Stadt Krefeld
gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung, insbesondere die Sammlung des Abwassers aus dem
Stadtgebiet Krefeld sowie das Zuleiten des Abwassers zur Kläranlage Krefeld.
5
Das Stammkapital der Stadtentwässerung Krefeld beträgt EUR 10.000.000,00.
6
Die Organe der Stadtentwässerung sind
die Betriebsleitung und
der Betriebsausschuss.
BPG
Anlage 6
Seite 2
7
Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtentwässerung waren im Berichtsjahr
folgende Damen und Herren:
- Ratsherr Dr. Günther Porst, Krefeld, Vorsitzender
- Ratsherr Benedikt Winzen, Krefeld, stellvertretender Ausschussvorsitzender
- Ratsherr Jürgen Hengst, Krefeld, stellvertretender Ausschussvorsitzender
- Ratsherr Marc Blondin, Krefeld
- Ratsfrau Anja Cäsar, Krefeld
- Ratsherr Philibert Reuters, Krefeld
- Sachkundiger Bürger Manfred Göbel, Krefeld
Die Mitglieder des Entwässerungsausschusses können sich durch stellvertretende Mitglieder vertreten lassen.
8
Die Betriebsleitung war im Berichtsjahr wie folgt besetzt:
- Helmut Döpcke, Fachbereichsleiter Umwelt der Stadt Krefeld, Krefeld
- Andreas Horster, Diplom-Bauingenieur, Krefeld
9
Die Betriebsleitung vertritt die Stadtentwässerung im Bereich der Geschäfte der
laufenden Betriebsführung alleine.
Bei darüber hinausgehenden Geschäften erfolgt die Vertretung der
Stadtentwässerung durch die Betriebsleitung, soweit nicht anderen Organen die
Entscheidungen vorbehalten sind (vgl. § 8 der Betriebssatzung, z. B.
Angelegenheiten in der Zuständigkeit des Stadtrates, die nicht übertragen
werden können - § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW). Dabei ist die
Verpflichtung zur Mitzeichnung durch den Oberbürgermeister oder dem
bestimmten Vertreter nach § 64 und § 74 Gemeindeordnung zu beachten.
10
Das der Stadtentwässerung bei Gründung zuzuordnende Vermögen (Anlagevermögen und Forderungen) sowie die der Stadtentwässerung zugeordneten
Verbindlichkeiten wurden der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung mit Wirkung
zum 01. Januar 2004 übertragen.
Die Übertragung des Anlagevermögens erfolgte auf der Basis der im Regiebetrieb der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2003 ausgewiesenen Restbuchwerte. Die Buchwerte der Stadt Krefeld beinhalten für Anschaffungen bis
zum 31. Dezember 1979 die fortgeführten Wiederbeschaffungswerte, für spätere
Anschaffungen die fortgeführten Anschaffungskosten.
BPG
Anlage 6
Seite 3
11
Bei der Erfüllung des Betriebszweckes hat die Stadtentwässerung insbesondere
folgende Satzungen der Stadt Krefeld zu beachten:
- Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke
(Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in der
Fassung der 3. Änderungssatzung vom 07. Juli 2016.
- Satzung der Stadt Krefeld über den Bau, die Unterhaltung und die Entsorgung
von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungssatzung) vom
11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in der Fassung der
1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2007.
- Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Gebühren für die
Entsorgung
von
abflusslosen
Gruben
und
Kleinkläranlagen
(Entsorgungsgebührensatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung
in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2016.
- Satzung über den
11. Dezember 2003.
Kostenersatz
für
private
Abwasseranlagen
vom
- Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Abwassergebühren
(Abwassergebührensatzung) vom 11. Dezember 2003. Es gilt die Satzung in
der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2016.
12
Die Betriebsführung der städtischen Abwasseranlagen und sonstigen
richtungen zur Abwasserbeseitigung hat die Stadt Krefeld der NGN
Betriebsführungsvertrag vom 18. Dezember 2003
übertragen. Es gilt
Betriebsführungsvertrag in der Fassung der 1. Änderungvereinbarung
09. Mai 2016 bzw. 10. Mai 2016.
Einmit
der
vom
13
Die Abwasserbehandlung in der Kläranlage erfolgt durch die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG gemäß Betriebsvertrag vom
15. August 1989. Durch die Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsvertrag vom
21. Dezember 2005 galt für die Jahre 2006 bis 2009 für den Kläranlagenbeitrag
ein Festpreis. Durch Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsvertrag vom
26. September 2008 wurde für die Jahre 2010 bis 2013 weiterhin ein Festpreis
vereinbart. Am 22. März 2013 wurde mit einer nachfolgenden Ergänzungsvereinbarung ein neuer Festpreis für 2014 bis einschließlich 2017 festgelegt.
BPG
Anlage 7
Wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Wirtschaftliche Verhältnisse
---------------------------------------1
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld wird nach den
Vorschriften des § 107 Abs. 2 Satz 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften
über die Eigenbetriebe nach den gesetzlichen Regelungen geführt. Der
Gegenstand ergibt sich aus der Betriebssatzung und umfasst die Pflicht der Stadt
Krefeld zur Abwasserbeseitigung, insbesondere die Sammlung des Abwassers
aus dem Stadtgebiet sowie das Zuleiten zur Kläranlage.
2
Die Länge des Kanalnetzes in Krefeld beträgt ca. 780 km, Materialien sind im
Wesentlichen Stahlbeton, Beton, Steinzeug, Glasverstärkter Kunststoff (GKF)
und Mauerwerk. Die Sonderbauwerke bestehen aus Regenüberläufen, ausläufen, -klärbecken, -rückhaltebecken, -überlaufbecken, -versickerungsanlagen
und
Sandfängen.
Das Volumen
der
Regenüberlaufund
Regenrückhaltebauwerke beträgt ca. 150.000 m³.
3
Zu den "Technischen Anlagen und Maschinen" gehören 84 Pumpwerke. Von
diesen Pumpwerken werden 25 für das Mischwasser, 18 für das Regenwasser
und 41 für das Schmutzwasser benötigt.
4
Die Stadtentwässerung Krefeld finanziert sich durch die Einnahmen aus
Gebühren sowie Beiträgen und Zuschüssen. Für die Investitionen werden langfristige Kredite aufgenommen.
Steuerliche Verhältnisse
----------------------------------5
Die Stadtentwässerung Krefeld wird steuerlich nicht erfasst, da es sich bei der
Abwasserbeseitigung um eine hoheitliche Aufgabe im Sinne des Steuerrechtes
handelt.
BPG
Anlage 8
Seite 1
Weitergehende Erläuterungen zu den Bilanzposten und
den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Inhalt:
Seite
I.
Bilanz
2
AKTIVA
A.
Anlagevermögen
2
B.
Umlaufvermögen
7
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
9
PASSIVA
II.
A.
Eigenkapital
10
B.
Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen
12
C.
Rückstellungen
13
D.
Verbindlichkeiten
14
Gewinn- und Verlustrechnung
20
BPG
Anlage 8
Seite 2
Vorbemerkung
Die wesentlichen Prüfungshandlungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sind im Hauptteil unter Abschnitt C. erläutert worden. Zur
Vermeidung von Wiederholungen werden daher im Folgenden nur Prüfungshandlungen
dargestellt, die zum Verständnis der Erläuterungen notwendig erscheinen.
I. Bilanz
AKTIVA
15.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen
1
31.12.2015
EUR
310.514.073,20 313.656.169,91
Bei der Ausgliederung des Vermögens der Stadtentwässerung in die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung wurden die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit den Buchwerten übernommen, mit denen die
Vermögensgegenstände im Vermögensnachweis der Stadt Krefeld per
31. Dezember 2003 enthalten waren. Die Buchwerte der Stadt Krefeld beinhalten für
Anschaffungen bis zum 31. Dezember 1979 die fortgeführten
Wiederbeschaffungswerte, für spätere Anschaffungen die fortgeführten Anschaffungskosten.
Wegen der planmäßigen Amortisierbarkeit dieser Anlagenwerte im Rahmen der
Gebührenerhebung ist davon auszugehen, dass bei der Einlagenbewertung die
beizulegenden Werte im Sinne des § 253 HGB in Summe nicht überschritten wurden.
Die Methodik der Abschreibungsberechnung der Stadt Krefeld wurde im Jahresabschluss der Stadtentwässerung fortgeführt.
2
Eine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende
Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem
als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel wiedergegeben.
BPG
Anlage 8
Seite 3
15.12.2016
EUR
I.
3
Immaterielle Vermögensgegenstände
4.121,90
37.530,00
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
15.12.2016
EUR
Stand 01. Januar
Zugänge
Abschreibungen
Stand 15. Dezember
4
31.12.2015
EUR
31.12.2015
EUR
37.530,00
68.311,00
434,48
3.475,86
33.842,58
34.256,86
4.121,90
37.530,00
Der Anfangsbestand des Anlagevermögens zum 01. Januar 2004 wurde von der
Stadt Krefeld übernommen und beinhaltet das Kanalinformationssystem "KIS". Die
technischen Daten des Systems, z. B. Angaben über Länge, Durchmesser und
Material des Kanals, Untersuchungs- und Schadensdaten zum Kanal etc., werden für
die Planung und Überwachung des Kanalnetzes eingesetzt. Die Vermögensdaten
bezüglich des Kanalsystems sind in die Anlagenbuchhaltung in das Programm SAP
ERP der Betriebsführerin NGN übernommen worden.
BPG
Anlage 8
Seite 4
15.12.2016
EUR
II. Sachanlagen
31.12.2015
EUR
2.588.429,94
2.514.964,60
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
2.514.964,60
2.508.378,27
Zugänge
73.465,34
10.127,83
Abgänge
0,00
3.541,50
2.588.429,94
2.514.964,60
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 01. Januar
Stand 15. Dezember
6
310.509.951,30 313.618.639,91
15.12.2016
EUR
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
5
31.12.2015
EUR
Bei den Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um betrieblich genutzte
Flächen, auf denen im Wesentlichen Pumpstationen, Regenrückhaltebecken und
ähnliche abwassertechnische Anlagen errichtet sind.
BPG
Anlage 8
Seite 5
15.12.2016
EUR
2. Technische Anlagen und Maschinen
7
31.12.2015
EUR
307.410.733,04 310.993.667,00
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
15.12.2016
EUR
Stand 01. Januar
31.12.2015
EUR
310.993.667,00 299.310.607,00
Zugänge
1.847.089,52
17.388.491,67
Abgänge
73.258,00
285.515,00
Umbuchungen
11.162,52
25.682,12
5.367.928,00
5.445.598,79
Abschreibungen
Stand 15. Dezember
307.410.733,04 310.993.667,00
8
Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Baumaßnahmen, die die
NGN für die Stadtentwässerung durchgeführt hat.
9
Bei den Abgängen handelt es sich um Teilstücke des Kanalnetzes, die durch einen
neuen Kanal ersetzt wurden.
10
Die Anlagegüter werden über folgende Gesamtnutzungsdauern abgeschrieben:
Kanäle (Haltungen/Schächte)
100 Jahre
Kanäle (Zugänge ab 2014)
80 Jahre
Gebäude und Sonderbauwerke
50 Jahre
Maschinentechnische Teile
12 Jahre
Da die Nutzungsdauer bei den Kanälen (Haltungen/Schächte) in den Jahren 1988 bis
1999 unter 100 Jahren lag, werden die Alt-Kanäle im Durchschnitt über 88,5 Jahre
abgeschrieben.
BPG
Anlage 8
Seite 6
15.12.2016
EUR
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
11
81.385,17
31.12.2015
EUR
Stand 01. Januar
35.306,00
0,00
Zugänge
55.770,00
39.911,45
9.690,83
4.605,45
81.385,17
35.306,00
Abschreibungen
Stand 15. Dezember
15.12.2016
EUR
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
429.403,15
31.12.2015
EUR
74.702,31
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
15.12.2016
EUR
Stand 01. Januar
13
35.306,00
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
15.12.2016
EUR
12
31.12.2015
EUR
31.12.2015
EUR
74.702,31
40.658,81
Zugänge
365.863,36
59.725,62
Umbuchungen
-11.162,52
-25.682,12
Stand 15. Dezember
429.403,15
74.702,31
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen Baumaßnahmen, die in
den Vorjahren bzw. in 2016 begonnen, aber bis zum 15. Dezember 2016 nicht fertiggestellt wurden. Die Bewertung erfolgt zu Nominalbeträgen der abgerechneten
Bauleistungen bzw. der geleisteten Anzahlungen.
BPG
Anlage 8
Seite 7
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
14
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
16.551.717,79
7.965.050,08
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
6.102.986,61
3.310.426,47
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
5.700.895,37
3.162.278,96
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
5.669.599,91
3.136.990,50
31.295,46
25.288,46
5.700.895,37
3.162.278,96
Zusammensetzung:
Gebührenforderungen aus Abrechnungen
15
,
aus Abwassereinleitung
,
aus Grubenentleerung
Die Zusammensetzung der Forderungen wurde uns durch eine ordnungsgemäß
erstellte Saldenliste nachgewiesen. Eine periodengerechte Abgrenzung zum
15. Dezember 2016 erfolgte.
BPG
Anlage 8
Seite 8
15.12.2016
EUR
2. Forderungen gegen die Stadt Krefeld
16
361.242,45
135.929,60
Zusammensetzung:
15.12.2016
EUR
Kanalanschlussbeiträge
Übrige
17
31.12.2015
EUR
31.12.2015
EUR
360.721,53
135.929,60
520,92
0,00
361.242,45
135.929,60
Kanalanschlussbeiträge werden für die Stadtentwässerung vom Tiefbauamt der Stadt
Krefeld erhoben.
BPG
Anlage 8
Seite 9
15.12.2016
EUR
3. Sonstige Vermögensgegenstände
18
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
10.448.731,18
4.654.623,61
Das Guthaben besteht aus einem Kontokorrentkonto bei der Sparkasse Krefeld und
stimmt mit der Bestätigung des Instituts zum 15. Dezember 2016 überein.
15.12.2016
EUR
C. Rechnungsabgrenzungsposten
20
12.217,91
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus
Zinsen und Zwangsgeldern.
II. Guthaben bei Kreditinstituten
19
40.848,79
31.12.2015
EUR
1.712.788,45
31.12.2015
EUR
81,32
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen den abgegrenzten
Kläranlagenbeitrag, das Betriebsführungsentgelt sowie die abgegrenzten Personalkosten für den Zeitraum vom 16. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2016.
BPG
Anlage 8
Seite 10
PASSIVA
15.12.2016
EUR
A. Eigenkapital
22.787.306,54
15.12.2016
EUR
I.
21
Stammkapital
10.000.000,00
II. Sonderrücklage für Kanalausbau
und -sanierung
31.12.2015
EUR
10.000.000,00
520.327,57
31.12.2015
EUR
520.327,57
Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Krefeld in der Sitzung vom
14. Dezember 2006 wurde der Jahresüberschuss 2006 in eine Sonderrücklage für
Kanalausbau und -sanierung eingestellt.
III. Allgemeine Rücklage
23
21.206.035,36
Das Stammkapital wurde in der Betriebssatzung vom 04. Dezember 2003 festgelegt.
15.12.2016
EUR
22
31.12.2015
EUR
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
5.670.707,79
5.347.702,05
Die allgemeine Rücklage zum 15. Dezember 2016 setzt sich aus anteiligen
Gewinnen der Jahre 2007, 2009, 2011 und 2015 sowie dem gesamten Gewinn für
2008 zusammen.
BPG
Anlage 8
Seite 11
IV. Bilanzgewinn
24
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
6.596.271,18
5.338.005,74
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
Entwicklung:
Stand 01. Januar
Einstellung in die allgemeine Rücklage
Ausschüttung
5.338.005,74 4.483.895,62
-323.005,74
0,00
-5.015.000,00 -4.483.895,62
Jahresüberschuss lfd. Jahr
6.596.271,18 5.338.005,74
Stand 31. Dezember
6.596.271,18 5.338.005,74
BPG
Anlage 8
Seite 12
15.12.2016
EUR
B. Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen
25
20.438.816,07
31.12.2015
EUR
19.937.315,20
Zusammensetzung:
Kanalbaubeiträge
Erschließungsbeiträge (Kostenanteil
Entwässerung)
Kanalanschlussbeiträge, Stadt Krefeld
Erschließungsbeiträge, Stadt Krefeld
Maßnahmen aus Erschließungsverträgen
Investitionszuschuss Landesumweltamt
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
7.784.852,62
7.941.239,81
556.047,70
566.845,53
5.355.311,88
4.744.595,07
505.355,78
508.037,28
5.271.119,16
5.199.975,00
966.128,93
976.622,51
20.438.816,07
19.937.315,20
26
Bei den Kanalbaubeiträgen und den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um
erhaltene Beiträge zu den Altanlagen, die von der Stadt Krefeld übernommen
wurden. Die Beiträge werden wie Zuschüsse parallel zum zugehörigen Anlagevermögen über die Nutzungsdauer aufgelöst.
27
Bei den Kanalanschlussbeiträgen und Erschließungsbeiträgen der Stadt Krefeld
handelt es sich um Beiträge, die von der Stadt Krefeld für die Stadtentwässerung
veranlagt und eingezogen werden.
28
Die Maßnahmen aus Erschließungsverträgen beinhalten den Gegenwert von
Anlagen, die von der Stadt Krefeld bzw. den Erschließungsträgern unentgeltlich
übertragen wurden. Diese Beiträge werden ebenfalls über die Nutzungsdauer der
jeweiligen Anlagen aufgelöst.
29
Bei dem Investitionszuschuss vom Landesumweltamt handelt es sich um die Abwasserabgabe Schmutzwasser für die Jahre 2002 und 2003. Der Investitionszuschuss wird parallel zur Abschreibung der Anlagen aufgelöst.
BPG
Anlage 8
Seite 13
C. Rückstellungen
15.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
4.753.569,63
3.951.454,00
Sonstige Rückstellungen
30
Zusammensetzung:
01.01.2016
EUR
Zuführung
EUR
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
EUR
Zinseffekt
EUR
15.12.2016
EUR
Rückstellung für
Gebührenbedarfsausgleich
,
Schmutzwasser
,
Niederschlagswasser
Rückstellung für
Jahresabschluss-prüfung
und Beratungskosten
2.474.421,00
2.853.618,00
1.467.922,00
0,00
28.272,00
3.888.389,00
760.033,00
38.295,00
493.887,00
0,00
7.340,00
311.781,00
3.234.454,00
2.891.913,00
1.961.809,00
0,00
35.612,00
4.200.170,00
15.000,00
15.000,00
13.771,50
1.142,75
0,00
15.085,75
Abwasserabgabe
Landesumweltamt
,
2015
523.000,00
0,00
522.232,50
267,50
0,00
500,00
,
2016
0,00
500.136,61
0,00
0,00
0,00
500.136,61
523.000,00
500.136,61
522.232,50
267,50
0,00
500.636,61
179.000,00
0,00
178.647,94
352,06
0,00
0,00
Jubiläumszuwendungen
0,00
4.590,00
0,00
0,00
0,00
4.590,00
Urlaubsrückstellungen
0,00
19.317,00
0,00
0,00
0,00
19.317,00
Sonstige
personalbezogene
Rückstellungen
0,00
13.770,27
0,00
0,00
0,00
13.770,27
3.951.454,00
3.444.726,88
2.676.460,94
1.762,31
35.612,00
4.753.569,63
Projekt "Neuorgani-sation
der Stadtentwässerung"
31
Die Rückstellung für den Gebührenbedarfsausgleich resultiert aus der Nachkalkulation für 2012, 2015 und 2016, aus der sich die entsprechenden Überdeckungen für
die Bereiche Niederschlags- und Schmutzwasser ergeben.
BPG
Anlage 8
Seite 14
32
Die Rückstellung für die Abwasserabgabe an das Landesumweltamt betrifft die
Abwasserabgabe für Schmutzwasser und für die Kleineinleiter für das Jahr 2016.
15.12.2016
EUR
D. Verbindlichkeiten
33
31.12.2015
EUR
280.551.631,97 276.526.496,75
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
15.12.2016
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2015
EUR
277.605.378,64 260.198.034,55
2.137.493,12
15.757.415,60
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld
472.062,65
337.770,33
Sonstige Verbindlichkeiten
336.697,56
233.276,27
280.551.631,97 276.526.496,75
15.12.2016
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.12.2015
EUR
277.605.378,64 260.198.034,55
BPG
Anlage 8
Seite 15
34
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung sowie den aktuellen Zinssatz und die
Zinsbindung der einzelnen Darlehen:
Zinssatz in
Zinsbindung
bis
%
Stand
01.01.2016
EUR
Zugang
Tilgung
EUR
EUR
Stand
15.12.2016
EUR
Sparkasse Krefeld
6063003377
3-Mon-Euribor+0,35 %
2.996.329,44
0,00
149.816,46
2.846.512,98
6063100207
0,85
30.05.2027
5.092.375,69
0,00
458.000,00
4.634.375,69
6063000837
4,890
31.12.2028
2.898.854,82
0,00
85.462,16
2.813.392,66
6063003526
3-Mon-Euribor+0,38 %
6.131.262,03
0,00
287.402,91
5.843.859,12
17.118.821,98
0,00
980.681,53
16.138.140,45
1.764.470,11
0,00
205.125,84
1.559.344,27
Norddeutsche Landesbank
Girozentrale
Braunschweig
2532880065
4,520
30.04.2023
Landesbank NRW
4100066531
3-Mon-Euribor+0,33 %
1.219.908,91
0,00
182.986,35
1.036.922,56
4100065525
3-Mon-Euribor+0,30 %
6.600.280,94
0,00
225.009,57
6.375.271,37
4100063512
3-Mon-Euribor+0,30 %
1.389.082,69
0,00
173.635,35
1.215.447,34
4100066523
3-Mon-Euribor+0,34 %
2.382.404,58
0,00
162.436,68
2.219.967,90
3006570430
4,048
02.12.2019
3.674.556,76
0,00
162.603,16
3.511.953,60
3006570554
2,530
03.01.2046
4.101.510,37
0,00
25.634,44
4.075.875,93
3006570588
3,550
30.12.2021
2.876.093,21
0,00
221.545,95
2.654.547,26
3006570562
2,690
15.04.2037
8.083.470,80
0,00
277.747,16
7.805.723,64
3006570638
3,990
29.02.2052
14.744.169,38
0,00
187.004,59
14.557.164,79
3006570612
4,459
21.09.2017
5.380.503,04
0,00
86.036,75
5.294.466,29
4200199851
2,050
30.06.2026
1.949.454,49
0,00
100.000,00
1.849.454,49
4200147504
3-Mon-Euribor+0,48 %
1.825.785,45
0,00
124.485,39
1.701.300,06
4200506501
2,930
30.01.2043
12.482.997,33
0,00
301.722,22
12.181.275,11
4200986273
3,590
06.01.2057
17.823.597,42
0,00
192.636,39
17.630.961,03
4201548734 (VJ:
4009295)
1,740
15.03.2045
9.612.053,80
0,00
133.327,73
9.478.726,07
4201939065
2,060
18.01.2046
8.798.844,28
0,00
55.000,00
8.743.844,28
4201500057
1,930
16.01.2045
19.004.500,00
0,00
191.000,00
18.813.500,00
4201945948
2,060
20.01.2046
0,00
24.400.000,00
152.500,00
24.247.500,00
121.949.213,45
24.400.000,00
2.955.311,73
143.393.901,72
HSH Nordbank
6713450029
5,925
30.06.2023
2.415.948,47
0,00
199.466,01
2.216.482,46
6713450013
5,990
30.06.2023
1.680.092,09
0,00
96.212,38
1.583.879,71
6713450041
5,310
30.03.2021
3.072.732,94
0,00
488.487,96
2.584.244,98
7.168.773,50
0,00
784.166,35
6.384.607,15
BPG
Anlage 8
Seite 16
Zinssatz in
Zinsbindung
bis
%
Stand
01.01.2016
EUR
Zugang
Tilgung
EUR
EUR
Stand
15.12.2016
EUR
Bayerische Hypo- und
Vereinsbank AG
780121222
5,480
31.12.2016
413.732,91
0,00
303.415,00
110.317,91
780124510
5,610
30.12.2018
841.209,39
0,00
145.386,05
695.823,34
780137028
4,170
31.08.2023
844.320,18
0,00
105.898,81
738.421,37
780152839
5,940
01.06.2023
1.085.309,49
0,00
119.985,71
965.323,78
780134444
5,940
01.06.2023
968.190,20
0,00
108.508,80
859.681,40
780154247
4,370
15.08.2027
2.576.910,95
0,00
214.742,60
2.362.168,35
780137782
5,800
01.03.2027
2.151.066,35
0,00
137.968,97
2.013.097,38
15127901
3,320
30.07.2041
14.448.119,53
0,00
169.719,51
14.278.400,02
23.328.859,00
0,00
1.305.625,45
22.023.233,55
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
4,130
15.02.2017
1.237.326,27
0,00
112.484,22
1.124.842,05
3,780
30.12.2025
3.361.785,33
0,00
88.648,29
3.273.137,04
33130100
3,410
01.03.2020
7.981.559,03
0,00
386.199,08
7.595.359,95
33130103
3,970
30.03.2019
2.922.498,54
0,00
59.515,22
2.862.983,32
398403300
4,530
30.06.2039
14.595.540,81
0,00
177.091,00
14.418.449,81
398403302
3,740
30.03.2025
6.365.302,51
0,00
150.269,45
6.215.033,06
30.03.2020
11.532.084,23
0,00
110.108,53
11.421.975,70
43.396.985,12
0,00
883.183,28
42.513.801,84
15.08.2028
4.761.025,12
0,00
263.948,96
4.497.076,16
Zinsbindung
bis
Stand
01.01.2016
EUR
Zugang
Tilgung
EUR
EUR
Stand
15.12.2016
EUR
9647252
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank
47601972053
WL-Bank Münster
398403301
2,960
EUROHYPO AG
5494133018
5,240
Zinssatz in
%
Dexia Kommunalbank
Deutschland AG
4010995
3,990
30.03.2035
3.423.977,20
0,00
110.216,32
3.313.760,88
4010496
4,283
30.12.2026
13.373.800,86
0,00
109.825,05
13.263.975,81
4011226
4,269
15.02.2018
12.777.628,65
0,00
194.234,11
12.583.394,54
29.575.406,71
0,00
414.275,48
29.161.131,23
4.709.913,91
0,00
121.486,83
4.588.427,08
1.825.454,05
2.947.736,10
1.825.454,05
2.947.736,10
260.198.034,55
27.347.736,10
9.940.392,01
277.605.378,64
UniCredit Bank
15262838
Zinsabgrenzung
2,650
01.07.2042
BPG
Anlage 8
Seite 17
35
Die Salden der jeweiligen Darlehen stimmen mit den Bankbestätigungen und
Kontoauszügen überein.
36
Zur Finanzierung der Investitionen wurde im Geschäftsjahr 2016 zudem ein neues
Darlehen in Höhe von TEUR 24.400,0 aufgenommen.
37
Die Zinsbindung des Darlehens 6063002635 (aktuell: 4201939065), welches
urspünglich bei der Sparkasse aufgenommen worden ist, ist am 17. Januar 2016
abgelaufen. Eine Anschlussfinanzierung erfolgte über die NRW Bank.
15.12.2016
EUR
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
2.137.493,12
31.12.2015
EUR
15.757.415,60
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
15.12.2016: EUR 2.137.493,12
31.12.2015: EUR 15.757.415,60
38
Zusammensetzung:
15.12.2016
EUR
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH &
Co. KG
31.12.2015
EUR
1.119.866,11
559.933,03
879.864,40
15.187.581,31
SWK ENERGIE GmbH
95.820,85
0,00
Übrige
41.941,76
9.901,26
2.137.493,12
15.757.415,60
NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH
39
Die Verbindlichkeiten gegenüber der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH &
Co. KG stellen im Wesentlichen den noch zu zahlenden Kläranlagenbeitrag für 2015
und 2016 dar.
40
Die Verbindlichkeiten gegenüber der NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH
(vormals: SWK AQUA) resultieren aus Investitionen, die die NGN laut
Betriebsführungsvertrag für die Stadtentwässerung durchführt.
BPG
Anlage 8
Seite 18
41
Die Verbindlichkeiten gegenüber der SWK ENERGIE GmbH resultieren aus
Dienstleistungen im Briefversandservice sowie für die Erhebung von
Kanalbenutzungsgebühren.
15.12.2016
EUR
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld
472.062,65
31.12.2015
EUR
337.770,33
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
15.12.2016: EUR 472.062,65
31.12.2015: EUR 337.770,33
42
Zusammensetzung:
15.12.2016
EUR
Unterhaltungsaufwendungen für Wasserläufe
187.581,94
200.171,49
Verbindlichkeiten aus Zinsvorauszahlungen
(SWAP) durch die Stadt Krefeld
151.329,87
0,00
Personalkosten
89.696,58
64.874,72
Verwaltungsleistungen
13.216,17
62.695,86
0,00
9.260,26
30.238,09
768,00
472.062,65
337.770,33
Bauleitungstätigkeit
Übrige
43
31.12.2015
EUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Krefeld betreffen im Wesentlichen
Unterhaltungsaufwendungen für Wasserläufe (TEUR 188), Verbindlichkeiten aus
Zinszahlungen (TEUR 151), noch abzuführende Personalkosten (TEUR 90) sowie
Verbindlichkeiten aufgrund von Verwaltungsleistungen der Stadt Krefeld.
BPG
Anlage 8
Seite 19
15.12.2016
EUR
4. Sonstige Verbindlichkeiten
336.697,56
31.12.2015
EUR
233.276,27
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
15.12.2016: EUR 336.697,56
31.12.2015: EUR 233.276,27
44
Zusammensetzung:
15.12.2016
EUR
Rückzahlung SWK Energie GmbH
31.12.2015
EUR
311.516,08
0,00
Guthaben aus Vorauszahlungen von
Abwassergebührenpflichtigen
13.827,45
141.463,02
übrige
11.354,03
91.813,25
336.697,56
233.276,27
45
Der Rückzahlungsanspruch der SWK Energie resultiert aus einer im Berichtsjahr
erfolgten Korrektur der Abwassergebührenabrechnung 2015. Demnach wurden der
Stadtentwässerung zu hohe Abschlagszahlungen überwiesen.
46
Im Berichtsjahr sind Erstattungsansprüche aus Abwassergebührenzahlungen
gegenüber bereits abgerechneten Gebührenpflichtigen in Höhe von TEUR 13,8
entstanden.
BPG
Anlage 8
Seite 20
II. Gewinn- und Verlustrechnung
1.1. 15.12.2016
EUR
1. Umsatzerlöse
47
59.399.852,55
2015
EUR
61.176.247,29
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
2015
EUR
Schmutzwassergebühren
, Berichtsjahr
Abwassergebühren Normalkunden
37.050.744,20
38.340.983,66
Abwassergebühren Sonderkunden
5.648.525,33
5.160.160,60
Abwassergebühren Stadt Krefeld
808.787,84
0,00
Übrige Entwässerungsgebühren
306.010,93
350.000,00
Rückübertragung von Forderungen aus dem
Inkasso der SWK ENERGIE GmbH (für
Vorjahre)
123.794,00
99.126,92
43.937.862,30
43.950.271,18
-241.772,27
322.965,15
-241.772,27
322.965,15
-1.385.696,00
-736.074,00
42.310.394,03
43.537.162,33
42.310.394,03
43.537.162,33
, Vorjahre
Umsatzkorrekturen Abwasser für Vorjahre
, Erlöskorrekturen für den
Gebührenbedarfsausgleich und aus Vorjahren
Übertrag
BPG
Anlage 8
Seite 21
1.1. 15.12.2016
EUR
Übertrag
2015
EUR
42.310.394,03
43.537.162,33
Niederschlagswassergebühren Normalkunden
9.038.380,71
9.772.344,81
Oberflächenentwässerung der Stadt Krefeld
5.501.428,77
5.567.166,88
Niederschlagswassergebühren Sonderkunden
693.580,91
698.002,64
Niederschlagswassergebühren Stadt Krefeld
380.724,94
0,00
Rückübertragung von Forderungen aus dem
Inkasso der SWK ENERGIE GmbH (für
Vorjahre)
31.810,87
27.316,93
Grundwassereinleitungsgebühren
16.327,00
24.731,60
557.513,66
565.000,00
16.219.766,86
16.654.562,86
-196.811,15
174.330,44
455.592,00
289.677,00
16.478.547,71
17.118.570,30
219.654,56
212.051,63
84.373,47
0,00
0,00
2.184,00
2.916,87
0,00
306.944,90
214.235,63
303.965,91
306.279,03
59.399.852,55
61.176.247,29
Niederschlags- und Grundwasser
, Berichtsjahr
Übrige Entwässerungsgebühren
, Vorjahre
, Erlöskorrekturen für den
Gebührenbedarfsausgleich und aus Vorjahren
Umsatzerlöse aus Nebengeschäften
, Grubenentleerungsgebühren
, Sanierung Hausanschlüsse
, Verwaltungsgebühren
, Sonstige
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für
Beiträge und Zuschüsse
BPG
Anlage 8
Seite 22
1.1. 15.12.2016
EUR
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
48
334.905,49
330.599,68
Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um
Grundwassereinleitung bei Baumaßnahmen, die durch die NGN für die
Stadtentwässerung im Rahmen des Betriebsführungsvertrages durchgeführt wurden.
1.1. 15.12.2016
EUR
3. Sonstige betriebliche Erträge
49
2015
EUR
99.027,68
2015
EUR
1.317.778,33
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
2015
EUR
Mahn- und Einziehungserträge
75.878,63
26.634,96
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen
21.251,25
1.137.408,12
1.762,31
19.525,23
135,49
134.210,02
99.027,68
1.317.778,33
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige
BPG
Anlage 8
Seite 23
1.1. 15.12.2016
EUR
5. Materialaufwand
50
7.689.778,60
8.961.843,02
Der Posten Materialaufwand umfasst im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene
Leistungen, die aus dem Betriebsführungsvertrag mit der NGN resultieren. Die
jährliche Veränderung steht im Zusammenhang mit der Anpassung des
Betriebsführungsvertrages aufgrund der Aufgabenanpassung und der differenzierter
ausgestalteten Preisgleitklausel sowie der Abgrenzung zum 15. Dezember 2016.
1.1. 15.12.2016
EUR
6. Personalaufwand
51
2015
EUR
890.008,51
2015
EUR
183.929,84
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
2015
EUR
Löhne und Gehälter
681.720,07
164.758,98
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
208.288,44
19.170,86
890.008,51
183.929,84
BPG
Anlage 8
Seite 24
1.1. 15.12.2016
EUR
7. Abschreibungen
52
5.411.461,41
5.484.461,10
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
Abschreibungen auf Sachanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2015
EUR
33.842,58
34.256,86
5.377.618,83
5.450.204,24
5.411.461,41
5.484.461,10
1.1. 15.12.2016
EUR
53
2015
EUR
30.290.203,83
2015
EUR
33.201.612,46
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
Kläranlagenbeitrag EGK
2015
EUR
27.596.269,39
28.836.551,16
, Erstattungen für Einleitungskontrollen
722.863,27
762.222,65
, Unterhaltungsaufwand für Wasserläufe
187.581,94
200.171,49
28.506.714,60
29.798.945,30
Leistungen der Stadt Krefeld
Übertrag
BPG
Anlage 8
Seite 25
1.1. 15.12.2016
EUR
Übertrag
2015
EUR
28.506.714,60
29.798.945,30
140.040,97
181.398,02
1.050.486,18
1.143.792,16
Abwasserabgabe Landesumweltamt
500.136,61
523.232,50
Entgelt für Erhebung von
Kanalbenutzungsgebühren
428.651,98
660.699,00
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten
125.731,83
350.510,84
Kosten für Hausanschlusssanierungen
86.715,04
3.574,72
Briefversandservice
78.223,57
0,00
Verluste Anlagenabgänge
73.258,00
285.515,00
Mieten, Pachten und Anerkennungsgebühren
84.977,13
6.915,44
Abschreibungen auf Forderungen
65.124,73
1.237.912,02
5.857,35
20.318,42
194.772,02
132.591,20
30.290.203,83
33.201.612,46
, Übrige Leistungen der Stadt Krefeld
Genossenschaftsbeitrag LINEG
Übrige
BPG
Anlage 8
Seite 26
1.1. 15.12.2016
EUR
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
54
17.028,75
Verzugszinsen
17.028,75
1.1. 15.12.2016
EUR
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
8.973.090,94
2015
EUR
197,00
2015
EUR
9.654.970,14
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
Darlehenszinsen
Aufzinsung Rückstellungen
Übrige
56
197,00
Zusammensetzung:
1.1. 15.12.2016
EUR
55
2015
EUR
2015
EUR
8.937.478,94
9.616.072,14
35.612,00
32.975,00
0,00
5.923,00
8.973.090,94
9.654.970,14
Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen handelt es sich um
Zinsaufwendungen für Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 8.937) sowie
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (TEUR 36).
die
um
BPG
Anlage 8
Seite 27
1.1. 15.12.2016
EUR
13. Finanzergebnis
-8.956.062,19
1.1. 15.12.2016
EUR
14. Ergebnis nach Steuern
6.596.271,18
1.1. 15.12.2016
EUR
15. Jahresüberschuss
57
6.596.271,18
-9.654.773,14
2015
EUR
5.338.005,74
2015
EUR
5.338.005,74
Der Jahresüberschuss ergibt sich aus den vorgenannten Posten.
1.1. 15.12.2016
EUR
16. Gewinnvortrag
58
2015
EUR
5.338.005,74
2015
EUR
4.483.895,62
Vgl. Tz. 24.
1.1. 15.12.2016
EUR
17. Einstellung in Rücklagen
-323.005,74
2015
EUR
0,00
BPG
Anlage 8
Seite 28
1.1. 15.12.2016
EUR
18. Ausschüttung
59
-5.015.000,00
-4.483.895,62
Vgl. Tz. 24.
1.1. 15.12.2016
EUR
19. Bilanzgewinn
60
2015
EUR
6.596.271,18
Der Bilanzgewinn ergibt sich aus den vorgenannten Posten.
2015
EUR
5.338.005,74
BPG
Anlage 9
Seite 1
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
(IDW PS 720)
1.
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt
es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur
Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung
(Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen
des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Neben den Regelungen der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung
und der Betriebssatzung der Stadtentwässerung besteht seit dem
01. Oktober 2015 ein Geschäftsverteilungsplan, in dem die Geschäftsverteilung
der Betriebsleitung festgelegt ist.
Darüber hinaus gelten die für den Bereich der Stadtverwaltung erlassenen
allgemeinen Anordnungen, Dienstanweisungen und andere Vorschriften
sinngemäß auch für den inneren Dienstbetrieb der Stadtentwässerung, sofern für
diesen nichts anderes bestimmt ist.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden
und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr haben insgesamt vier Sitzungen des Betriebsausschusses der
Stadtentwässserung
stattgefunden
(26. April 2016,
07. Juli 2016,
27. September 2016 und 23. November 2016). Hierüber wurden Niederschriften
erstellt und uns vorgelegt.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Betriebsleiter Herr Andreas Horster und Herr Helmut Döpcke waren nach den
uns gegebenen Auskünften in keinem Aufsichtsrat oder Gremium tätig.
BPG
Anlage 9
Seite 2
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie
wird dies begründet?
Die Betriebsleiter beziehen ihre Einkünfte von der Stadt Krefeld, die diese
wiederum später der Stadtentwässerung in Rechnung stellt. Eine
Veröffentlichung der Bezüge ist demnach nicht erforderlich.
BPG
Anlage 9
Seite 3
2.
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind, wird danach verfahren
und erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Aufbauorganisation wurde in Form eines Organigramms dargestellt und
beinhaltet die Benennung der Funktionsträger. Ansonsten gelten die
Dienstanweisungen der Stadtverwaltung.
Im Bereich der kaufmännischen Betriebsführung sind die durch die SWK AG
erlassenen Verfahrensanweisungen maßgebend, gegebenenfalls ergänzt um
öffentlich-rechtliche Vorschriften.
b)
Haben
sich
Anhaltspunkte
ergeben,
Organisationsplan verfahren wird?
dass
nicht
nach
dem
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen
und dokumentiert?
Die gesetzlichen und per Rechtsverordnung erlassenen Vorgaben werden
allumfassend berücksichtigt. Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung sind über die
aktuellen Regelungen informiert.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche
Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Es gelten die Dienstanweisungen in der Stadt Krefeld sinngemäß auch für die
Stadtentwässerung.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation von Verträgen.
BPG
Anlage 9
Seite 4
3.
Planungswesen,
Controlling
Rechnungswesen,
Informationssystem
und
a)
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont
und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Zu a) und b):
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der Stadtentwässerung.
Planungsabweichungen werden systematisch untersucht, z. B. in den
Auswertungen der Quartalsberichterstattungen.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der
Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist durch einen Betriebsführungsvertrag bei der NGN
angesiedelt, die die kaufmännische Betriebsführung über das Rechnungswesen
der SWK STADTWERKE KREFELD AG erbringt. Die dort vorhandenen
Strukturen sind der Größe und den Anforderungen nach für die
Stadtentwässerung ausreichend.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine
laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Das Liquiditätsmanagement wird durch Mitarbeiter der SWK STADTWERKE
KREFELD AG (für die NGN) erbracht. Die Organisationseinheit 1ERT Treasury
erstellt einen täglichen Liquiditätsstatus. Das Management von Krediten für die
Stadtentwässerung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management
und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Das Cash-Management wird durch die Mitarbeiter der SWK STADTWERKE
KREFELD AG für die Betriebsführerin NGN erbracht.
BPG
Anlage 9
Seite 5
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung
gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass
ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die zuvor von der SWK Energie vorgenommene Berechnung und Erhebung von
Abwassergebühren erfolgt seit dem 01. Januar 2016 eigenverantwortlich durch
die Stadtentwässerung. Dabei wurde der Veranlagungszeitraum an den
Jahreskalender angepasst. Die SWK Energie GmbH unterstützt die
Stadtentwässerung bei der Ausführung aller Arbeiten, die zur Vor- und
Nachbereitung einer ordnungsgemäßen Erhebung von Abwassergebühren
erforderlich sind. Es werden Abschlagszahlungen eingefordert. Die endgültige
Abrechnung und Abstimmung erfolgt nach Zählerablesung. Einige gewerbliche
und industrielle Gebührenpflichtige werden aufgrund der Betriebsstruktur
weiterhin manuell abgerechnet.
g)
Entspricht
das
Controlling
den
Anforderungen
des
Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/
Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungen der Stadtentwässerung.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder
Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen
eine wesentliche Beteiligung besteht?
Derartige Beteiligungen an anderen Unternehmen liegen nicht vor.
BPG
Anlage 9
Seite 6
4.
Risikofrüherkennungssystem
a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale
definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende
Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu
erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht
durchgeführt werden?
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
BPG
Anlage 9
Seite 7
Zu a) bis d):
Nach Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzung gibt es Berichtspflichten
gegenüber der Verwaltungsspitze der Stadt Krefeld, mit denen Einzelheiten der
wirtschaftlichen Entwicklung und damit auch der wirtschaftlichen Risiken im
Bereich Erlösentwicklung, Kostenentwicklung und Finanzierung kommuniziert
werden (Quartalsberichte des Betriebsleiters). Darüber hinaus gibt es
Meldepflichten bei Überschreiten von geplanten Investitionssummen.
Die Betriebsführerin NGN hat gemäß § 9 Abs. 1 des Betriebsführungsvertrages
über wichtige betriebliche Vorgänge, insbesondere in Bezug auf Ergebnisse der
Kontrollmessungen zur Selbstüberwachung von Anlagen und Einleitungen, der
Stadtentwässerung Krefeld unverzüglich schriftlich Mitteilung zu geben.
Da die Betriebsführerin NGN auch die kaufmännische Betriebsführung der
Stadtentwässerung Krefeld übernommen hat, führt sie auch die übrigen nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung durchzuführenden Maßnahmen der
Risikofrüherkennung durch. In diesem Rahmen erfolgt eine quartalsmäßige
Risikoerhebung durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung mit
Unterstützung der NGN bzw. der SWK AG. Hier werden auch
abwasserspezifische Risiken, die aus der technischen Betriebsführung der NGN
resultieren können, mit erfasst. Die Erhebung umfasst auch die Analyse und
Festlegung von Steuerungsmaßnahmen (vorbeugend) bzw. ggf. Eventualmaßnahmen (nach Risikoeintritt). Die Umsetzung und Wirkung dieser Maßnahmen
wird regelmäßig durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung überwacht.
Die Maßnahmen erscheinen ausreichend und geeignet. Es haben sich keine
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
Die Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert und werden anlassbezogen bei
Änderungen des Geschäftsumfeldes und der Unternehmensstruktur angepasst.
BPG
Anlage 9
Seite 8
5.
Finanzinstrumente,
Derivate
andere
Termingeschäfte,
Optionen
und
Die Stadtentwässerung Krefeld hat am 11. Mai 2010 zur Absicherung gegen
steigende Zinsen einen Forward-Zinsswap mit der Deutschen Bank AG abgeschlossen. Die in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils zur Prolongation
anstehenden
Darlehensrestbeträge
mit
einem Anfangsvolumen
von
30,2 Mio. Euro wurden damit bereits in 2010 mit einem Festzins bis zum
31. Dezember 2020 unterlegt. Zum 15. Dezember 2016 waren sieben Darlehen
mit einem Volumen von EUR 21,2 Mio. mit dieser Zinssicherung unterlegt.
Weitere derartige Finanzinstrumente nutzt die Stadtentwässerung nicht. Der
Abschluss von Darlehensverträgen erfolgt in Abstimmung mit der Betriebsleitung
durch die Stadt Krefeld.
6.
Interne Revision
Die Stadtentwässerung besitzt keine eigene interne Revision. Er unterliegt
jedoch gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld der Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Krefeld.
BPG
Anlage 9
Seite 9
7.
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des
Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und
Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder
des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans
eingeholt?
Derartige Kreditgewährungen liegen nicht vor.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger
Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte
Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anhaltspunkte für derartige Zerlegungen haben sich nicht ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen
nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Geschäfte und
Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und -anweisung und
bindenden Beschlüssen des Entwässerungsausschusses übereinstimmen.
BPG
Anlage 9
Seite 10
8.
Durchführung von Investitionen
a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor
Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und
Risiken geprüft?
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur
Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung
von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Zu a) und b):
Auf Basis des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Krefeld und auf
Meldungen der NGN über besondere bauliche Mängel am Anlagevermögen legt
die Stadtentwässerung die Maßnahmen fest. Die Planung und die
Bauüberwachung wird gemäß Betriebsführungsvertrag durch die NGN
abgewickelt. So beschafft sie auch alle dafür notwendigen Leistungen auf eigene
Rechnung.
Kostenkalkulationen und Zwischenschritte in der Planung werden regelmäßig der
Stadtentwässerung vorgelegt, so dass eine begleitende Prüfung und
Überwachung stattfindet.
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Unterlagen und
Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die
Angemessenheit der Preise zu ermöglichen.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen
laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Durchführung der Investitionen liegt in der Verantwortung der
Betriebsführerin NGN (siehe auch zu 8 a) und 8 b)). Die Veränderungen der
Ausgaben gegenüber den Ansätzen im Wirtschaftsplan werden in den Quartalsberichten dargestellt. Durch eine entsprechende Steuerung der NGN wird
sichergestellt, dass die budgetierten jährlichen Investitionsausgaben nicht
überschritten werden.
BPG
Anlage 9
Seite 11
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Überschreitungen sind nicht bekannt geworden.
Die Investitionen der Stadtentwässerung Krefeld werden über die Auftragsabrechnung der Betriebsführerin NGN erfasst, überwacht und abgerechnet.
Aus der laufenden Investitionsplankontrolle lässt sich insbesondere ersehen, wie
weit die einzelnen Investitionen abgewickelt sind, welche Mittel noch benötigt
werden und wie hoch die voraussichtlichen Über- und Unterschreitungen sind.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare
Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Leasingverträge oder vergleichbare Verträge liegen nicht vor.
BPG
Anlage 9
Seite 12
9.
Vergaberegelungen
a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die entsprechenden
Stadtentwässerung.
Vorschriften
gelten
für
eigene
Beschaffungen der
Es liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen,
Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen)
eingeholt?
Für die mit der Beschaffung befasste Betriebsführerin NGN gilt die
Verfahrensanweisung Beschaffung der SWK, nach der auch unterhalb der vergaberechtlich relevanten Schwellenwerte Vergleichsangebote eingeholt werden
müssen. Insbesondere bei Bauleistungen, Leitungsverlegung und Tiefbaumaßnahmen sind bei Gesamtmaßnahmen mit einem Wert von über EUR 25.000,00
mehrere Angebote einzuholen, um eine ausreichende Markttransparenz zu gewährleisten. In der Regel sollen mindestens drei Angebote eingeholt werden.
Verstöße gegen die Verfahrensanweisung sind bei unserer Prüfung nicht bekannt
geworden.
BPG
Anlage 9
Seite 13
10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Nach den Regelungen der Betriebssatzung wird dem Oberbürgermeister und
dem Entwässerungsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich
berichtet.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/
Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der
Stadtentwässerung Krefeld.
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen
und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche
oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde
hierüber berichtet?
Die zeitnahe Unterrichtung des Entwässerungsausschusses erfolgt über die vorstehend angesprochenen Zwischenberichte.
Der Entwässerungsausschuss
Neuorganisation unterrichtet.
d)
wurde
regelmäßig
über
das
Projekt
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3
AktG)?
Derartige besondere Berichterstattungen wurden nicht angefordert.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach
§ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen
ausreichend war?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung
nicht ausreichend war.
BPG
Anlage 9
Seite 14
f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt
vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem
Überwachungsorgan erörtert?
Angesichts der organisatorischen Einbindung in die Stadt Krefeld, die nach Amtshaftungsgrundsätzen
haftet,
hat
die
Stadtentwässerung
keine
D & O-Versicherung für die Betriebsleitung abgeschlossen.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Derartige Interessenkonflikte sind nicht festgestellt worden.
BPG
Anlage 9
Seite 15
11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges
Vermögen?
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Auffallend hohe oder niedrige Bestände liegen nicht vor.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im
Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Anhaltspunkte für eine abweichende Vermögenslage aus den vorstehend genannten Gründen haben sich nicht ergeben.
BPG
Anlage 9
Seite 16
12. Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Die Stadtentwässerung ist unter Berücksichtigung der Rücklagen und der
Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen zu 13,1 % eigenfinanziert und zu
86,9 % fremdfinanziert. Die wesentlichen Investitionsverpflichtungen werden
überwiegend durch Fremdkapital finanziert.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Konzernstrukturen liegen nicht vor.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte
ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des
Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Die Stadtentwässerung hat keine Fördermittel erhalten.
BPG
Anlage 9
Seite 17
13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Die Eigenkapitalquote beträgt unter Einbeziehung des Stammkapitals und der
Rücklagen 4,9 % und unter zusätzlicher Einbeziehung des Bilanzgewinns und
des Sonderpostens aus Beiträgen und Zuschüssen 13,1 % und hat sich zum
Vorjahr geringfügig verbessert. Mit Schreiben vom 18. November 2014 hat die
GPA NRW festgehalten, dass die Eigenkapitalquote nicht mehr angemessen im
Sinne des § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 EigVO NRW sei.
Die GPA NRW hat im vorgenannten Schreiben zudem darauf hingewiesen, dass
die erwirtschafteten Abschreibungen nicht mehr ausreichen, um die Tilgungsleistungen abzudecken. Entsprechend weist sie darauf hin, dass Maßnahmen
erforderlich sind, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur nachhaltig zu
stärken.
Eine zulässige Möglichkeit ist die Umstellung der Abschreibungsart für das
bestehende und zukünftige Vermögen. Ob eine Umstellung erfolgen wird, wird
sich im Rahmen der kommenden Wirtschaftsplanung ergeben.
Finanzierungsprobleme bestehen nicht.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vor.
BPG
Anlage 9
Seite 18
14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach
Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Das
Betriebsergebnis
wird
für
die
Stadtentwässerung nur einheitlich ermittelt.
b)
Entwässerungsleistungen
der
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere
Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den
Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen
werden?
Leistungsbeziehungen mit der Trägergemeinde Stadt Krefeld werden - soweit
ersichtlich - zu angemessenen Konditionen abgewickelt.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Konzessionsabgaben liegen bei der Stadtentwässerung nicht vor.
BPG
Anlage 9
Seite 19
15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage
von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und
um welche Maßnahmen handelt es sich?
Zu a) und b):
Besondere verlustbringende Geschäfte und besondere Risiken aus
schwebenden Geschäften lagen und liegen nicht vor. Auf den Grundsatz der
Kostendeckung im Rahmen der Gebührenabrechnung wird hingewiesen.
16. Ursachen des Jahresfehlbetrages
Verbesserung der Ertragslage
a)
b)
und
Maßnahmen
zur
Die Stadtentwässerung Krefeld erzielte im Rumpfgeschäftsjahr
01. Januar 2016 bis zum 15. Dezember 2016 einen Jahresüberschuss.
vom
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die
Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Es werden dauerhaft Kontrollen und Überprüfungen der Gebührenzahler
vorgenommen, soweit das reguläre Dienstgeschäft dies zulässt. Zusätzlich
werden wiederkehrend Plausibilitätskontrollen vorgenommen.
Anlage 10
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
50261
09/2016
Anlage 10
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.