Daten
Kommune
Krefeld
Größe
287 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:22
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4531 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Jahresabschluss Stadtentwässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschlussentwurf:
Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Stadtentwässerung Krefeld - für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.01.2016 –
15.12.2016
a.
der Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn von 6.596.271,18 € und der Lagebericht festgestellt,
b.
der Bilanzgewinn in Höhe von 6.596.271,18 € auf die Rechnung des Gesamtrechtsnachfolgers Kommunalbetrieb Krefeld, AöR vorgetragen,
und
c.
der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4531 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Rat der Gemeinde den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes.
Am 08.12.2016 hat der Rat in seiner Sitzung die Gründung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des
öffentlichen Rechts und die entsprechende Satzung für den Kommunalbetrieb Krefeld (Betriebssatzung)
beschlossen. Die Veröffentlichung der Betriebssatzung erfolgte im Krefelder Amtsblatt Nr. 50/2016, S.
330 – 334 am 15.12.2016, so dass der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR am 16.12.2016 gegründet wurde.
Für die Stadtentwässerung Krefeld bedeutet dies, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht nur für
das Rumpfwirtschaftsjahr 01.01.2016 – 15.12.2016 erstellt werden muss.
Der Prüfbericht der BPG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 15.12.2016 sowie der Lagebericht
für den Zeitraum 01.01.2016 bis 15.12.2016 sind als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss weist
bei Erträgen von
59.833.785,72 €
Aufwendungen von
44.281.452,35 €
und einem Finanzergebnis von
- 8.956.062,19 €
einen Jahresüberschuss von
6.596.271,18 €
aus.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 5.338.005,74 €, der Einstellung in die Rücklagen in Höhe von 323.005,74 € und der Ausschüttung vom 16.11.2016 in Höhe von 5.015.000,00 € beträgt der Bilanzgewinn 6.596.271,18 €.
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf die Rechnung des Gesamtrechtsnachfolgers Kommunalbetrieb Krefeld, AöR vorzutragen.
Der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hat über die Vorlage bereits in seiner Sitzung
am 21.09.2017 beraten.