Daten
Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:23
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.08.2017
Nr.
4268 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201 / VB Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
13.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier: Mehrbedarf für Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05101020000 Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 53181000/73181000 - Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen - in Höhe von 490.000 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen und Wenigeraufwendungen bzw. Wenigerauszahlungen jeweils bei den folgenden Innenaufträgen und Kostenarten:
Innenauftrag P05101010000 - Städtische Kindertageseinrichtungen - :
- Kostenart 50121000/60121000 - Vergütungen für tariflich Beschäftigte - in Höhe von 90.000 EUR
- Kostenart 52811000/72811000 - Beköstigung - in Höhe von 79.000 EUR
Innenauftrag P05101020000 - Kindertageseinrichtungen freier Träger - :
- Kostenart 44820000/64820000 - Kostenerstattungen von Gemeinden - in Höhe von 60.000 EUR
- Kostenart 45919000/65919000 - Periodenfremde Erträge - in Höhe von 8.000 EUR
- Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land - in Höhe
von 220.000 EUR
Innenauftrag P05102010000 - Kinder- und Jugendarbeit -:
- Kostenart 45910000/65910000 - Andere sonstige ordentliche Erträge - in Höhe von 21.000 EUR
- Kostenart 45919000/65910000 - Periodenfremde Erträge - in Höhe von 12.000 EUR
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4268 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
X nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach Erteilung der Leistungsbescheide an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 erfolgte eine Neuberechnung der noch auszuzahlenden Betriebskostenzuschüsse
für den Zeitraum August bis Dezember 2017. Dabei wurde deutlich, dass die im Haushaltsplan 2017 bereitgestellten Mittel nicht auskömmlich sind.
Der prognostizierte Mehraufwand ist im Wesentlichen auf die Anwendung der Planungsgarantie gemäß §
21e KiBiz zurückzuführen. Diese ermöglicht den Trägern von Kindertageseinrichtungen eine Bezuschussung auf Grundlage der tatsächlichen Ist-Belegung für die Monate August bis Januar des letzten Kindergartenjahres zuzüglich einer Steigerung von 3%, sofern dieser Betrag über dem beantragten Betriebskostenzuschuss des aktuellen Kindergartenjahres liegt. Im letzten und laufenden Kindergartenjahr nahmen
nach derzeitigem Stand bereits etwa ein Drittel aller Kindertageseinrichtungen freier Träger die Planungsgarantie in Anspruch und werden folglich höhere Betriebskostenzuschüsse erhalten als geplant. Es ergibt
sich hieraus ein Mehrbedarf von 250.000 EUR.
Weiterhin werden für Nachmeldungen für Kinder mit Behinderung oder ungeplante U3-Pauschalen
40.000 EUR benötigt. Aus Änderungen in der Belegung einiger Kindertagesstätten gegenüber der ursprünglichen Planung ergibt sich ein Mehraufwand von 45.000 EUR.
Ein Mehrbedarf von 90.000 EUR ergibt sich durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24. Mai
2017 (Vorlagen-Nr. 3899/17), mit dem die Gewährleistung von Zuschüssen zur Reduzierung des Trägeranteils für Kindertageseinrichtungen beschlossen wurde.
Weiterhin ergeben sich Nachzahlungen einbehaltener Betriebskostenzuschüsse für ortsfremde Kinder
gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.05.2017 von 15.000 EUR sowie Nachzahlungen für
das Kindergartenjahr 2016/2017 aufgrund der zum 31.07.2017 erfolgten Meldungen gemäß KiBiz von
50.000 EUR.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und wird wie folgt begründet:
Die zur Deckung zur Verfügung stehenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen resultieren in Höhe von
60.000 EUR aus Erträgen im Rahmen der Anwendung des § 21d KiBiz und somit um Erstattungen der umliegenden Kommunen für die Betreuung ortsfremder Kinder in Krefelder Kitas. Eine Deckung von 8.000
EUR ergibt sich aus zurückgeforderten Betriebskosten bei Kitas freier Träger (periodenfremde Erträge).
Aus der Rückforderung von Betriebskosten bei Jugendeinrichtungen freier Träger resultiert eine weitere
Deckung von 12.000 EUR (periodenfremde Erträge).
Aus Personalkostenerstattungen im Jugendbereich, u. a. für Arbeitsassistenzen, ergibt sich ein Mehrertrag von 21.000 EUR.
Mehrerträge aus Landeszuweisungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen können in Höhe von
220.000 EUR zur Deckung herangezogen werden.
Eine weitere Deckung von 90.000 EUR erfolgt aus Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen für die
Vergütung der tariflich Beschäftigen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen. Durch die
Übernahme von kommenden Projekten durch freie Träger werden im Bereich der Personalaufwendungen
für die städtischen Kindertageseinrichtungen bereits geplante Aufwendungen nicht zum Tragen kommen.
Für die Beköstigung in städtischen Kitas werden Wenigerausgaben kalkuliert, da Kindern aufgrund von
Krankheit, sonstiger Fehlzeiten sowie Schließungszeiten eine Teilnahme der an der Beköstigung nicht
möglich ist. Darüber hinaus wurden im Rahmen der bisherigen Kalkulation höhere Mittel eingeplant, da
langfristig erreicht werden soll, dass auch vermehrt Kinder mit einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden in den Einrichtungen essen können. Da der U3-Ausbau nicht wie geplant vorangetrieben
werden konnte, ergibt sich hierdurch ein Wenigeraufwand von 79.000 EUR.
Begründung
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