Daten
Kommune
Krefeld
Größe
321 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4675 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
17.01.2018
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2017
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4675 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen
weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits in den Haushaltsjahren 2015 und
2016 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis
des Haushaltsplans 2017 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
1. Geringwertige Wirtschaftsgüter/ Festwerte/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall
Auf Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 9/12 des Jahresauszahlungsbedarfs ausmachen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Einzahlungen
0,00
0,00
-57.180,00
-57.180,00
Auszahlungen
1.341.290,00
47.900,00
100.510,00
941.904,60
0,00
547.795,40
Einzahlungen
0,00
0,00
-2.458,00
-2.458,00
Auszahlungen
3.378.800,00
162.277,52
439.458,00
3.590.219,33
0,00
390.316,19
Einzahlungen
0,00
0,00
-25.052,15
-108.595,20
Auszahlungen
2.045.160,00
633.304,54
-70.997,85
1.194.363,11
83.543,05
1.413.103,58
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Festwerte
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Maßnahmen bis 50.000 EUR
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da lediglich absehbare
realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu
können.
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1)
Begründung
Maßnahmen über 50.000 EUR (ohne KInvFÖG)
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Seite 3
Einzahlungen
-44.514.747,00
0,00
-3.004.564,00
-34.807.900,84
Auszahlungen
52.447.540,00
11.933.831,13
2.858.430,00
40.435.334,67
-12.711.410,16
26.804.466,46
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden.
3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2)
KInvFöG Maßnahmen
Planansatz
Ermächtigungsreste
APL/ÜPL
Prognose
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)
Einzahlungen
-9.481.110,00
0,00
-174.000,00
-4.244.144,21
Auszahlungen
10.505.700,00
1.897.406,61
174.000,00
4.188.072,98
-5.410.965,79
8.389.033,63
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden.
4. Fazit
Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in
Höhe von 39.220.278,25 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 50.349.894,69 EUR gegenüberstehen, so dass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf in Höhe von 11.129.616,44 EUR errechnet.
Die eingeplante Kreditermächtigung in Höhe von 9.343.630,00 EUR muss -auch in Anbetracht der Entwicklung des Finanzierungssaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit- in 2017 nicht in Anspruch genommen werden.