Daten
Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.06.2017
Nr.
3951 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20, 201 - ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2017
hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice - , Kostenart 78510000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660076.700.100 - Sanierung Kaiser-Wilhelm-Museum) - in
Höhe von 201.846 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem
Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte –, Kostenart 78510000 – Hochbaumaßnahme, PSP-Element 7.660151.700.100 – GGS Kaiserplatz Erweiterung in Höhe von 50.000 EUR,
Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte –, Kostenart 78510000 – Hochbaumaßnahme, PSP-Element 7.660156.700.100 – Schulformänderung in Höhe von
100.000 EUR,
Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau, -unterhaltung –, Kostenart 78520000 – Tiefbaumaßnahme,
PSP-Element 7.666806.700.100 –Neugestaltung Hülser Markt in Höhe von
51.846 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3951 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06002010000 - Immobilienservice
78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
7.660076.700.100 - Kaiser-Wilhelm-Museum
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums wurde vom Rat der Stadt Krefeld ursprünglich eine Kostenobergrenze von 12.520.000 EUR festgelegt.
Mehrfach wurde die Kostenverfolgung fortgeschrieben, die letzte Fortschreibung sieht Gesamtkosten in
Höhe von 17,7 Mio. EUR vor.
Nunmehr wurde eine nochmalige Kostensteigerung von 300.000 EUR festgestellt, die hauptsächlich auf
die Bauzeitenverlängerung zurückzuführen ist.
Als Hauptverursacher sind hier die Kündigung und Neuausschreibung der Gewerke Fenster und Trockenbau und die Insolvenz der Elektrofirma zu nennen.
Hinzu kommen immense Massenmehrungen sowohl im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung
(TGA) als auch im Hochbau. Die Ausschreibungen der Ingenieure und Architekten waren hier unzulänglich.
Weiterhin ergeben sich aus der baubegleitenden Planung nochmalige Kostensteigerungen. Im laufenden
Baubetrieb wurden Planungen verändert und angepasst, teilweise aufgrund von Fehleinschätzung der
Bausubstanz und teilweise aufgrund von neuen Anforderungen. So stellt z.B. die Brandmeldeüberwachung des Dachraumes, der anfangs nicht genutzt werden sollte, nun in untergeordneter Weise in Betrieb
genommen wurde, eine neue Anforderung dar. Weiterhin hatten nachträgliche, künstlerische Erfordernisse, wie z.B. das Lichtkunstwerk im Treppenhaus, umfangreiche Nachverkabelungen und ein erneutes
aufwendiges Herstellen und Schließen von Durchbrüchen und Schlitzen in einer Brandwand zur Folge.
Darüber hinaus mussten im Bereich der Gebäudeautomation zur Verbesserung der Ausfallsicherheit umfangreiche Umprogrammierungen vorgenommen werden, da die Planung hier unzureichend war.
Insgesamt waren die Kostensteigerungen im vergangenen Jahr nicht absehbar, da viele Firmen sowie
auch die Architekten und Ingenieure diese Kosten erst in der Schlussrechnungsphase geltend gemacht
haben.
Die Prüfung, ob alle in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt sind, dauert derzeit im Fachbereich 60 Zentrales Gebäudemanagement - noch an, eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen können nicht
ausgeschlossen werden.
Nach derzeitigem Prüfungstand sind Forderungen in Höhe von insgesamt 300.000 EUR, die insgesamt in
2017 auszugleichen sind, gerechtfertigt.
Kurzfristig handelt es sich dabei um Bedarfe für folgende Gewerke:
Darüber hinaus wird für 2017 noch mit weiteren Zahlungen in Höhe von rund 120.000 EUR für die Gewerke Sanitär, Lüftung, Gebäudeautomation, Planung TGA und Planung Architekt gerechnet.
Die im Haushalt 2017 für Schlussrechnungen etatisierten 300.000 EUR , sind bereits nahezu ausgeschöpft.
Für 2018 wurden 570.000 EUR für weitere, sich auch aus möglichen Gerichtsverfahren ergebende Zahlungen im Haushaltsplan-Entwurf berücksichtigt.
Begründung
Seite 3
Da dringender Handlungsbedarf, die Gebäudeleittechnik betreffend, gegeben war, wurde von den auszugleichenden Forderungen von insgesamt 300.000 EUR bereits ein Teilbetrag von 98.154 EUR im Rahmen
einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Verfügung gestellt. Es verbleiben somit Restforderungen
von 201.846 EUR.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.
Die derzeit absehbaren Mittelabflüsse für 2017 machen eine Deckung aus den o.g. angegebenen Konten
7.660151.700.100 und 7.660156.700.100 möglich, die Deckung aus 7.666806.700.100 kann erfolgen, da
die Maßnahme in 2017 nicht umgesetzt wird.