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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.06.2017 Nr. 3951 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20, 201 - ro Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 06.07.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice - , Kostenart 78510000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660076.700.100 - Sanierung Kaiser-Wilhelm-Museum) - in Höhe von 201.846 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte –, Kostenart 78510000 – Hochbaumaßnahme, PSP-Element 7.660151.700.100 – GGS Kaiserplatz Erweiterung in Höhe von 50.000 EUR, Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte –, Kostenart 78510000 – Hochbaumaßnahme, PSP-Element 7.660156.700.100 – Schulformänderung in Höhe von 100.000 EUR, Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau, -unterhaltung –, Kostenart 78520000 – Tiefbaumaßnahme, PSP-Element 7.666806.700.100 –Neugestaltung Hülser Markt in Höhe von 51.846 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3951 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06002010000 - Immobilienservice 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 7.660076.700.100 - Kaiser-Wilhelm-Museum Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums wurde vom Rat der Stadt Krefeld ursprünglich eine Kostenobergrenze von 12.520.000 EUR festgelegt. Mehrfach wurde die Kostenverfolgung fortgeschrieben, die letzte Fortschreibung sieht Gesamtkosten in Höhe von 17,7 Mio. EUR vor. Nunmehr wurde eine nochmalige Kostensteigerung von 300.000 EUR festgestellt, die hauptsächlich auf die Bauzeitenverlängerung zurückzuführen ist. Als Hauptverursacher sind hier die Kündigung und Neuausschreibung der Gewerke Fenster und Trockenbau und die Insolvenz der Elektrofirma zu nennen. Hinzu kommen immense Massenmehrungen sowohl im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) als auch im Hochbau. Die Ausschreibungen der Ingenieure und Architekten waren hier unzulänglich. Weiterhin ergeben sich aus der baubegleitenden Planung nochmalige Kostensteigerungen. Im laufenden Baubetrieb wurden Planungen verändert und angepasst, teilweise aufgrund von Fehleinschätzung der Bausubstanz und teilweise aufgrund von neuen Anforderungen. So stellt z.B. die Brandmeldeüberwachung des Dachraumes, der anfangs nicht genutzt werden sollte, nun in untergeordneter Weise in Betrieb genommen wurde, eine neue Anforderung dar. Weiterhin hatten nachträgliche, künstlerische Erfordernisse, wie z.B. das Lichtkunstwerk im Treppenhaus, umfangreiche Nachverkabelungen und ein erneutes aufwendiges Herstellen und Schließen von Durchbrüchen und Schlitzen in einer Brandwand zur Folge. Darüber hinaus mussten im Bereich der Gebäudeautomation zur Verbesserung der Ausfallsicherheit umfangreiche Umprogrammierungen vorgenommen werden, da die Planung hier unzureichend war. Insgesamt waren die Kostensteigerungen im vergangenen Jahr nicht absehbar, da viele Firmen sowie auch die Architekten und Ingenieure diese Kosten erst in der Schlussrechnungsphase geltend gemacht haben. Die Prüfung, ob alle in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt sind, dauert derzeit im Fachbereich 60 Zentrales Gebäudemanagement - noch an, eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden. Nach derzeitigem Prüfungstand sind Forderungen in Höhe von insgesamt 300.000 EUR, die insgesamt in 2017 auszugleichen sind, gerechtfertigt. Kurzfristig handelt es sich dabei um Bedarfe für folgende Gewerke: Darüber hinaus wird für 2017 noch mit weiteren Zahlungen in Höhe von rund 120.000 EUR für die Gewerke Sanitär, Lüftung, Gebäudeautomation, Planung TGA und Planung Architekt gerechnet. Die im Haushalt 2017 für Schlussrechnungen etatisierten 300.000 EUR , sind bereits nahezu ausgeschöpft. Für 2018 wurden 570.000 EUR für weitere, sich auch aus möglichen Gerichtsverfahren ergebende Zahlungen im Haushaltsplan-Entwurf berücksichtigt. Begründung Seite 3 Da dringender Handlungsbedarf, die Gebäudeleittechnik betreffend, gegeben war, wurde von den auszugleichenden Forderungen von insgesamt 300.000 EUR bereits ein Teilbetrag von 98.154 EUR im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Verfügung gestellt. Es verbleiben somit Restforderungen von 201.846 EUR. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Die derzeit absehbaren Mittelabflüsse für 2017 machen eine Deckung aus den o.g. angegebenen Konten 7.660151.700.100 und 7.660156.700.100 möglich, die Deckung aus 7.666806.700.100 kann erfolgen, da die Maßnahme in 2017 nicht umgesetzt wird.