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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.02.2017 Nr. 3613 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61- Stadtplanung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 27.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.05.2017 Rat 04.05.2017 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich der Dürerstraße, der begrenzt wird  im Süden durch die rückwärtigen Grundstücke der Bebauung an der Uerdinger Straße sowie durch das unbebaute Grundstück im Eckbereich nördlich Uerdinger Straße / westlich Dürerstraße,  im Westen durch angrenzende Gartengrundstücke der Bebauung der Roonstraße,  im Norden durch das Grundstück Dürerstraße Nr. 10 und  im Osten durch die Dürerstraße ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße – 2. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 763 – westlich Dürerstraße / südlich Hunzingerstraße – werden aufgehoben. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße – neu auf Rang 36 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 811(V) zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein