Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.02.2017
Nr.
3613 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61- Stadtplanung Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
27.04.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
03.05.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
04.05.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße;
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I. 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich der Dürerstraße, der begrenzt wird
im Süden durch die rückwärtigen Grundstücke der Bebauung an der Uerdinger Straße
sowie durch das unbebaute Grundstück im Eckbereich nördlich Uerdinger Straße / westlich Dürerstraße,
im Westen durch angrenzende Gartengrundstücke der Bebauung der Roonstraße,
im Norden durch das Grundstück Dürerstraße Nr. 10 und
im Osten durch die Dürerstraße
ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich
aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße –
2. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 763 – westlich Dürerstraße / südlich
Hunzingerstraße – werden aufgehoben.
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird
der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße – neu auf Rang 36
platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr.
811(V) zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein