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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
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Begründung zur Vorlage 2979/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Stadtbezirk Krefeld Fischeln für das Gelände der ehemaligen
Jugendverkehrsschule und östlich angrenzender Wohnbebauung einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Fischeln. Im Westen, Süden und Osten ist
dieses durch Geschosswohnungsbau in den Siedlungszusammenhang eingebunden, im Norden
bildet der Stadtpark Fischeln einen Freiraumkeil zwischen den Stadtteilen Fischeln und
Königshof. Die nördliche und westliche Plangebietsgrenze verläuft entlang des Geländes der
ehemaligen Jugendverkehrsschule. Im Süden markiert die Kimplerstraße den räumlichen
Abschluss. Die östliche Plangebietsgrenze setzen die privaten Wohngrund-stücke entlang der
Straße Altmühlenfeld. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 1,2 ha.
Abbildung: Luftbild Plangebiet
Quelle: GeoMedia®SmartClient
Anlass und Ziele der Planung
Der aktuelle Standort des Löschzuges Fischeln der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) ist aus
einsatztaktischer und feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr akzeptabel. Als Feuerwehrgerätehaus dient seit 1984 das ehemalige Straßenbahndepot an der Kölner Straße. Aus
Raummangel wird die Wagenhalle gleichzeitig als Umkleide-, Unterrichts- und Versammlungsraum genutzt. Als Ersatz für unzureichende Sanitäranlagen dienen seit 2009 zwei
Container. Eine gleichartige Problemlage gilt für die Rettungswache an der Wilhelm-StefenStraße. Die Ausrücksituation ist problematisch und die nächste Generation von Rettungs-wagen
passt nicht mehr durch die Einfahrt der Rettungswache. An beiden Standorten ist ein erheblicher
Sanierungsstau festzustellen, notwendige Erweiterungen sind nicht um-setzbar. Aufgrund der
beengten Grundstücksverhältnisse, der wenigen Parkplätze sowie einer hohen
Verkehrsbelastung der Kölner Straße sind das Anfahren mit dem PKW sowie das Ausrücken der
Einsatzfahrzeuge nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Eine Verlagerung der Feuer- und
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Rettungswache ist unabdingbar. Die Einheiten sollen an einem ausreichend großen und
verkehrlich gut angebundenen Standort gebündelt werden. Hierfür zeigt das Gelände der
ehemaligen Jugendverkehrsschule eine besondere Standort-gunst. Dieses liegt städtebaulich
integriert im Stadtteil Fischeln und ist an eine leistungs-fähige Hauptverkehrsstraße angebunden.
Der Einsatzbereich kann von hier aus hinsicht-lich der Hilfsfristen optimal abgedeckt werden und
ist von den Mitgliedern der FFW gut zu erreichen. Weiterhin kann ein kommunales Grundstück
genutzt und ein Beitrag zur Brach-flächenreaktivierung geleistet werden.
Teile der Kimplerstraße sowie der Wohnbebauung bis zur Straße Altmühlenfeld werden
ebenfalls Gegenstand des Plangebietes, um hier das Planungsrecht anzupassen. Die
Kimplerstraße ist entgegen der örtlichen Situation teilweise als öffentliche Grünfläche
festgesetzt, für die Wohnbebauung besteht lediglich Planrecht in Form eines einfachen Bebauungsplanes mit unzureichender Festsetzungstiefe. Am östlichen Rand der zukünftigen
Gemeinbedarfsfläche - Feuer-/Rettungswache wird der Grünzug aus den südlichen Wohngebieten zum Stadtpark Fischeln fortgesetzt. Das Teilstück dient als wichtiger Lücken-schluss und
sichert eine durchgehende Verbindung zum erholungsbedeutsamen Stadt-park. Mit der Anlage
des Grünzuges entsteht ein Restgrundstück, das für die Errichtung eines Einzel-/Doppelhauses
genutzt werden soll. Durch den Verkauf eines städtischen Grundstückes können zudem
Einnahmen generiert werden. Die bestehende Wohnbe-bauung zwischen Altmühlenfeld und
Kimplerstraße soll mit eingeschränkten Erweiterungs-möglichkeiten bestandssichernd als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Städtebauliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 801 ist es:
- die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Feuer- und Rettungswache im Stadtteil
Fischeln zu schaffen,
- die Kimplerstraße als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen,
- die Grünverbindung südlich der Kimplerstraße bis zum Stadtpark Fischeln fortzu-führen
sowie
- die bestehende Wohnbebauung zwischen Altmühlenfeld und Kimplerstraße als
allgemeines Wohngebiet (WA) planungsrechtlich zu sichern und um ein zusätzliches
Einzel-/Doppelhaus zu ergänzen.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) sowie im Entwurf des Regional-plans
Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Im Rahmen der Bauleit-planung sollen
in den Allgemeinen Siedlungsbereichen u. a. Flächen für den Wohnungsbau und die damit
verbundenen privaten und öffentlichen Folgeeinrichtungen sowie wohnungs-nahe Grünflächen
gesichert bzw. entwickelt werden. Diesen Vorgaben kommt der Bebau-ungsplan Nr. 801 nach.
Die Bebauungsplanung entspricht den Zielen der Regionalplanung.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ist das Gelände der ehemaligen
Jugendverkehrsschule als Gemeinbedarfsfläche mit einem Feuerwehr-Piktogramm und die
bestehende Wohnbebauung als Wohnbaufläche dargestellt. Die Ferngasleitung in der
Kimplerstraße ist nachrichtlich übernommen. Die geplanten Nutzungen entsprechen damit
weitgehend dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Lediglich der Grünzug und das
neue Wohnbaugrundstück weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Da
der Bebauungsplan Nr. 801 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann der
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird nicht beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um Grenzkorrek-turen
bzw. abweichende Darstellungen untergeordneter Teilflächen.
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Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287 - Westlich Mühlen-feld
und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße - (Rechtskraft: 01.08.1970), an
dessen Rechtswirksamkeit erhebliche Bedenken bestehen. Mit Ausnahme der Kimplerstraße
trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen für das Plangebiet. Diese sind als nicht qualifizierte
Flächen gem. § 30 Absatz 3 BauGB zu werten. Die Kimplerstraße ist zudem in Teilen mit einer
falschen Flächenfestsetzung (Grünfläche) belegt. Mit Inkraft-treten des Bebauungsplanes Nr. 801
wird der Bebauungsplan Nr. 287 innerhalb des Ge-ltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801
außer Kraft gesetzt. Am 14.04.2010 fasste der Rat der Stadt Krefeld den Beschluss zur Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße/nördlich Anrather
Straße - mit dem Rechtssicher-heit für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287
geschaffen werden sollte. Da das Planverfahren noch nicht weiter gediehen ist und nun mit dem
Bebauungsplan Nr. 801 konkrete Planungsziele für das Plangebiet vorliegen, soll der Beschluss
für den Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 801 aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld. Das Plangebiet befindet sich weder innerhalb eine tatsächlichen noch einer geplanten
Wasserschutzzone.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015 die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Strße / Kimplerstraße/Altmühlenfeld - ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage
zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen. Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 9 Punkte. Der Bebauungsplan Nr. 801 ist
bereits in der Prioritätenliste der Stadt Krefeld auf Rang 21 platziert. Die weitere Fortschreibung
der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Alt-mühlenfeld
- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14
BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)
geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 801
- Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld -
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes