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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.08.2016 Nr. 2979 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Bezirksvertretung Fischeln 28.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der ehemaligen Jugendverkehrsschule und östlich angrenzender Wohnbebauung, der begrenzt wird - im Süden durch die Kimplerstraße, - im Westen durch die Erkelenzer Straße, - im Norden durch den Stadtpark Fischeln und - im Osten durch die Straße Altmühlenfeld ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße - Nr. 287 - 3. Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes Nr. 801 sollen alle gefassten Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden: - Bebauungsplan Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße / nördlich Anrather Straße 4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - auf Rang 21 platziert. II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 801 gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung des § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 3 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2979 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen