Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.08.2016
Nr.
2979 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
22.09.2016
Bezirksvertretung Fischeln
28.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld;
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der ehemaligen Jugendverkehrsschule und östlich
angrenzender Wohnbebauung, der begrenzt wird
- im Süden durch die Kimplerstraße,
- im Westen durch die Erkelenzer Straße,
- im Norden durch den Stadtpark Fischeln und
- im Osten durch die Straße Altmühlenfeld
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan
Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße -
Nr. 287 -
3. Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes Nr. 801 sollen alle gefassten Beschlüsse der
folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden:
- Bebauungsplan Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße / nördlich Anrather Straße 4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - auf Rang 21 platziert.
II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 801 gemäß
§ 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung des § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit
gültigen Fassung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2979 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen