Daten
Kommune
Krefeld
Größe
290 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.11.2014
Nr.
723 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Betreff
EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG, Antrag der FDP-Fraktion vom
16.10.2014
Beschlussentwurf:
Die Stadt Krefeld als Mitträger der Sparkasse Krefeld und Mitgesellschafter der Volksbank Krefeld eG spricht sich gegen eine Beteiligung der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken an von der EU geplanten Bankenabgabe aus und fordert insbesondere die Bundestagsabgeordneten der Krefelder Wahlkreise auf, in diesem Sinne die Interessen der Stadt gegenüber dem
Bundesfinanzminister als Teilnehmer der Verhandlungen auf EU-Ebene zu vertreten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 723 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Regelungen zur EU-weiten Bankenabgabe wurden am 21.10.2014 in Brüssel veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat damit im Rahmen eines delegierten Rechtsakts beschlossen, welche Beiträge Kreditinstitute an den europäischen Bankenabwicklungsfonds leisten müssen. Die Regelungen sollen ab dem 01.01.2015 gelten. Ab 2016 soll dann der einheitliche Abwicklungsfonds
mit einspringen, wenn eine Bank im Euroraum in eine Schieflage gerät und abgewickelt werden
muss.Sämtliche Banken in der EU müssen in den Fonds einzahlen, wobei der Risikogehalt der
Geschäftsmodelle nur sehr begrenzt Berücksichtigung findet.
Gegenüber den ersten Vorschlägen der EU-Kommission stellt der jetzt erreichte Stand eine erhebliche Erleichterung für die Institute des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe
und für die Volksbanken und Raiffeisenbanken dar. Auch die Regelungen für kleinere Institute
wirken für den größten Teil der Sparkassen als auch für die Volksbanken und Raiffeisenbanken
nunmehr deutlich entlastend.
Da die Sparkassen und Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland eigene Sicherungssysteme unterhalten, sind die Spitzenverbände dieser Institute aber nach wie vor der Ansicht, dass
mit der europäischen Bankenabgabe in der jetzigen Form ein struktureller Fehler gemacht worden sei. Die Tatsache, dass eine Bank einem Institutssicherungssystem angehört, führt zudem
nur zu einer sehr geringen Senkung der Beiträge. Die Abgabe wird für Institute, die den Bankenabwicklungsfonds niemals in Anspruch nehmen werden, als eine ungerechtfertigte Belastung
angesehen. Sachgerecht wäre es demnach gewesen, nur diejenigen Institute zu Beiträgen heranzuziehen, die wegen ihrer Größe und Systemrelevanz für eine Abwicklung nach EU-Regime überhaupt in Betracht kämen.
Für besonders kleine Banken (Bilanzsumme von höchstens 1 Mrd. EUR sowie Passiva abzüglich
gesicherter Einlagen und des Eigenkapitals von höchstens 300 Mio. EUR) soll es eine Sonderregelung mit reduzierten Beiträgen geben, die aber immer noch eine signifikante Höhe erreichen.
Dabei handelt es sich um 1.000 EUR bis 50.000 EUR jährlich für jede kleine Bank. Banken mit Bilanzsummen von 1 Mrd. bis 3 Mrd. EUR müssen für die erste 1 Mrd. EUR ebenfalls 50.000 EUR
bezahlen, für die restliche Summe wird das gleiche Berechnungsmodell wie bei Großbanken angewandt – diese Sonderregel gilt aber nur für Einzahlungen der ersten acht Jahre; danach sollen
Banken mit Bilanzsummen von über 1 Mrd. EUR genauso behandelt werden wir Großbanken.
Die Risikosensitivität der Beiträge ist nach Ansicht der Spitzenverbände zudem viel zu gering,
insbesondere wenn man die starken systemischen Verflechtungen der größten internationalen
Banken (u.a. am Derivatemarkt) berücksichtigt. Kleinere Banken müssen zwar laut EUKommission nur 10 Prozent des europaweiten Beitragsaufkommens tragen, doch von ihnen gehen kaum mehr als 0 Prozent der Risiken aus, da sie nicht systemrelevant sind und im Krisenfall
in der Regel durch ihre eigenen Institutssicherungssysteme getragen werden.
Aufgrund der ungleichen steuerlichen Behandlung der Abgabe könne es außerdem zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Denn während die EU-Bankenabgabe in Deutschland nicht als Betriebsaufwand geltend gemacht werden kann, wirkt sie in fast allen anderen Eurostaaten unmittelbar steuermindernd.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband fordert die EU-Kommission auf, zukünftig mittelständisch geprägte Wirtschaftsstrukturen besser zu berücksichtigen. Das gelte auch für die Kreditwirtschaft. Regional verankerte Hausbanken wie die Sparkassen sorgten für eine stabile Kreditversorgung auf Augenhöhe mit den Unternehmen und Selbständigen vor Ort. Diese Haus-
Begründung
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bankbeziehungen gelte es zu fördern und zu stärken, wenn man Wachstum, Investitionen und
Arbeitsplätze in allen Regionen voranbringen wolle.
Die Sparkasse Krefeld und die Volksbank Krefeld eG sind von der Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten worden. Beide Institute haben auf die Äußerungen ihrer jeweiligen Verbände
verwiesen, die oben zusammengefasst dargestellt sind.