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Verwaltungsvorlage (EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.10.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
290 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
Verwaltungsvorlage (EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.10.2014 -) Verwaltungsvorlage (EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.10.2014 -) Verwaltungsvorlage (EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.10.2014 -) Verwaltungsvorlage (EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG - Antrag der FDP-Fraktion vom 16.10.2014 -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.11.2014 Nr. 723 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.11.2014 Betreff EU-Bankenabgabe der Sparkasse Krefeld und Volksbank Krefeld eG, Antrag der FDP-Fraktion vom 16.10.2014 Beschlussentwurf: Die Stadt Krefeld als Mitträger der Sparkasse Krefeld und Mitgesellschafter der Volksbank Krefeld eG spricht sich gegen eine Beteiligung der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken an von der EU geplanten Bankenabgabe aus und fordert insbesondere die Bundestagsabgeordneten der Krefelder Wahlkreise auf, in diesem Sinne die Interessen der Stadt gegenüber dem Bundesfinanzminister als Teilnehmer der Verhandlungen auf EU-Ebene zu vertreten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 723 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Regelungen zur EU-weiten Bankenabgabe wurden am 21.10.2014 in Brüssel veröffentlicht. Die EU-Kommission hat damit im Rahmen eines delegierten Rechtsakts beschlossen, welche Beiträge Kreditinstitute an den europäischen Bankenabwicklungsfonds leisten müssen. Die Regelungen sollen ab dem 01.01.2015 gelten. Ab 2016 soll dann der einheitliche Abwicklungsfonds mit einspringen, wenn eine Bank im Euroraum in eine Schieflage gerät und abgewickelt werden muss.Sämtliche Banken in der EU müssen in den Fonds einzahlen, wobei der Risikogehalt der Geschäftsmodelle nur sehr begrenzt Berücksichtigung findet. Gegenüber den ersten Vorschlägen der EU-Kommission stellt der jetzt erreichte Stand eine erhebliche Erleichterung für die Institute des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe und für die Volksbanken und Raiffeisenbanken dar. Auch die Regelungen für kleinere Institute wirken für den größten Teil der Sparkassen als auch für die Volksbanken und Raiffeisenbanken nunmehr deutlich entlastend. Da die Sparkassen und Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland eigene Sicherungssysteme unterhalten, sind die Spitzenverbände dieser Institute aber nach wie vor der Ansicht, dass mit der europäischen Bankenabgabe in der jetzigen Form ein struktureller Fehler gemacht worden sei. Die Tatsache, dass eine Bank einem Institutssicherungssystem angehört, führt zudem nur zu einer sehr geringen Senkung der Beiträge. Die Abgabe wird für Institute, die den Bankenabwicklungsfonds niemals in Anspruch nehmen werden, als eine ungerechtfertigte Belastung angesehen. Sachgerecht wäre es demnach gewesen, nur diejenigen Institute zu Beiträgen heranzuziehen, die wegen ihrer Größe und Systemrelevanz für eine Abwicklung nach EU-Regime überhaupt in Betracht kämen. Für besonders kleine Banken (Bilanzsumme von höchstens 1 Mrd. EUR sowie Passiva abzüglich gesicherter Einlagen und des Eigenkapitals von höchstens 300 Mio. EUR) soll es eine Sonderregelung mit reduzierten Beiträgen geben, die aber immer noch eine signifikante Höhe erreichen. Dabei handelt es sich um 1.000 EUR bis 50.000 EUR jährlich für jede kleine Bank. Banken mit Bilanzsummen von 1 Mrd. bis 3 Mrd. EUR müssen für die erste 1 Mrd. EUR ebenfalls 50.000 EUR bezahlen, für die restliche Summe wird das gleiche Berechnungsmodell wie bei Großbanken angewandt – diese Sonderregel gilt aber nur für Einzahlungen der ersten acht Jahre; danach sollen Banken mit Bilanzsummen von über 1 Mrd. EUR genauso behandelt werden wir Großbanken. Die Risikosensitivität der Beiträge ist nach Ansicht der Spitzenverbände zudem viel zu gering, insbesondere wenn man die starken systemischen Verflechtungen der größten internationalen Banken (u.a. am Derivatemarkt) berücksichtigt. Kleinere Banken müssen zwar laut EUKommission nur 10 Prozent des europaweiten Beitragsaufkommens tragen, doch von ihnen gehen kaum mehr als 0 Prozent der Risiken aus, da sie nicht systemrelevant sind und im Krisenfall in der Regel durch ihre eigenen Institutssicherungssysteme getragen werden. Aufgrund der ungleichen steuerlichen Behandlung der Abgabe könne es außerdem zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Denn während die EU-Bankenabgabe in Deutschland nicht als Betriebsaufwand geltend gemacht werden kann, wirkt sie in fast allen anderen Eurostaaten unmittelbar steuermindernd. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband fordert die EU-Kommission auf, zukünftig mittelständisch geprägte Wirtschaftsstrukturen besser zu berücksichtigen. Das gelte auch für die Kreditwirtschaft. Regional verankerte Hausbanken wie die Sparkassen sorgten für eine stabile Kreditversorgung auf Augenhöhe mit den Unternehmen und Selbständigen vor Ort. Diese Haus- Begründung Seite 3 bankbeziehungen gelte es zu fördern und zu stärken, wenn man Wachstum, Investitionen und Arbeitsplätze in allen Regionen voranbringen wolle. Die Sparkasse Krefeld und die Volksbank Krefeld eG sind von der Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten worden. Beide Institute haben auf die Äußerungen ihrer jeweiligen Verbände verwiesen, die oben zusammengefasst dargestellt sind.