Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:24
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.03.2015
Nr.
1137 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
24.03.2015
Betreff
Sachstandsbericht zur Durchführung einer Elternbefragung zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule in
Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1137 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nachdem der Rat der Stadt Krefeld am 5. Februar 2015 beschlossen hatte, dass eine standortoffene Elternbefragung zur Gründung einer 5. städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2016/17 durchgeführt
werden soll, begann die Schulverwaltung unmittelbar mit den Vorbereitungen. Am 10. Februar wurde im
Schulausschuss ein entsprechender Zeitplan vorgestellt. Wenige Tage später (17.2.) wurden außerdem
die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die zuständigen Schulaufsichten derjenigen Schulen, deren
Gebäude für eine weitere Gesamtschule im Gespräch sind, über die Planungen und Vorgehensweisen
informiert. Auch der Lenkungskreis für die Bildungsregion Krefeld wurde entsprechend informiert (23.2.).
Durchführung der Elternbefragung
Maßgeblich für die Durchführung einer Elternbefragung sind die Ausführungen im Erlass „Errichtung,
Änderung und Auflösung von weiterführenden Schulen und Berufskollegs“, vgl. BASS 10 – 2 Nr. 9. Danach
muss für die Errichtung eine Gesamtschule ein Bedürfnis von 100 Eltern nachgewiesen werden, das in
einem förmlichen Verfahren in Form einer Elternbefragung ermittelt wird. Befragt werden die Eltern der
Kinder im Bereich des Schulträgers, die für den Besuch der Schule, mindestens aber des Gründungsjahrgangs in Frage kommen. Die Fragestellung ist so zu formulieren, dass die Eltern gezielt und eindeutig danach gefragt werden müssen, ob sie daran interessiert sind, ihr Kind an der neu zu errichtenden Schule
anzumelden. Den Eltern sind im Vorfeld entsprechende Informationen über die Schulformen zu vermitteln. Errichtungsbeschlüsse werden unter dem Vorbehalt gefasst, dass im Anmeldeverfahren tatsächlich
die nötige Schülerzahl zustande kommt.
Die geforderte Information der Eltern wird durch drei stadtweite Informationsveranstaltungen gewährleistet. Informationsveranstaltungen finden demnach statt:
Montag,
16. März 2015,
19.30 Uhr
Dienstag,
17. März 2015,
19.30 Uhr
Freitag
20. März 2015,
17.00 Uhr
Königshofer Halle
Sporthalle des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums
Johannes-Blum-Straße 101
(max. zugelassen für 500 Personen)
Pädagogisches Zentrum
im Schulzentrum Horkesgath
Horkesgath 33
(max. zugelassen für 380 Personen)
Uerdinger Halle
Turnhalle des Berufskollegs Uerdingen
Alte Krefelder Straße 93
(max. zugelassen für 1.200 Personen)
Alternative Veranstaltungsorte wurden geprüft. Die Auswahl dieser Veranstaltungsorte folgt ausschließlich den Kriterien einer tendenziell ausgewogenen geographischen Verteilung auf das Stadtgebiet, veranstaltungstechnischen Erfordernissen sowie der Minimierung von Nutzungseinschränkungen und des logistischen Aufwands.
Die Eltern wurden zu diesen Veranstaltungen schriftlich über ein durch die Grundschulen verteiltes
Schreiben eingeladen. Die Schreiben wurde den Schulen am 2. März zur Weitergabe übergeben und anschließend an die Grundschüler verteilt.
Um einen guten Informationsfluss sowie eine möglichst hohe Beteiligung der Eltern zu erreichen, werden
die Grundschulen aktiv eingebunden. Bei einer Dienstbesprechung am 2. März wurden alle Grundschulleitungen informiert und um ihre aktive Unterstützung gebeten. Auch die Förderschulen, die Kinder in den
fraglichen Jahrgängen unterrichten, werden einbezogen, da auch die dortigen Eltern ggf. vor Übergangsentscheidungen stehen und in Zeiten von Inklusion auch diese Kinder und die Elternwünsche zu berücksichtigen sind.
Begründung
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Auf die Informationsveranstaltungen wird darüber hinaus in der Presse und auf einer entsprechenden
Internetseite der Stadt Krefeld (https://www.krefeld.de/de/fb-40/elternbefragung-von-grundschulelternin-krefeld/ )hingewiesen.
Die Informationsveranstaltungen werden den Eltern einen Überblick über die Planungen der Stadt Krefeld
sowie den Ablauf der Elternbefragung geben und ihnen die in Krefeld vertretenen weiterführenden allgemeinen Schulformen ab Klasse 5 vorstellen. Besonderer Dank gilt hierbei den Sprecherinnen und Sprechern der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die sich sehr kurzfristig bereit erklärt haben, die Vorstellung ihrer Schulformen zu übernehmen. Sofern in Absprache der Schulleitungen
untereinander diese Aufgabe durch weitere Schulleiter übernommen wird, gilt der Dank selbstverständlich auch ihnen. Der Pressesprecher der Stadt Krefeld wird die Moderation der Veranstaltungen übernehmen.
Unmittelbar im Anschluss an die Informationsveranstaltungen werden den Eltern die Befragungsunterlagen in der Woche vor den Osterferien ausgehändigt. Dies geschieht wiederum über die Grundschulen.
Die Eltern erhalten ein Informationsschreiben und den Fragebogen in einem unverschlossenen Rückumschlag und sind aufgefordert, den ausgefüllten Fragebogen spätestens bis zum Donnerstag nach den Ferien (16. April) ihren Kindern in diesem Rückumschlag wieder mit in die Schule zurück zu geben. Flankierend ist eine entsprechende Pressearbeit vorgesehen, um eine möglichst hohe Beteiligung sicherzustellen. Jede Schule erhält exakt so viele Befragungsunterlagen, wie sie Schülerinnen und Schüler in den Klassen 2 und 3 hat, und darf diese ausschließlich an die Schülerinnen und Schüler der zweiten und dritten
Klassen weitergeben. Zur Ermittlung dieser genauen Zahl erfolgt eine schriftliche Abfrage bei den Grundschulen (laut Schulstatistik vom Oktober 2014 ca. 4200 Schülerinnen und Schüler). Damit ist dem Bezugserlass (s.o.) entsprochen, wonach sicherzustellen ist, dass nur die Berechtigten den Fragebogen erhalten
und ein Missbrauch auszuschließen ist.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es kein formelles Quorum gibt, das zu erreichen wäre und dessen
Unterschreitung die Ergebnisse unwirksam werden ließe. Der entsprechende Bezugserlass (s.o.) fordert
lediglich, dass ein Bedarf für eine neue Schule nachzuweisen ist.
Die Fragebögen werden am 17. April durch die Schulverwaltung bei den Schulen eingesammelt und in der
Woche vom 20.-24. April vom Fachbereich 31 (Abteilung Wahlen und Statistik) ausgewertet.
Es ist geplant, zunächst die Fraktionen und anschließend die Öffentlichkeit in der 19. KW vom 4.-8. Mai
über die zahlenmäßigen Ergebnisse der Befragung zu informieren.
Weder der Datenschutzbeauftragte der Stadt Krefeld noch die Bezirksregierung Düsseldorf haben Bedenken gegenüber der Verwendung des Fragebogens geäußert. Der Datenschutzbeauftragte hat lediglich
darauf hingewiesen, dass die postleitzahlenbezogene Auswertung keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen dürfe. Dies wird die Schulverwaltung selbstverständlich gewährleisten. Die Bezirksregierung
hat darauf hingewiesen, dass eine vorherige Standortbestimmung sinnvoll sei, dass dies jedoch keine
Verpflichtung darstelle.
Standortauswahl
Sofern ein ausreichendes Bedürfnis nach einer neuen Gesamtschule vorliegt (100 Eltern des Jahrgangs 3,
die angeben, ihr Kind „eher ja“ oder „ganz bestimmt“ an der neuen Schule anmelden zu wollen), wird
anschließend ein geeigneter Standort für diese Schule festgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Fraktionen frühzeitig vor der Schulausschussitzung am 2. Juni eine Auswertung zu den maßgeblichen Standortkriterien für eine neue Gesamtschule vorzulegen. Die Gewichtung
der jeweiligen Kriterien und damit die Entscheidung über den Standort obliegt der Politik. Bei seiner Sitzung am 2. Juni sollte der Schulausschuss ein klares Votum für einen Standort abgeben, damit im Anschluss daran noch vor den Sommerferien die Schulkonferenzanhörungen der dann eindeutig feststehenden beteiligten Schulen stattfinden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Benennung des Standortes gleichzeitig die Vorentscheidung für die zu schließenden Schulen ist. Erst wenn die Schulkonferenzanhörungen
Begründung
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vorliegen, sollte der Schulausschuss endgültig den Standort in einer Sondersitzung noch vor den Sommerferien (22.-25. Juni) beschließen.
Es ist geplant, im Zuge der Neugründung einer Gesamtschule die verbleibenden beiden Hauptschulen
sowie eine Realschule auslaufend zu schließen. Auslaufend bedeutet, dass die bisher diese Schulen besuchenden Kinder auch bis zum Abschluss ihrer Schulzeit den gewählten Bildungsgang der Haupt- bzw. Realschule weiter besuchen werden. Die Schließung der Hauptschulen berücksichtigt deren mehrfach geäußerten Wunsch. Die Schließung einer Realschule ist notwendig, weil 1. die räumlichen Voraussetzungen
an keiner der Hauptschulen ausreichen, um dort eine Gesamtschule zu errichten und weil 2. eine weitere
Gesamtschule nur unter Beteiligung der ansonsten die Realschule besuchenden Schüler pädagogisch
sinnvoll zu errichten ist.
Eine 5. Gesamtschule müsste ähnlich wie die Gesamtschule Uerdingen horizontal gegliedert werden (alle
Parallelklassen mehrerer Jahrgänge befinden sich an einem Standort, alle Klassen der anderen Jahrgänge
an einem anderen). In Frage kommen hierfür grundsätzlich in Oppum/Bockum die Gebäude Schmiedestraße 98 (Realschule Oppum) und Rote-Kreuz-Straße 25 (Stephanusschule) sowie in Fischeln die Gebäude Von-Ketteler-Straße 31 (Freiherr-vom-Stein-Realschule) und Hafelsstraße 41 (Josef-Hafels-Schule).
Maßgebliche Kriterien für die Standortbestimmung einer eventuellen weiteren Gesamtschule werden
sein:
- räumliche Voraussetzungen und sich daraus ergebende notwendige Investitionsmaßnahmen
- gebäudlicher Zustand
- Nutzungsoptionen für die auslaufenden Schulgebäude
- Entfernung und Erreichbarkeit der Standorte untereinander (darf keinen zusätzlichen Lehrerstellenbedarf begründen)
- Schülerzahlprognosen
- Zu erwartende Wechselwirkungen mit anderen Schulen
- Verkehrsanbindung ÖPNV
- Postleitzahl-bezogene Auswertung der Elternbefragung
- Ggf. Empfehlungen der Schulaufsicht
- Stellungnahmen der betroffenen Schulen
Personelle Engpässe
Die Verwaltung hatte anlässlich der Vorlage des Zeitplans in der Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung am 10.2.2015 darauf hingewiesen, dass dieser Plan keinerlei Zeitpuffer mehr enthält und
u.a. kein Personalausfall verkraftbar ist. Nunmehr hat sich die Situation eingestellt, dass mehrere an diesem Prozess beteiligte Mitarbeiter/innen - teilweise mehrwöchig - erkrankt sind. Betroffen sind sowohl
die logistische Vorbereitung und Durchführung der Informationsabende und der eigentlichen Elternbefragung als auch die Grundlagenermittlung hinsichtlich der baulichen Bedarfe und damit verbundenen
Kosten. Gleichwohl setzt die Verwaltung aktuell alles daran, - teilweise auch unter Zurückstellung anderer
Aufgaben - zumindest die Elternbefragung in dem geplanten Zeitfenster durchzuführen.