Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:26
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 9
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.12.2014
Nr.
875 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 6602/K Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.02.2015
Betreff
Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018
Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich Tiefbau
Beschlussentwurf:
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Konsolidierung wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 875 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
siehe Anlage
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde ein
Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert wird oder
gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem
Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Katalog der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssicherung der Jahre 2015 bis 2018 enthält auf den Seiten
88 bis 91 die den Fachbereich Tiefbau betreffenden Kürzungsvorschläge.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sind nochmals in der Anlage beigefügt.