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Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich Tiefbau)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:26
Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich Tiefbau) Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich Tiefbau) Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich Tiefbau)

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Inhalt der Datei

TOP 9 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 19.12.2014 Nr. 875 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6602/K Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.02.2015 Betreff Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich Tiefbau Beschlussentwurf: Den Vorschlägen der Verwaltung zur Konsolidierung wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 875 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein siehe Anlage Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert wird oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Katalog der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssicherung der Jahre 2015 bis 2018 enthält auf den Seiten 88 bis 91 die den Fachbereich Tiefbau betreffenden Kürzungsvorschläge. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind nochmals in der Anlage beigefügt.