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Verwaltungsvorlage (Tierrettungsdienst in Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:27
Verwaltungsvorlage (Tierrettungsdienst in Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2015) Verwaltungsvorlage (Tierrettungsdienst in Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2015) Verwaltungsvorlage (Tierrettungsdienst in Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2015)

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Inhalt der Datei

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2015 TOP 4 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.08.2015 Nr. 1675 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 32/2 TierSch Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 26.08.2015 Betreff Tierrettungsdienst in Krefeld Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1675 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Antrag vom 17.06.2015 bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um einen Bericht, in dem darzulegen ist, von wem und auf welcher rechtlichen Grundlage sowie unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen der Tierrettungsdienst in Krefeld zurzeit ausgeführt wird (s. Anlage). Bislang wurde von der Stadt Krefeld kein Tierrettungsdienst unterhalten. Während die Kreise und kreisfreien Städte nach § 6 des Rettungsgesetzes NRW als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet sind, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen, besteht für sie keine Rechtspflicht, einen Tierrettungsdienstes zu unterhalten, so dass es sich um eine rein freiwillige Leistung handeln würde. Grundsätzlich ist hinsichtlich der Verpflichtung zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung kranker oder verletzter Tiere, die auch den Transport des Tieres zur tierärztlichen Behandlung mit einschließt, maßgeblich, ob es sich um in Obhut des Menschen gehaltene Tiere handelt oder nicht. Für in Obhut des Menschen gehaltene Tiere trifft diese Verpflichtung nach § 2 des Tierschutzgesetzes den Tierhalter. Ist dieser zur Erfüllung seiner Verpflichtung nicht willens oder nicht in der Lage, wird die Stadt Krefeld als Kreisordnungsbehörde auf Grundlage des § 16a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes im Wege der Ersatzvornahme für den Tierhalter kostenpflichtig tätig. Im Zusammenhang hiermit erforderliche Transporte erfolgen — jeweils nach Beauftragung für den Einzelfall — zu den Öffnungszeiten des Tierheims durch dieses, anderenfalls durch einen gewerblichen Tiertransporteur. Entsprechendes gilt, wenn die Polizei im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit nach § 1 Absatz 1 Satz 3 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen tätig wird. Hinsichtlich nicht in Obhut des Menschen gehaltener Tiere ist zu unterscheiden, ob es sich um dem Jagdrecht unterliegendes Wild handelt oder nicht. Im ersten Falle — beispielsweise angefahrenes Reh — besteht nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes für den Jagdausübungsberechtigten eine Verpflichtung zur Hege kranken oder verletzten Wildes, im zweiten Falle — beispielsweise angefahrener Igel oder verletzter Greifvogel — besteht für niemanden eine Rechtspflicht, die tierärztliche Versorgung kranker oder verletzter Tiere herbeizuführen, so dass hier ein klassisches Betätigungsfeld für Tierschutzvereine und ähnliche Einrichtungen liegt. Eine interkommunale Abfrage, ob und ggf. wie anderswo ein Tierrettungsdienst betrieben wird, ist bereits auf den Weg gebracht; über das Ergebnis wird die Verwaltung dem Ausschuss zu gegebener Zeit berichten.