Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
477 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:27
Verwaltungsvorlage (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 -) Verwaltungsvorlage (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 -) Verwaltungsvorlage (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 -) Verwaltungsvorlage (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 -) Verwaltungsvorlage (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 -)

öffnen download melden Dateigröße: 477 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.01.2015 Nr. 928 /15V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.02.2015 Betreff Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - Antrag der FDP-Fraktion vom 07.01.2015 - Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 928 /15V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die dieser Vorlage zugrundeliegenden Daten sind in weiten Teilen aus der Schulentwicklungsplanung 2013 entnommen, die für die Sekundarstufe I in den Vorlagen 4771/13 und 5016/13 in der Sitzung am 16.7.2013 und 5237/13 in der Sitzung am 1.10.2013 vorgelegt wurde. Es ist vorgesehen, die Fortschreibung dieser Daten in der Schulausschusssitzung am 2.6.2015 vorzustellen. Dieser Zeitplan ist dadurch bedingt, dass die aktuellen Einwohnerdaten in der Regel Ende Januar zur Verfügung stehen und aufwendig weiterverarbeitet werden müssen und dass in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2015 das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 (Febr./März 2015) einfließen sollte, damit alle verwendeten Daten auf dem neusten Stand sind. Zu den Punkten aus der Anfrage können derzeitig folgende Antworten gegeben werden: Veränderte Schülerzahlen in den verschiedenen Schulformen aufgrund von Arbeitsmigration aus dem europäischen Freizügigkeitsgebiet (insbesondere Ost- und Südosteuropa) Ein Anstieg der Zuwanderung ist seit dem Jahr 2013 zu verzeichnen, also erst seit einem kurzen Zeitraum zu beobachten. Jedoch ist aktuell die Zuwanderung nicht seriös prognostizierbar. Selbstverständlich fließen die aktuellen und somit veränderten Schülerzahlen stets in die Schulentwicklungsplanung im Frühjahr ein. Verändertes Schulformwahlverfahren der Eltern (drastischer Rückgang der Anmeldungen an Haupt- und Förderschulen, starker Überhang der Anmeldungen an Gesamtschulen) Das veränderte Schulformwahlverhalten ist bereits seit einigen Jahren zu erkennen und wurde in der Vergangenheit in der Schulentwicklungsplanung stets berücksichtigt und auch bereits fortgeschrieben, indem den Hauptschulen sukzessive eine immer niedrigere Wechselquote zugeschrieben wurde. Bei Abgleich mit der aktuellen Schulstatistik (2014/2015) ist zu erkennen, dass die Zahlen aus den Prognosen aus dem Jahr 2013 nahezu an allen Schulformen tatsächlich so eingetreten sind. Das veränderte Schulformwahlverhalten wurde den letzten Jahren bereits mehrfach seitens der Schulentwicklungsplanung beschrieben. Die Gründung der Gesamtschule Uerdingen zum Schuljahr 2013 war bereits eine Reaktion auf diese Veränderungen. Im aktuellen Schuljahr 2014/15 besuchen 5 % der Fünftklässler eine Hauptschule, 19 % eine Realschule, 43 % ein Gymnasium und 34 % eine Gesamtschule. Nach Gründung der Gesamtschule Uerdingen im Schuljahr 2013/2014 mussten 69 Kinder für 2013 und 139 Kinder für 2014 an den Gesamtschulen aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden. Quantitative Auswirkungen des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes auf Krefelder Schulen mit hohem Anteil auswärtiger Schülerinnen und Schüler Das Schulgesetz ermöglicht es neuerdings den Kommunen, (ggf. schulformspezifisch) die Aufnahme gemeindefremder Schülerinnen und Schüler zu untersagen, sofern die Aufnahmekapazitäten der fraglichen Schulen überschritten sind und sofern in den Herkunftsgemeinden ein entsprechendes Schulangebot grundsätzlich vorhanden ist (SchulG NRW § 46 Abs. 6). Die Stadt Krefeld hat von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht, wohl aber die Stadt Düsseldorf (für alle Schulformen) und die Stadt Meerbusch für ihre Gesamtschule. Im Schuljahr 2012/13 besuchten insgesamt über alle Jahrgangsstufen hinweg 17 Krefelder Schüler ein Düsseldorfer Gymnasium und 14 eine Düsseldorfer Gesamtschule. Umgekehrt gab es in Krefeld keine Düsseldorfer Einpendler. Bezogen auf Meerbusch kamen 4 Schüler der dortigen Gesamtschule aus Krefeld, während insgesamt 12 Meerbuscher Schüler eine Krefelder Gesamtschule besuchten. Die Auswirkungen der Düsseldorfer und Meerbuscher Beschlüsse können daher als geringfügig betrachtet werden, da sie noch nicht mal 0,5% der Schülerschaft betreffen. Begründung Seite 3 Die Frage, ob die Stadt Krefeld ihrerseits von der Möglichkeit des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes Gebrauch machen soll, ist, von der Schulverwaltung anlässlich der Tagung am 15.11.2014 dem Schulausschuss vorgetragen worden. Nennenswerte Quantitäten von Auswärtigen sind nur in den Krefelder Gymnasien und Gesamtschulen vorhanden. Hinsichtlich der Gymnasien wäre ein Aufnahmeverbot weitgehend wirkungslos, da es erst bei Überschreiten der Kapazitäten wirksam werden und daher nur am Fabritianum und am MSM zu leichten Entlastungen führen würde. Eventuell sich daraus indirekt ergebende Auswirkungen auf die Innenstadtgymnasien sind schwer zu prognostizieren. Hinsichtlich der Gesamtschulen ist zu konstatieren, dass die meisten Auswärtigen aus Tönisvorst und aus Kempen stammen. Die Tönisvorster Kinder dürften, da es dort bisher keine Gesamtschule gibt, ohnehin nicht mit Verweis auf ihren Wohnort abgelehnt werden. Die Schüler aus Kempen waren in der Vergangenheit eine willkommene Schülergruppe an der Gesamtschule Hüls, die aufgrund der inzwischen eingerichteten Kempener Gesamtschule prognostisch gesehen ohnehin abnehmen wird und bis auf weiteres zur Stabilisierung der Schülerzahlen durchaus hilfreich ist. Insofern beurteilt die Verwaltung die Nutzung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW aktuell zurückhaltend. Die Wohnortdaten werden in der amtlichen Schulstatistik nur alle 3 Jahre erhoben, das nächste Mal 2015/16. Abgesehen von den Möglichkeiten des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes haben aber Schulleitungen auch bisher schon die Möglichkeit, Schulwege und die Nähe der zuvor besuchten Grundschule bei ihren Aufnahmekriterien zu berücksichtigen, zumindest dann, wenn die Kinder in ihrer Gemeinde ein vergleichbares Schulangebot vorfinden. (Vgl. BASS Nr. 13 – 21 Nr. 1.1, § 1 Abs. 2). Die Schulverwaltung schlägt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor, den Schulleitungen zu empfehlen, von diesen Möglichkeiten mit dem Ziel Gebrauch zu machen, dass an Gymnasien und Gesamtschulen Krefelder Kinder nicht zugunsten von Auswärtigen abgelehnt werden. Auswirkungen der Einrichtung einer fünften Gesamtschule als Alternative1 zu den unter Punkt 13 angebotenen Alternativen im Falle der wunschgemäßen Schließung der bisher noch verbliebenen Hauptschulen Die Auswirkungen auf die anderen Schulformen sind wie folgt: Die bisher noch verbliebenen Hauptschulen würden aufgelöst, so dass es in Krefeld keine Hauptschulen mehr gebe. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen für Kinder, die aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen ihre Realschule oder ihr Gymnasium in Richtung Hauptschule verlassen müssen, derzeitig noch nicht geklärt, weil das Land hier noch keine neuen Rahmenvorgaben gemacht hat, die diesen veränderten Realitäten Rechnung tragen. Zudem würde eine weitere Realschule geschlossen, was mindestens zu einer Verringerung um weitere 80 Realschulplätze führt. Zur Auswirkung auf die Gymnasien: Erfahrungsgemäß liegt der Anteil von Schülern mit Gymnasialempfehlung oder eingeschränkter Gymnasialempfehlung bei den städtischen Gesamtschulen durchschnittlich bei 15 %. Geht man davon aus, dass diese Schüler ohne Gesamtschulangebot etwa zu gleichen Teilen ein Gymnasium und eine Realschule besucht hätten, würden pro fünfzügiger Gesamtschule damit rechnerisch etwa 10-12 Schüler weniger die Krefelder Gymnasien wählen. Auch bei der Gründung der Gesamtschule Uerdingen hat sich gezeigt, dass diese keine signifikanten Auswirkungen auf die Gymnasien hatte. In den letzten Jahren ist der Anteil der Kinder, die nach der Grundschule ein Gymnasium besuchen, stetig gestiegen (was auch dem Landestrend entspricht), so dass bei leicht sinken Schülerzahlen davon auszugehen ist, dass die Zahl der Anmeldungen an den Gymnasien etwa gleichbleibend sein wird. Die Auswirkungen durch weitere Schulformänderungen werden Gegenstand Dies bezieht sich auf die Vorlage 798/14 zum ursprünglichen TOP 13 „Zukunft der Hauptschulen“ der Schulausschusssitzung vom 17. Dezember 2014, in der verschiedene Szenarien bei Schließung der Hauptschulen diskutiert wurden. 1 Begründung Seite 4 weiterer Betrachtungen und Analysen in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sein. Auswirkungen der Einrichtung einer fünften Gesamtschule auf die Schülerzahlenentwicklung an den Innenstadtgymnasien Arndt, Fichte, Moltke Insgesamt gab es wie beschrieben durch die Gründung der Gesamtschule Uerdingen keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gymnasien in Gänze. Da das Wahlverhalten von Eltern und Kindern letztlich jedoch von sehr vielen Faktoren bestimmt wird, die nicht prognostizierbar sind, sind Auswirkungen auf einzelne Schulen nicht abschließend abzusehen. Prüfung einer möglichen Aufwertung der zweizügigen Innenstadtgymnasien Arndt und Fichte durch Zusammenlegung zu einem vierzügigen Gymnasium unter folgenden Aspekten: - Entwicklung eines breiteren Kursangebotes in der Sek II - Möglichkeit der Zusammenlegung an einem Standort (Fichte-Gymnasium) In den letzten Jahren sind in der Regel 10 bzw. 11 Eingangsklassen an den vier Innenstadtgymnasien (Arndt, Fichte, Ricarda-Huch, Moltke) gebildet worden. Dies führte dazu, dass immer mindestens an einem Gymnasium, häufig auch an zwei Gymnasien, nur zwei Eingangsklassen eingerichtet werden konnten. Die beiden hier angesprochenen Gymnasien waren in den meisten Fällen davon betroffen und es wurde deshalb auf Initiative der Schulaufsicht und der Schulverwaltung eine Kooperation der Oberstufen des Fichte-Gymnasiums und des Arndt-Gymnasiums eingerichtet. Diese Kooperation führt zu einem breiteren Kursangebot an den beiden Schulen und wertet diese daher erkennbar auf. Generell bietet eine größere Schule der Schulleitung eine bessere Möglichkeit zum adäquaten Einsatz des Kollegiums und damit zur Sicherstellung des qualifizierten Fachunterrichts. Hinsichtlich einer möglichen Zusammenlegung beider Schulen ist festzustellen, dass aktuell keines der Gebäude ein vierzügiges Gymnasium unterbringen könnte. Demzufolge müsste eine zusammengelegte Schule entweder auf zwei Gebäude verteilt werden oder die neue Schule wäre lediglich dreizügig. Im letzten Fall wären auch die umliegenden Gymnasien einzubeziehen, um insgesamt Zügigkeiten sicherzustellen, die einerseits sinnvolle Schulgrößen ermöglichen und andererseits die Bedarfe der Krefelder Schüler erfüllen. Diese Aspekte werden in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2015 ebenfalls eine Rolle spielen. Berücksichtigung der Gymnasialen Oberstufe an den Krefelder Berufskollegs bei der Betrachtung der Schülerzahlenentwicklung und –verteilung Für das Genehmigungsverfahren der Gesamtschule Uerdingen wurden seitens der Schulverwaltung bereits Berechnungen zu den Krefelder Oberstufen erstellt, in die die Oberstufen der Berufskollegs einbezogen wurden. Diese führten zu dem Ergebnis, dass nach der Gesamtschule Uerdingen auch eine weitere Gesamtschule mit Oberstufe die gymnasialen Bildungsgänge an den Berufskollegs nicht gefährden würden. Die gymnasialen Oberstufen der Krefelder Berufskollegs sind zwar nahezu vollständig auf die Abgänger/-innen aus Real- und Hauptschulen angewiesen. Sie speisen dabei ihren etwa 300 Schülern starken Eingangsjahrgang in der gymnasialen Oberstufe jedoch zu nur 40% aus Krefelder Schulen. Wenn zusätzlich zu den aktuell in Auflösung befindlichen Schulen noch eine weitere Realschule sowie alle Hauptschulen wegfallen würden, würde dies nach heutigem Kenntnisstand einen Rückgang der Wechsler in die beruflichen Gymnasien von etwa 20-40 Schülern bedeuten. Dies wäre ein Gesamtrückgang von 10-15% der gesamten Aufnahmen an den beruflichen Gymnasien und würde diese angesichts ihrer Gesamtgröße nicht in ihrem Bestand gefährden.