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Verwaltungsvorlage (Straßenprostitution - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:27
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.09.2014 Nr. 321 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 22.10.2014 Betreff Straßenprostitution - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2014 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 321 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld beantragte mit Schreiben vom 22. August 2014 einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der zeitlichen Begrenzung der Straßenprostitution im Bereich Ritter- / Neue Ritterstraße und Dießemer Bruch in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) bestreift bereits seit Mitte 2012 werktäglich ab 18:00 Uhr bis Dienstende (während der Sommerarbeitszeit 01.04. – 30.09. bis 24:00 Uhr, während der Winterarbeitszeit bis 20:00 Uhr) nahezu ausschließlich den von der Straßenprostitution betroffenen Bereich mit allen diensthabenden MitarbeiterInnen (bis zu fünf MitarbeiterInnen). Die Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlichte in ihrem Amtsblatt vom 17. Juli 2014 die neue „Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Prostitution und zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes vom 24.06.2014“. Diese Rechtsverordnung trat (eine Woche nach der Veröffentlichung) am 24.07.2014 in Kraft. In den ersten Tagen nach Inkrafttreten wurden die Prostituierten vor Ort durch den KOD und die Polizei auf die neue Regelung und die Folgen einer Zuwiderhandlung hingewiesen. Lediglich noch am 24.07.2014 wurden durch den KOD zwei Prostituierte um 21:10 und 21:21 Uhr an der Güterstraße angetroffen. Sie wurden ebenfalls über die Neuregelung informiert und aufgefordert, erst nach 22:00 Uhr dort zu stehen; dem kamen beide Frauen umgehend nach. Seitdem wurden nur noch am 05.09.2014 und am 12.09.2014 durch den KOD drei Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung festgestellt. Dabei standen am 05.09.2014 bereits um 21:45 Uhr zwei Prostituierte auf der Neuen Ritterstraße, am 12.09.2014 eine Prostituierte um 21:12 Uhr und am 15.09.2014 um 21:53 Uhr jeweils auf dem Dießemer Bruch und boten ihre Dienste an. Gegen die vier Prostituierten wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen den § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG – Ausübung der Prostitution) eingeleitet. Da es sich um Ersttäterinnen handelte, wurden die Verstöße mit einem Bußgeld von jeweils 150,- EUR geahndet. Der KOD führt weiterhin Personenüberprüfungen bei den Prostituierten hinsichtlich des aufenthaltsrechtlichen Status und des Alters durch. Soweit andere Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen (Kondome), Missachtung von Haltverboten oder sonstige Belästigungen der Allgemeinheit festgestellt werden, wird dies ordnungsrechtlich geahndet (Verwarnungsgeldangebot oder Ordnungswidrigkeitenanzeige). Den wenigen Beschwerden über Sperrbezirksverletzungen vor 22:00 Uhr, welche seit dem 24.07.2014 den Fachbereich Ordnung erreichten, wurde in jedem Fall nachgegangen; Erkenntnisse wurden in die Planung der Kontrollgänge einbezogen. In Gesprächen des KOD mit Anwohnern der Nernststraße, der Virchowstraße und der Straße Am Riddershof wurde deutlich, dass der KOD regelmäßig bei seinen Kontrollgängen gesehen wird. Diese Anwohner hatten bislang keine Sperrbezirksverletzungen beobachtet. Nach den Feststellungen des KOD wird die neue Sperrbezirksregelung bisher beachtet. Eine schwerpunktmäßige Verlagerung der Straßenprostitution in andere städtische Bereiche ist nicht festzustellen. Dies entspricht auch der Einschätzung der Polizei Krefeld.