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Verwaltungsvorlage (Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
326 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:27
Verwaltungsvorlage (Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.03.2015 Nr. 1143 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 24.03.2015 Betreff Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum Schuljahr 2015/16 Beschlussentwurf: Dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Bildung von Eingangsklassen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien wird wie folgt zugestimmt: 1. Hauptschulen Josef-Hafels-Schule bis zu 2 Eingangsklassen Stephanusschule bis zu 3 Eingangsklassen 2. Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule bis zu 3 Eingangsklassen Freiherr-vom-Stein-Realschule 4 Eingangsklassen Realschule Horkesgath 4 Eingangsklassen Realschule Oppum 3 Eingangsklassen 3. Gymnasien Arndt-Gymnasium 3 Eingangsklassen Fichte-Gymnasium 2 Eingangsklassen Gymnasium am Moltkeplatz 3 Eingangsklassen Gymnasium am Stadtpark 3 Eingangsklassen Gymnasium Fabritianum 4 Eingangsklassen Gymnasium Horkesgath 3 Eingangsklassen Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium 5 Eingangsklassen Ricarda-Huch-Gymnasium 3 Eingangsklassen 4. Gesamtschulen Gesamtschule Kaiserplatz 6 Eingangsklassen Robert-Jungk-Gesamtschule 4 Eingangsklassen Standort Kerken 4 Eingangsklassen Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 6 Eingangsklassen Gesamtschule Uerdingen 5 Eingangsklassen Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen: a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht bzw. überschritten wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1143 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Anmeldungen zu den Eingangsklassen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien für das Schuljahr 2015/2016 erbrachten folgende Ergebnisse: Hauptschulen Schule Anmeldungen 2015 Anmeldungen 2014 Josef-Hafels-Schule 17 21 Aufnahmen 2014 41 Stephanusschule 55 57 61 Insgesamt 72 78 102 Zum jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass ca. 90 Schüler noch nicht angemeldet wurden. Erfahrungsgemäß erfolgt hier die Anmeldung größtenteils bei den Hauptschulen. Realschulen Schule Albert-Schweitzer-RS Freiherr-vom Stein-RS RS Horkesgath RS Oppum Insgesamt Anmeldungen 2015 53 104 109 76 Anmeldungen 2014 56 108 96 103 Aufnahmen 2014 74 109 102 102 338 363 387 Anmeldungen 2015 73 95 144 98 107 59 91 86 Anmeldungen 2014 57 63 132 88 138 71 100 108 Aufnahmen 2014 56 63 120 88 139 82 105 109 754 757 762 Gymnasien Schule Arndt-Gymnasium Moltke-Gymnasium Maria-Sibylla-Merian Ricarda-Huch-Gymn. Gymnasium Fabritianum Fichte Gymnasium Gymnasium Horkesgath Gymnasium am Stadtpark Insgesamt Gesamtschulen Schule Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtsch. Standort Kerken Kurt-Tucholsky-Ges. Gesamtschule Uerdingen Insgesamt Anmeldungen 2015 203 128 123 104 225 Aufnahmen 2015 162 107 111 162 135 Anmeldungen 2014 239 113 74 132 222 Aufnahmen 2014 168 109 78 162 135 660 566 706 574 Begründung Seite 3 Die Anmeldungen zu den Städt. Gesamtschulen für das Schuljahr 2015/2016 erfolgten in der Zeit vom 02.02. – 07.02.2015. Danach haben die Gesamtschulen die notwendigen Abweisungen so frühzeitig ausgesprochen, dass die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit hatten, die spätere Anmeldemöglichkeit an den anderen weiterführenden Schulen vom 25.02. – 28.02.2015 wahrzunehmen. Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und einer angemessenen Auslastung der Schulen ist eine Einflussnahme der Verwaltung auf das Einschulungsverfahren unabdingbar notwendig. Die rechtlichen Voraussetzungen hierzu bietet das Schulgesetz NW, das gemäß § 46 den Schulträger ermächtigt, den über die Aufnahme entscheidenden Schulleitern/Schulleiterinnen einen „Rahmen, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang“ für ihre Entscheidung vorzugeben. Dieser muss sich nicht zuletzt an der optimalen Ausnutzung der vorhandenen Raumkapazität orientieren. Für den Bereich der einzurichtenden Klassen an den Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien ist die Abstimmung mit der jeweiligen Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf zwischenzeitlich erfolgt. Von daher wird vorgeschlagen, von den, dem Schulträger zustehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen und den einzelnen Schulen gemäß § 46 Abs. 1 folgenden Rahmen vorzugeben: Um die durch den Schulentwicklungsplan festgelegten Züge der einzelnen Schulen auch in den aufsteigenden Klassen zu erreichen, dürfen Übergänger/innen von anderen Schulen nur insoweit aufgenommen werden, als hierdurch und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Repetentinnen und Repetenten keine zusätzlichen Klassenbildung erfolgen wird. Gegebenenfalls ist vor Aufnahme der Schüler/Schülerinnen die die Zustimmung der Schulverwaltung einzuholen. Die Zahl der Eingangsklassen der Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien wird wie folgt festgesetzt: 1. 2. 3. Hauptschulen Josef-Hafels-Schule Stephanusschule bis zu 2 Eingangsklassen bis zu 3 Eingangsklassen Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Horkesgath Realschule Oppum bis zu 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen Gymnasien Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum 3 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen Begründung 4. Seite 4 Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium 3 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen Gesamtschulen Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtschule Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Gesamtschule Uerdingen 6 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 6 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf in begründeten Ausnahmefällen: a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht bzw. überschritten wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt. Sofern nicht alle Anmeldungen bei der gewünschten Schule berücksichtigt werden können und die Schüler/innen deshalb einer anderen Schule der gewünschten Schulform oder einer anderen Schule der Sekundarstufe I zugewiesen werden müssen, kommen nach § 1 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I folgende Kriterien in Betracht: - Geschwisterkinder - ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen - ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Mutter- sprache - in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit - Schulwege - Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule - Losverfahren