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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:27
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.03.2015
Nr.
1143 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
24.03.2015
Betreff
Festlegung der Zügigkeiten für die Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie die Gymnasien zum
Schuljahr 2015/16
Beschlussentwurf:
Dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Bildung von Eingangsklassen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen
sowie der Gymnasien wird wie folgt zugestimmt:
1. Hauptschulen
Josef-Hafels-Schule
bis zu 2 Eingangsklassen
Stephanusschule
bis zu 3 Eingangsklassen
2. Realschulen
Albert-Schweitzer-Realschule
bis zu 3 Eingangsklassen
Freiherr-vom-Stein-Realschule
4 Eingangsklassen
Realschule Horkesgath
4 Eingangsklassen
Realschule Oppum
3 Eingangsklassen
3. Gymnasien
Arndt-Gymnasium
3 Eingangsklassen
Fichte-Gymnasium
2 Eingangsklassen
Gymnasium am Moltkeplatz
3 Eingangsklassen
Gymnasium am Stadtpark
3 Eingangsklassen
Gymnasium Fabritianum
4 Eingangsklassen
Gymnasium Horkesgath
3 Eingangsklassen
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
5 Eingangsklassen
Ricarda-Huch-Gymnasium
3 Eingangsklassen
4. Gesamtschulen
Gesamtschule Kaiserplatz
6 Eingangsklassen
Robert-Jungk-Gesamtschule
4 Eingangsklassen
Standort Kerken
4 Eingangsklassen
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
6 Eingangsklassen
Gesamtschule Uerdingen
5 Eingangsklassen
Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in
begründeten Ausnahmefällen:
a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen
b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht bzw. überschritten
wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1143 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Anmeldungen zu den Eingangsklassen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien für das Schuljahr 2015/2016 erbrachten folgende Ergebnisse:
Hauptschulen
Schule
Anmeldungen 2015
Anmeldungen 2014
Josef-Hafels-Schule
17
21
Aufnahmen
2014
41
Stephanusschule
55
57
61
Insgesamt
72
78
102
Zum jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass ca. 90 Schüler noch nicht angemeldet wurden. Erfahrungsgemäß erfolgt hier die Anmeldung größtenteils bei den Hauptschulen.
Realschulen
Schule
Albert-Schweitzer-RS
Freiherr-vom Stein-RS
RS Horkesgath
RS Oppum
Insgesamt
Anmeldungen
2015
53
104
109
76
Anmeldungen 2014
56
108
96
103
Aufnahmen
2014
74
109
102
102
338
363
387
Anmeldungen 2015
73
95
144
98
107
59
91
86
Anmeldungen 2014
57
63
132
88
138
71
100
108
Aufnahmen 2014
56
63
120
88
139
82
105
109
754
757
762
Gymnasien
Schule
Arndt-Gymnasium
Moltke-Gymnasium
Maria-Sibylla-Merian
Ricarda-Huch-Gymn.
Gymnasium Fabritianum
Fichte Gymnasium
Gymnasium Horkesgath
Gymnasium am Stadtpark
Insgesamt
Gesamtschulen
Schule
Gesamtschule Kaiserplatz
Robert-Jungk-Gesamtsch.
Standort Kerken
Kurt-Tucholsky-Ges.
Gesamtschule Uerdingen
Insgesamt
Anmeldungen
2015
203
128
123
104
225
Aufnahmen
2015
162
107
111
162
135
Anmeldungen
2014
239
113
74
132
222
Aufnahmen
2014
168
109
78
162
135
660
566
706
574
Begründung
Seite 3
Die Anmeldungen zu den Städt. Gesamtschulen für das Schuljahr 2015/2016 erfolgten in der Zeit
vom 02.02. – 07.02.2015. Danach haben die Gesamtschulen die notwendigen Abweisungen so
frühzeitig ausgesprochen, dass die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit hatten, die spätere
Anmeldemöglichkeit an den anderen weiterführenden Schulen vom 25.02. – 28.02.2015 wahrzunehmen.
Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und einer angemessenen Auslastung der
Schulen ist eine Einflussnahme der Verwaltung auf das Einschulungsverfahren unabdingbar notwendig. Die rechtlichen Voraussetzungen hierzu bietet das Schulgesetz NW, das gemäß § 46 den
Schulträger ermächtigt, den über die Aufnahme entscheidenden Schulleitern/Schulleiterinnen
einen „Rahmen, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang“ für ihre Entscheidung
vorzugeben. Dieser muss sich nicht zuletzt an der optimalen Ausnutzung der vorhandenen
Raumkapazität orientieren.
Für den Bereich der einzurichtenden Klassen an den Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien ist die Abstimmung mit der jeweiligen Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf zwischenzeitlich erfolgt.
Von daher wird vorgeschlagen, von den, dem Schulträger zustehenden Möglichkeiten Gebrauch
zu machen und den einzelnen Schulen gemäß § 46 Abs. 1 folgenden Rahmen vorzugeben:
Um die durch den Schulentwicklungsplan festgelegten Züge der einzelnen
Schulen auch in den aufsteigenden Klassen zu erreichen, dürfen Übergänger/innen von anderen
Schulen nur insoweit aufgenommen werden, als hierdurch und unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Repetentinnen und Repetenten keine zusätzlichen Klassenbildung erfolgen wird.
Gegebenenfalls ist vor Aufnahme der Schüler/Schülerinnen die die Zustimmung der Schulverwaltung einzuholen.
Die Zahl der Eingangsklassen der Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien wird wie folgt
festgesetzt:
1.
2.
3.
Hauptschulen
Josef-Hafels-Schule
Stephanusschule
bis zu 2 Eingangsklassen
bis zu 3 Eingangsklassen
Realschulen
Albert-Schweitzer-Realschule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Horkesgath
Realschule Oppum
bis zu 3 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
Gymnasien
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Gymnasium am Moltkeplatz
Gymnasium am Stadtpark
Gymnasium Fabritianum
3 Eingangsklassen
2 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
Begründung
4.
Seite 4
Gymnasium Horkesgath
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
3 Eingangsklassen
5 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
Gesamtschulen
Gesamtschule Kaiserplatz
Robert-Jungk-Gesamtschule
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
Gesamtschule Uerdingen
6 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
6 Eingangsklassen
5 Eingangsklassen
Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der
Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf in begründeten Ausnahmefällen:
a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen
b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die
Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht bzw. überschritten wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt.
Sofern nicht alle Anmeldungen bei der gewünschten Schule berücksichtigt werden können und
die Schüler/innen deshalb einer anderen Schule der gewünschten Schulform oder einer anderen
Schule der Sekundarstufe I zugewiesen werden müssen, kommen nach § 1 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I folgende Kriterien in Betracht:
- Geschwisterkinder
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Mutter- sprache
- in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
- Schulwege
- Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
- Losverfahren